Rechtsprechung
| LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 536b BGB, § 555b BGB, § 555d Abs 1 BGB
Minderung des Mietzinses wegen durch Modernisierungsmaßnahme bautechnisch vermeidbarer Verschlechterung der Mietsache - IWW
§ 555b BGB
Mietminderung - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 139, 531; BGB §§ 536b, 536, 555b, 555d
Modernisierungsbedingt geringere Gebrauchstauglichkeit und Minderung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Darf Mieter wegen modernisierungsbedingter Gebrauchsbeeinträchtigung mindern?
Kurzfassungen/Presse (2)
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Modernisierung führt zu Verschlechterung der Wohnung - Minderung?
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Verschlechterung der Wohnung durch Modernisierung - Minderung?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Modernisierung führt zu negativer Veränderung: Kann der Mieter mindern? (IMR 2019, 493)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Spandau, 14.03.2019 - 10 C 7/19
- LG Berlin, 08.08.2019 - 67 S 101/19
- LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- LG Berlin, 06.11.2013 - 67 S 502/11
Mietwohnung nach Fensteraustausch dunkler: Mietminderung!
Auszug aus LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19
13 Dabei hat das Amtsgericht entsprechend § 563 Abs. 2 ZPO davon auszugehen, dass nach Durchführung einer nach §§ 555b, 555d Abs. 1 BGB zu duldenden Modernisierungsmaßnahme eine Minderung des Mietzinses nur dann gerechtfertigt ist, wenn durch die Maßnahmen eine für den Vermieter - (bau)technisch - vermeidbare Verschlechterung der Mietsache eintritt (vgl. Kammer, Urt. v. 6. November 2013 - 67 S 502/11, ZMR 2014, 206, juris Tz. 18).Denn durch die Durchführung einer ordnungsgemäß angekündigten und gemäß §§ 555b, 555d Abs. 1 BGB vom Mieter auch materiell zu duldenden Modernisierungsmaßnahme wird der bisherige Soll-Zustand der Mietsache auch ohne Zustimmung des Mieters einseitig verändert (…vgl. Kammer, Urt. v. 25. Februar 2016 - 67 S 145/15, GE 2016, 1568, juris Tz. 24; Urt. v. 6. November 2013, a.a.O., Tz. 18; Sternel, NZM 2015, 873, 875ff;… vgl. zum weiteren Meinungsstand Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl. 2019, Vorbem. zu §§ 555a bis 555f Rz. 9;… § 555d Rz. 11ff.).
Ansprüche des Mieters auf Beseitigung modernisierungsbedingter Beeinträchtigungen und auf Minderung des Mietzinses sind unter Berücksichtigung des aus den Grundsätzen von Treu und Glauben abgeleiteten Gebots gegenseitiger Rücksichtnahme allerdings dann begründet, wenn es der Vermieter pflichtwidrig unterlassen hat, für ihn - (bau-)technisch - vermeidbare Verschlechterungen der Mietsache zu verhindern (vgl. Kammer, Urt. v. 6. November 2013 - 67 S 502/11, ZMR 2014, 206, juris Tz. 18;… Sternel, a.a.O., 873, 878).
- BGH, 04.09.2018 - VIII ZR 100/18
Mietminderung: Kondiktion überzahlter Miete bei vorbehaltloser Zahlung; Höhe der …
Auszug aus LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19
§ 814 erfordert eine positive Kenntnis vom Nichtbestehen der Verbindlichkeit, wobei nicht die bloße Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Nichtbestehen ergibt, ausreicht, sondern der Leistende nach der maßgeblichen Parallelwertung der Laiensphäre auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung gezogen haben muss, dass er nichts schuldet (vgl. BGH, Beschl. v. 4. September 2018 - VIII ZR 100/18, WuM 2018, 712, juris Tz. 17;… Kammer, Urt. v. 1. März 2018 - 67 S 342/17 , DWW 2018, 180 , juris Tz. 19 ). - BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 138/11
Zum Verschulden des Mieters bei Nichtzahlung der Miete
Auszug aus LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19
Nichts anderes gilt für den Zeitraum nach Einschaltung des Mietervereins, zumal dieser künftige Zahlungen der Kläger ausdrücklich unter Vorbehalt gestellt hat (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juli 2012 - VIII ZR 138/11, NJW 2012, 2882, beckonline Tz. 20).
- LG Berlin, 01.03.2018 - 67 S 342/17
Kondiktion der Überzahlung der Wohnraummiete bei Vorliegen eines Mietmangels: …
Auszug aus LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19
§ 814 erfordert eine positive Kenntnis vom Nichtbestehen der Verbindlichkeit, wobei nicht die bloße Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Nichtbestehen ergibt, ausreicht, sondern der Leistende nach der maßgeblichen Parallelwertung der Laiensphäre auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung gezogen haben muss, dass er nichts schuldet (vgl. BGH, Beschl. v. 4. September 2018 - VIII ZR 100/18, WuM 2018, 712, juris Tz. 17; Kammer, Urt. v. 1. März 2018 - 67 S 342/17 , DWW 2018, 180 , juris Tz. 19 ). - BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung …
Auszug aus LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19
Erweist sich nämlich, dass die Partei einen Hinweis falsch aufgenommen hat und zu der Auffassung gelangt ist, nunmehr dem gerichtlichen Hinweis durch Ergänzung ihres Vortrags gerecht geworden zu sein, muss das Gericht den Hinweis präzisieren und der Partei erneut Gelegenheit zur Stellungnahme geben (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3217, juris Tz. 27). - BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des …
Auszug aus LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19
Auch wenn die (gewährleistungs-)rechtlichen Folgen der Modernisierung der Mietsache höchstrichterlich bislang ungeklärt sind (vgl. BGH, Urt. v. 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, NJW 2008, 1218, juris Tz. 28), erfordert die Zulassung der Revision die Erheblichkeit der durch die Revision zu klärenden Rechtsfrage für die abschließende Sachentscheidung. - OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 12 U 812/15
Schadenersatzansprüche bei unterlassener oder unzureichender Ladungssicherung und …
Auszug aus LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19
Im hier gegebenen Falle der Aufhebung und Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO indes fehlt es grundsätzlich an der Entscheidungserheblichkeit bis zur Durchführung der Beweiserhebung (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 22. Februar 2017 - 12 U 812/15, NJOZ 2018, 667, beckonline Tz. 113). - BGH, 05.07.2011 - II ZR 188/09
Berufungsverfahren: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die erneute …
Auszug aus LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19
Die Kammer hat das ihr gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eingeräumte Ermessen hinsichtlich einer eigenen Sachentscheidung oder einer Aufhebung und Zurückverweisung (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juli 2011 - II ZR 188/09, NJW-RR 2011, 1365 Rn. 7) mit dem sich aus dem Tenor ersichtlichen Ergebnis ausgeübt. - LG Berlin, 08.01.2004 - 67 S 312/01
Mietminderung bei Verringerung der Glasflächen im Zuge einer Modernisierung um 23 …
Auszug aus LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19
Damit aber ist auch eine bewusste - rechtsgeschäftliche - Hinnahme der modernisierungsbedingten Gebrauchsbeeinträchtigungen ausgeschlossen (vgl. auch Kammer, Urt. v. 8. Januar 2004 - 67 S 312/01, MM 2004, 124, Tz. 7 juris). - OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 20 W 22/02
Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Nachprüfbarkeit von Ruhezeitregelungen …
Auszug aus LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19
Denn sollte den Klägern schon der Beweis einer nicht lediglich unerheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung durch die streitgegenständlichen Modernisierungsmaßnahmen nicht gelingen, käme es auf die abstrakte Rechtsfrage der (gewährleistungs-)rechtlichen Folgen einer modernisierungsbedingten Gebrauchsbeeinträchtigung unabhängig von der ohnehin nur eingeschränkten Bindungswirkung dieses Urteils im Falle einer erneuten Entscheidung im Berufungsrechtszug (vgl. dazu OLG Naumburg, Urt. v. 8. April 2003 - 11 U 255/01, NJW-RR 2004, 14, juris Tz. 17) nicht mehr an. - BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 911/80
Verletzung des Willkürverbots durch sachlich schlechthin unhaltbare Würidung …
- LG Berlin, 25.02.2016 - 67 S 145/15
Energieeinsparmaßnahmen sind keine "Luxusmodernisierung"!
- OLG Naumburg, 08.04.2003 - 11 U 255/01
Zum Umfang der Bindungswirkung des Berufungsgerichts im Falle der Aufhebung und …
- AG Berlin-Schöneberg, 21.01.2021 - 13 C 129/20
Weniger Tageslicht nach Modernisierung - Mietminderung
Die Verminderung des Lichteinfalls in eine Wohnung durch eine Modernisierung stellt eine Minderung der Tauglichkeit dar (vgl. LG Berlin, Urteil vom 5. September 2019 - 67 S 101/19; LG Berlin, Urteil vom 13. November 2013 - 18 S 99/13; LG Berlin, Urteil vom 8. Januar 2004 - 67 S 312/01; AG Tempelhof-Kreuzberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 8 C 186/17; alle juris).Ob die Einschränkung der Tauglichkeit durch eine andere Ausführung vermeidbar gewesen wäre, ist aus Sicht des Gerichts unerheblich (a. A. LG Berlin, Urteil vom 5. September 2019 - 67 S 101/19 -, juris).
- AG Berlin-Schöneberg, 11.02.2021 - 13 C 129/20
Wohnraummiete: Mietminderung wegen Verminderung des Lichteinfalls nach …
Die Verminderung des Lichteinfalls in eine Wohnung durch eine Modernisierung stellt eine Minderung der Tauglichkeit dar (vgl. (LG Berlin, Urteil vom 05. September 2019 - 67 S 101/19; LG Berlin, Urteil vom 13. November 2013 - 18 S 99/13; LG Berlin, Urteil vom 08. Januar 2004 - 67 S 312/01; AG Tempelhof-Kreuzberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 8 C 186/17; alle juris).Ob die Einschränkung der Tauglichkeit durch eine andere Ausführung vermeidbar gewesen wäre ist aus Sicht des Gerichts unerheblich (a.A. LG Berlin, Urteil vom 05. September 2019 - 67 S 101/19 -, juris).
- LG Berlin, 24.10.2023 - 67 S 159/23
Herausgabeanspruch eines Mieters bei einem Wohnungsbrand mit anschließender …
Im hier gegebenen Falle der Aufhebung und Zurückverweisung nach § 538 Absatz 2 Nr. 1 ZPO indes fehlt es grundsätzlich an der Entscheidungserheblichkeit bis zur Durchführung der Beweiserhebung (…vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 22. Februar 2017 - 12 U 812/15, NJOZ 2018, 667, beckonline Tz. 113; Kammer, Urt. v. 5. September 2019 - 67 S 101/19 , BeckRS 2019, 20487, Tz. 16).
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- LG Berlin, 08.08.2019 - 67 S 101/19
- LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19
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