Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 26.06.2012 - jeweils 2 Qs 77/12
- VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 136-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
Die verfassungsgerichtliche Kontrolle einer Entscheidung über den Widerruf der Vollstreckung einer Freiheits- oder Jugendstrafe ist am Freiheitsgrundrecht des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 SächsVerf auszurichten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 136-IV-09 [HS]/137-IV-09 [e.A.]).Vielmehr muss dieser Verstoß zu der kriminellen Neigung oder Auffälligkeit des Verurteilten in einer solchen Beziehung stehen, welche die Gefahr zukünftiger Straftaten begründet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 136-IV-09 [HS]/Vf. 137-IV-09 [e.A.];… BVerfG, a.a.O.).
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
Art. 17 Abs. 1 SächsVerf nimmt den schon in Art. 16 Abs. 1 Satz 3 SächsVerf enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Verfahrens- und Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. zu Art. 104 GG: BVerfGE 58, 208 [220]; BVerfGK 11, 323 [329 f.]). - BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07
Verfassungsmäßigkeit der Unterbringung eines Kindes in einer geschlossenen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
Art. 17 Abs. 1 SächsVerf nimmt den schon in Art. 16 Abs. 1 Satz 3 SächsVerf enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Verfahrens- und Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. zu Art. 104 GG: BVerfGE 58, 208 [220]; BVerfGK 11, 323 [329 f.]).
- BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
Bereits der Wortlaut des Gesetzes stellt damit klar, dass allein der beharrliche und gröbliche Verstoß des Verurteilten gegen ihm erteilte Weisungen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nicht rechtfertigt (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2007, NStZ-RR 2007, 338;… Stree in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 56f Rn. 7). - BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11
Strafaussetzung zur Bewährung (Geldauflage: allgemeine Handlungsfreiheit, …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
Die erteilten Auflagen und Weisungen ermöglichen oft erst die bedingte Strafaussetzung und dienen damit im Ergebnis der Erhaltung der Freiheit und nicht deren Entzug, zumal ein Verstoß gegen eine Bewährungsauflage nicht zwingend zum Widerruf der Strafaussetzung führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 2011, NJW 2011, 3508). - VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
Der Verfassungsgerichtshof hat zu prüfen, ob die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung der die Schranken aus Art. 16 Abs. 1 Satz 3, Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SächsVerf ausfüllenden gesetzlichen Bestimmungen den Inhalt und die Tragweite des Freiheitsgrundrechts verkannt haben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.], st. Rspr.). - BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93
Verfassungswidrigkeit einer Bewährungsauflage
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
a) Soweit der Beschwerdeführer die dem Widerruf zugrundeliegende Weisung selbst angreift, ist allerdings - ungeachtet der Frage, ob er diese Rüge mangels Einlegung der Beschwerde nach § 59 Abs. 2 Satz 1 JGG überhaupt noch in zulässiger Weise erheben kann (vgl. - wegen fehlender Rechtswegerschöpfung ablehnend - BVerfG…, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 2 BvR 1277/91 - juris Rn. 3; Beschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 - juris Rn. 10) - der Schutzbereich des Grundrechts auf Freiheit der Person nicht eröffnet. - BVerfG, 09.06.1993 - 2 BvR 368/92
Verfassungsmäßigkeit der Bewährungsweisung der Erbringung von Urinproben zum …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
Dieser verlangt, dass das Gericht die Weisung so bestimmt formuliert, dass Verstöße zweifelsfrei festgestellt werden können und der Verurteilte unmissverständlich weiß, wann er einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zu erwarten hat (BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 BvR 368/92 - juris Rn. 8). - BVerfG, 16.10.1991 - 2 BvR 1277/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Überprüfung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
a) Soweit der Beschwerdeführer die dem Widerruf zugrundeliegende Weisung selbst angreift, ist allerdings - ungeachtet der Frage, ob er diese Rüge mangels Einlegung der Beschwerde nach § 59 Abs. 2 Satz 1 JGG überhaupt noch in zulässiger Weise erheben kann (vgl. - wegen fehlender Rechtswegerschöpfung ablehnend - BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 2 BvR 1277/91 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 - juris Rn. 10) - der Schutzbereich des Grundrechts auf Freiheit der Person nicht eröffnet.
- VerfGH Sachsen, 13.11.2025 - 78-IV-25 (1) Soweit der Beschwerdeführer die dem Widerruf zugrundeliegenden Weisungen selbst angreift, ist allerdings - ungeachtet der Frage, ob er diese Rüge mangels Einlegung der Beschwerde nach § 305a Abs. 1 StPO überhaupt noch in zulässiger Weise erheben kann (vgl. zu § 59 Abs. 2 Satz 1 JGG offen gelassen: SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 64-IV-12; vgl. - wegen fehlender Rechtswegerschöpfung ablehnend - BVerfG…, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 2 BvR 1277/91 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 - juris Rn. 10) - der Schutzbereich des Grundrechts auf Freiheit der Person nicht eröffnet.
Die erteilten Auflagen und Weisungen ermöglichen oft erst die bedingte Strafaussetzung und dienen damit im Ergebnis der Erhaltung der Freiheit und nicht deren Entzug, zumal ein Verstoß gegen eine Bewährungsauflage nicht zwingend zum Widerruf der Strafaussetzung führt (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 64-IV-12; vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 2011, NJW 2011, 3508).
Nur wenn die Gesamtwürdigung zu dem Ergebnis führt, dass sich der Verurteilte die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe nicht hat zur Warnung gereichen lassen, ist ein Widerruf der Strafaussetzung angezeigt (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 64-IV-12; Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 136-IV-09 [HS]/Vf. 137-IV-09 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 28-IV-13 Dies wäre jedoch Voraussetzung dafür, dass Art. 17 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf ihre Beachtung zum Verfassungsgebot erheben könnte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 64-IV-12; Beschluss vom 23. Januar 2014 - Vf. 97-IV-13 [HS]/Vf. 98-IV-13 [e.A.]; vgl. zu Art. 104 GG: BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1981, BVerfGE 58, 208 [220]; BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007, BVerfGK 11, 323 [329 f.]).
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