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   VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 254/13   

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VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 254/13 (https://dejure.org/2014,12626)
VG Köln, Entscheidung vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 (https://dejure.org/2014,12626)
VG Köln, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 7 K 254/13 (https://dejure.org/2014,12626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb eines tödlichen Betäubungsmittels zum Zweck der Beendigung eines als qualvoll empfundenen Lebens; Ableitung eines Rechts auf Selbsttötung oder auf aktive Sterbehilfe aus Art. 1 GG; Verletzung eines Ehemannes in seinen durch Art. 8 EMRK geschützten Rechten auf ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erwerb eines tödlichen Betäubungsmittels zum Zweck der Beendigung eines als qualvoll empfundenen Lebens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erwerb eines tödlichen Betäubungsmittels zum Zweck der Beendigung eines als qualvoll empfundenen Lebens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • EGMR, 19.07.2012 - 497/09

    Mangelnde Prüfung der Klage / des Rechtsmittels des Ehemanns einer sterbewilligen

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 254/13
    Am 22.12.2008 reichte der Kläger gegen diese gerichtlichen Entscheidungen eine Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR - in Straßburg ein, über die der Gerichtshof mit Urteil vom 19.07.2012 - Nr. 497/09 - entschied.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 21.02.2006 beruhe nicht auf der in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - vom 19.07.2012 - Nr. 497/09 - festgestellten Verletzung von Art. 8 EMRK.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - im Folgenden: EGMR - hat durch Urteil vom 19.07.2012 - Nr. 497/09 - festgestellt, dass der Kläger in seinen Rechten aus Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - im Folgenden: EMRK - verletzt ist, weil die nationalen Verwaltungsgerichte nicht über die Begründetheit seiner Klage entschieden haben.

    Aus den Entscheidungsgründen des Urteils des EGMR ist zu entnehmen, dass der Gerichtshof diese Erwägungen durchaus zur Kenntnis genommen, ihnen aber keine entscheidende Bedeutung beigemessen hat, vgl. EGMR, Urteil vom 19.07.2012, - 497/09 - "Koch/BRD", Rn. 65.66.

    Dies hat der Gerichtshof in Anlehnung an die Grundsätze für die Zulässigkeit einer Beschwerde eines Angehörigen für eine verstorbene Person daraus hergeleitet, dass zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau eine außergewöhnlich enge Beziehung bestanden hat und dass dieser in die Bemühungen der Ehefrau zur Beendigung ihres Lebens intensiv einbezogen war, vgl. EGMR, Urteil vom 19.07.2012 - Nr. 497/09 - "Koch/BRD" , Rn. 44 ff., 50.

    Unter Berücksichtigung der veränderten medizinischen Möglichkeiten der Lebenserhaltung und der längeren Lebenserwartung hat der Gerichtshof inzwischen anerkannt, dass Art. 8 EMRK auch das Recht eines Menschen umfasst, zu entscheiden, in welcher Weise und zu welcher Zeit sein Leben enden soll, vorausgesetzt, dass er in der Lage ist, seinen eigenen Willen frei zu äußern und dementsprechend zu handeln, vgl. EGMR, Urteil vom 19.07.2012 - 497/09 - "Koch/BRD", Rn. 52, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 20.02.2011 - 31322/07 - "Haas/Schweiz" Rn. 51, NJW 2011, 3773, 3774; Urteil vom 14.05.2013 - Nr. 67810/10 - "Gross/Schweiz", Rn. 58 - 60.

    Er hat hierbei auch erwogen, dass den Staat eine Pflicht treffen könne, notwendige Maßnahmen zu treffen, die eine würdige Selbsttötung ermöglichen, beispielsweise Zugang zu einem Betäubungsmittel zu gewähren, das einen schmerzfreien Tod bewirkt, vgl. EGMR, Urteil vom 20.01.2011 - 31322/07 - "Haas/Schweiz", Rn. 52, 53 und Urteil vom 19.07.2012 - 497/09 - , "Koch/BRD", Rn. 52.

    Die große Mehrheit der Mitgliedsstaaten aber legt mehr Gewicht auf den Schutz des Lebens einer Person als auf ihr Recht, ihr Leben zu beenden, und verbietet jegliche Form der Beihilfe zur Selbsttötung, vgl. EGMR, Urteil vom 19.07.2012 - 497/09 - "Koch/BRD", Rn. 70; Urteil vom 20.01.2011, "Haas/Schweiz", Rn. 55.

