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Rechtsprechung
   LG Berlin, 15.01.2007 - 62 T 5/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32968
LG Berlin, 15.01.2007 - 62 T 5/07 (https://dejure.org/2007,32968)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.01.2007 - 62 T 5/07 (https://dejure.org/2007,32968)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 62 T 5/07 (https://dejure.org/2007,32968)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Berlin, 21.03.2013 - 18 T 45/13

    Keine einstweilige Verfügung für Kautionsrückzahlung!

    Das Gericht schließt sich insoweit den Entscheidungen des Kammergerichts (Beschluss v. 08.05.2008, Az. 8 W 33/08) sowie des Landgerichts Berlin (Beschluss v. 15.01.2007, Az. 62 T 5/07, wo es zutreffend heißt, dass die Notwendigkeit einen Rechtsstreit zu führen, keinen Verfügungsgrund darstellt) an.
  • AG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 33 C 3695/17

    Kann Zugriff auf verpfändetes Kautionssparbuch per einstweiliger Verfügung …

    Es ist umstritten, ob der Mieter im Wege der einstweiligen Verfügung den Zugriff des Vermieters auf ein verpfändetes Kautionssparbuch verhindern kann (bejahend: LG Darmstadt, Beschluss vom 13.12.2004 - 11 T 11/04; LG Wuppertal, Urteil vom 27.11.2003 - 9 S 194/03; LG Berlin, Beschluss vom 05.09.2002 - 65 T 64/02; verneinend: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2008 - 8 W 34/08; LG Berlin, Beschluss vom 21.03.2013 - 18 T 45/13; AG Charlottenburg, Beschluss vom 12.01.2011 - 203 C 1001/11; KG, Beschluss vom 08.05.2008 - 8 W 33/08; LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2007 - 62 T 5/07).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 12.01.2011 - 203 C 1001/11

    Einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Befriedigung des Vermieters aus der …

    Dieser soll sich wegen bestehender mietvertraglicher Ansprüche während und nach Beendigung des Mietverhältnisses auf einfache Weise und ohne die Verschaffung eines gerichtlichen Vollstreckungstitels befriedigen können (vgl. auch LG Potsdam, Urteil vom 21.06.2007, Az. 11 S 192/06, GE 2007, 1253-1254, Juris Rz. 13 m.w.N. und sinngemäß auch LG Berlin, 62 T 5/07, Beschluss vom 15.01.2007, GE 2007, 449-451, juris-Rz. 4).
  • AG Berlin-Mitte, 04.05.2011 - 9 C 89/11

    Kaution als Spareinlage: Auszahlung ohne Nachweis der Fälligkeit?

    Wegen der im konkreten Fall zwischen dem Kläger als ehemaligem Mieter und seinen ehemaligen Vermietern vereinbarten "Verpfändungserklärung" als gesetzlich zugelassene Abweichung von §§ 1282 Absatz 1 Satz 1, 1228 Absatz 2 Satz 1 BGB (§ 1284 BGB) braucht hier auch nicht entschieden zu werden, ob der Rechtsauffassung der Vorzug zu geben ist, dass - ohne eine solche "Verpfändungserklärung" - aus dem Wesen der Mietsicherheit folgt, dass sich der Vermieter aus ihr nach Beendigung des Mieterverhältnisses bei streitigen Ansprüchen gegen den Mieter sofort befriedigen darf (so zum Beispiel Oberlandesgericht Karlsruhe, jeweils am angegebenen Ort; Landgericht Berlin, GE 2007, 449 f.) oder aber erst nach entsprechender rechtskräftiger Feststellung dieser Ansprüche (so zum Beispiel Landgericht Halle, NZM 2008, 685; Amtsgericht Bremen, WuM 2007, 399).
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