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   LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16   

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LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16 (https://dejure.org/2016,44645)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.11.2016 - 67 S 329/16 (https://dejure.org/2016,44645)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. November 2016 - 67 S 329/16 (https://dejure.org/2016,44645)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 546 Abs 1 BGB, § 573 Abs 3 S 1 BGB
    Räumungsklage gegen den Wohnraummieter: Wirksamkeit einer Kündigung bei unpünktlichen Mietzinszahlungen; Zugang einer Schriftsatzkündigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zahlungsverzug und pflichtwidriges Vermieterverhalten, unergiebige Postzustellungsurkunde in den Gerichtsakten und bestrittene Schriftsatzkündigung

  • rabüro.de

    Zur Frage der Rechtfertigung einer Kündigung des Vermieters wegen unpünktlicher Mietzahlungen

  • mietrechtsiegen.de

    Räumungsklage bei unpünktlichen Mietzinszahlungen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zulässigkeit der Zahlungsverzugskündigung wegen mehrfacher unpünktlicher Mietzahlung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unpünktliche Mietzahlungen: Keine Kündigung bei nur geringen Verzögerungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Kündigung bei kurzfristig geringfügig verzögerten Mietzahlungen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kündigung wegen geringfügig unpünktlicher Mietzinszahlungen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geringfügig verzögerte Mietzahlungen über kurzfristigen Zeitraum von wenigen Monaten rechtfertigen weder fristlose noch ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs - Keine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung unzulässig trotz fünf unpünktlich gezahlter Mieten! (IMR 2017, 96)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2018, 36
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16

    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16
    Beide Kündigungsformen erfordern eine hinreichend erhebliche Pflichtverletzung des Mieters (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805 Tz. 18; Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695, juris Tz. 15 f.; Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16, juris Tz. 5 f.).

    Es kommt hinzu, dass die verspätet entrichteten Beträge nicht geeignet waren, die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin - bei der gebotenen absoluten Betrachtung - hinreichend spürbar zu gefährden (vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695, juris Tz. 20) oder die Verwaltung der Zahlungseingänge nachhaltig zu erschweren.

  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 173/15

    Wohnraummiete: Sozialbehörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters bei Erbringung

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16
    Beide Kündigungsformen erfordern eine hinreichend erhebliche Pflichtverletzung des Mieters (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805 Tz. 18; Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695, juris Tz. 15 f.; Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16, juris Tz. 5 f.).
  • LG Berlin, 06.10.2016 - 67 S 203/16

    Wohnraummiete: Kündigung des Mieters wegen unbefugter oder nicht angezeigter

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16
    Das wäre - gegebenenfalls im Rahmen einer weiteren Beweiserhebung - aufzuklären, da ein unredliches Prozessverhalten der Klägerin vor und bei Ausspruch der Kündigung vom 26. April 2016 die aus der bloßen Unpünktlichkeit der Mietzahlung resultierende Pflichtverletzung der Beklagten als derart geringfügig erscheinen ließe, dass sie ohne das Hinzutreten weiterer - und hier nicht gegebener - gewichtiger Umstände nicht geeignet wäre, ihrem unpünktlichen Zahlungen das für die Kündigung des Mietverhältnisses hinreichend erhebliche Gewicht zu verleihen (vgl. Kammer, Urt. v. 6. Oktober 2016 - 67 S 203/16, juris Tz. 18).
  • LG Berlin, 20.10.2016 - 67 S 214/16

    Wohnraummiete: Ordentliche Vermieterkündigung wegen eines geringfügigen

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16
    Beide Kündigungsformen erfordern eine hinreichend erhebliche Pflichtverletzung des Mieters (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805 Tz. 18; Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695, juris Tz. 15 f.; Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16, juris Tz. 5 f.).
  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 911/80

    Verletzung des Willkürverbots durch sachlich schlechthin unhaltbare Würidung

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16
    Das angefochtene Urteil beruht hinsichtlich der noch allein in Frage stehenden Kündigung vom 26. April 2016 in mehrfacher Hinsicht auf einer fehlerhaften Behandlung des Parteivorbringens durch das Amtsgericht, da es zwischen den Parteien streitige Tatsachen als unstreitig behandelt und eindeutiges Parteivorbringen offensichtlich sachwidrig und damit objektiv fehlerhaft gewürdigt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. April 1981 - 2 BvR 911/80, BVerfGE 57, 42; Heßler, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 538 Rz. 18 m. w. N.):.
  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16
    Die Beklagte hätte wegen ihrer nicht anders zu beseitigenden Beweisnot - ihrem Antrag entsprechend - entweder gemäß § 448 ZPO vernommen oder gemäß § 141 Abs. 1 ZPO angehört werden müssen (vgl. BAG, Beschl. v. 22. Mai 2007 - 3 AZN 1155/06, NJW 2007, 2427 Tz. 17).
  • BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 301/10

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16
    Damit hätte sie - vorbehaltlich der von ihr behaupteten abweichenden Fälligkeitsabrede für die Zeit nach Erteilung der Abmahnung - auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt (vgl. BGH, Urt. v. 14.9. 2011 - VIII ZR 301/10, NJW-RR 2012, 13 Tz. 15).
  • BGH, 05.07.2011 - II ZR 188/09

    Berufungsverfahren: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die erneute

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16
    Die Kammer hat das ihr insoweit gemäß § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO eingeräumte Ermessen hinsichtlich einer eigenen Sachentscheidung oder einer Aufhebung und Zurückverweisung (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juli 2011 - II ZR 188/09, NJW-RR 2011, 1365 Tz. 7) mit dem sich aus dem Tenor ersichtlichen Ergebnis ausgeübt.
  • LG Berlin, 02.02.2017 - 67 S 410/16

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Kündigung wegen fahrlässiger Verursachung eines

    Ein derartiger Vorwurf rechtfertigt bei einem langjährig - beanstandungsfrei - geführten Mietverhältnis gemäß §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1, 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB weder dessen fristlose noch die fristgerechte Kündigung, da der Pflichtverletzung des Mieters nach Durchführung der auch hier - ebenso wie bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder unerlaubter Gebrauchsüberlassung - erforderlichen Prüfung und Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695; Urt. v 6. Oktober 2016 - 67 S 203/16, WuM 2016, 734; Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16, WuM 2016, 741; Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, GE 2017, 49) zumindest ohne vorherige Abmahnung nicht das für kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses erforderliche Gewicht zukommt.
  • LG Berlin, 07.02.2017 - 67 S 20/17

    Wohnraummiete: Verantwortlichkeit für die Reparatur von Rissen an der

    Denn der der Klägerin allenfalls zur Last zu legende Vorwurf unzureichender Kooperation bei der Beseitigung von (Bagatell-)Mängeln rechtfertigt bei einem langjährig - beanstandungsfrei - geführten Mietverhältnis gemäß §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1, 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB weder dessen fristlose noch die fristgerechte Kündigung, da der Pflichtverletzung des Mieters nach Durchführung der auch hier - ebenso wie bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder unerlaubter Gebrauchsüberlassung - gebotenen Prüfung und Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695; Urt. v 6. Oktober 2016 - 67 S 203/16, WuM 2016, 734; Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16, WuM 2016, 741; Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, GE 2017, 49) das für kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses erforderliche Gewicht - noch - nicht zukommt.
  • LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18

    Kündigung eines Wohnraummietvertrags: Hinreichend erhebliche Pflichtverletzung

    Daneben erscheinen die Pflichtverletzungen der Beklagten im Zusammenhang mit der zeitweiligen Drittüberlassung der Wohnung an Touristen als derart geringfügig, dass sie ohne das Hinzutreten weiterer - und hier nicht gegebener - gewichtiger Umstände nicht geeignet sind, ihrem Verhalten das für die Kündigung des Mietverhältnisses hinreichend erhebliche Gewicht zu verleihen (vgl. Kammer, Urt. v. 6. Oktober2016 - 67 S 203/16, WuM 2016, 734, juris Tz. 18; Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, NZM 2018, 36, juris Tz. 11; Beschl. v. 5.10.2017 - 67 S 229/17, ZMR 2018, 228, juris Tz. 4).
  • LG Berlin, 28.09.2021 - 67 S 139/21

    Nachweis des Zugangs einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung bei unpünktlichen

    Selbst im Falle ihres Zugangs und der Kenntnisnahme der Abmahnung durch den Beklagten hätten die hier streitgegenständliche Anzahl und Dauer der Verspätungen angesichts des zum Zeitpunkt der Kündigung bereits seit über vierzehn Jahren währenden Mietverhältnisses - noch - nicht genügt, um ein für den Ausspruch einer Kündigung hinreichende Gewicht zu begründen (vgl. Kammer, Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, NZM 2018, 36, beckonline Tz. 5).
  • LG Berlin, 13.09.2018 - 67 T 137/18

    Trotz unpünktlicher Mietzahlung und Urkundenfälschung keine fristlose Kündigung?

    Die den Beklagten zur Last gelegten Pflichtverletzungen unpünktlicher Mietzahlungen und der Verwendung einer gefälschten Sterbeurkunde rechtfertigen im hier zu beurteilenden Einzelfall insbesondere vor dem Hintergrund des langjährigen Mietverhältnisses keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB, sondern allenfalls deren ordentliche Beendigung gemäß § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. Kammer, Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, NZM 2018, 36 (unpünktliche Mietzahlung); Beschl.v. 15. April 2014 - 67 S 81/14, NZM 2014, 668 (unredliches Prozessverhalten)).

    Auch die Wirksamkeit der ordentliche Kündigungen steht allerdings noch nicht fest, da dazu zunächst sämtliche - und zum Teil streitige - Umstände des Einzelfalls aufzuklären sind (vgl. Kammer, Urt. v. 29. November 2016, a.a.O.,Tz. 5).

  • LG Berlin, 03.02.2017 - 67 S 395/16

    Wohnraummietvertrag: Abmahnerfordernis vor einer ordentliche Kündigung nach

    Davon ausgehend kann dahinstehen, ob das Vorbringen der Kläger zum bisherigen Verlauf des Mietverhältnisses nicht auch deshalb unerheblich war, da der von ihnen behauptete bisherige Verlauf des Mietverhältnisses in der Kündigungserklärung entgegen § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB keine Erwähnung gefunden hat (vgl. Kammer, Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, WuM 2017, 26, juris Tz. 5).
  • AG Berlin-Schöneberg, 19.04.2017 - 7 C 186/16

    Trotz Abmahnung immer wieder unpünktliche Zahlungen und Minderzahlungen:

    Dazu zählen vor allem die beanstandungsfreie Dauer des bisherigen Mietverhältnisses, das Gewicht und die nachteiligen Auswirkungen der Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr und der dem Mieter zur Last zu legende Grad des Verschuldens (LG Berlin, 67 S 329/16).
  • LG Berlin, 05.10.2017 - 67 S 229/17

    Wohnraummiete: Erheblichkeitsprüfung bei ordentlicher Zahlungsverzugskündigung;

    Es tritt zu Lasten der Klägerin hinzu, dass sie sich selbst pflichtwidrig verhalten hat, indem sie zumindest fahrlässig nicht nur im Rahmen der erklärten Kündigungen, sondern auch schriftsätzlich einen Zahlungsanspruch für Januar 2016 behauptet hat, der aufgrund der am 30. Dezember 2015 geleisteten Zahlung des Jobcenters tatsächlich aber zu keinem Zeitpunkt bestand (vgl. Kammer, Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, WuM 2017, 26, juris Tz. 11).
  • LG Berlin, 20.03.2018 - 67 S 12/18

    Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung des Vermieters wegen

    Diese im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem behaupteten Zahlungsrückstand der Beklagten stehende erhebliche Zahlungspflichtverletzung der Klägerin lässt die Pflichtverletzung der Beklagten als derart geringfügig erscheinen, dass sie ohne das Hinzutreten weiterer - und hier nicht gegebener - gewichtiger Umstände nicht geeignet ist, ihr das für die Kündigung des Mietverhältnisses hinreichend erhebliche Gewicht zu verleihen (vgl. Kammer, Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, WuM 2017, 26, juris Tz. 11; Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 67 S 229/17, GE 2017, 1407, juris Tz. 4).
  • AG Schwandorf, 08.08.2022 - 2 C 216/22

    Rechtzeitige Schonfristzahlung führt auch zur Unwirksamkeit einer ordentlichen

    Gleichwohl waren diese - worauf der Beklagtenvertreter zutreffend hingewiesen hat - nicht geeignet, die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin hinreichend spürbar zu gefährden (vgl. hierzu LG Berlin, Urteil vom 29. November 2016 - 67 S 329/16 -).
  • AG Schwandorf, 08.08.2022 - 2 C 216/2

    Schonfristzahlung bei ordentlicher Kündigung eines Wohnraummietvertrages

  • LG Berlin, 29.11.2016 - 9 C 148/16

    Unzulässigkeit der Zahlungsverzugskündigung trotz mehrfacher unpünktlicher

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