Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; Erschlossensein; Hinterliegergrundstück; Zufahrt; Notwegerecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92
Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück - …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003
Das setzt bei einer Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB), wie sie hier von der Klägerin abgerechnet wird, unter anderem voraus, dass das Grundstück gerade dieser Straße wegen bebaubar ist, insbesondere also von dieser Straße aus in einer Weise verkehrlich erreichbar ist, die den einschlägigen Bestimmungen des Bebauungsrechts und des Bauordnungsrechts genügt (vgl. etwa BVerwG, U.v. 26.2.1993 - 8 C 35.92 - BVerwGE 92, 157/159; U.v. 8.5.2002 - 9 C 5.01 - NVwZ-RR 2002, 770/771).§ 133 Abs. 1 BauGB verlangt allerdings nicht, dass allen Erreichbarkeitsanforderungen namentlich des landesrechtlichen Bauordnungsrechts bereits vollauf aktuell genügt ist und angesichts dessen der Aufnahme der baulichen (oder gewerblichen) Nutzung nichts mehr im Wege steht; vielmehr genügt es, wenn ein (Hinterlieger-)Grundstück derart "bebaubar" ist, dass lediglich noch Hindernisse bestehen, die durch entsprechende Schritte des Eigentümers ausgeräumt werden können (BVerwG, U.v. 26.2.1993 a.a.O. S. 159 f.).
- VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522
Erschließungsbeitragsrecht: Kein Erschlossensein durch Notwegerecht, Zeitpunkt …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003
Der Senat hält diese Erwägungen, die er bereits im Eilverfahren vertreten hat (B.v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - BayVBl 2006, 223), nach wie vor auch mit Blick auf die von der Klägerin hervorgehobenen Umstände des Einzelfalles für zutreffend.Anders als im Straßenausbaubeitragsrecht nach Art. 5 KAG (BayVGH, B.v. 7.11.2007 - 6 ZB 07.401 u. 403 - juris ) reicht im Erschließungsbeitragsrecht, das auf eine Bebaubarkeit des Grundstücks abstellt, ein Notwegerecht nicht aus, um einen beitragsfähigen Vorteil zu begründen (BayVGH, B.v. 2.12.2005 a.a.O; B.v. 12.5.2006 - 6 ZB 06.620 - juris ; ständige Rechtsprechung).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003
Rn. 3 Dieser Berufungszulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
- BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01
Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003
Das setzt bei einer Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB), wie sie hier von der Klägerin abgerechnet wird, unter anderem voraus, dass das Grundstück gerade dieser Straße wegen bebaubar ist, insbesondere also von dieser Straße aus in einer Weise verkehrlich erreichbar ist, die den einschlägigen Bestimmungen des Bebauungsrechts und des Bauordnungsrechts genügt (vgl. etwa BVerwG, U.v. 26.2.1993 - 8 C 35.92 - BVerwGE 92, 157/159; U.v. 8.5.2002 - 9 C 5.01 - NVwZ-RR 2002, 770/771). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003
Rn. 3 Dieser Berufungszulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003
Es besteht kein Anlass, der Klägerin aus Gründen der Billigkeit auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO), obgleich diese erfolgreich die Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung beantragt hat; denn die Beigeladene trägt im Zulassungsverfahren kein Kostenrisiko (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - NVwZ-RR 2002, 786/787 f.; B.v. 11.10.2006 - 1 ZB 06.1395 - juris ). - VGH Bayern, 29.04.2009 - 6 ZB 07.2050
Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; nicht gefangene …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003
Diese unterschiedliche Ausgangssituation hat Auswirkungen auf die Voraussetzungen, unter denen Hinterliegergrundstücke von einer Anbaustraße erschlossen werden (BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ; B.v. 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 - juris ;… vgl. eingehend Driehaus, a.a.O., RdNr. 85 ff. zu § 17 und KStZ 2007, 161 ff.). - VGH Bayern, 15.09.2009 - 6 CS 09.1493
Erschließungsbeitragsrecht; Hinterliegergrundstück; 2 bis 10 m breiter …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003
Diese rechtliche Sicherung einer allgemeinen Nutzung bedeutet, dass zumindest eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten des Rechtsträgers der Bauaufsichtsbehörde bestellt sein muss (BayVGH, B.v. 15.9.2009 - 6 CS 09.1493 - juris ; Wolf in Simon/Busse, BayBO, Stand Juni 2009, Rd.Nrn. 161 ff. zu Art. 4). - VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194
Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; Abschnittsbildung; Abrechnungsgebiet; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003
Diese unterschiedliche Ausgangssituation hat Auswirkungen auf die Voraussetzungen, unter denen Hinterliegergrundstücke von einer Anbaustraße erschlossen werden (BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ; B.v. 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 - juris ;… vgl. eingehend Driehaus, a.a.O., RdNr. 85 ff. zu § 17 und KStZ 2007, 161 ff.). - VGH Bayern, 22.04.2009 - 6 ZB 07.1625
Erschließungsbeitragsrecht; Hinterliegergrundstück; Zweiterschließung; rechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003
Dass eine Straße von einem Grundstück aus in irgendeiner Form erreichbar ist oder tatsächlich in Anspruch genommen wird, löst demnach noch keine Erschließungsbeitragspflicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BayVGH, B.v. 22.4.2009 - 6 ZB 07.1625 - juris ); erforderlich ist vielmehr eine qualifizierte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Anlage, die auf die erschließungsbeitragsrechtlich relevante - bauliche, gewerbliche oder vergleichbare - Ausnutzbarkeit des Grundstücks ausgerichtet ist (…Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, RdNrn. 3 ff. und 20 zu § 9). - VGH Bayern, 12.05.2006 - 6 ZB 06.620
- VGH Bayern, 11.10.2006 - 1 ZB 06.1395
- VGH Bayern, 07.11.2007 - 6 ZB 07.401
- VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132
Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück
Denn das Erschließungsbeitragsrecht knüpft den Erschließungsvorteil für ein Grundstück bei einer Anbaustraße an die durch diese vermittelte Bebaubarkeit oder gewerbliche Nutzbarkeit (vgl. § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB) und damit an die bauordnungsrechtlich gemäß Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO erforderliche öffentlich-rechtliche Sicherung der Zuwegung zu einem Grundstück, das - wie dasjenige der Klägerin - nicht in einer angemessenen Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt; ein Notwegerecht nach § 917 BGB genügt daher beispielsweise nicht, um eine Erschließungsbeitragspflicht zu begründen (BayVGH, B.v. 20.1.2010 - 6 ZB 08.1003 - BayVBl 2010, 603/604). - VGH Bayern, 29.04.2016 - 6 CS 16.58
Beschwerde gegen Erschließungsbeitrag
Dass eine Straße von einem Grundstück aus in irgendeiner Form erreichbar ist oder tatsächlich in Anspruch genommen wird, löst demnach noch keine Erschließungsbeitragspflicht aus; erforderlich ist vielmehr eine qualifizierte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Anlage, die auf die erschließungsbeitragsrechtlich relevante - bauliche, gewerbliche oder vergleichbare - Ausnutzbarkeit des Grundstücks ausgerichtet ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B. v. 22.4.2009 - 6 ZB 07.1625 - juris Rn. 5; B. v. 20.1.2010 - 6 ZB 08.1003 - BayVBl 2010, 603 Rn. 5).Damit ist der die Beitragserhebung rechtfertigende Erschließungsvorteil nicht begründet; denn die bloße tatsächliche Inanspruchnahme der Straße kann, wie oben ausgeführt, eine Erschließungsbeitragspflicht nicht auslösen (vgl. BayVGH, B. v. 20.1.2010 - 6 ZB 08.1003 - BayVBl 2010, 603, für den Fall, dass für eine tatsächlich bestehende Zufahrt zu einem gefangenen Hinterliegergrundstück "sogar" ein Notwegerecht besteht).
