Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 61-IV-16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29979
VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 61-IV-16 (https://dejure.org/2016,29979)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.08.2016 - 61-IV-16 (https://dejure.org/2016,29979)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. August 2016 - 61-IV-16 (https://dejure.org/2016,29979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,29979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 61-IV-16
    Dies ist indes angesichts der aus §§ 27 Abs. 1, 28 SächsVerfGHG folgenden Begründungsanforderungen für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde notwendig; der Verfassungsgerichtshof muss auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen ohne weitere Nachforschungen beurteilen können, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 61-IV-16
    Dies ist indes angesichts der aus §§ 27 Abs. 1, 28 SächsVerfGHG folgenden Begründungsanforderungen für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde notwendig; der Verfassungsgerichtshof muss auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen ohne weitere Nachforschungen beurteilen können, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 93-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Dabei ist neben der Anrechnung der Untersuchungshaft über § 51 StGB auch die Möglichkeit zu beachten, dass die noch zu verbüßende Reststrafe über § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann, was den aus der Straferwartung folgenden Fluchtanreiz entsprechend mindert (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 61-IV-16 [e.A.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht