Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.03.2006 - 6 ZB 03.2947 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg - W 5 K 03.369
- VGH Bayern, 06.03.2006 - 6 ZB 03.2947
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 11.81
Beitrag - Fläche - Landwirtschaft - Pacht - Stundung
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2006 - 6 ZB 03.2947
Sodann ist der Schutzzweck des § 135 Abs. 4 Satz 1 BauGB ins Auge zu fassen: Der Wortlaut des § 135 Abs. 4 Satz 1 BauGB und der mit ihm verfolgte Zweck weisen darauf hin, dass der Gesetzgeber den Interessenkonflikt zwischen dem Interesse einer Gemeinde, den ihr entstandenen Erschließungsaufwand alsbald durch die Einziehung von Erschließungsbeiträgen zu decken, und dem Interesse an einer Schonung landwirtschaftlicher Betriebe prinzipiell zu Gunsten der letzteren gelöst hat (BVerwG vom 23.8.1996 BVerwGE 101, 382/388 [BVerwG 23.08.1996 - 8 C 34/94] , 389; vom 1.4.1981 BVerwGE 62, 125/127).Auf diesen Schutz des landwirtschaftlichen Betriebes kommt es nach dem Sinn des Gesetzes an; denn daran besteht ein erhebliches öffentliches Interesse (BVerwG vom 1.4.1981 a.a.O.).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2006 - 6 ZB 03.2947
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164 [BVerfG 23.06.2000 - 1 BvR 830/00] ). - BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82
Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung - …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2006 - 6 ZB 03.2947
Als Faustregel gilt hierbei: Je kleiner die landwirtschaftliche Nutzfläche ist, je geringer der Kapitaleinsatz und - damit zusammenhängend - je geringer die Zahl der Tiere und Maschinen ist, umso stärkere Bedeutung kommt dem Indiz der Gewinnerzielung zu (BVerwG vom 11.4.1986, Baurecht 1986, 419 ff).
- BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89
Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2006 - 6 ZB 03.2947
Für die hierbei geforderte Nachhaltigkeit ist u.a. die (objektive) Möglichkeit der Gewinnerzielung ein wichtiges Indiz (BVerwG vom 3.2.1989, Baurecht 1989, 182). - BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Stundung des Erschließungsbeitrags …
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2006 - 6 ZB 03.2947
Sodann ist der Schutzzweck des § 135 Abs. 4 Satz 1 BauGB ins Auge zu fassen: Der Wortlaut des § 135 Abs. 4 Satz 1 BauGB und der mit ihm verfolgte Zweck weisen darauf hin, dass der Gesetzgeber den Interessenkonflikt zwischen dem Interesse einer Gemeinde, den ihr entstandenen Erschließungsaufwand alsbald durch die Einziehung von Erschließungsbeiträgen zu decken, und dem Interesse an einer Schonung landwirtschaftlicher Betriebe prinzipiell zu Gunsten der letzteren gelöst hat (BVerwG vom 23.8.1996 BVerwGE 101, 382/388 [BVerwG 23.08.1996 - 8 C 34/94] , 389; vom 1.4.1981 BVerwGE 62, 125/127). - VGH Bayern, 19.04.2005 - 6 ZB 02.3222
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2006 - 6 ZB 03.2947
Nach den Einkommensteuerbescheiden aus den Jahren 1998 bis 2000 betrugen die Einkünfte aus der Landwirtschaft 2.140 DM, 2.393 DM und 2.646 DM, so dass von einer spürbaren (Neben )Einnahme ausgegangen werden kann (vgl. BayVGH vom 19.4.2005 6 ZB 02.3222, BA S. 4).
- OVG Niedersachsen, 12.05.2014 - 9 LB 111/12
Baurechtliche Einordnung von Pferdezucht und Pensionspferdehaltung als …
Der Senat teilt insofern die Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der in seiner Rechtsprechung von der Wirtschaftlichkeit eines landwirtschaftlichen (Nebenerwerbs-)Betriebs selbst dann ausgeht, wenn dieser nur einen verhältnismäßig geringen wirtschaftlichen Gewinn erzielt (z. B. nur ca. 2000,-- bis 4.000 DM pro Jahr: BayVGH, Beschlüsse vom 06.03.2006 - 6 ZB 03.2947 - ZKF 2007, 214 und vom 19.04.2005 - 6 ZB 02.3222 - zitiert nach Juris).Sollte die Existenzfähigkeit des Pferdezucht- und Pensionstierhaltungsbetriebes zukünftig dauerhaft entfallen oder der Betrieb aufgegeben werden, entfiele damit auch die Stundungspflicht der Beklagten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 06.03.2006, a. a. O.).
- VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 2 S 15.654
Erschließungsbeitragsrecht; Aufhebung einer Stundung; landwirtschaftliche …
Die erkennende Kammer teilt insofern die Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der in seiner Rechtsprechung von der Wirtschaftlichkeit eines landwirtschaftlichen (Nebenerwerbs-)Betriebs selbst dann ausgeht, wenn dieser nur einen verhältnismäßig geringen wirtschaftlichen Gewinn erzielt (z. B. nur ca. 1000,-- bis 2.000,-- EUR pro Jahr: BayVGH, B.v. 6.3.2006 - 6 ZB 03.2947 - ZKF 2007, 214/215; B.v. 19.4.2005 - 6 ZB 02.3222 - juris Rn.16).Dies ändert aber nichts daran, dass der in den Einkommenssteuerbescheiden 2006 bis 2009 und 2012 ausgewiesene Gewinn aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Antragstellers eine ausreichende Vermutung für die Wirtschaftlichkeit seines landwirtschaftlichen Betriebs begründet (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2006, a.a.O.).
Das Gericht orientiert sich bei der vorläufigen Streitwertfestsetzung an dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und geht von einer 6%igen Verzinsung des Erschließungsbeitrags auf die Dauer von dreieinhalb Jahren aus (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2006, a.a.O.;… B.v. 15.2.2012 - 6 ZB 12.304 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.355
Wird der Erschließungsbeitrag für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück …
Dabei wurde der Wert der Zahlungsaufforderung mit 2.622,16 Euro und der der nachträglichen Befristung mit 6% von 6.711,40 Euro auf die Dauer von dreieinhalb Jahren angesetzt (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2006 - 6 ZB 03.2947 - ZKF 2007, 214/215).
- VGH Bayern, 16.10.2019 - 6 ZB 19.1292
Unzulässige Befristung der Stundung einer Vorausleistung auf den …
Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 47 Abs. 3 " § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG i.V.m. Nr. 3.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, § 238 AO, § 9 ZPO (26.284,28 EUR x 6% x 3, 5 = 5.519,70 EUR;… vgl. BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.355 - juris Rn. 29; B.v. 6.3.2006 - 6 ZB 03.2947 - juris Rn. 8). - VG Arnsberg, 30.10.2008 - 6 K 2006/07
Anwendung des § 135 Abs. 4 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über seinen Wortlaut hinaus …
Rn. 24 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 23. August1996 - 8 C 34.94 -, DVBl. 1996, 1327 (1329); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 1986 - 6 A 35/85 - KStZ 86, 194; VGH München, Beschluss vom 6. März 2006 - 6 ZB 03.2947 -, ZKF 2007, 214.Rn. 26 Vgl. VGH München, Beschluss vom 6. März 2006, a.a.O..
- OVG Sachsen, 30.06.2014 - 5 A 770/13
Ausbaubeiträge, zinslose Stundung, verbundene Unternehmen, Konzernunternehmen, …
In Anlehnung an § 9 ZPO setzt der Senat den dreieinhalbfachen Jahreswert an (ebenso: BayVGH, Beschl. v. 6. März 2006 - 6 ZB 03.2947 -, juris Rn. 8, sowie OVG NRW, Beschl. v. 25. Oktober 1999 - 3 A 1311/96 u. a. -, Rn. 5). - VGH Bayern, 31.03.2015 - 6 C 15.537
Erschließungsbeitragsrecht; Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten; …
Danach wird der Streitwert bei einer Stundung wie auch der Aufhebung eines Stundungsbescheids auf 6% des Hauptsachewertes je Jahr festgesetzt (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b Doppelbuchst. dd KAG i.V.m. § 238 AO, siehe auch Nr. 3.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013) und dieser Wert unter Rückgriff auf den Rechtsgedanken des § 9 Satz 1 ZPO auf die Dauer von dreieinhalb Jahren angesetzt (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.1998 - 6 C 97.3792 - BayVBl 1999, 350;… B.v. 18.11.2003 - 6 C 01.1105 - juris Rn. 5;… B.v. 19.4.2005 - 6 ZB 02.3222 - juris Rn. 20; B.v. 6.3.2006 - 6 ZB 03.2947 - juris Rn. 8;… U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.355 - juris Rn. 29).
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