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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 61 PV 1.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27826
OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 61 PV 1.10 (https://dejure.org/2010,27826)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2010 - 61 PV 1.10 (https://dejure.org/2010,27826)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 61 PV 1.10 (https://dejure.org/2010,27826)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 95 Abs 2 PersVG BB, § 85 Abs 2 S 2 ArbGG, §§ 567 ff ZPO
    Einstweilige Verfügung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Ablehnung durch das VG ohne mündliche Verhandlung; Rechtsmittel; Rechtsmittelbelehrung; fehlende Durchführung eines Abhilfeverfahrens; Zurückverweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorherige Durchführung eines ordnungsgemäßen Abhilfeverfahrens durch das Erstgericht unter Würdigung des Beschwerdevorbringens als Voraussetzung einer Vorlage einer Beschwerde an das Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung im personalvertretungsrechtlichen Verfahren

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02

    Begriff der Einzelrichterentscheidung i.S. von § 568 S. 1 ZPO

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 61 PV 1.10
    Die zulässige Vorlage einer Beschwerde an das Beschwerdegericht setzt grundsätzlich die vorherige Durchführung eines ordnungsgemäßen Abhilfeverfahrens unter Würdigung des Beschwerdevorbringens voraus (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 7. August 2003 - 23 W 110.03 -, Juris Rn. 2; Schneider, MDR 2003, 253; großzügig OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2002 - 5 W 4/02 -, Juris Rn. 4; Gehrlein, MDR 2003, 547, 552).
  • VGH Hessen, 09.07.2020 - 22 B 347/20

    Mitbestimmung Urlaubsgrundsätze

    Auch für das personalvertretungsrechtliche einstweilige Verfügungsverfahren gilt - was für den arbeitsgerichtlichen Prozess anerkannt ist - dass dann, wenn ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen wird - die Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde gemäß §§ 567, 569 ZPO besteht, weil die Entscheidung ein Gesuch im Sinne des § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zurückweist (Bay. VGH…, Beschluss vom 6. Juli 2017 - 17 PC 17.1238 - juris Rn. 12 ff.; Bay. VGH…, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 17 PC 17.2202 - juris Rn. 22; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 11. August 2015 - 5 B 131/15 - juris Rn. 24 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - OVG 61 PV 1.10 - juris Rn. 2;… v. Roetteken, HBR, § 111 HPVG , Rn. 1202).

    Das Verwaltungsgericht hat der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen (§ 572 ZPO; vgl. zum Abhilfeerfordernis bei sofortiger Beschwerde im personalvertretungsrechtlichen Verfahren: OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 11. August 2015 - 5 B 131/15 - juris Rn. 31; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 8. Dezember 2010 - OVG 61 PV 1.10 - juris Rn. 1).

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 61 PV 1.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25408
OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 61 PV 1.10 (https://dejure.org/2011,25408)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2011 - 61 PV 1.10 (https://dejure.org/2011,25408)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 61 PV 1.10 (https://dejure.org/2011,25408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 95 Abs 2 PersVG BB, § 71 Abs 3 PersVG BB, § 85 Abs 2 S 2 ArbGG, §§ 233 ff ZPO
    Beschlusserfordernis bei Einleitung eines Verfügungsverfahrens durch die Personalvertretung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 95 Abs 2 PersVG BB, § 71 Abs 3 PersVG BB, § 85 Abs 2 S 2 ArbGG, §§ 233 ff ZPO
    Einstweilige Verfügung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdefrist; fehlender Beschluss des Personalrats über die Einleitung des gerichtlichen Beschlussverfahrens; Geltendmachung von Rechten eines nicht mehr ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.12.1996 - 6 P 10.94

    Personalvertretungsrecht, Sachaufwand des Personalrats, Freistellung von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 61 PV 1.10
    Leitet ein Personalrat ein Beschlussverfahren ein, bedarf es eines entsprechenden Beschlusses des Gremiums, der für jede Instanz gesondert gefasst werden muss (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 6 P 10.94 -, Juris Rn. 19;… Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl., § 83 Rn. 50).
  • BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 61 PV 1.10
    Rn. 3 Zu Gunsten des Antragstellers mag ferner unterstellt werden, er mache einen im Wege der einstweiligen Verfügung sicherbaren Anspruch geltend, da mit Blick auf die staatliche Justizgewährleitungspflicht (Art. 20 Abs. 3 GG) auch im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren im Einzelfall vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren und zu berücksichtigen ist, dass Beschlüsse der Einigungsstelle der Kontrolle im gerichtlichen Beschlussverfahren unterliegen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 -, Juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - 61 PV 1.09

    Personalvertretungsrecht: subjektive Abwehrrechte der Personalvertretung bei …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 61 PV 1.10
    Rn. 8 Ein Verfügungsgrund ist gegeben, wenn ohne den Erlass der einstweiligen Verfügung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die durch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgeglichen werden könnten (vgl. Beschluss des Senats vom 26. Februar 2009 - OVG 61 PV 1.09 -, Juris Rn. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 60 PV 4.15

    Änderung der Arbeitszeiten der Beschäftigten der Zentralen Aufnahmestelle für …

    Rn. 41 cc) Ein Verfügungsgrund ist gegeben, wenn ohne den Erlass der einstweiligen Verfügung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die durch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgeglichen werden könnten (…vgl. Beschluss des 61. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2009 - OVG 61 PV 1.09 -, juris Rn. 41 und vom 22. Februar 2011 - OVG 61 PV 1.10 -, juris Rn. 8 f.).

    Rn. 42 Das folgt allerdings entgegen der Ansicht des Antragstellers noch nicht allein daraus, dass der Antragsteller wegen der Dauer des Verfahrens in der Hauptsache eine etwaige Missachtung des Beteiligungsrechts ggf. über einen längeren Zeitraum hinnehmen müsste (…vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2009 - OVG 61 PV 1.09 -, juris Rn. 42 und vom 22. Februar 2011 - OVG 61 PV 1.10 -, juris Rn. 11 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 61 PV 1.11

    Mitbestimmungspflicht bei Abordnungsketten

    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Senats kann gegen einen ablehnenden Beschluss, der im einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Anhörung der Beteiligten ergangen ist, Beschwerde nur innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung gemäß § 95 Abs. 2 PersVG Bbg i.V.m. § 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG i.V.m. § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO eingelegt werden (hierzu vgl. etwa Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Februar 2011 - OVG 61 PV 1.10 -, vom 7. Februar 2011 - OVG 61 PV 3.10 -, vom 31. Januar 2011 - OVG 61 PV 5.10 - und vom 8. Dezember 2010 - OVG 61 PV 1.10 -).
  • VG Potsdam, 14.05.2013 - 21 K 2570/12

    Personalvertretungsrecht der Länder

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Antragsteller - der gegenwärtig amtierende Hauptpersonalrat des ... - Rechtsnachfolger dieses Bezirkspersonalrats ist und eine diesem angetane Rechtsverletzung aus eigenem Recht rügen könnte (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2011 - OVG 61 PV 1.10 -, juris).
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