Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 ZB 09.1551 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitragsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 ZB 09.1551
Es muss substanziiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. zur Zulassung der Revision BVerwG, B.v. 19.8.1997 Az. 7 B 261/97 ). - BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93
Erforderlichkeit einer Anbaustraße - Erschließungsvorteil - Erschließungsfunktion …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 ZB 09.1551
Rn. 4 Eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.3.1995 (Az. 8 C 25.93 NVwZ 1995, 1208 f.) ist nicht ausreichend dargelegt (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO. Die angeführte Divergenzentscheidung betrifft die Mehrfacherschließung eines Grundstücks durch verschiedene Anbaustraßen im Sinn von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Im Fall der Klägerin geht es hingegen um die Erschließung durch eine (einzige) Anbaustraße, deren erstmalige endgültige Herstellung in mehreren zeitlichen Etappen erfolgte. - BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87
Durch Anbaustraße erschlossenens Grundstück; Nicht überfahrbarer Grünstreifen auf …
- BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07
Prüfungsverhältnis von kalkulatorischer und praktischer Überwälzbarkeit einer …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 ZB 09.1551
Rn. 8 Im Übrigen verletzt ein Gericht nach ständiger Rechtsprechung seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei - wie hier die Klägerin - nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2007 Az. 9 B 15.07 m.w.N.). - VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Erneuerungsbedarf; beitragsfähiger Aufwand; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 ZB 09.1551
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 21.7.2009 Az. 6 ZB 06.3102 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 4 S 1726/16
Ausübung des Reaktivierungsermessens nach BBG § 46 Abs 1 und 2
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BayVGH, Beschluss vom 28.06.2010 - 6 ZB 09.1551 -, Juris Rn. 8). - VGH Bayern, 20.11.2014 - 6 ZB 14.1550
Bundesbeamtenrecht; Antrag auf Versetzung; kein freier und besetzbarer …
Nach ständiger Rechtsprechung verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es - wie hier - von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (…ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2007 - 9 B 15.07 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 6 ZB 09.1551 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 31.03.2011 - 6 ZB 10.3092
Darlegung der Zulassungsgründe; Antragsbegründung; mehrere tragende Gründe (Klage …
Danach müsste substanziiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 6 ZB 09.1551 - juris ).Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 6 ZB 09.1551 -juris ).
- VGH Bayern, 18.05.2011 - 6 ZB 10.1608
Erschließungsbeitragsrecht; technische Herstellung; sachliche Beitragspflicht; …
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH vom 28.6.2010 Az. 6 ZB 09.1551 RdNr. 8). - VGH Bayern, 30.01.2015 - 6 ZB 14.2249
Straßenausbaubeitragsrecht; Entstehen der sachlichen Beitragspflichten; …
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (…ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 16.2.2011 - 6 ZB 10.1600 - juris Rn. 3; B.v. 28.6.2010 - 6 ZB 09.1551 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 05.04.2011 - 6 ZB 10.3159
Berufssoldat; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Mobbing; andere …
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 6 ZB 09.1551 -juris ). - VGH Bayern, 16.02.2011 - 6 ZB 10.1600
Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; …
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 6 ZB 09.1551 - juris m.w.N.).
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