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| VGH Bayern, 24.05.2022 - 6 ZB 21.2279 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayKAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 lit. b; AO § 170 Abs. 1; BauGB § 132 Nr. 4, § 133 Abs. 2 S. 1
Entstehung und Beginn der Verjährung des Erschließungsbeitrags und Begriff der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 12.07.2021 - AN 3 K 19.00531
- VG Ansbach, 12.07.2021 - AN 3 K 19.531
- VGH Bayern, 24.05.2022 - 6 ZB 21.2279
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2022 - 6 ZB 21.2279
Rn. 14 b) Soweit der Kläger meint, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 2021 (1 BvL 1/19) streite für ihn, kann er damit ebenfalls nicht durchdringen.Dabei stehe ihm ein weiter Gestaltungsspielraum zu (…U.v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - juris Rn. 41 ff.; U.v. 3.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 61 ff.).
Denn es komme hierfür weder auf die wirksame Widmung der Erschließungsanlage noch auf die Wirksamkeit der Beitragssatzung, die planungsrechtliche Rechtmäßigkeit ihrer Herstellung, den Eingang der letzten Unternehmerrechnung, die Mängelfreiheit der technischen Ausführung oder den vollständigen Grunderwerb an (BVerfG, U.v. 3.11.2021 - a.a.O. Rn. 67 ff.).
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2022 - 6 ZB 21.2279
Rn. 15 Das Bundesverfassungsgericht hat - wie schon 2013 (U.v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - juris) - entschieden, dass das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit davor schütze, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können.Dabei stehe ihm ein weiter Gestaltungsspielraum zu (U.v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - juris Rn. 41 ff.;… U.v. 3.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 61 ff.).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2022 - 6 ZB 21.2279
Rn. 4 Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
- BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2022 - 6 ZB 21.2279
Rn. 4 Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13
Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2022 - 6 ZB 21.2279
Die Höhe des umzulegenden Aufwands ist in aller Regel feststellbar, wenn "die letzte Unternehmerrechnung" ("Schlussrechnung") bei der Gemeinde eingegangen ist (VGH BW, U.v. 10.7.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 51 f.;… BayVGH, U.v. 28.8.2014 - 6 ZB 14.481 - juris Rn. 7;… U.v. 19.8.2021 - 6 B 21.797 - juris Rn. 32 jeweils m.w.N.;… vgl. zum Ganzen Schmitz a.a.O. § 15 Rn. 7 ff.). - VGH Bayern, 19.08.2021 - 6 B 21.797
Erfolgloses Berufungsverfahren gegen einen Bescheid auf Vorausleistung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2022 - 6 ZB 21.2279
Die Höhe des umzulegenden Aufwands ist in aller Regel feststellbar, wenn "die letzte Unternehmerrechnung" ("Schlussrechnung") bei der Gemeinde eingegangen ist (…VGH BW, U.v. 10.7.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 51 f.;… BayVGH, U.v. 28.8.2014 - 6 ZB 14.481 - juris Rn. 7; U.v. 19.8.2021 - 6 B 21.797 - juris Rn. 32 jeweils m.w.N.;… vgl. zum Ganzen Schmitz a.a.O. § 15 Rn. 7 ff.). - VGH Bayern, 28.08.2014 - 6 ZB 14.481
Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungseinheit; einzelne Erschließungsanlage; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2022 - 6 ZB 21.2279
Die Höhe des umzulegenden Aufwands ist in aller Regel feststellbar, wenn "die letzte Unternehmerrechnung" ("Schlussrechnung") bei der Gemeinde eingegangen ist (…VGH BW, U.v. 10.7.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 51 f.; BayVGH, U.v. 28.8.2014 - 6 ZB 14.481 - juris Rn. 7;… U.v. 19.8.2021 - 6 B 21.797 - juris Rn. 32 jeweils m.w.N.;… vgl. zum Ganzen Schmitz a.a.O. § 15 Rn. 7 ff.). - VG Ansbach, 12.07.2021 - AN 3 K 19.00531
Begriff der Anbaustraße im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinne
Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2022 - 6 ZB 21.2279
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12. Juli 2021 - AN 3 K 19.00531 - wird abgelehnt.
- OVG Saarland, 18.06.2024 - 1 A 27/23
Straßenausbaubeitrag; Festlegung des Abschlusses des Grunderwerbs als …
Eine öffentliche Einrichtung ist nicht bereits mit dem bloßen Abschluss der technischen Ausbauarbeiten ("letzter Spatenstich") endgültig hergestellt, sondern die sachliche Beitragspflicht entsteht erst, wenn der entstandene Aufwand feststellbar ist, also regelmäßig mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung.[Driehaus, Kommunalabgabenrecht Kommentar, § 8 Rn. 490d m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.3.2000 - A 2 S 478/98 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Urteil vom 25.2.2015 - 3 K 186/14 -, juris Rn. 36, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris; ebenfalls auf den Zeitpunkt des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung abstellend OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.5.2004 - 1 R 20/02 -, und Urteile vom 25.10.1990 - 1 R 94/87 -, - 1 R 96/87 -, - 1 R 98/87-, alle juris; im Erschließungsbeitragsrecht auf den Eingang der letzten Unternehmerrechnung abstellend BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 -, juris Rn. 25 f, und Urteil vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2014 - 2 S 2228/13 -, juris Rn. 51 f; BayVGH, Beschluss vom 24.5.2022 - 6 ZB 21.2279 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.11.2018 - 3 L 636/18 -, juris Rn. 16][Driehaus, Kommunalabgabenrecht Kommentar, § 8 Rn. 490d m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.3.2000 - A 2 S 478/98 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Urteil vom 25.2.2015 - 3 K 186/14 -, juris Rn. 36, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris; ebenfalls auf den Zeitpunkt des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung abstellend OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.5.2004 - 1 R 20/02 -, und Urteile vom 25.10.1990 - 1 R 94/87 -, - 1 R 96/87 -, - 1 R 98/87-, alle juris; im Erschließungsbeitragsrecht auf den Eingang der letzten Unternehmerrechnung abstellend BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 -, juris Rn. 25 f, und Urteil vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2014 - 2 S 2228/13 -, juris Rn. 51 f; BayVGH, Beschluss vom 24.5.2022 - 6 ZB 21.2279 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.11.2018 - 3 L 636/18 -, juris Rn. 16] Da die sachliche Beitragspflicht kraft Gesetzes dem Grunde und der Höhe nach voll ausgebildet entsteht, kann dieser Tatbestand nicht schon mit dem Abschluss der technischen Bauarbeiten und deren Abnahme erfüllt sein.[auf die Abnahme abstellend OVG NRW, Urteil vom 4.12.2019 - 15 B 1444/19 -, juris Rn. 43 ff, und Beschluss vom 31.1.2000 - 15 A 290/00 -, juris Rn. 3 ff][auf die Abnahme abstellend OVG NRW, Urteil vom 4.12.2019 - 15 B 1444/19 -, juris Rn. 43 ff, und Beschluss vom 31.1.2000 - 15 A 290/00 -, juris Rn. 3 ff] Das Entstehen der Höhe nach voll ausgebildeter und nicht mehr veränderbarer Beiträge setzt wegen der Abhängigkeit der Beitragshöhe vom umzulegenden Aufwand voraus, dass der umlagefähige Aufwand entstanden und der Höhe nach ermittlungsfähig ist,[Driehaus, Kommentar Kommunalabgabenrecht, 69. EL (Sept. 2023), § 8 Rn. 490a m.w.N.][Driehaus, Kommentar Kommunalabgabenrecht, 69. EL (Sept. 2023), § 8 Rn. 490a m.w.N.] was in der Regel mit Vorliegen der letzten Unternehmerrechnung der Fall ist.Auf diese Weise hat es ausschlaggebende Bedeutung für den Umfang des beitragsfähigen Aufwands und ermöglicht die Feststellung, ob die Anlage endgültig hergestellt ist.[vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.01.2017 - 15 A 1650/15 -, juris, Rn. 29][vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.01.2017 - 15 A 1650/15 -, juris, Rn. 29] Die Festlegung eines Bauprogramms kann etwa durch Beschluss des Gemeinderats[vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2019 - 15 B 1090/19 -, juris Rn. 14 m.w.N.: Das Bauprogramm kann sich auch aus einem Beschluss eines Ausschusses sowie den zugrundeliegenden Unterlagen ergeben.][vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2019 - 15 B 1090/19 -, juris Rn. 14 m.w.N.: Das Bauprogramm kann sich auch aus einem Beschluss eines Ausschusses sowie den zugrundeliegenden Unterlagen ergeben.] und die solchen Beschlüssen zu Grunde liegenden Unterlagen, aber auch konkludent durch den Abschluss von Verträgen oder formlos durch die Verwaltung erfolgen, sofern jeweils davon ausgegangen werden kann, dass die Ausbauplanung von dem zuständigen Selbstverwaltungsgremium gebilligt worden ist.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585 -, juris Rn. 9, und vom 24.05.2022 - 6 ZB 21.2279 -, juris Rn. 9: "formlos möglichen konkreten Bauprogramm"; zur formlosen Aufstellung des Bauprogramms vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2019 - 15 B 1090/19 -, juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch OVG Lüneburg, a.a.O., Rn. 1 m.w.N.][vgl. BayVGH, Beschluss vom 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585 -, juris Rn. 9, und vom 24.05.2022 - 6 ZB 21.2279 -, juris Rn. 9: "formlos möglichen konkreten Bauprogramm"; zur formlosen Aufstellung des Bauprogramms vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2019 - 15 B 1090/19 -, juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch OVG Lüneburg, a.a.O., Rn. 1 m.w.N.].
- VG Augsburg, 14.03.2024 - Au 2 K 23.49
Erschließungsbeitragsrecht, Bestimmtheit der Merkmale der endgültigen Herstellung …
Da von dem Abschluss der technischen Herstellung der Erschließungsanlage bereits im Jahr 2007 auszugehen ist (vgl. oben) und auch der Augenschein ergeben hat, dass der ...weg seit längerem technisch hergestellt und in Benutzung ist, spricht nichts dagegen, dass die Ermittlung des Erschließungsaufwands für die hier vorgenommene Abrechnung nach Einheitssätzen bestimmbar war, selbst wenn hierfür die letzte Unternehmerrechnung für erforderlich gehalten wird (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2022 - 6 ZB 21.2279 - juris Rn. 13;… vgl. zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bau-/Herstellungsarbeiten bei der Abrechnung nach Einheitssätzen auch Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Rn. 621). - VG Augsburg, 16.11.2023 - Au 2 K 22.2182
Erschließungsbeitragsrecht, räumliche Abgrenzung einer Anbaustraße als …
Diesbezüglich weisen die Akten des Beklagten (unter 5.35) als letzte maßgebliche Rechnung eine solche vom 10. Juli 2019 aus; die Widmung des "Lückenschlusses" als Ortsstraße ist am 21. Februar 2020 bekannt gemacht worden (vgl. zum Erfordernis des Eingangs der Schlussrechnung für die endgültige Herstellung BayVGH, B.v. 24.5.2022 - 6 ZB 21.2279 - juris Rn. 8 ff. m.w.N.;… zur Widmung vgl. etwa BayVGH, B.v. 17.1.2011 - 6 CE 10.2875 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 10.12.2025 - 6 ZB 24.2077
Erschließungsbeitragsrecht, Festsetzungsverjährung, Erstmalige endgültige …
Dazu muss sie dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm (für Beleuchtung und Entwässerung), dem auch formlos möglichen konkreten Bauprogramm (für die flächenmäßigen Teileinrichtungen) und schließlich in bautechnischer Hinsicht dem satzungsmäßigen Ausbauprogramm entsprechen (Schmitz a.a.O. § 15 Rn. 5, BayVGH, B.v. 24.5.2022 - 6 ZB 21.2279 - juris Rn. 9). - VG München, 19.04.2023 - M 28 K 20.2852
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - ordnungsgemäße Straßenentwässerung
bb) KAG eine bestimmbare zeitliche Obergrenze in Gestalt einer Ausschlussfrist, die durch den Eintritt der Vorteilslage ausgelöst wird und nach deren Ablauf eine Beitragserhebung zwingend und ausnahmslos ausscheidet, auch dann, wenn die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist und deshalb auch noch nicht hätte festgesetzt werden dürfen und verjähren können (zur verfassungsrechtlichen Herleitung im Übrigen vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2022 - 6 ZB 21.2279 - juris Rn. 15 f.).
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