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   BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15   

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BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15 (https://dejure.org/2017,19062)
BAG, Entscheidung vom 14.06.2017 - 7 AZR 597/15 (https://dejure.org/2017,19062)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 7 AZR 597/15 (https://dejure.org/2017,19062)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 ÄArbVtrG, § 14 Abs 2 TzBfG, § 1 Abs 5 ÄArbVtrG, § 1 Abs 3 ÄArbVtrG, § 1 Abs 4 ÄArbVtrG
    Befristung - Arzt in der Weiterbildung - Darlegungslast

  • IWW

    § 2 Abs. 4 WissZeitVG, § 2 Abs. 4 Satz 1 WissZeitVG, § ... 57b Abs. 3 Satz 1 HRG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 11 BBiG, § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG, § 35 des Heilberufe-Kammergesetzes des Landes Baden-Württemberg (HBKG BW), § 5 Abs. 5 WBO, § 286 ZPO, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zeitlich und inhaltlich strukturierte Weiterbildung von Ärzten als Befristungsgrund; Anforderungen an eine zeitlich und inhaltlich strukturierte Weiterbildung bei Ärzten; Keine sachgrundlose Befristungsabrede bei befristeten Weiterbildungsverträgen mit Ärzten

  • Betriebs-Berater

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Arztes zum Zwecke der Weiterbildung

  • hensche.de

    Arzt, Befristung

  • bag-urteil.com

    Befristung - Arzt in der Weiterbildung - inhaltlich und zeitlich strukturierte Weiterbildung

  • rewis.io

    Befristung - Arzt in der Weiterbildung - Darlegungslast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Befristung; Arzt in der Weiterbildung; inhaltlich und zeitlich strukturierte Weiterbildung

  • rechtsportal.de

    Zeitlich und inhaltlich strukturierte Weiterbildung von Ärzten als Befristungsgrund

  • datenbank.nwb.de

    Befristung - Arzt in der Weiterbildung - Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Befristung eines Arztes in der Weiterbildung kann unwirksam sein

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Befristete ärztliche Weiterbildung

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Wie befristet man Arbeitsvertrag für Assistenzarzt richtig?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arzt in der Weiterbildung - und der befristete Arbeitsvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das befristete Arbeitsverhältnis - für einen Arzt in der Weiterbildung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befristung - Arzt in der Weiterbildung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Befristung des Arbeitsverhältnisses mit Ärzten in Weiterbildung setzt keinen detaillierten Weiterbildungsplan voraus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Befristung - Arzt in der Weiterbildung - inhaltlich und zeitlich strukturierte Weiterbildung

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Befristung unwirksam mangels inhaltlich und zeitlich strukturierter Weiterbildung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Weiterbildung führt zur Festeinstellung - Befristung für Ärztin gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristung von Ärzten in der Weiterbildung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristeter Arbeitsvertrag zum Zweck der Weiterbildung von Ärzten: Weiterbildungsplan erforderlich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristete Arbeitsverträge - immer wieder ein Stolperstein für Arbeitgeber

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Anstellung von Weiterbildungsassistenten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 16.06.2017)

    Arbeitsrecht: Befristeter Arbeitsvertrag nur bei ernsthafter Absicht zur Weiterbildung

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Unterschiedliche Spezialitäten im Befristungsrecht

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Weiterbildung - Unwirksamkeit der Befristung im Arbeitsvertrag

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Befristete Arbeitsverhältnisse mit Ärzten in Weiterbildung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Befristung - Arzt in der Weiterbildung - inhaltlich und zeitlich strukturierte Weiterbildung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 74 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Arbeitsrecht | BAG: Befristung des Arbeitsvertrags wegen Weiterbildung

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Wo Weiterbildung drin steht, muss auch Weiterbildung drin sein - Unwirksamkeit der Befristung im Arbeitsvertrag

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Befristeter Arbeitsvertrag für einen Arzt in der Weiterbildung nach ÄArbVtrG

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Befristung von Ärzten in der Weiterbildung setzt Planung der Weiterbildung voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 159, 237
  • MDR 2018, 100
  • NZA 2018, 40
  • BB 2017, 2675
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14

    Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15
    Dies beruht darauf, dass für die Wirksamkeit einer Befristung grundsätzlich die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebend sind (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 21, BAGE 155, 227; 16. November 2005 - 7 AZR 81/05 - Rn. 41; 22. November 1995 - 7 AZR 248/95 - zu III 2 der Gründe, BAGE 81, 300) .

    Nachträglich während der Vertragslaufzeit eintretende Abweichungen können lediglich ein Indiz dafür sein, dass die Prognose unzutreffend war und der Sachgrund für die Befristung nur vorgeschoben ist (vgl. BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 21, aaO zur "überwiegend zweckentsprechenden Beschäftigung" bei der Drittmittelbefristung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG; 16. November 2005 - 7 AZR 81/05 - Rn. 41) .

  • BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 81/05

    Befristung - Mitwirkung an einem Forschungsprojekt

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15
    Dies beruht darauf, dass für die Wirksamkeit einer Befristung grundsätzlich die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebend sind (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 21, BAGE 155, 227; 16. November 2005 - 7 AZR 81/05 - Rn. 41; 22. November 1995 - 7 AZR 248/95 - zu III 2 der Gründe, BAGE 81, 300) .

    Nachträglich während der Vertragslaufzeit eintretende Abweichungen können lediglich ein Indiz dafür sein, dass die Prognose unzutreffend war und der Sachgrund für die Befristung nur vorgeschoben ist (vgl. BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 21, aaO zur "überwiegend zweckentsprechenden Beschäftigung" bei der Drittmittelbefristung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG; 16. November 2005 - 7 AZR 81/05 - Rn. 41) .

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 428/95

    Befristung des Arbeitsvertrages bei Ärzten in der Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15
    Das Zitiergebot in § 2 Abs. 4 Satz 1 WissZeitVG ist nicht entsprechend heranzuziehen (ErfK/Müller-Glöge 17. Aufl. § 3 ÄArbVtrG Rn. 5; APS/Schmidt 5. Aufl. ÄArbVtrG § 3 Rn. 16; KR/Treber 11. Aufl. §§ 1 - 3 ÄArbVtrG Rn. 15; zu § 57b Abs. 3 Satz 1 HRG aF bereits BAG 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 52) .

    Das verlangte nicht, dass der Arzt ausschließlich mit der Erledigung von Aufgaben betraut wurde, die seiner Weiterbildung dienten; es reichte vielmehr aus, wenn seine Beschäftigung diesen Zweck förderte (BAG 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 52) .

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15
    Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen nach § 14 Abs. 2 TzBfG soll ua. für den Arbeitnehmer eine Alternative zur Arbeitslosigkeit sein und eine Brücke zur Dauerbeschäftigung bilden (vgl. BT-Drs. 14/4374 S. 13 f.; BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 22, BAGE 137, 275) .
  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15
    Das gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 14 Abs. 4 TzBfG findet auf den der Befristung zugrunde liegenden sachlichen Grund grundsätzlich keine Anwendung (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 27.09.2012 - 8 AZR 826/11

    Betriebsübergang - Eigenkündigung der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15
    Schließlich muss dargelegt werden, dass die Unterlassung der Beweisaufnahme für die Entscheidung kausal war (BAG 27. September 2012 - 8 AZR 826/11 - Rn. 29; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 d aa der Gründe, BAGE 109, 145) .
  • LAG Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 1 Sa 5/15

    Befristung - Arzt in Weiterbildung - Facharztausbildung

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. September 2015 - 1 Sa 5/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15
    Schließlich muss dargelegt werden, dass die Unterlassung der Beweisaufnahme für die Entscheidung kausal war (BAG 27. September 2012 - 8 AZR 826/11 - Rn. 29; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 d aa der Gründe, BAGE 109, 145) .
  • BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 576/00

    Arzt im Praktikum

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15
    a) Die Regelungen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen in § 1 Abs. 1 bis Abs. 4 ÄArbVtrG gelten in persönlicher Hinsicht nur für approbierte Ärzte (vgl. BAG 14. November 2001 - 7 AZR 576/00 - zu B II 2 a bb (2) der Gründe, BAGE 99, 303; APS/Schmidt 5. Aufl. ÄArbVtrG § 3 Rn. 1; KR/Treber 11. Aufl. §§ 1 - 3 ÄArbVtrG Rn. 8) .
  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 248/95

    Befristungsgrund der Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15
    Dies beruht darauf, dass für die Wirksamkeit einer Befristung grundsätzlich die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebend sind (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 21, BAGE 155, 227; 16. November 2005 - 7 AZR 81/05 - Rn. 41; 22. November 1995 - 7 AZR 248/95 - zu III 2 der Gründe, BAGE 81, 300) .
  • LAG Hamm, 02.10.2008 - 17 Sa 816/08

    Auslegung eines befristeten Arbeitsvertrages mit einem Assistenzarzt - Arzt in

  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 193/20

    Befristung - Hochschule - Anrechnung auf die Höchstdauer - angemessene

    Eine etwaige Unwirksamkeit der Befristung der Arbeitszeiterhöhung wirkt sich auf die Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrags nicht aus, zumal für die Wirksamkeit einer Befristung grundsätzlich die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebend sind (BAG 14. Juni 2017 - 7 AZR 597/15 - Rn. 20, BAGE 159, 237; 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 21, BAGE 155, 227) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2023 - 8 Sa 371/21

    Unwirksame Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags - Arzt in

    Lediglich außerhalb der Weiterbildung können angestellte Ärzte nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristet beschäftigt werden (vgl. BAG 14. Juni 2017 - 7 AZR 597/15 - Rn. 31 ff., BAGE 159, 237 mwN).

