Rechtsprechung
| LG Berlin, 13.12.2023 - 64 S 81/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 538 BGB
Vertretenmüssen in Bezug auf Beschädigungen der Mietsache in Folge vertragswidrigen Handelns - IWW
Schadenersatz
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Haftung ohne Verschulden
- mietrechtsiegen.de
Rückwärtiges Hineinfallen in eine Glastür in Folge unvorhersehbarer Ohnmacht - Haftung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer ohnmächtig wird und in eine Glastür stürzt, muss den Schaden ersetzen!
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mieter fällt in Glastür: Wer muss zahlen?
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 05.04.2023 - 21 C 4/23
- AG Berlin-Charlottenburg, 05.04.2023 - 213 C 4/23
- LG Berlin, 13.12.2023 - 64 S 81/23
dejure.org
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