Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; Abschnittsbildung; Abrechnungsgebiet; Erschlossensein von nicht gefangenem Hinterliegergrundstück; teilweise Zulassung der Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194
Rn. 9 Ernstliche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194
Rn. 9 Ernstliche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06
Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194
Auf die weitere Frage, ob der latente Erschließungsvorteil, auf den § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB abstellt, bereits zu einem akuten Vorteil verdichtet ist und damit nach § 133 Abs. 1 BauGB sogleich eine Beitragspflicht für das jeweilige Grundstück auslöst, kommt es für die Verteilung des Aufwands nicht an (zu den jeweiligen Anforderungen an das Erschlossensein i.S. von § 131 Abs. 1 Satz 1 und § 133 Abs. 1 BauGB bei einem Hinterliegergrundstück etwa BVerwG, U.v. 28.3.2007 - 9 C 4.06 - NVwZ 2007, 823/824 f.).
- BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein …
Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194
Solche Grundstücke nehmen an der Aufwandsverteilung als - ein zweites Mal - erschlossen im Sinn des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur teil, wenn mit einer (noch) relevanten Wahrscheinlichkeit typischerweise mit einer Inanspruchnahme der abzurechnenden Anbaustraße (auch) von dem Hinterliegergrundstück aus gerechnet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.1997 - 8 C 27.96 - NVwZ-RR 1998, 67/68;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 17 RdNrn. 96 ff.). - BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84
Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im …
Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194
Handelt es sich mithin um Außenbereichsflächen, fallen sie nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich aus dem Kreis der erschlossenen Grundstücke im Sinn von § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB heraus; einer Erschließung durch eine Anbaustraße sind nur Grundstücke in beplanten Gebieten oder im unbeplanten Innenbereich zugänglich (vgl. BVerwG, U.v.14.2.1986 - 8 C 115/84 - NVwZ 1986, 568 f.; BayVGH, B.v. 9.7.2002 - 6 CS 02.1172 - juris , B.v. 3.6.2009 - 6 ZB 09.78 - juris ). - VGH Bayern, 29.04.2009 - 6 ZB 07.2050
Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; nicht gefangene …
Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194
Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 29. April 2009, Az. 6 ZB 07.2050 (juris ) ausgeführt, dass ein nicht gefangenes Hinterliegergrundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben hat, wenn es aufgrund planungsrechtlicher, sonstiger rechtlicher oder tatsächlicher Umstände eindeutig erkennbar auf die Anbaustraße ausgerichtet ist, an die es angrenzt, wenn es also mit anderen Worten an irgendwelchen Anhaltspunkten fehlt, die den Schluss erlauben können, die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Anbaustraße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden. - VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522
Erschließungsbeitragsrecht: Kein Erschlossensein durch Notwegerecht, Zeitpunkt …
Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194
Als solche Anhaltspunkte kommen in Betracht etwa eine tatsächlich angelegte Zufahrt über das Anliegergrundstück (vgl. BayVGH, B.v.2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - BayVBl 2006, 223) oder eine einheitliche Nutzung von Anlieger- und Hinterliegergrundstück. - VGH Bayern, 09.07.2002 - 6 CS 02.1172
Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194
Handelt es sich mithin um Außenbereichsflächen, fallen sie nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich aus dem Kreis der erschlossenen Grundstücke im Sinn von § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB heraus; einer Erschließung durch eine Anbaustraße sind nur Grundstücke in beplanten Gebieten oder im unbeplanten Innenbereich zugänglich (vgl. BVerwG, U.v.14.2.1986 - 8 C 115/84 - NVwZ 1986, 568 f.; BayVGH, B.v. 9.7.2002 - 6 CS 02.1172 - juris , B.v. 3.6.2009 - 6 ZB 09.78 - juris ). - VGH Bayern, 03.06.2009 - 6 ZB 09.78
Erschließungsbeitragsrecht; Kostenspaltung Beleuchtung; keine historische Straße; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194
Handelt es sich mithin um Außenbereichsflächen, fallen sie nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich aus dem Kreis der erschlossenen Grundstücke im Sinn von § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB heraus; einer Erschließung durch eine Anbaustraße sind nur Grundstücke in beplanten Gebieten oder im unbeplanten Innenbereich zugänglich (vgl. BVerwG, U.v.14.2.1986 - 8 C 115/84 - NVwZ 1986, 568 f.; BayVGH, B.v. 9.7.2002 - 6 CS 02.1172 - juris , B.v. 3.6.2009 - 6 ZB 09.78 - juris ). - VGH Bayern, 10.01.2007 - 4 ZB 06.1224
Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194
Rn. 14 2. Bei der teilweisen Zulassung der Berufung ist über die Kosten wegen der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung in einer Instanz erst in der Entscheidung über die Berufung zu befinden (BayVGH, B.v. 10.1.2007 - 4 ZB 06.1224 - juris ;… Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 90 zu § 124a).
- VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132
Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück
Soweit der Senat dies in früheren Entscheidungen teilweise als ausreichend angesehen hat (z.B. BayVGH, B.v. 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 - juris ), wird daran nicht festgehalten.Soweit der Senat dies in früheren Entscheidungen teilweise als ausreichend angesehen hat (z.B. BayVGH, B.v. 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 - juris ), wird daran nicht festgehalten.
- VGH Bayern, 20.10.2011 - 6 B 09.2043
Erschließungsbeitrag; Aufwandsverteilung; Erschlossensein; nicht gefangenes …
Rn. 7 Dem Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil hat der Senat mit Beschluss vom 18. August 2009 - 6 ZB 08.194 teilweise stattgegeben.Diese unterschiedliche Ausgangssituation hat Auswirkungen auf die Voraussetzungen, unter denen Hinterliegergrundstücke von einer Anbaustraße erschlossen werden (BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ; B.v. 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 - juris ;… vgl. eingehend Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, RdNr. 85 ff. zu § 17 und KStZ 2007, 161 ff.).
Rn. 28 Der Streitwert für das Rechtsmittelverfahren wird bis zum Erlass des Senatsbeschlusses vom 18. August 2009 - 6 ZB 08.194 über den Antrag auf Zulassung der Berufung auf 21.729,90 EUR, ab diesem Zeitpunkt auf 8.576,58 EUR festgesetzt.
- VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.133
Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; nicht gefangenes …
Soweit der Senat dies in früheren Entscheidungen teilweise als ausreichend angesehen hat (z.B. BayVGH, B.v. 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 - juris ), wird daran nicht festgehalten.
- VG München, 13.09.2011 - M 2 K 11.1774
Erschließungsbeitragsrecht; Hinterliegergrundstück; Erschlossensein; einheitliche …
Sogenannte nicht gefangene Hinterliegergrundstücke nehmen nach neuerer Rechtsprechung an der Aufwandsverteilung als - ein zweites Mal - erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur teil, wenn mit einer (noch) relevanten Wahrscheinlichkeit typischerweise mit einer Inanspruchnahme der abzurechnenden Anbaustraße (auch) von dem Hinterliegergrundstück aus gerechnet werden kann (BayVGH v. 18.8.2009, Az. 6 ZB 08.194, juris RdNr. 5; v. 29.4.2009, Az. 6 ZB 07.2050, juris RdNr. 7;… jeweils unter Berufung auf Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., RdNrn. 96 ff. zu § 17).Mangelt es an einem derartigen Anhaltspunkt, rechtfertigt das grundsätzlich die Annahme, das Hinterliegergrundstück werde - gleichgültig, ob es im beplanten Gebiet oder im unbeplanten Innenbereich liegt und unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - nicht zusätzlich durch die Anbaustraße erschlossen (BayVGH v. 18.8.2009 a.a.O.).
- VGH Bayern, 20.04.2012 - 6 ZB 09.1855
Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; Abschnittsbildung; einzelne Anlage …
Rn. 6 Die durch § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB eröffnete Befugnis, eine Teilstrecke einer Anbaustraße als Abschnitt für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung zu verselbstständigen, setzt nach ständiger Rechtsprechung das Vorhandensein dieser Straße, d.h. die erfolgte Anlegung einer weitergehenden, in der Länge teilbaren Erschließungsanlage voraus (BVerwG vom 25.2.1994 - 8 C 14.92 - NVwZ 1994, 913/916; BayVGH vom 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 - juris ;… vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, RdNr. 19 zu § 14 m.w.N.). - VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849 Rn. 23 Bei den Hinterliegergrundstücken ist allerdings nach der neueren Rechtsprechung des Senats zu differenzieren zwischen den sog. gefangenen Hinterliegergrundstücken, die ausschließlich über das jeweils vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben, und den anderen sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine Gemeindestraße angrenzen (vgl. BayVGH vom 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 in juris; vom 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 in juris zur entsprechenden Problematik im Erschließungsbeitragsrecht;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 35 RdNr. 19).
- VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003
Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; Erschlossensein; …
Diese unterschiedliche Ausgangssituation hat Auswirkungen auf die Voraussetzungen, unter denen Hinterliegergrundstücke von einer Anbaustraße erschlossen werden (BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ; B.v. 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 - juris ;… vgl. eingehend Driehaus, a.a.O., RdNr. 85 ff. zu § 17 und KStZ 2007, 161 ff.). - VGH Bayern, 15.01.2010 - 6 ZB 09.545
Straßenausbaubeitrag; Gewerbezuschlag; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; …
Solche sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücke haben nach der neueren Rechtsprechung des Senats bei der Aufwandsverteilung grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben, wenn sie aufgrund planungsrechtlicher, sonstiger rechtlicher oder tatsächlicher Umstände eindeutig erkennbar auf die Straße ausgerichtet sind, an die sie angrenzen, wenn es also mit anderen Worten an irgendwelchen Anhaltspunkten fehlt, die den Schluss erlauben können, die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Straße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050, juris; B.v. 18.8.2009 - 6 ZB 08.194, juris, zur entsprechenden Problematik im Erschließungsbeitragsrecht). - VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1846
Straßenausbaubeitragsrecht; besonderer Vorteil; nicht gefangenes …
Rn. 23 Bei den Hinterliegergrundstücken ist allerdings nach der neueren Rechtsprechung des Senats zu differenzieren zwischen den sog. gefangenen Hinterliegergrundstücken, die ausschließlich über das jeweils vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben, und den anderen sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine Gemeindestraße angrenzen (vgl. BayVGH vom 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 in juris; vom 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 in juris zur entsprechenden Problematik im Erschließungsbeitragsrecht). - VG Regensburg, 02.02.2017 - RO 11 S 16.1775
Erfolgloser Eilantrag gegen Straßenausbaubeitrag
Solche nicht gefangenen Hinterliegergrundstücke haben nach der neueren Rechtsprechung des BayVGH bei der Aufwandsverteilung dann unberücksichtigt zu bleiben, wenn sie aufgrund planungsrechtlicher, sonstiger rechtlicher oder tatsächlicher Umstände eindeutig erkennbar auf die Straße ausgerichtet sind, an die sie angrenzen, wenn es also mit anderen Worten an irgendwelchen Anhaltspunkten fehlt, die den Schluss erlauben können, die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Straße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden (so BayVGH, B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris; BayVGH, B.v. 18.8.2009 - 6 ZB 08.194 - juris). - VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1205
Erschließungsbeitragsrecht Erschlossensein eines nicht gefangenen …
- VG Würzburg, 12.01.2011 - W 2 K 09.145
Straßenausbaubeitrag; Erschließungsanlage ...; Hinterliegergrundstück; …
- VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1255
ErschließungsbeitragsrechtErschlossensein eines nicht gefangenen …
- VGH Bayern, 29.10.2009 - 6 CS 09.1810
Straßenausbaubeitragsrecht; Einrichtungsabgrenzung; Stichstraße; …
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