    In § 1 ÄArbVtrG kommt der Zweck zum Ausdruck, die Weiterbildung möglichst in längeren, zusammenhängenden, der Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes entsprechenden und am jeweiligen Weiterbildungsziel orientierten Zeiträumen durchzuführen (BAG 14. Juni 2017 - 7 AZR 597/15 - Rn. 32, BAGE 159, 237).

    Anlass für die Einführung des ursprünglich bis zum 31. Dezember 1997 geltenden ÄArbVtrG war die Förderung der Fluktuation von Ärzten im Krankenhausbereich durch Eröffnung zusätzlicher Befristungsmöglichkeiten (vgl. BAG 22. September 2021 - 7 AZR 300/20 - Rn. 30; 14. Juni 2017 - 7 AZR 597/15 - Rn. 33 f., BAGE 159, 237 mwN).

    Dadurch soll vermieden werden, dass Ärzte in Weiterbildung willkürlich kurzen Befristungen ausgesetzt sind (BAG 14. Juni 2017 - 7 AZR 597/15 - Rn. 33 f., BAGE 159, 237 mwN).

    Die Übernahme anderer Aufgaben ist zwar auch nach der neuen Gesetzesfassung nicht ausgeschlossen, doch dürfen diese nach zeitlichem Umfang und Intensität das Arbeitsverhältnis nicht insgesamt prägen (vgl. BAG 14. Juni 2017 - 7 AZR 597/15 - Rn. 18, BAGE 159, 237 mwN).

    (vgl. BAG 14. Juni 2017 - 7 AZR 597/15 - Rn. 20, BAGE 159, 237).

  • BAG, 01.06.2022 - 7 AZR 151/21

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung

    c) Bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer Befristung sind grundsätzlich die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebend (BAG 14. Juni 2017 - 7 AZR 597/15 - Rn. 20 mwN, BAGE 159, 237) .
  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16

    Befristung - Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt

    Dies beruht darauf, dass für die Wirksamkeit einer Befristung grundsätzlich die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebend sind (BAG 14. Juni 2017 - 7 AZR 597/15 - Rn. 20; 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 21, BAGE 155, 227; 16. November 2005 - 7 AZR 81/05 - Rn. 41) .
  • BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20

    Befristung - Ärzte in der Weiterbildung - Mindestbefristungsdauer

    Der Senat kann auf der Grundlage der bislang getroffenen Feststellungen nicht beurteilen, ob die Beschäftigung der Klägerin nach den im Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrags vom 30. Mai 2014 bestehenden Planungen und Prognosen ihrer zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung iSv. § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG diente (zu den Anforderungen vgl. BAG 14. Juni 2017 - 7 AZR 597/15 - Rn. 17 ff., BAGE 159, 237) und ob zu diesem Zeitpunkt erwartet werden konnte, dass die Klägerin bis zum Abschluss dieses Vertrags - nichtanrechenbare Zeiten iSv. § 1 Abs. 4 ÄArbVtrG hinweggedacht - ihre Weiterbildung zur Fachärztin für Anästhesiologie abschließen wird, § 1 Abs. 3 Satz 6 ÄArbVtrG.
  • LAG Hessen, 20.05.2020 - 2 Sa 127/20

    Mindestbefristungsdauer eines Arbeitsverhältnisses nach § 1 Abs. 3 ÄArbVtrG;

    Sie ist nicht nach § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG sachlich gerechtfertigt, wobei es vorliegend unerheblich ist, dass die Beklagte nicht prognostisch dargelegt hat, welche erforderlichen Weiterbildungsinhalte auf welche Weise in welchem zeitlichen Rahmen vermittelt werden sollten (s. hierzu BAG, Urteil v. 14. Juni 2017 - 7 AZR 597/15, NZA 2018, 40 Rz. 21).

    Der Vertrag I, der angesichts der übereinstimmenden Parteivorstellungen bereits auf die Ausbildung der Klägerin zur Fachärztin für Anästhesiologie gerichtet gewesen sein dürfte - die abweichende Angabe in der Vertragsurkunde ist nicht von Bedeutung (s. BAG, Urteil v. 14. Juni 2017 - 7 AZR 597/15, NZA 2018, 40 Rz.15) - sowie die Verträge II bis IV und auch die drei Änderungsvereinbarungen zum Vertrag IV hinsichtlich der Befristungsdauer sehen jeweils kürzere Befristungszeiträume vor.

  • LAG München, 29.07.2022 - 1 Sa 681/21

    Gemeindepastor, Befristung, Eigenart der Arbeitsleistung, Tendenzträger

    c) Bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer Befristung sind grundsätzlich die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebend (BAG 14.06.2017 - 7 AZR 597/15 - Rn. 20).
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