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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 20.01.2023 - 608 Qs 12/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12419
LG Hamburg, 20.01.2023 - 608 Qs 12/22 (https://dejure.org/2023,12419)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.2023 - 608 Qs 12/22 (https://dejure.org/2023,12419)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 2023 - 608 Qs 12/22 (https://dejure.org/2023,12419)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 97 Abs 1 StPO, § 103 Abs 1 S 1 StPO, § 110 Abs 1 StPO, § 170 Abs 1 StPO, § 30 Abs 1 OWiG
    Durchsuchungen und Sicherstellungen in Anwaltskanzleien

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die …

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2023 - 608 Qs 12/22
    Nicht erforderlich ist, dass das Unternehmen bereits die förmliche Verfahrensstellung eines Beteiligungsinteressenten innehat (vgl. BVerfG, NJW 2018, 2385 [2389];… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Aufl. 2022, § 97 Rn. 10d; Schneider, NStZ 2016, 309 [311]; Klengel/Buchert, NStZ 2016, 383 [386]; Wimmer, NZWiSt 2017, 252 [254]).

    Es kann vielmehr auch genügen, dass sich aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte eine künftige Verfahrensbeteiligung objektiv abzeichnet (BVerfG, NJW 2018, 2385 [2389];… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Aufl. 2022, § 97 Rn. 10d).

    Speziell für die Annahme einer beschuldigtenähnlichen Stellung wegen einer Nebenbeteiligung im Hinblick auf eine Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG hat es das Bundesverfassungsgericht in Anlehnung an die Entscheidung des LG München I als unerheblich angesehen, wenn ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen eine Leitungsperson des Unternehmens iSv § 30 Abs. 1 OWiG noch nicht eingeleitet wurde (BVerfG, NJW 2018, 2385 [2389 f.]).

  • BGH, 20.05.2021 - StB 21/21

    Ermittlungsrichterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung eines …

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2023 - 608 Qs 12/22
    Rn. 10 Da die Durchsicht der bei der Drittbetroffenen vorgefundenen Ordner noch ein Teil der Durchsuchung ist, ist ihre (weitere) Zulässigkeit davon abhängig, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Durchsuchung im Zeitpunkt der Entscheidung gegeben sind (vgl. nur BGH NStZ 2021, 623 [624]).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.11.2024 - 18 Qs 17/24

    Durchsuchung bei einem unverdächtigen Notar; Umfang des Beschlagnahmeverbotes …

    Rn. 38 Unzulässig sind Ermittlungsdurchsuchungen, wenn von vornherein anzunehmen ist, dass nur Beweismittel aufgefunden werden, die nicht der Beschlagnahme unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. November 2014 - 2 BvR 2928/10; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 8. Mai 2024 - 12 Qs 2/24; LG Hamburg, Beschluss vom 20. Januar 2023 - 608 Qs 12/22;… KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl. 2023, StPO § 103 Rn. 7).
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