- VGH Bayern, 22.07.2010 - 6 B 09.584
Erschließungsbeitragsrecht; vorhandene Erschließungsanlage; historische Straße; …
Diese rechtliche Sicherung einer allgemeinen Nutzung bedeutet, dass zumindest eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten des Rechtsträgers der Bauaufsichtsbehörde bestellt sein muss (BayVGH, B.v. 20.1.2010 - 6 ZB 08.1003 - GKBay RdNr. 65/2010; Wolf in Simon/Busse, BayBO, Stand Juni 2009, Rd.Nrn. 161 ff. zu Art. 4).Dass das Kirchengrundstück tatsächlich über einen - schuldrechtlich mit dem Erbauberechtigten vereinbarten - Zugang zur Straße verfügt, kann für sich betrachtet ein Erschlossensein nicht begründen (vgl. BayVGH B.v. 20.1.2010, a.a.O).
- VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233
Klage gegen Erschließungsbeitragsbescheid für sog. gefangenes …
Dass eine Straße von einem Grundstück aus in irgendeiner Form erreichbar ist oder tatsächlich in Anspruch genommen wird, löst demnach noch keine Erschließungsbeitragspflicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2010 - 6 ZB 08.1003 - juris Rn. 5;… B.v. 22.4.2009 - 6 ZB 07.1625 - juris Rn. 5).Die rechtliche Sicherung einer allgemeinen Nutzung bedeutet, dass zumindest eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten des Rechtsträgers der Bauaufsichtsbehörde bestellt sein muss (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2010 - 6 ZB 08.1003 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1205
Erschließungsbeitragsrecht Erschlossensein eines nicht gefangenen …
Diese unterschiedliche Ausgangssituation hat Auswirkungen auf die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die jeweiligen Hinterliegergrundstücke als von einer Anbaustraße erschlossen betrachtet werden (BayVGH vom 20.1.2010 BayVBl 2010, 603; vom 18.8.2009 Az. 6 ZB 08.194 RdNr. 5; vom 29.4.2009 Az. 6 ZB 07.2050 RdNr. 6;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, RdNr. 85 ff. zu § 17).Hinsichtlich der verkehrsmäßigen Erschließung sind namentlich die Anforderungen des Art. 4 BayBO zu beachten, der in Abs. 1 Nr. 2 grundsätzlich das Anliegen des Grundstücks an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche in einer angemessenen Breite verlangt und Abweichungen in Bezug auf die Befahrbarkeit und Öffentlichkeit nur bei einer Anbindung durch Wohnwege begrenzter Länge und der in Abs. 2 näher bestimmten Voraussetzungen zulässt (vgl. BayVGH vom 22.7.2010 Az. 6 B 09.584 RdNr. 43; vom 20.1.2010 a.a.O.; vgl. zu der Frage des Erschlossenseins von Hinterliegergrundstücken allgemein z.B. BayVGH vom 20.10.2011 Az. 6 B 09.2043 RdNr. 17 ff.;… vom 29.4.2009 a.a.O.).
- VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1255
ErschließungsbeitragsrechtErschlossensein eines nicht gefangenen …
Diese unterschiedliche Ausgangssituation hat Auswirkungen auf die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die jeweiligen Hinterliegergrundstücke als von einer Anbaustraße erschlossen betrachtet werden (BayVGH vom 20.1.2010 BayVBl 2010, 603; vom 18.8.2009 Az. 6 ZB 08.194 RdNr. 5; vom 29.4.2009 Az. 6 ZB 07.2050 RdNr. 6;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, RdNr. 85 ff. zu § 17).Hinsichtlich der verkehrsmäßigen Erschließung sind namentlich die Anforderungen des Art. 4 BayBO zu beachten, der in Abs. 1 Nr. 2 grundsätzlich das Anliegen des Grundstücks an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche in einer angemessenen Breite verlangt und Abweichungen in Bezug auf die Befahrbarkeit und Öffentlichkeit nur bei einer Anbindung durch Wohnwege begrenzter Länge und der in Abs. 2 näher bestimmten Voraussetzungen zulässt (vgl. BayVGH vom 22.7.2010 Az. 6 B 09.584 RdNr. 43; vom 20.1.2010 a.a.O.; vgl. zu der Frage des Erschlossenseins von Hinterliegergrundstücken allgemein z.B. BayVGH vom 20.10.2011 Az. 6 B 09.2043 RdNr. 17 ff.;… vom 29.4.2009 a.a.O.).
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