Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99   

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https://dejure.org/2000,2549
OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99 (https://dejure.org/2000,2549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2000 - 7 U 53/99 (https://dejure.org/2000,2549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2000 - 7 U 53/99 (https://dejure.org/2000,2549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst c AKB, § 12 Abs 1 UAbs 2 Buchst e AKB, § 1 VVG, § 49 VVG, § 61 VVG
    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Motorschadens durch Wasserschlag

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kfz-Schaden beim Durchfahren einer großen Wasserlache

  • Judicialis

    AKB § 12; ; VVG § 1; ; VVG § 49

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I c; AKB § 12 Abs. 1 II e; VVG § 1; VVG § 4; VVG § 9; VVG § 61
    Grob fahrlässig herbeigeführter Motorschaden durch Wasserschlag in einer überfluteten Unterführung

  • gaius.legal

    Kfz-Schaden beim Durchfahren einer großen Wasserlache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGB § 12 Nr. Ic, IIe; VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unmittelbarkeit der Einwirkung von Naturgewalten auf einen Pkw; Ersatz eines Schadens an einem PKW wegen einer unmittelbaren Einwirkung einer Überschwemmung; Erkennbarkeit von Wasser auf der Fahrbahn

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 26 O 19/96
  • OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1419
  • VersR 2001, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 51/82

    Begriff des Sturmschadens; Entschädigungspflicht für einen Lawinenschaden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Unmittelbar war eine Einwirkung von Naturgewalten auf den Pkw nur dann, wenn nicht ein weiteres Ereignis bzw. eine weitere Ursache den Eintritt des Schadens vermittelt hat (vgl. BGH VersR 1984, 28; BGH VersR 1964, 712; OLG Frankfurt VersR 1966, 437; OLG Hamm NJW-RR 1989, 26; LG Göttingen VersR 1970, 1040; Prölss/Martin/Knappmann "WG", 26. Aufl. § 12 AKB Rn. 28).
  • OLG Hamm, 29.10.1986 - 20 U 128/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Da das Wasser unmittelbar von außen auf das Fahrzeug des Klägers eingewirkt hatte und die Einwirkung auch plötzlich, im Sinne von unausweichlich verstanden, (vgl. BGH NJW 1985, 1389; OLG Hamm NJW-RR 1987, 279), Schäden verursacht haben soll, lag ein Unfallereignis vor.
  • OLG Hamm, 25.11.1994 - 20 U 120/94

    Auf Bedienungsfehler des Fahrers zurückgehende Fahrzeugschäden als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Der Klärung einer solchen, das Fahrzeug des Klägers schädigenden Einwirkung durch eindringendes Wasser bedarf es jedoch nicht, weil aufgrund der einleuchtenden Ausführungen des Sachverständigen SV1 davon auszugehen ist, dass der Kläger grob fahrlässig das Schadensereignis durch einen Bedienungsfehler, was für den Leistungsausschluss ausreicht (vgl. OLG Hamm VersR 1995, 1345; OLG Stuttgart VersR 1995, 1044) herbeigeführt hat.
  • OLG Hamm, 15.06.1988 - 20 U 261/87

    Wann liegt ein Sturmschaden vor?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Unmittelbar war eine Einwirkung von Naturgewalten auf den Pkw nur dann, wenn nicht ein weiteres Ereignis bzw. eine weitere Ursache den Eintritt des Schadens vermittelt hat (vgl. BGH VersR 1984, 28; BGH VersR 1964, 712; OLG Frankfurt VersR 1966, 437; OLG Hamm NJW-RR 1989, 26; LG Göttingen VersR 1970, 1040; Prölss/Martin/Knappmann "WG", 26. Aufl. § 12 AKB Rn. 28).
  • BGH, 21.05.1964 - II ZR 9/63
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Unmittelbar war eine Einwirkung von Naturgewalten auf den Pkw nur dann, wenn nicht ein weiteres Ereignis bzw. eine weitere Ursache den Eintritt des Schadens vermittelt hat (vgl. BGH VersR 1984, 28; BGH VersR 1964, 712; OLG Frankfurt VersR 1966, 437; OLG Hamm NJW-RR 1989, 26; LG Göttingen VersR 1970, 1040; Prölss/Martin/Knappmann "WG", 26. Aufl. § 12 AKB Rn. 28).
  • OLG Stuttgart, 24.03.1994 - 7 U 287/93

    Voraussetzungen für den versicherten Betriebsschaden nach AKB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Der Klärung einer solchen, das Fahrzeug des Klägers schädigenden Einwirkung durch eindringendes Wasser bedarf es jedoch nicht, weil aufgrund der einleuchtenden Ausführungen des Sachverständigen SV1 davon auszugehen ist, dass der Kläger grob fahrlässig das Schadensereignis durch einen Bedienungsfehler, was für den Leistungsausschluss ausreicht (vgl. OLG Hamm VersR 1995, 1345; OLG Stuttgart VersR 1995, 1044) herbeigeführt hat.
  • OLG Hamm, 02.11.2016 - 20 U 19/16

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schäden durch einen sog.

    Der Streitfall weicht in diesem Punkt von sonstigen, zu Lasten von Versicherungsnehmern entschiedenen Fällen erheblich ab, in welchen etwa der Fahrer das Fahrzeug in eine Überschwemmung hinein lenkt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.03.2000, 7 U 53/99, juris, Rn. 3, VersR 2001, 187) , der Fahrer mit unangepasster Geschwindigkeit durch eine Pfütze fährt (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.04.1968, 8 U 2/68, VersR 1968, 889) , der Fahrer sturm- / überschwemmungsbedingt eine zum Schaden führende Ausweichbewegung vornimmt (vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2006, IV ZR 154/05, juris, Rn. 13, VersR 2006, 966; Senat, Urt. v. 15.06.1988, 20 U 261/87, juris, Rn. 22 f., ZfSch 1989, 96) , der Fahrer wegen zu geringen Sicherheitsabstands auf ein Fahrzeug auffährt, das gegen einen sturmbedingt gestürzten Baum gefahren ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 29.06.1971, 7 U 142/70, VersR 1972, 241), oder eine durch einen Sturm ausgelöste Lawine das Fahrzeug trifft (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1983, IVa ZR 51/82, juris, Rn. 21, VersR 1984, 28) .

    Dort nahm der Senat zur Überschwemmung im Rahmen des Teilkaskoversicherungsschutzes gar nicht Stellung, sondern ging von einem Unfall im Rahmen der Vollkaskoversicherung aus (Senat, Urt. v. 31.05.1989, 20 U 328/88, juris, Rn. 13 f., VersR 1990, 85; ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 14.12.1965, 14 U 39/65 VersR 1966, 437; OLG Frankfurt, Urt. v. 15.03.2000, 7 U 53/99, juris, Rn. 4, VersR 2001, 187; vgl. auch Stadler, in: Stiefel/Maier, Kraftfahrzeugversicherung, 18. Aufl. 2010, A.2.2 Rn. 152) .

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2019 - 9 U 4/18

    Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung bei einer Überschwemmung

    (Anders ein Teil der früheren Rechtsprechung, vgl. zum z. B. OLG Karlsruhe -13. Zivilsenat- Urteil vom 06.12.1995 -13 U 88/95-, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 1419).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 7 U 97/00

    Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss bei Überschwemmung - Reparaturfreigabe

    Dem gegenüber liegt allerdings ein Unfallereignis im Sinne des § 12 Nr. 1 II i AKB mit dem hier plötzlich, von außen her unmittelbar mit mechanischer Gewalt auf das klägerische Fahrzeug einwirkenden Wasserschlag" vor (vgl. OLG Frankfurt VersR 66, 437, Urteil des Senats vom 16. Februar 2000, 7 U 53/99).
  • LG Dortmund, 06.02.2008 - 22 O 94/07

    Wasserschaden in der Kaskoversicherung / Obliegenheitsverletzung hinsichtlich

    Die Beklagte ist auf eine zutreffende Schilderung des Versicherungsfalles angewiesen, weil nur eine solche sie in die Lage versetzt zu prüfen, ob eine Überschwemmung im Sinne von § 12 I c (AKB) unmittelbar auf das Fahrzeug einwirkte, was Voraussetzung für die Annahme eines Teilkaskofalles wäre; an einer Unmittelbarkeit der Einwirkung fehlt es nach herrschender Auffassung, wenn ein Fahrer das Fahrzeug in eine Überschwemmung hinein fährt (LG Lübeck NZV 2004, 206 mit Anmerkung der Schriftleitung: Merksatz "Die Kaskoversicherung zahlt nur, wenn das Wasser zum Auto kommt, aber nicht, wenn das Auto zum Wasser kommt."; OLG Karlsruhe, Schaden-Praxis 1996, 93; vgl. OLG Hamm VersR 1988, 239; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1419; OLG Hamm NJW-RR 1987, 279).
  • LG Bonn, 12.07.2004 - 4 O 29/04

    Car-Garantie / Wasserschlag

    Da nach alledem vom Vorliegen eines "Unfalls" auszugehen ist und für diesen Fall ein ausdrücklicher Ausschluß der Garantie wirksam vereinbart war, kommt es nach Auffassung der Kammer nicht darauf an, ob der Kläger möglicherweise grob fahrlässig handelte, als er sich entschloß, in die überschwemmte Unterführung hineinzufahren (vgl hierzu : OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1419; OLG Frankfurt VersR 1966, 437; LG Intzehoe, Urteil vom 17.4.2003 � 7 O 393/02; Palandt/Heinrichs BGB, 62. Aufl., § 277, Rdnr. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.12.1999 - 7 U 53/99   

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https://dejure.org/1999,5511
OLG Düsseldorf, 10.12.1999 - 7 U 53/99 (https://dejure.org/1999,5511)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.12.1999 - 7 U 53/99 (https://dejure.org/1999,5511)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Dezember 1999 - 7 U 53/99 (https://dejure.org/1999,5511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Erfolgsunabhängige Maklerprovision

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "Grundstück nur gegen Zahlung einer Maklerprovision" ist eine freiwillig hingenommene Kaufpreiserhöhung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 652
    Rückforderung einer ohne Leistung des Maklers gezahlten Maklerprovision

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 4 O 318/98
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1999 - 7 U 53/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1504
  • NZM 2000, 719
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des

    aa) Zwar hat der Bundesgerichtshof die wirtschaftliche Kongruenz teilweise in Fällen verneint, in denen der Erwerber statt des vorgesehenen Alleineigentums an einem Grundstück nur Miteigentum an einem ideellen Viertel oder einer ideellen Hälfte erwarb (BGH, Urteile vom 15. Februar 1984 - IVa ZR 150/82 - WM 1984, 560 f und vom 18. April 1973 - IV ZR 6/72 - WM 1973, 814, 815; siehe ferner OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1695, 1696: Maklervertrag betreffend Alleineigentum an einer Doppelhaushälfte und Erwerb dieser Hälfte als Wohnungseigentum; ferner auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1504).
  • LG Hamburg, 19.05.2008 - 311 O 328/07

    Provisionsanspruch des Maklers: Provisionsversprechen unabhängig von erbrachter

    Ausweislich der Fallgestaltung - Rechnung und Zahlung des Betrages bereits vor Vertragsschluss - ist hier der typische Fall des Provisionsversprechens gegeben, dass für den Makler der Abschluss des notariellen Vertrages nur gegen ausdrückliche Aufnahme seines Honorars in Betracht kommt; es handelt sich insoweit um eine verschleierte Erhöhung des Kaufpreises, die der notariellen Beurkundung bedarf (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2000, 719; Münch-Komm-Roth, 4. Aufl. 2005, § 652 RdNr. 31).
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Rechtsprechung
   LSG Brandenburg, 27.03.2000 - L 7 U 53/99   

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https://dejure.org/2000,47695
LSG Brandenburg, 27.03.2000 - L 7 U 53/99 (https://dejure.org/2000,47695)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 27.03.2000 - L 7 U 53/99 (https://dejure.org/2000,47695)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 27. März 2000 - L 7 U 53/99 (https://dejure.org/2000,47695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.04.1982 - 2 RU 10/81

    Selbstgeschaffene Gefahr; Verneinung des Kausalzusammenhangs; Betriebsfremde

    Auszug aus LSG Brandenburg, 27.03.2000 - L 7 U 53/99
    Vielmehr müssen betriebsfremde Motive für die so genannte selbstgeschaffene Gefahr vorhanden sein, um den Ursachenzusammenhang aus diesem Grunde verneinen zu können (BSG Urteil vom 29. April 1982 - 2 RU 10/81 aaO).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Brandenburg, 27.03.2000 - L 7 U 53/99
    Dieser innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (ständige Rechtsprechung z.B. BSGE 58, 76, 77).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus LSG Brandenburg, 27.03.2000 - L 7 U 53/99
    Eine sachliche Verbindung mit der unfallversicherungsgeschützten Tätigkeit, der so genannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274), ist im vorliegenden Fall für den vollständigen Überholvorgang zu bejahen.
  • BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94

    Soldatenversorgung - Verkehrsunfall - Verurteilung - Gefährdung des

    Auszug aus LSG Brandenburg, 27.03.2000 - L 7 U 53/99
    Dahinstehen kann, ob und inwieweit die von der Beklagten bei Erlass des Bescheides vom 22. März 1996 herangezogene Entscheidung des BSG vom 11. Oktober 1994 - 9 RV 8/94 - im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung Anwendung findet.
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