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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 16.07.2010 - 6a S 108/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21462
LG Frankfurt/Oder, 16.07.2010 - 6a S 108/09 (https://dejure.org/2010,21462)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16.07.2010 - 6a S 108/09 (https://dejure.org/2010,21462)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 6a S 108/09 (https://dejure.org/2010,21462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 36 Abs 1 EnWG, § 38 Abs 1 S 1 EnWG, § 38 Abs 1 S 2 EnWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lehre von der sogenannten "Realofferte" findet gegenüber der spezielleren gesetzlichen Regelung der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG keine Anwendung; Anwendung der Lehre von der sogenannten "Realofferte" gegenüber der spezielleren gesetzlichen Regelung der Ersatzversorgung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 16.07.2010 - 6a S 108/09
    Mit der Entnahme der angebotenen Versorgungsleistung durch den Verbraucher ist das Angebots auf Abschluss eines Versorgungsvertrages durch konkludentes Handeln angenommen worden (BGHZ 115, 311, 314; BGH NJW 2003, 3131; BGH NJW-RR 2005, 639;… Palandt/Heinrichs, BGB, 69. Aufl., Einf. v. 145, Rn. 28).

    Rn. 40 Im Übrigen stünde der Klägerin auch kein Anspruch auf Aufwendungsersatz nach den Grundsätzen der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB zu, wie dies durch den BGH in anderen Fällen entschieden worden ist (BGH NJW-RR 2005, 639; BGH NJW-RR 2005, 1426).

  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04

    Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 16.07.2010 - 6a S 108/09
    Darüber hinaus meint die Klägerin unter Hinweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH NJW-RR 2005, 1426), ihr stünde der geltend gemachte Anspruch auch als Aufwendungsersatzanspruch nach den Grundsätzen der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB zu.

    Rn. 40 Im Übrigen stünde der Klägerin auch kein Anspruch auf Aufwendungsersatz nach den Grundsätzen der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB zu, wie dies durch den BGH in anderen Fällen entschieden worden ist (BGH NJW-RR 2005, 639; BGH NJW-RR 2005, 1426).

  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 16.07.2010 - 6a S 108/09
    Denn diese Kostenpositionen stellen keinen kausalen Schaden dar, weil sie auch ohne den Verzug der Beklagten angefallen wären (vgl. BGH, NJW 1976, 1256).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 16.07.2010 - 6a S 108/09
    Mit der Entnahme der angebotenen Versorgungsleistung durch den Verbraucher ist das Angebots auf Abschluss eines Versorgungsvertrages durch konkludentes Handeln angenommen worden (BGHZ 115, 311, 314; BGH NJW 2003, 3131; BGH NJW-RR 2005, 639;… Palandt/Heinrichs, BGB, 69. Aufl., Einf. v. 145, Rn. 28).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 16.07.2010 - 6a S 108/09
    Mit der Entnahme der angebotenen Versorgungsleistung durch den Verbraucher ist das Angebots auf Abschluss eines Versorgungsvertrages durch konkludentes Handeln angenommen worden (BGHZ 115, 311, 314; BGH NJW 2003, 3131; BGH NJW-RR 2005, 639;… Palandt/Heinrichs, BGB, 69. Aufl., Einf. v. 145, Rn. 28).
  • OLG Brandenburg, 28.03.2008 - 7 U 174/07

    Ansprüche aus Vermietung einer Brecheranlage und der Erbringung entsprechender …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 16.07.2010 - 6a S 108/09
    In dem weiter zitierten Urteil des OLG Brandenburg, Az. 7 U 174/07, wurden Mahnkosten schon gar nicht zugesprochen.
  • AG Meldorf, 04.12.2007 - 84 C 1075/07

    Anspruch auf Zahlung eines höheren Abschlags für Strom und Gas; Zahlung von …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 16.07.2010 - 6a S 108/09
    Der allgemeine Verwaltungsaufwand für die Rechtsverfolgung, insbesondere anteilige Personalkosten, darf bei der Berechnung der Pauschale entgegen der Ansicht der Klägern nicht berücksichtigt werden (…vgl. BR-Drs. 306/06, S. 38; AG Meldorf, Urteil vom 4.12.2007, Az. 84 C 1075/07, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 3 U 68/07

    Beweiserbringung für eine behauptete schenkweise Vermögensübertragung im Rahmen …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 16.07.2010 - 6a S 108/09
    Soweit die Klägerin auf das Urteil des OLG Brandenburg Az. 3 U 68/07 verweist, betrifft das Urteil nicht die spezielle Regelung des § 17 Abs. 1 StromGVV und verhält sich in den Entscheidungsgründen nicht zur Höhe der Mahnkosten.
  • OLG Schleswig, 14.03.2016 - 14 U 52/15

    Rechtsfolgen der Verwechselung der Stromzähler bei der Fakturierung von …

    Die Zuordnung einer Stromlieferung zu einem Lieferungsvertrag erfolgt auf Grund wertender, normativer Kriterien (Landgericht Frankfurt/O, Urteil vom 16. Juli 2010, Az.: 6a S 108/09, [...] Rn. 38).
  • AG Krefeld, 23.05.2013 - 3 C 423/11

    Zahlungsanspruch aus dem Abschluss eines Versorgungsvertrags bei Entnahme der …

    Rn. 44 Die vorgenannte Vorschrift wiederholt einen aus allgemeinen Erwägungen abgeleiteten Rechtsgrundsatz (…vgl. OLG Köln, Urt. v. 16.12.2009 - 11 U 89/09, zitiert bei juris), welcher nach Auffassung des Gerichts nicht in Folge der Einführung des § 38 EnWG als überholt anzusehen ist (abweichend LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 16.07.2010 - 6a S 108/09; s. demgegenüber aber die Revisionsentscheidung des BGH v. 06.07.2011 - VIII ZR 217/10, zitiert bei juris).
  • AG Meldorf, 14.07.2011 - 81 C 203/11

    Voraussetzung für ein gesetzliches Schuldverhältnis einer Gas-Ersatzversorgung …

    Unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift kommt zwischen Letztverbraucher und Grundversorger ein gesetzliches Schuldverhältnis zustande (BGH, EnVR 14/09 vom 29.09.2009; OLG Düsseldorf, VI-3 Kart 408/06 (V) vom 14.03.2007; vgl. auch BGH, VIII ZR 326/08 vom 27.01.2010), demzufolge der Letztverbraucher für die Energieversorgung die veröffentlichten Allgemeinen Preise des Versorgers zu zahlen hat (LG Frankfurt/Oder, 6a S 108/09 vom 16.07.2010).
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