    Selbst in Ausnahme-Fällen wie dem vorliegenden, in dem weder der freie Wunsch nach einer Beendigung des Lebens noch die Rechtfertigung dieses Wunsches durch eine schwerste Beeinträchtigung der körperlichen Gesundheit in Frage steht, hat der EGMR in seinem Urteil den Entscheidungsspielraum der Vertragsstaaten in der Frage der Verschreibung von Arzneimitteln zur Selbsttötung betont und hat die Rechtspraxis in der überwiegenden Mehrzahl der Staaten des Europarats, den Schutz des Lebens über den Schutz des Selbstbestimmungsrechts zu stellen, nicht beanstandet, vgl. EGMR, Urteil vom 19.07.2012 - 497/09 - "Koch/ BRD".

    Demnach ist die Auslegung des EGMR im Urteil vom 19.07.2012 - 497/09 - , die dem Kläger wegen seiner besonderen Verbundenheit mit dem Schicksal seiner Ehefrau eine Beeinträchtigung in eigenen Rechten aus Art. 8 EMRK zugesteht, auch im Rahmen des Art. 6 GG zu berücksichtigen.

    Vielmehr hat der Gerichtshof seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt, dass sich der Kläger nicht auf die höchstpersönlichen und unübertragbaren Rechte seiner Ehefrau aus Art. 8 EMRK, berufen kann und damit auch nicht auf das Recht auf einen selbstbestimmten würdevollen Tod, vgl. EGMR, Urteil vom 19.07.2012 - 497/09 - "Koch/BRD", Rn. 81.

  • VG Köln, 21.02.2006 - 7 K 2040/05

    Keine Ausnahmeerlaubnis für Betäubungsmittel zur Selbsttötung - kein Klagerecht

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 254/13
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 - wird aufgehoben.

    Durch Urteil vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 - wies das Verwaltungsgericht die Klage als unzulässig zurück.

    Zur Begründetheit der Klage bezieht der Kläger sich zunächst auf die Ausführungen seiner Prozessbevollmächtigten in den Schriftsätzen des Verfahrens 7 K 2040/05 sowie dem vorangegangenen Verwaltungsverfahren.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 - aufzuheben, und festzustellen, dass der Bescheid der Beklagten vom 16.12.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.03.2005 rechtswidrig gewesen ist und die Beklagte verpflichtet gewesen ist, der verstorbenen Ehefrau des Klägers den Erwerb des beantragten Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung zu erlauben.

    Insofern verweist die Beklagte auf ihre Ausführungen in den angefochtenen Bescheiden und in den Schriftsätzen des Verfahrens 7 K 2040/05 sowie die Ausführungen im Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21.02.2006.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Verwaltungsvorgänge der Beklagten, die Gerichtsakte des Verfahrens 7 K 2040/05 sowie die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens Bezug genommen.

    Demnach ist das Urteil des VG Köln vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 - aufzuheben und das Verfahren gemäß § 153 VwGO i.V.m. § 580 Nr. 8 ZPO wiederaufzunehmen.

    Diese Rechtsverletzung betrifft auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 -, weil das Verwaltungsgericht die Klage als unzulässig abgewiesen hat.

    Das Verwaltungsgericht hat hierzu im Urteil vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 - das Folgende ausgeführt:.

    Das Verwaltungsgericht hat hierzu bereits im Urteil vom 21.02.2006 ausgeführt, dass eine Auslegung in diesem Sinne nicht zulässig ist, weil sie dem Willen des Gesetzgebers diametral widerspricht, vgl. VG Köln, Urteil vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 - S. 13, 14.

  • EGMR, 20.01.2011 - 31322/07

    HAAS c. SUISSE

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 254/13
    Unter Berücksichtigung der veränderten medizinischen Möglichkeiten der Lebenserhaltung und der längeren Lebenserwartung hat der Gerichtshof inzwischen anerkannt, dass Art. 8 EMRK auch das Recht eines Menschen umfasst, zu entscheiden, in welcher Weise und zu welcher Zeit sein Leben enden soll, vorausgesetzt, dass er in der Lage ist, seinen eigenen Willen frei zu äußern und dementsprechend zu handeln, vgl. EGMR, Urteil vom 19.07.2012 - 497/09 - "Koch/BRD", Rn. 52, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 20.02.2011 - 31322/07 - "Haas/Schweiz" Rn. 51, NJW 2011, 3773, 3774; Urteil vom 14.05.2013 - Nr. 67810/10 - "Gross/Schweiz", Rn. 58 - 60.

