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Rechtsprechung
   LG Berlin, 20.03.2013 - 65 S 403/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17538
LG Berlin, 20.03.2013 - 65 S 403/12 (https://dejure.org/2013,17538)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.03.2013 - 65 S 403/12 (https://dejure.org/2013,17538)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. März 2013 - 65 S 403/12 (https://dejure.org/2013,17538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 543, 573; StGB § 185
    Drastische Meinungsäußerungen als Kündigungsgrund; Schmähkritik; Vermieterbeschimpfung

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Beleidigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses wegen beleidigender Äußerungen des Mieters gegenüber dem Vermieter i.R.e. Mahnverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Kriminelle Hausverwaltungsgeschäfte": Kein Kündigungsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Mietverhältnisses wegen Beleidigung des Vermieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtfertigen Äußerungen im Prozess eine Kündigung? (IMR 2013, 408)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 38
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.11.1972 - VI ZR 102/71

    Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs - Anspruch auf Unterlassung bestimmter …

    Auszug aus LG Berlin, 20.03.2013 - 65 S 403/12
    Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um tatsächliche Behauptungen oder Werturteile handelt (BGH, DB 73, 818).

    Andernfalls würden der Wahrnehmung der Rechte vor Gericht sachwidrige Beschränkungen auferlegt (BGH, DB 1973, 818 f.).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Berlin, 20.03.2013 - 65 S 403/12
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Formulierung in der Herabsetzung der Person bestehen (BGH NJW 1991, 95 ff., 96; NJW 1991, 1475 ff., 1477; NJW 1992, 1439 ff., 1441; NJW 1993, 1462).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus LG Berlin, 20.03.2013 - 65 S 403/12
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass auf den Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens nicht dadurch Einfluss genommen oder seinem Ergebnis nicht dadurch vorgegriffen werden dürfe, dass ein an diesem Verfahren in irgendeiner Weise Beteiligter durch Abwehr- oder Schadenersatzansprüche in seiner Äußerungsfreiheit eingeengt wird (vgl. BGH, NJW 1987, 3138; 2005, 279).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LG Berlin, 20.03.2013 - 65 S 403/12
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Formulierung in der Herabsetzung der Person bestehen (BGH NJW 1991, 95 ff., 96; NJW 1991, 1475 ff., 1477; NJW 1992, 1439 ff., 1441; NJW 1993, 1462).
  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung …

    Auszug aus LG Berlin, 20.03.2013 - 65 S 403/12
    Hierbei ist insbesondere auch zu beachten, dass die Rechtsprechung bei Äußerungen eines Beteiligten zur konkreten Vorbereitung oder während eines gerichtlichen Verfahrens dem hiervon beeinträchtigten anderen Beteiligten im Grundsatz bis zur Beendigung des Verfahrens hiergegen gerichtete Abwehr- und Schadenersatzansprüche versagt, sofern das Vorbringen nicht auf der Hand liegend falsch ist und keine unzulässige Schmähkritik darstellt (vgl. BVerfG, NJW 91, 29; NJW-RR 07, 840; BGH, NJW 08, 996;… Palandt/ Sprau, 71. Aufl., § 823, Rz. 104 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung von Klagen gegen ehrverletzende Äußerungen …

    Auszug aus LG Berlin, 20.03.2013 - 65 S 403/12
    Hierbei ist insbesondere auch zu beachten, dass die Rechtsprechung bei Äußerungen eines Beteiligten zur konkreten Vorbereitung oder während eines gerichtlichen Verfahrens dem hiervon beeinträchtigten anderen Beteiligten im Grundsatz bis zur Beendigung des Verfahrens hiergegen gerichtete Abwehr- und Schadenersatzansprüche versagt, sofern das Vorbringen nicht auf der Hand liegend falsch ist und keine unzulässige Schmähkritik darstellt (vgl. BVerfG, NJW 91, 29; NJW-RR 07, 840; BGH, NJW 08, 996;… Palandt/ Sprau, 71. Aufl., § 823, Rz. 104 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und …

    Auszug aus LG Berlin, 20.03.2013 - 65 S 403/12
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Formulierung in der Herabsetzung der Person bestehen (BGH NJW 1991, 95 ff., 96; NJW 1991, 1475 ff., 1477; NJW 1992, 1439 ff., 1441; NJW 1993, 1462).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß …

    Auszug aus LG Berlin, 20.03.2013 - 65 S 403/12
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass auf den Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens nicht dadurch Einfluss genommen oder seinem Ergebnis nicht dadurch vorgegriffen werden dürfe, dass ein an diesem Verfahren in irgendeiner Weise Beteiligter durch Abwehr- oder Schadenersatzansprüche in seiner Äußerungsfreiheit eingeengt wird (vgl. BGH, NJW 1987, 3138; 2005, 279).
  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

    Auszug aus LG Berlin, 20.03.2013 - 65 S 403/12
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Formulierung in der Herabsetzung der Person bestehen (BGH NJW 1991, 95 ff., 96; NJW 1991, 1475 ff., 1477; NJW 1992, 1439 ff., 1441; NJW 1993, 1462).
  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im …

    Auszug aus LG Berlin, 20.03.2013 - 65 S 403/12
    Hierbei ist insbesondere auch zu beachten, dass die Rechtsprechung bei Äußerungen eines Beteiligten zur konkreten Vorbereitung oder während eines gerichtlichen Verfahrens dem hiervon beeinträchtigten anderen Beteiligten im Grundsatz bis zur Beendigung des Verfahrens hiergegen gerichtete Abwehr- und Schadenersatzansprüche versagt, sofern das Vorbringen nicht auf der Hand liegend falsch ist und keine unzulässige Schmähkritik darstellt (vgl. BVerfG, NJW 91, 29; NJW-RR 07, 840; BGH, NJW 08, 996;… Palandt/ Sprau, 71. Aufl., § 823, Rz. 104 m.w.N.).
  • OLG München, 09.02.1996 - 21 U 4494/94

    Änderungen am Verwendungszweck der Mietsache - außerordentliche Kündigung durch …

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