Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 28.01.2014 | KG, 21.12.2012

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.02.2015 - 7 U 44/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11455
OLG Hamburg, 10.02.2015 - 7 U 44/12 (https://dejure.org/2015,11455)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.02.2015 - 7 U 44/12 (https://dejure.org/2015,11455)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 7 U 44/12 (https://dejure.org/2015,11455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,11455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, § 186 StGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Verdachtsberichterstattung: Berichtigungsanspruch des Betroffenen nach späterer Ausräumung eines Straftatverdachts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2015, 417
  • afp 2015, 253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2015 - 7 U 44/12
    Die Kosten des Revisionsverfahrens VI ZR 76/14 tragen die Parteien wie folgt: Von den Gerichtskosten haben der Kläger 19, 5 %, die Beklagte zu 1.78 % und die Beklagten zu 2. und 3. jeweils 1, 25 % zu tragen.

    Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Senats mit Urteil vom 18. November 2014 (Az.: VI ZR 76/14) auf die zugelassene Revision hin aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Dieses gilt, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 18. November 2014 bekräftigt hat, auch in Fällen, in denen rechtmäßig über einen Verdacht berichtet worden ist (vgl. BGH, VI ZR 76/14, Rz. 38 ff.).

    Da die mit dem Verdacht verbundene Rufbeeinträchtigung fortdauert (vgl. dazu auch BGH, VI ZR 76/14, Rz. 32), besteht ein Anspruch des Klägers auf Veröffentlichung einer Berichtigung.

    Der Bundesgerichtshof hat die Bezeichnung "Nachtrag" in seinem Urteil ausdrücklich gebilligt (BGH, VI ZR 76/14, Rz. 43).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2015 - 7 U 44/12
    Im Konfliktfall sind beide Rechtspositionen gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH NJW 1995, 861, 863, juris-Rz. 64).

    Um die durch eine Presseveröffentlichung entstandene Rufbeeinträchtigung zu beseitigen, muss die Berichtigung möglichst den gleichen Empfängerkreis und Aufmerksamkeitswert wie die beanstandete Berichterstattung erreichen (BGH NJW 1995, 861, 863, juris-Rz. 62; Gamer in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., 13. Kapitel Rn. 91) woran es bei den genannten Mitteilungen ersichtlich fehlt.

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2015 - 7 U 44/12
    Soweit die Beklagte zu 1. befürchtet, zu einer "persönlichen" Erklärung gezwungen zu werden, ist ihr entgegenzuhalten, dass ihr nicht verwehrt ist, im Rahmen der Veröffentlichung zum Ausdruck zu bringen, dass sie in Erfüllung eines gerichtlichen Urteils und nicht etwa aus freier Überzeugung erfolgt, solange sie die Erklärung nicht in unzulässiger Weise entwertet (vgl. BVerfGE 28, 1; Soehring, a.a.O., Rz. 25).
  • BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des "Stern"

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2015 - 7 U 44/12
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Januar 2014 näher ausgeführt hat, hat das Bundesverfassungsgericht in dem von der Beklagten zu 1. angeführten Fall (NJW 1997, 2589) den Berichtigungsanspruch im Falle einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung nicht ausgeschlossen.
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verpflichtung zum Abdruck einer

    vom 10. Februar 2015 - 7 U 44/12 -.

    1.Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 10. Februar 2015 - 7 U 44/12 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    2.Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 10. Februar 2015 - 7 U 44/12 - wird aufgehoben.

  • OLG Köln, 18.10.2018 - 15 U 37/18

    Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über ein

    Zwar wird von der Rechtsprechung - wogegen verfassungsrechtlich keine Bedenken bestehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.5.2018 - 1 BvR 666/17, NJW 2018, 2784) - aus den Vorschriften der §§ 823, 1004 BGB ein äußerungsrechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch abgeleitet, wenn eine ursprünglich rechtmäßige Meldung über eine Straftat sich aufgrund späterer gerichtlicher Erkenntnisse in einem anderen Licht darstellt und die durch die Meldung hervorgerufene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts andauert (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14, BGHZ 203, 239; OLG Hamburg, Urt. v. 10.2.2015 - 7 U 44/12, AfP 2015, 253).
  • LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15

    Verdachtsberichterstattung: Voraussetzungen eines Anspruchs auf Richtigstellung;

    Zwar ist eine Richtigstellung auch im Falle einer Verdachtsberichterstattung möglich (vgl. BGH ZUM 2015, 248 ff; Hans. OLG, Urteil vom 10.02.2015, Az. 7 U 44/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15453
OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12 (https://dejure.org/2014,15453)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.2014 - 7 U 44/12 (https://dejure.org/2014,15453)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 7 U 44/12 (https://dejure.org/2014,15453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,15453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, § 186 StGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Berichtigungsanspruch bei unzutreffender Verdachtsberichterstattung über eine angebliche Straftatbeteiligung; Inhalt des Berichtigungsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des "Stern"

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Im Übrigen sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1997, 2589) im Falle einer Verdachtsberichterstattung ein Berichtigungsanspruch jeglicher Art ausgeschlossen.