    Er hat hierbei auch erwogen, dass den Staat eine Pflicht treffen könne, notwendige Maßnahmen zu treffen, die eine würdige Selbsttötung ermöglichen, beispielsweise Zugang zu einem Betäubungsmittel zu gewähren, das einen schmerzfreien Tod bewirkt, vgl. EGMR, Urteil vom 20.01.2011 - 31322/07 - "Haas/Schweiz", Rn. 52, 53 und Urteil vom 19.07.2012 - 497/09 - , "Koch/BRD", Rn. 52.

    Bei dieser Abwägung steht den Vertragsstaaten ein erheblicher Ermessensspielraum zu, vgl. EGMR, Urteil vom 20.01.2011 - 31322/07 - "Haas/Schweiz" Rn. 53, 54.

    Hierbei hat der Gerichtshof betont, dass die Missbrauchsgefahr im Fall einer Regelung von Ausnahmen von dem Verbot des Einsatzes von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung nicht unterschätzt werden darf, vgl. EGMR, Urteil vom 29.04.2002 - 2346/02 - "Pretty/Vereinigtes Königreich", Rn. 74 und Urteil vom 20.01.2011 - 31322/07 - "Haas/Schweiz" Rn. 56 - 58.

  • EGMR, 29.04.2002 - 2346/02

    Vereinbarkeit der strafrechtlichen Verfolgung der Beihilfe zum Selbstmord mit der

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 254/13
    Ohne Verdrehung seines Wortlauts könne Art. 2 EMRK nicht dahingehend verstanden werden, dass er auch das diametral entgegengesetzte Recht enthalte, nämlich das Recht zu sterben, vgl. EGMR, Urteil vom 29.04.2002 - Nr. 2346/02 - "Pretty/Vereinigtes Königreich, NJW 2002, 2851, 2852.

    Hierbei hat der Gerichtshof betont, dass die Missbrauchsgefahr im Fall einer Regelung von Ausnahmen von dem Verbot des Einsatzes von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung nicht unterschätzt werden darf, vgl. EGMR, Urteil vom 29.04.2002 - 2346/02 - "Pretty/Vereinigtes Königreich", Rn. 74 und Urteil vom 20.01.2011 - 31322/07 - "Haas/Schweiz" Rn. 56 - 58.

    Vielmehr hat der EGMR auch gerade für einen Fall, in dem ein frei geäußerter und unbeeinflusster Wunsch zur vorzeitigen Beendigung des Lebens wegen eines absehbaren qualvollen Todes bestand, einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht durch die ausnahmslose Strafverfolgung der Beihilfe zur Selbsttötung für gerechtfertigt und verhältnismäßig gehalten, vgl. EGMR, Urteil vom 29.04.2002 - 2346/02 - "Pretty/Vereinigtes Königreich".

  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 254/13
    Dagegen kommt eine rechtfertigende Einwilligung nicht für vorsätzliche lebensbeendende Handlungen in Betracht, die außerhalb eines Zusammenhangs mit einer medizinischen Behandlung vorgenommen werden, vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2010 - 2 StR 454/09 - Rn. 33, 34 juris.

    Insbesondere nach der Klarstellung in der Rechtsprechung des BGH, dass ein vom Willen des Patienten gedecktes Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen lebenserhaltenden Behandlung als Sterbehilfe straflos bleibt, auch wenn der Behandlungsabbruch durch positives Tun bewirkt wird, vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2010 - 2 StR 454/09 - BGHSt 55, 191 - juris, kann dem Selbstbestimmungsrecht in zahlreichen Fällen schwerster körperlicher Schäden Rechnung getragen werden.

