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   LG Regensburg, 17.07.2018 - 62 O 1925/17   

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https://dejure.org/2018,21427
LG Regensburg, 17.07.2018 - 62 O 1925/17 (https://dejure.org/2018,21427)
LG Regensburg, Entscheidung vom 17.07.2018 - 62 O 1925/17 (https://dejure.org/2018,21427)
LG Regensburg, Entscheidung vom 17. Juli 2018 - 62 O 1925/17 (https://dejure.org/2018,21427)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 1, § 1004; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1
    Einstweilige Verfügung wegen Antisemitismus-Vorwurf

  • rewis.io

    Tatsachenbehauptung, Unterlassungsanspruch, Meinungsfreiheit, Bewertung, Abmahnung, bank, unterlassen, Einstellung, Ordnungshaft, Zahlung, Gesellschaft, Verwendung, Anlage, Religionsgemeinschaft, einmalige Verwendung, Frist zur Stellungnahme, Aufforderung zur Abgabe

  • wvr-law.de PDF

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Umstrittener Popstar: Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden

  • spiegel.de (Pressemeldung, 17.07.2018)

    Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden

  • spiegel.de (Pressebericht, 17.07.2018)

    "Ein fatales Signal für die politische Bildung"

Besprechungen u.ä. (2)

  • welt.de (Pressekommentar, 23.07.2018)

    Sprachliche Verrohung - Argumente statt Hetze im Internet

  • welt.de (Pressekommentar, 25.07.2018)

    Der kleine Unterschied zwischen antisemitisch und Antisemit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 07.04.2017 - BT-Drs 18/11970
    Auszug aus LG Regensburg, 17.07.2018 - 62 O 1925/17
    Auch im Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus gegenüber der Bundesregierung aus dem Jahr 2017 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11970, Seite 23, 24) wird festgestellte, dass es keine allgemein gültige Definition von Antisemitismus gebe.

    Es gehe um die Feindschaft gegen Juden als Juden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11970, Seite 24).

    Das Gericht verkennt nicht, dass diese Textzeile, auf die die Beklagte Bezug nimmt, auch vom unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von antisemitischen Ressentiments kritisch gesehen wird (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11970 S. 174/175).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus LG Regensburg, 17.07.2018 - 62 O 1925/17
    Enthält eine Äußerung sowohl Aussagen in tatsächlicher Hinsicht als auch eine subjektive Wertung ist sie als Werturteil zu behandeln, wenn sie in nicht trennbarer Weise sowohl tatsächlich als auch wertende Bestandteile aufweist und sie durch die Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.1999, VI ZR 140/1998, BVerfG Entscheidung vom 13.04.1994, 1 BvR 23/94).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

    Auszug aus LG Regensburg, 17.07.2018 - 62 O 1925/17
    Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalles sowie die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (vgl. BGH Urteil vom 09.12.2003, VI ZR 373/02).
  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

    Auszug aus LG Regensburg, 17.07.2018 - 62 O 1925/17
    Enthält eine Äußerung sowohl Aussagen in tatsächlicher Hinsicht als auch eine subjektive Wertung ist sie als Werturteil zu behandeln, wenn sie in nicht trennbarer Weise sowohl tatsächlich als auch wertende Bestandteile aufweist und sie durch die Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.1999, VI ZR 140/1998, BVerfG Entscheidung vom 13.04.1994, 1 BvR 23/94).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 17.07.2018, Az. 62 O 1925/17, wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur

    Das Endurteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 22. Oktober 2019 - 3 U 1523/18 - und das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 17. Juli 2018 - 62 O 1925/17 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
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