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VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 61-IV-16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 11.09.2014 - 108 C 3068/14
- VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 61-IV-16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 61-IV-16
Dies ist indes angesichts der aus §§ 27 Abs. 1, 28 SächsVerfGHG folgenden Begründungsanforderungen für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde notwendig; der Verfassungsgerichtshof muss auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen ohne weitere Nachforschungen beurteilen können, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 61-IV-16
Dies ist indes angesichts der aus §§ 27 Abs. 1, 28 SächsVerfGHG folgenden Begründungsanforderungen für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde notwendig; der Verfassungsgerichtshof muss auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen ohne weitere Nachforschungen beurteilen können, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 93-IV-16
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
Dabei ist neben der Anrechnung der Untersuchungshaft über § 51 StGB auch die Möglichkeit zu beachten, dass die noch zu verbüßende Reststrafe über § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann, was den aus der Straferwartung folgenden Fluchtanreiz entsprechend mindert (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 61-IV-16 [e.A.]).