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 254/13
    Dabei äußert das Gesetz die grundsätzliche Erwartung, dass das Gericht seine ursprüngliche - konventionswidrige - Entscheidung ändert, soweit diese auf der Verletzung beruht, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 -, BVerfGE 111, 307, juris Rn. 54 zur wortlautgleichen Vorschrift des § 359 StPO.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1996 - 17 A 1093/95

    Anspruch auf Erteilung eines Visums; Führung einer gleichgeschlechtlichen

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 254/13
    Danach kann nicht zweifelhaft sein, dass die Freiheitsrechte der EMRK subjektive Rechte begründen, die im Klagewege geltend gemacht werden können, § 42 Abs. 2 VwGO, vgl. Dörr, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, Europäischer Verwaltungsrechtsschutz, Rn. 294; OVG Münster, Urteil vom 07.08.1996 - 17 A 1093/95 - NVwZ 1997, 512.
  • EGMR, 14.05.2013 - 67810/10

    Schweizer Recht verstößt gegen EMRK - Erwerb von tödlichen Medikamenten nicht

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 254/13
    Unter Berücksichtigung der veränderten medizinischen Möglichkeiten der Lebenserhaltung und der längeren Lebenserwartung hat der Gerichtshof inzwischen anerkannt, dass Art. 8 EMRK auch das Recht eines Menschen umfasst, zu entscheiden, in welcher Weise und zu welcher Zeit sein Leben enden soll, vorausgesetzt, dass er in der Lage ist, seinen eigenen Willen frei zu äußern und dementsprechend zu handeln, vgl. EGMR, Urteil vom 19.07.2012 - 497/09 - "Koch/BRD", Rn. 52, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 20.02.2011 - 31322/07 - "Haas/Schweiz" Rn. 51, NJW 2011, 3773, 3774; Urteil vom 14.05.2013 - Nr. 67810/10 - "Gross/Schweiz", Rn. 58 - 60.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 254/13
    Zur Begründung dieses Interesses genügt auch ein ideelles Interesse, wenn dieses nach den Umständen des Einzelfalls schutzwürdig ist, zum Beispiel als Ausgleich für einen immateriellen Schaden durch einen rechtswidrigen Grundrechtseingriff, vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.1980 - 7 C 18/79 - BVerwGE 61, 164.
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 1832/07

    Mangelnde Beschwerdebefugnis eines Witwers gegen Versagung der Abgabe eines

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 254/13
    Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde des Klägers nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 04.11.2008 - 1 BvR 1832/07 - nicht zur Entscheidung an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2007 - 13 A 1504/06

    Betäubungsmittelrecht: Kein Anspruch auf Erlaubnis zum BtM-Erwerb zwecks

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8461/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG, ist jedoch aus Regelungszweck und Systematik des Betäubungsmittelgesetzes zu entnehmen und wird durch aktuelle Gesetzesänderungen bestätigt, vgl. BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 3 C 19/15 -, juris, Rn. 18 ff.; OVG NRW, Urteile vom 19.08.2015 - 13 A 1299/14 -, juris, Rn. 54 ff. und vom 17.02.2017 - 13 A 3079/15 -, juris, Rn. 48 ff.; VG Köln, Urteile vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 - , vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 - und vom 01.12.2015 - 7 K 14/15 -, juris, Rn. 44 ff.; a.A.: O. : "Rechtstheoretische und -methodologische Aspekte der Diskussion zum Natriumpentobarbital-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts" in: Schriften zum Weltanschauungsrecht, Band 1, Hrsg.

    Sie ist daher mit der Zielrichtung des Betäubungsmittelgesetzes nicht vereinbar, vgl. ausführlich OVG NRW, Urteil vom 19.08.2015 - 13 A 1299/14 -, juris, Rn. 52 ff., 73; VG Köln, Urteile vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 -, juris, Rn. 65 ff. und vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 -, juris, Rn. 51 ff.

  • VG Köln, 24.11.2020 - 7 K 13803/17

    Klagen schwerkranker Menschen auf Zugang zu einem Betäubungsmittel zur

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit dient die Verwendung eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung - wie ausgeführt - nicht der medizinischen Versorgung der Bevölkerung und ist daher mit dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes, Gesundheit und Leben der Bevölkerung zu schützen, nicht vereinbar, vgl. BVerwG, Urteile vom 02.03.2017 - 3 C 19/15 - juris, Rn. 18 ff. und vom 28.05.2019 - 3 C 6/17 - juris, Rn. 13; OVG NRW, Urteile vom 19.08.2015 - 13 A 1299/14 - , juris, Rn. 54 ff. und vom 17.02.2017 - 13 A 3079/15 - juris, Rn. 48 ff. , VG Köln, Urteile vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 - , vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 - , vom 01.12.2015 - 7 K 14/15 - juris, Rn. 44 ff. und Aussetzungsbeschluss vom 19.11.2019 - 7 K 13803/17, S. 8.
  • VG Köln, 01.12.2015 - 7 K 14/15

    Kein Zugang zu tödlicher Dosis

    Dies habe das VG Köln in seinem Urteil vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 - bestätigt.

