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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3974
VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193 (https://dejure.org/2022,3974)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.02.2022 - 6 ZB 21.193 (https://dejure.org/2022,3974)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 6 ZB 21.193 (https://dejure.org/2022,3974)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
    Rn. 3 Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21

    Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
    Das gilt auch in der vorliegenden Fallgestaltung, in der das Bundesamt mehrere öffentliche (Einstiegs-)Ämter im höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst für Volljuristen aus einem gemischten Bewerberkreis von Berufsanfängern, Arbeitnehmern, Selbstständigen und Beamten ausgeschrieben hat und noch nicht feststeht, ob diese Ämter durch Verbeamtung oder im Wege des Arbeitsvertrags vergeben werden sollen (BVerwG, B.v. 17.3.2021 - 2 B 3.21 - juris Rn. 18 ff. zum einheitlichen öffentlich-rechtlichen Charakter des Bewerbungsverfahrensanspruchs, wenn - wie hier - eine Beamtin oder ein Beamter zum Bewerberkreis gehört).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
    Rn. 3 Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 104.15

    Beamter; Wechseldienstposten; militärischer Dienstposten; Auswahlentscheidung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
    Die einer Stellenbesetzung vorgelagerten Fragen, ob und ggf. wie viele Stellen (Ämter) mit welcher Wertigkeit geschaffen werden, unterfällt der Organisationsgewalt des Dienstherrn (BVerwG, U.v. 27.4.2016 - 2 B 104.15 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 6 CE 16.2310

    Gestuftes Auswahlverfahren bei konstitutivem Anforderungsprofil rechtmäßig

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
    Bei der Bestimmung des Anforderungsprofils ist der Dienstherr aber an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und, soweit - wie hier - eine an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Dienstpostenvergabe in Rede steht, auch zur Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauswahl verpflichtet (BayVGH, B.v. 9.1.2017 - 6 CE 16.2310 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 1 B 1245/12

    Aufführung zusätzlicher kostitutiver Merkmale über die allgemeinen …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
    Mit dieser Beschränkung hält sich der Dienstherr, was der Zulassungsantrag nicht in Zweifel zieht, im Rahmen seiner Organisationsgewalt (vgl. OVG NW, B.v. 18.1.2013 - 1 B 1245/12 - juris Rn. 17 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2020 - 1 A 341/20
    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
    Für eine solche typisierende Grenzziehung in Anwendung des verfassungsrechtlich in Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen und einfachgesetzlich durch § 9 BBG ausgestalteten Leistungsgrundsatzes bedarf es auch keiner speziellen gesetzlichen Regelung (OVG NW, B.v. 16.7.2020 - 1 A 341/20 - juris Rn. 14 ff.).
  • VGH Hessen, 22.02.2024 - 1 B 1697/22

    Anforderungsprofil Mindestnoten jur. Staatsexamen

    Rn. 16 Denn es handelt sich um ein - auf einen Dienstposten bezogenes - Gesamtauswahlverfahren mit gemischtem Bewerberfeld aus externen Einstellungsbewerbern und internen - bereits im Beamten- oder Angestelltenverhältnis stehenden - Bewerbern (zum gemischten Bewerberfeld vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 6 ZB 21.193 -, juris Rn. 7), für welches die nach Art. 33 Abs. 2 GG maßgeblichen Grundsätze der Bestenauswahl gelten.

    Rn. 19 c) Die gemäß Art. 33 Abs. 2 GG vorzunehmende Bestenauslese kann der Dienstherr in einem gestuften Auswahlverfahren vornehmen, in dem vor Durchführung eines umfassenden Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsvergleichs (Qualifikationsvergleichs) solche Bewerber ausgeschlossen werden, die einem vom Dienstherrn ohne Rechtsverstoß aufgestellten spezifischen Anforderungsprofil nicht genügen oder die aus sonstigen Eignungsgründen für die Ämtervergabe von vornherein nicht in Betracht kommen (…vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 16 ; Bay. VGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 6 ZB 21.193 -, juris Rn. 8).

    Stellt der Dienstherr die Anforderung von Mindestnoten in beiden juristischen Staatsexamen auf, ohne Rücksicht auf die mehrjährige Berufserfahrung interner Bewerber zu nehmen, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden, weil er damit keine eignungsfremden Zwecke verfolgt, sondern die von Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Auswahlkriterien in typisierender Weise konkretisiert (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 6 ZB 21.193 -, juris Rn. 12).

    Der Festlegung einer Mindestnote liegt die nicht zu beanstandende typisierende Annahme zugrunde, dass ein oberhalb der Grenze liegendes Notenniveau in der Regel auf eine bessere Eignung hindeutet als eine unter dieser Grenze liegende Note (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 6 ZB 21.193 -, juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 11.08.2026 - 3 CE 26.1027

    Bundesbeamtenrecht, Konkurrentenstreit, Beförderungsdienstposten, Konstitutives …

    Rn. 33 Bei der Bestimmung des Anforderungsprofils ist der Dienstherr aber an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und, soweit - wie hier - eine an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Dienstpostenvergabe in Rede steht, auch zur Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauswahl verpflichtet (…BayVGH, B.v. 31.7.2025 - 6 CE 25.1131 - juris Rn. 25; B.v. 16.2.2022 - 6 ZB 21.193 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG München, 28.07.2026 - M 5 E 26.5263

    Einstellungsbewerber, Forstrat, Mindestanspruch / Staatsnote, Leistungsprinzip, …

    Rn. 16 Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass eine bestimmte Mindestnote gefordert werden kann, um schon im Vorfeld der eigentlichen Auswahlentscheidung diejenigen Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kreis der in das Auswahlverfahren einzubeziehenden Personen auszuschließen, die anhand bestimmter Kriterien als ungeeignet angesehen werden (…BayVGH, B.v. 4.2.2022 - 3 CE 21.3177, BeckRS 2022, 1996 Rn. 7; BayVGH, B.v. 16.2.2022 - 6 ZB 21.193, BeckRS 2022, Rn. 10 und 12;… OVG Münster, B.v. 16.7.2020 - 1 A 438/18, BeckRS 2020, 17894, Rn. 13 ff.; VGH Kassel, B.v. 22.2.2024 - 1 B 1697/22, NVwZ-RR 2024, 881 (882 ff.)).
  • VGH Bayern, 31.07.2025 - 6 CE 25.1131

    Bundesbeamtenrecht, Konkurrentenstreit, Beförderungsdienstposten, Konstitutives …

    Rn. 25 Bei der Bestimmung des Anforderungsprofils ist der Dienstherr aber an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und, soweit - wie hier - eine an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Dienstpostenvergabe in Rede steht, auch zur Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauswahl verpflichtet (BayVGH, B.v. 16.2.2022 - 6 ZB 21.193 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.04.2024 - 6 CE 24.400

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens

    Deshalb durfte er in einer ersten Auswahl ausgeschlossen und nicht mehr in den Leistungsvergleich einbezogen werden (zum gestuften Auswahlverfahren etwa BayVGH, B.v. 16.2.2022 - 6 ZB 21.193 - juris Nr. 8 m.w.N.).
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