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   VG Koblenz, 30.08.2010 - 7 L 1010/10.KO   

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https://dejure.org/2010,4731
VG Koblenz, 30.08.2010 - 7 L 1010/10.KO (https://dejure.org/2010,4731)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30.08.2010 - 7 L 1010/10.KO (https://dejure.org/2010,4731)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30. August 2010 - 7 L 1010/10.KO (https://dejure.org/2010,4731)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materielle Voraussetzungen für eine vorzeitige Dienstentlassung aus dem Zivildienst in Anbetracht einer neunmonatigen Wartezeit bis zum nächstmöglichen Studienbeginn

  • esovgrp.de

    GG Art 3,GG Art 3 Abs 1,VwGO § ... 123,VwGO § 123 Abs 1,VwGO § 123 Abs 1 S 2,WPflG § 12,WPflG § 12 Abs 4,WPflG § 12 Abs 4 S 1,WPflG § 29,WPflG § 29 Abs 4,WPflG § 29 Abs 4 Nr 1,ZDG § 11,ZDG § 11 Abs 4,ZDG § 11 Abs 4 S 1,ZDG § 43,ZDG § 43 Abs 2,ZDG § 43 Abs 2 Nr 1
    Anspruch, Ausbildung, Ausbildungsbeginn, beruflicher Grund, besondere Härte, Dienstentlassung, Dienstzeit, Dienstzeitende, Einberufung, Einberufungszeitpunkt, Ende, Entlassung, Gestellungszeitpunkt, Grund, Härte, Pause, Studienbeginn, Studienzeit, Studium, unzumutbare ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zivildienst - vorzeitige Entlassung

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zivildienst: Lange Wartezeit bis Studienbeginn muss nicht hingenommen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Zivildienstleistender muss keine Wartezeiten bis Studienbeginn hinnehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zivildienst und keine Wartezeiten zum Studium

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Zivi darf Dienst wegen Studium vorzeitig beenden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zivildienst: Vorzeitige Entlassung wegen Studiums

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zivildienstleistender muss keine Wartezeiten bis Studienbeginn hinnehmen - Verbleiben im Zivildienst und damit verbundene Wartezeit bis zum nächstmöglichen Studienbeginn stellen besondere Härte dar

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 996 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 16.77

    Zurückstellung vom Zivildienst - Widerrufsbeamter - Zivildienstzeit -

    Auszug aus VG Koblenz, 30.08.2010 - 7 L 1010/10
    Dabei ist die Relevanz des Zeitverlustes im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, wobei auch andere Faktoren als die Zeitdauer zu berücksichtigten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1978 - 8 C 16.77 -, nach juris).

    Insbesondere ist zu beachten, ob der Pflichtige in der Wartezeit finanziell versorgt ist oder diese Zeit ausbildungsspezifisch sinnvoll nutzen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 1981 - 8 C 71/81 -, nach juris; und 25. Oktober 1978, a.a.O.).

    Unzumutbar ist eine solche Wartezeit im Fall des Antragstellers auch deshalb, weil er in dieser Zeit nicht - wie etwa Beamtenanwärter (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1978, a.a.O.) - finanziell abgesichert ist.

  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.81

    Vorbereitungsdienst - Wehrdienstbedingte Unterbrechung - Kreisinspektoranwärter -

    Auszug aus VG Koblenz, 30.08.2010 - 7 L 1010/10
    Insbesondere ist zu beachten, ob der Pflichtige in der Wartezeit finanziell versorgt ist oder diese Zeit ausbildungsspezifisch sinnvoll nutzen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 1981 - 8 C 71/81 -, nach juris; und 25. Oktober 1978, a.a.O.).
  • VG Neustadt, 27.07.2010 - 3 L 701/10

    Recht des Zivildienstes

    Auszug aus VG Koblenz, 30.08.2010 - 7 L 1010/10
    Allerdings kann der Erlass unschwer verfassungskonform so verstanden werden, dass nicht die gesamte Dienstzeit, sondern die noch abzuleistende Dienstzeit von der Zeitspanne zwischen erst- und nächstmöglichem Studien- bzw. Ausbildungsbeginn in Abzug gebracht wird (vgl. zu dem Vorstehenden auch VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 27. Juli 2010 - 3 L 701/10.NW -, nach juris).
  • VG Berlin, 25.10.2010 - 23 L 328.10

    Vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst wegen Studienaufnahme

    Insbesondere ist ohne Bedeutung, ob diese Wartezeit ins Verhältnis mit der verbleibenden Zivildienstzeit (so der Antragsteller mit Verweis auf VG Koblenz, Beschluss vom 30. August 2010 - 7 L 1010/10.KO - vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 1. September 2010 - 7 B 2151/10 - juris, m.w.N.) oder mit der gesamten Zivildienstzeit (so die Antragsgegnerin mit Verweis auf VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. August 2010 - 11 L 1192/10 -) zu setzen ist.
  • VG Saarlouis, 30.09.2010 - 2 L 1038/10

    Entlassung aus dem Zivildienst aufgrund einer besonderen Härte; Aufnahme eines

    ebenso VG Münster, Beschlüsse vom 20.08.2010 - 5 L 441/10 und 5 L 442/10 - VG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010 - 7 L 1010/10.KO - und VG Oldenburg, Beschluss vom 01.09.2010 - 7 B 2151/10 - alle juris; a.A. VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 30.07.2010 und 11.08.2010 - 11 L 1187/10 und 11 L 1192/10 - und VG Potsdam, Beschluss vom 25.08.2010 - 7 L 113/10 - zur Unverhältnismäßigkeit des Zeitverlustes, der außer Verhältnis zu der Dauer des Dienstes steht, BVerwG, Urteil vom 24.10.1997 - 8 C 21/97 - juris.
  • VG München, 06.10.2010 - M 15 E 10.4774

    Entlassung aus dem Wehrdienst; verpflichtendes Praktikum zur Aufnahme des

    Insofern liegt nicht dieselbe Situation vor, die das VG Koblenz in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung (Beschl. v. 30.8.2010 Az. 7 L 1010/10.KO) zugrunde gelegt hat.
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