    Sie hält an ihrer Auffassung fest, dass der Erteilung der begehrten Erlaubnis der Versagungsgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG zwingend entgegenstehe und verweist insoweit ergänzend auf die Rechtsprechung des VG Köln (Urteil vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 - und Urteil vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 - ).

    § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG sei folglich Ausdruck der Wertentscheidung des Gesetzgebers zugunsten des Schutzes von Leben und Gesundheit von suizidwilligen Personen (vgl. die Urteile des VG Köln vom 21.02.2006 und vom 13.05.2014, a.a.O.).

    Die zielgerichtete Herbeiführung des eigenen Todes gehört jedoch nicht zur notwendigen medizinischen Versorgung, vgl. VG Köln, Urteile vom 21.02.2006 - 7 K 2040/06 - und vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 - , bestätigt durch OVG NRW, Urteil vom 19.08.2015 - 13 A 1299/14 - juris, Rn. 54 - 79, nicht rechtskräftig.

    Das erkennende Gericht hat bereits mit Urteil vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 - entschieden, dass sich die gesetzliche Regelung in § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG, die ausnahmslos keinen Zugang zu einem tödlichen Betäubungsmittel zulässt, im Rahmen dieses Ermessensspielraums bewegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - 13 A 1299/14

    Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck des

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Mai 2014 - 7 K 254/13 - zu ändern und festzustellen, dass der Bescheid des BfArM vom 16. Dezember 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. März 2005 rechtswidrig gewesen ist und das BfArM verpflichtet gewesen ist, seiner verstorbenen Ehefrau den Erwerb des im Antrag genannten Betäubungsmittels zur Selbsttötung zu erlauben.
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 13803/17

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG, ist jedoch aus Regelungszweck und Systematik des Betäubungsmittelgesetzes zu entnehmen und wird durch aktuelle Gesetzesänderungen bestätigt, vgl. BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 3 C 19/15 -, juris, Rn. 18 ff.; OVG NRW, Urteile vom 19.08.2015 - 13 A 1299/14 -, juris, Rn. 54 ff. und vom 17.02.2017 - 13 A 3079/15 -, juris, Rn. 48 ff.; VG Köln, Urteile vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 - , vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 - und vom 01.12.2015 - 7 K 14/15 -, juris, Rn. 44 ff.; a.A.: Neumann: "Rechtstheoretische und -methodologische Aspekte der Diskussion zum Natriumpentobarbital-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts" in: Schriften zum Weltanschauungsrecht, Band 1, Hrsg.

    Sie ist daher mit der Zielrichtung des Betäubungsmittelgesetzes nicht vereinbar, vgl. ausführlich OVG NRW, Urteil vom 19.08.2015 - 13 A 1299/14 -, juris, Rn. 52 ff., 73; VG Köln, Urteile vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 -, juris, Rn. 65 ff. und vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 -, juris, Rn. 51 ff.

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 583/19

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG, ist jedoch aus Regelungszweck und Systematik des Betäubungsmittelgesetzes zu entnehmen und wird durch aktuelle Gesetzesänderungen bestätigt, vgl. BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 3 C 19/15 -, juris, Rn. 18 ff.; OVG NRW, Urteile vom 19.08.2015 - 13 A 1299/14 -, juris, Rn. 54 ff. und vom 17.02.2017 - 13 A 3079/15 -, juris, Rn. 48 ff.; VG Köln, Urteile vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 - , vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 - und vom 01.12.2015 - 7 K 14/15 -, juris, Rn. 44 ff.; a.A.: Neumann: "Rechtstheoretische und -methodologische Aspekte der Diskussion zum Natriumpentobarbital-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts" in: Schriften zum Weltanschauungsrecht, Band 1, Hrsg.

    Sie ist daher mit der Zielrichtung des Betäubungsmittelgesetzes nicht vereinbar, vgl. ausführlich OVG NRW, Urteil vom 19.08.2015 - 13 A 1299/14 -, juris, Rn. 52 ff., 73; VG Köln, Urteile vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 -, juris, Rn. 65 ff. und vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 -, juris, Rn. 51 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 13 A 3079/15

    Erlaubniserteilung zum Verkehr mit Betäubungsmitteln zum Erwerb einer tödlichen

    Diesen Zweck erfüllten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Mai 2014 (7 K 254/13) nur solche Verwendungen eines Betäubungsmittels, die therapeutischen Zwecken dienten, nicht aber solche, die gegen das Leben selbst gerichtet seien.
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8560/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG, ist jedoch aus Regelungszweck und Systematik des Betäubungsmittelgesetzes zu entnehmen und wird durch aktuelle Gesetzesänderungen bestätigt, vgl. BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 3 C 19/15 -, juris, Rn. 18 ff.; OVG NRW, Urteile vom 19.08.2015 - 13 A 1299/14 -, juris, Rn. 54 ff. und vom 17.02.2017 - 13 A 3079/15 -, juris, Rn. 48 ff.; VG Köln, Urteile vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 - , vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 - und vom 01.12.2015 - 7 K 14/15 -, juris, Rn. 44 ff.; a.A.: Neumann: "Rechtstheoretische und -methodologische Aspekte der Diskussion zum Natriumpentobarbital-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts" in: Schriften zum Weltanschauungsrecht, Band 1, Hrsg.

    Sie ist daher mit der Zielrichtung des Betäubungsmittelgesetzes nicht vereinbar, vgl. ausführlich OVG NRW, Urteil vom 19.08.2015 - 13 A 1299/14 -, juris, Rn. 52 ff., 73; VG Köln, Urteile vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 -, juris, Rn. 65 ff. und vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 -, juris, Rn. 51 ff.

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 1410/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG, ist jedoch aus Regelungszweck und Systematik des Betäubungsmittelgesetzes zu entnehmen und wird durch aktuelle Gesetzesänderungen bestätigt, vgl. BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 3 C 19/15 -, juris, Rn. 18 ff.; OVG NRW, Urteile vom 19.08.2015 - 13 A 1299/14 -, juris, Rn. 54 ff. und vom 17.02.2017 - 13 A 3079/15 -, juris, Rn. 48 ff.; VG Köln, Urteile vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 - , vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 - und vom 01.12.2015 - 7 K 14/15 -, juris, Rn. 44 ff.; a.A.: Neumann: "Rechtstheoretische und -methodologische Aspekte der Diskussion zum Natriumpentobarbital-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts" in: Schriften zum Weltanschauungsrecht, Band 1, Hrsg.

    Sie ist daher mit der Zielrichtung des Betäubungsmittelgesetzes nicht vereinbar, vgl. ausführlich OVG NRW, Urteil vom 19.08.2015 - 13 A 1299/14 -, juris, Rn. 52 ff., 73; VG Köln, Urteile vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 -, juris, Rn. 65 ff. und vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 -, juris, Rn. 51 ff.

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 14642/17

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG, ist jedoch aus Regelungszweck und Systematik des Betäubungsmittelgesetzes zu entnehmen und wird durch aktuelle Gesetzesänderungen bestätigt, vgl. BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 3 C 19/15 -, juris, Rn. 18 ff.; OVG NRW, Urteile vom 19.08.2015 - 13 A 1299/14 -, juris, Rn. 54 ff. und vom 17.02.2017 - 13 A 3079/15 -, juris, Rn. 48 ff.; VG Köln, Urteile vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 - , vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 - und vom 01.12.2015 - 7 K 14/15 -, juris, Rn. 44 ff.; a.A.: Neumann: "Rechtstheoretische und -methodologische Aspekte der Diskussion zum Natriumpentobarbital-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts" in: Schriften zum Weltanschauungsrecht, Band 1, Hrsg.

    Sie ist daher mit der Zielrichtung des Betäubungsmittelgesetzes nicht vereinbar, vgl. ausführlich OVG NRW, Urteil vom 19.08.2015 - 13 A 1299/14 -, juris, Rn. 52 ff., 73; VG Köln, Urteile vom 13.05.2014 - 7 K 254/13 -, juris, Rn. 65 ff. und vom 21.02.2006 - 7 K 2040/05 -, juris, Rn. 51 ff.

  • VG Köln, 24.11.2020 - 7 K 14642/17

    Klagen schwerkranker Menschen auf Zugang zu einem Betäubungsmittel zur

  • VG Köln, 15.02.2019 - 7 K 10927/17
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