    In dem von der Beklagten zu 1. angeführten Fall hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 1997, 2589) ausgeführt, dass es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne, dass die Rechtsprechung bei einer Verdachtsberichterstattung einen Folgenbeseitigungsanspruch zuerkenne, wenn eine ursprünglich rechtmäßige Meldung über eine Straftat sich aufgrund späterer gerichtlicher Erkenntnisse in einem anderen Licht darstelle und die durch die Meldung hervorgerufene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts andauere.

  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58

    Plagiatsvorwurf / La chatte

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Deshalb kann nur eine Erklärung des Inhalts verlangt werden, dass der Verdacht nicht aufrechterhalten wird, zumal diese auch den Interessen des Betroffenen genügt (vgl. bereits BGH NJW 1960, 672 - La Chatte ebenso Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 681).

    Es reicht, dass der von ihr geschaffene Störungszustand als rechtswidrig fortdauert (vgl. bereits BGH NJW 1960, 672 - La Chatte; Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 681).

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Mindestbestand an Beweistatsachen erforderlich, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleihen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - VI ZR 314/10 -, juris).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Eine Ausnahme ist dann zu machen, wenn die Verdachtsäußerung nur in Form einer echten Frage erfolgt, da nur rhetorische Fragen rechtlich wie eine Tatsachenbehauptung zu behandeln und damit einem Berichtigungsanspruch zugänglich sind (Urteil des Senats vom 21.9.2012, 7 U 25/11; vgl. BGH NJW 2004, 1034).
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Zudem muss die Presse vor der Veröffentlichung eines Verdachts die Gefahr, über den Betroffenen etwas Falsches zu berichten, mit allen ihr möglichen Mitteln ausschließen (BGH NJW 1997, 1148 - juris-Rz. 58).
  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Dabei ist die Recherchepflicht der Medien umso höher anzusetzen, je schwerwiegender und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird (BGH NJW-RR 1988, 733 - juris-Rz. 11).
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 115/70

    Pflicht eines Presseorgans zur Mitteilung über Freispruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Nach Auffassung des Senats ist - abgesehen von den Fällen, in denen ein strafrechtliches Verfahren mit einem Freispruch beendet worden ist und der Betroffene insoweit eine ergänzende Mitteilung verlangen kann (vgl. BGH NJW 1972, 431) - Voraussetzung für einen Berichtigungsanspruch bei einer Verdachtsberichterstattung, dass sich nach der Berichterstattung herausstellt, dass der Verdacht unberechtigt ist.
  • OLG Hamburg, 16.04.1987 - 3 U 210/86

    Schmerzensgeld; Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht; Recht am eigenen Bild

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 16.4.1987, 3 U 210/86, NJW-RR 1988, 736, 737; Urteil vom 23.3.2007, 7 U 88/06; ebenso Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 274) kommt bei unzutreffenden Verdachtsäußerungen grundsätzlich ein Berichtigungsanspruch in Betracht.
  • OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Eine Ausnahme ist dann zu machen, wenn die Verdachtsäußerung nur in Form einer echten Frage erfolgt, da nur rhetorische Fragen rechtlich wie eine Tatsachenbehauptung zu behandeln und damit einem Berichtigungsanspruch zugänglich sind (Urteil des Senats vom 21.9.2012, 7 U 25/11; vgl. BGH NJW 2004, 1034).
  • OLG Hamburg, 27.03.2007 - 7 U 88/06
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 16.4.1987, 3 U 210/86, NJW-RR 1988, 736, 737; Urteil vom 23.3.2007, 7 U 88/06; ebenso Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 274) kommt bei unzutreffenden Verdachtsäußerungen grundsätzlich ein Berichtigungsanspruch in Betracht.
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZUM-RD 2014, 354 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, dem Kläger stehe der mit dem Hilfsantrag geltend gemachte Berichtigungsanspruch in entsprechender Anwendung von § 1004 BGB i.V.m. § 823 BGB, § 186 StGB zu.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 21.12.2012 - 7 U 44/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42773
KG, 21.12.2012 - 7 U 44/12 (https://dejure.org/2012,42773)
KG, Entscheidung vom 21.12.2012 - 7 U 44/12 (https://dejure.org/2012,42773)
KG, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - 7 U 44/12 (https://dejure.org/2012,42773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,42773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Terminsaufhebung nach Klagerücknahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherungsfähige Ansprüche nach Vertragskündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungsfähige Ansprüche gemäß § 648a BGB nach Vertragskündigung (IBR 2013, 1190)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 01.03.2012 - 93 O 71/11

    Anspruch eines Subunternehmers gegen die Generalunternehmerin auf

    Auszug aus KG, 21.12.2012 - 7 U 44/12
    Das am 1. März 2012 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 93 des Landgerichts - 93 O 71/11 - ist wirkungslos.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht