Rechtsprechung
| LG Berlin, 01.03.2018 - 67 T 20/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 148 ZPO, § 556d BGB, §§ 556dff BGB
Verfahrensaussetzung eines Mietrechtsstreits: Entscheidungserheblichkeit der vom BVerfG zu überprüfenden Verfassungsmäßigkeit der sog. Mietpreisbremse - IWW
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 3; BGB §§ 556d ff.; ZPO § 148
Aussetzung eines Verfahrens auf Feststellung der preisrechtlich zulässigen Miete wg. anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Mietpreisbremse - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfassungsbeschwerde gegen Mietpreisbremse anhängig: Aussetzung des Verfahrens?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 29.01.2018 - 15b C 29/17
- LG Berlin, 01.03.2018 - 67 T 20/18
Papierfundstellen
- ZMR 2018, 507
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- LG Berlin, 07.12.2017 - 67 S 218/17
Mietpreisbremse verfassungswidrig? BVerfG-Vorlage
Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 67 T 20/18
An diesen Voraussetzungen fehlt es, auch wenn derzeit auf den Vorlagebeschluss der Kammer vom 7. Dezember 2017 (67 S 218/17, NZM 2018, 118) ein die Verfassungsgemäßheit der sog. Mietpreisbremse betreffendes Normenkontrollverfahren bei dem BVerfG anhängig ist. - BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04
Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit …
Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 67 T 20/18
Rn. 5 Eine Kostenentscheidung war nicht veranlasst; entstandene Kosten dieses Beschwerdeverfahrens sind Teil der Prozesskosten und gegebenenfalls bei der Hauptsacheentscheidung zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04, MDR 2006, 704). - BGH, 05.07.2011 - II ZR 188/09
Berufungsverfahren: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die erneute …
Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 67 T 20/18
Setzt das Erstgericht den Rechtsstreit aber gemäß § 148 ZPO aus, müssen seine Ausführungen erkennen lassen, dass es das ihm eingeräumte Aussetzungsermessen pflichtgemäß ausgeübt hat (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juli 2011 - II ZR 188/09, NJW-RR 2011, 1365 Tz: 7 (zu § 538 ZPO);… Greger, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2017, § 148 Rz, 7 m.w.N.).
- BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 337/97
Aussetzung des Verfahrens wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines …
Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 67 T 20/18
Denn die Aussetzung ist im streitgegenständlichen Kontext nur dann ermessensfehlerfrei, wenn die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes für den iudex a quo tatsächlich entscheidungserheblich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 25. März 1998 - VIII ZR 337/97, NJW 1998, 1957). - BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1309/03
Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Entscheidung des …
Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 67 T 20/18
Zwar ist die Aussetzung eines Rechtsstreits in analoger Anwendung von § 148 ZPO zulässig, wenn hinsichtlich eines entscheidungserheblichen Gesetzes ein konkretes Normenkontrollverfahren vor dem BVerfG anhängig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Oktober 2003 - 2 BvR 1309/03, NJW 2004, 501, 502;… Stadler, in: Musielak, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 148 Rz. 16 m.w.N.). - AG Berlin-Pankow/Weißensee, 20.10.2017 - 102 C 182/17
Rückzahlung überzahlter Miete auf Grundlage der Berliner …
Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 67 T 20/18
Rn. 4 Dass die Verfassungsgemäßheit der §§ 556d ff. BGB für die erstinstanzliche Urteilsfindung seiner Auffassung nach tatsächlich entscheidungserheblich ist, hat das Amtsgericht weder im bisherigen Verhandlungsverlauf noch in der angefochtenen Aussetzungsentscheidung nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht, obwohl die klagende Vermieterin geltend macht, die vereinbarte Miete sei auch im Falle der Verfassungswidrigkeit der §§ 556d ff. BGB preisrechtlich zulässig, da nicht nur die Mietenbegrenzungsverordnung des Berliner Senats vom 28. April 2015 (GVB. 2015, 101) unwirksam (vgl. ebenso AG Pankow/Weißensee, Urt. V. 20. Oktober 2017 - 102 C 182/17, GE 2017, 1559), sondern auch die Preisgrenze des § 556d Abs. 1 BGB unter der gebotenen Berücksichtigung der sog. Stichtagsdifferenz und der von ihr reklamierten Ausnahmevorschrift des § 556e Abs. 2 BGB gewahrt sei.
- LG Berlin, 07.06.2018 - 67 T 66/18
Wohnraummiete: Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG über die …
Es entspricht pflichtgemäß ausgeübtem Aussetzungsermessen, wenn ein Gericht analog § 148 ZPO einen Rechtsstreit bis zu einer Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsgemäßheit der sog. Mietpreisbremse aussetzt, sofern die §§ 556d ff. BGB für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich sind (Fortführung Kammer, Beschluss vom 1. März 2018, 67 T 20/18 , ZMR 2018, 507 und Anschluss LG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2018, 63 S 156/17, GE 2018, 263).Deshalb müssen dessen Ausführungen erkennen lassen, dass er das ihm eingeräumte Aussetzungsermessen pflichtgemäß ausgeübt hat und es - unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung - im Ergebnis tatsächlich auf die Verfassungsgemäßheit des vom BVerfG zu überprüfenden Gesetzes ankommt (vgl. Kammer, Beschl. v. 1. März 2018 - 67 T 20/18 , GE 2018, 461, juris Tz. 6 ).
Damit ist es den für die Überprüfung der pflichtgemäßen Ausübung seines Aussetzungsermessens durch das Beschwerdegericht unerlässlichen Formalanforderungen in jeder Hinsicht gerecht geworden (vgl. Kammer, Beschl. v. 1. März 2018 - 67 T 20/18 , GE 2018, 461, juris Tz. 6 ).
- LG Berlin, 23.04.2020 - 67 T 35/20
Aussetzung eines Rechtsstreits wegen eines beim BVerfG anhängigen …
Denn die Aussetzung ist im streitgegenständlichen Kontext nur dann ermessensfehlerfrei, wenn die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes für den judex a quo tatsächlich entscheidungserheblich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 25. März 1998 - VIII ZR 337/97, NJW 1998, 1957; Kammer, Beschl. v. 01. März 2018 - 67 T 20/18 , ZMR 2018, 507 ; Beschl. v. 7. Juni 2018 - 67 T 66/18 , WuM 2018, 417 ).
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