Rechtsprechung
| BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94, 2 BvE 7/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Rechtsverletzung durch Unterlassen
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristbeginn bei Organklagen gegen eine Maßnahme oder ein Unterlassen des Gesetzgebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fristablauf - Rechtsverletzung durch Unterlassen
Papierfundstellen
- BVerfGE 92, 80
- NJW 1995, 2775
- NVwZ 1995, 1197 (Ls.)
- DVBl 1995, 298
Wird zitiert von ... (61) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Differenzierungen seien dabei nur zulässig, sofern ein "zwingender Grund" (BVerfGE 82, 322 ) oder eine "besondere Rechtfertigung" (BVerfGE 4, 375 ) vorlägen.Ihm sei jede unterschiedliche Behandlung der Parteien, die sich nicht durch einen zwingenden Grund rechtfertigen lasse, untersagt (Hinweis auf BVerfGE 82, 322 ).
Eine Wahlrechtsbestimmung könne zu einem bestimmten Zeitpunkt unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt sein und zu einem anderen Zeitpunkt zu anderen Bedingungen nicht (Hinweis auf BVerfGE 82, 322 ).
Eine solche ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Erlaß eines Gesetzes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 144 ; zuletzt BVerfGE 82, 322 ).
Sehen diese sich durch das Wahlrecht in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt oder unmittelbar gefährdet, so können sie dies im Organstreit geltend machen, ohne daß ein konkreter Zusammenhang mit einer bestimmten Wahl bestehen müßte (vgl. dazu etwa BVerfGE 1, 208; 4, 31; 4, 375; 6, 84; 6, 99; 27, 10; 67, 65; 82, 322; 82, 353).
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Erst durch sie habe sich die Bestimmung des § 6 Abs. 5 BWahlG gegenüber der Antragstellerin ausgewirkt und zu ihrer aktuellen rechtlichen Betroffenheit geführt (Hinweis auf BVerfGE 80, 188 ).Diese Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlußfrist, nach deren Ablauf im Organstreitverfahren Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 ; 80, 188 ).
Rn. 28 Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 13. Juni 1989 (BVerfGE 80, 188 ) eine Vorschrift der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erst von dem Zeitpunkt an als Maßnahme im Sinne von § 64 Abs. 1 BVerfGG gewertet, in dem sie beim Antragsteller eine aktuelle rechtliche Betroffenheit auszulösen vermag.
Mit der Ausschlußfrist des § 64 Abs. 3 BVerfGG sollen im Organstreitverfahren angreifbare Rechtsverletzungen nach einer bestimmten Zeit im Interesse der Rechtssicherheit außer Streit gestellt werden (vgl. BVerfGE 80, 188 ).
- BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85
Verfristung des Antrags im Organstreitverfahren
Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Diese Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlußfrist, nach deren Ablauf im Organstreitverfahren Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 ; 80, 188 ).Sie wird spätestens aber dadurch in Lauf gesetzt, daß sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 ; 21, 312 ; 71, 299 für das Unterlassen von Verwaltungsorganen oder Untersuchungsausschüssen;… Urteil des VerfGH NW a.a.O. für gesetzgeberisches Unterlassen).
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Eine solche ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Erlaß eines Gesetzes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 144 ; zuletzt BVerfGE 82, 322 ).Sehen diese sich durch das Wahlrecht in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt oder unmittelbar gefährdet, so können sie dies im Organstreit geltend machen, ohne daß ein konkreter Zusammenhang mit einer bestimmten Wahl bestehen müßte (vgl. dazu etwa BVerfGE 1, 208; 4, 31; 4, 375; 6, 84; 6, 99; 27, 10; 67, 65; 82, 322; 82, 353).
- BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55
Schwerpunktparteien
Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Differenzierungen seien dabei nur zulässig, sofern ein "zwingender Grund" (BVerfGE 82, 322 ) oder eine "besondere Rechtfertigung" (BVerfGE 4, 375 ) vorlägen.Sehen diese sich durch das Wahlrecht in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt oder unmittelbar gefährdet, so können sie dies im Organstreit geltend machen, ohne daß ein konkreter Zusammenhang mit einer bestimmten Wahl bestehen müßte (vgl. dazu etwa BVerfGE 1, 208; 4, 31; 4, 375; 6, 84; 6, 99; 27, 10; 67, 65; 82, 322; 82, 353).
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvG 1/62
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung
Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Sie wird spätestens aber dadurch in Lauf gesetzt, daß sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 ; 21, 312 ; 71, 299 für das Unterlassen von Verwaltungsorganen oder Untersuchungsausschüssen;… Urteil des VerfGH NW a.a.O. für gesetzgeberisches Unterlassen). - BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54
Gebietsbestand der Länder
Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Sie wird spätestens aber dadurch in Lauf gesetzt, daß sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 ; 21, 312 ; 71, 299 für das Unterlassen von Verwaltungsorganen oder Untersuchungsausschüssen;… Urteil des VerfGH NW a.a.O. für gesetzgeberisches Unterlassen). - BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54
Abgeordneten-Entschädigung
Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Eine solche ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Erlaß eines Gesetzes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 144 ; zuletzt BVerfGE 82, 322 ). - BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
5%-Sperrklausel II
Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Sehen diese sich durch das Wahlrecht in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt oder unmittelbar gefährdet, so können sie dies im Organstreit geltend machen, ohne daß ein konkreter Zusammenhang mit einer bestimmten Wahl bestehen müßte (vgl. dazu etwa BVerfGE 1, 208; 4, 31; 4, 375; 6, 84; 6, 99; 27, 10; 67, 65; 82, 322; 82, 353). - BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90
Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des …
Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Sehen diese sich durch das Wahlrecht in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt oder unmittelbar gefährdet, so können sie dies im Organstreit geltend machen, ohne daß ein konkreter Zusammenhang mit einer bestimmten Wahl bestehen müßte (vgl. dazu etwa BVerfGE 1, 208; 4, 31; 4, 375; 6, 84; 6, 99; 27, 10; 67, 65; 82, 322; 82, 353). - BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Abgeordnetenentschädigung
- BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
5%-Sperrklausel I
- BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
Anforderungen an die Parteifähigkeit einer politischen Partei im …
- BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Unabhängige Arbeiterpartei
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
Politische Partei
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67
Frist- und Formerfordernisse
- BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
Friedenswahlen
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Verfassungsmäßigkeit des im Land Hessen geltenden "Ein-Stimmen-Systems"
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 1/56
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Grundsatz der gleichen Wahl
- BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvH 1/67
Subsidiäre Zuständigkeit des BVerfG für landesrechtliche Organstreitigkeit
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Im Falle eines Unterlassens beginnt die Frist daher erst dann, wenn ein entsprechender Verstoß mit hinreichender Sicherheit feststeht oder sich die Antragsgegnerin erkennbar weigert, die Maßnahmen zu treffen, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 114, 107 ; 129, 356 ; 131, 152 ).Mit dieser gilt das Gesetz als allgemein bekannt geworden (vgl. BVerfGE 13, 1 ; 24, 252 ; 27, 294 ; 64, 301 ; 67, 65 ; 92, 80 ; 103, 164 ; 114, 107 ).
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
Rn. 121 a) Die Antragstellerin ist als politische Partei andere Beteiligte im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, soweit Rechte in Rede stehen, die sich aus ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status ergeben (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 24, 260 ; 85, 264 ; 92, 80 ; 140, 1 ; 148, 11 ; stRspr).Eine Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG kann nicht nur ein punktueller Einzelakt (vgl. BVerfGE 93, 195 ; 118, 277 ), sondern auch der Erlass eines Gesetzes sein (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 20, 119 ; 24, 300 ; 73, 40 ; 82, 322 ; 92, 80 ; 99, 332 ; 118, 277 ; stRspr).
Wird der Erlass eines Gesetzes angegriffen, kommt es für den Fristbeginn grundsätzlich auf dessen Verkündungszeitpunkt an (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 114, 107 ; 134, 141 ).
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG kann nicht nur ein punktueller Einzelakt (vgl. BVerfGE 93, 195 ), sondern auch der Erlass eines Gesetzes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 144 ; 82, 322 ; 92, 80 ; 102, 224 ; 103, 164 ) oder die Mitwirkung an einem Normsetzungsakt sein.Rn. 199 a) Hinsichtlich des Abgeordnetengesetzes wurde die Sechs-Monats-Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG mit der - für ein Gesetz als beanstandete Maßnahme maßgeblichen - Verkündung (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 114, 107 ) am 26. August 2005 in Gang gesetzt.
Ob diese Grundsätze auch für den Erlass formeller Gesetze gelten, hat der Senat in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1995 (BVerfGE 92, 80 ) ausdrücklich offen gelassen.
- BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00
Pofalla II
Von da an laufe auch die Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG (vgl. BVerfGE 92, 80 ).Sieht sich ein Abgeordneter durch die generelle Freigabe der Ermittlungstätigkeit in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt, etwa weil die Genehmigung ohne Prüfung des Einzelfalls erteilt werde oder weil die Frist zwischen Zugang der Mitteilung der Staatsanwaltschaft und Einleitung des Ermittlungsverfahrens mit 48 Stunden zu kurz bemessen sei, kann er dies im Organstreitverfahren geltend machen, ohne dass es eines konkreten Zusammenhangs mit einem bestimmten Ermittlungsverfahren bedarf (vgl. BVerfGE 92, 80 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2001 - 2 BvK 1/97 - S. 9).
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12
Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische …
Mit dieser Ausschlussfrist sollen im Organstreitverfahren angreifbare Rechtsverletzungen nach einer bestimmten Zeit im Interesse der Rechtssicherheit außer Streit gestellt werden (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 92, 80 ).Richtet sich der Antrag gegen den Erlass eines Gesetzes, beginnt die Sechs-Monats-Frist mit der Verkündung des Gesetzes zu laufen (vgl. nur BVerfGE 24, 252 ; 92, 80 ; 118, 277 ).
Richtet sich das Organstreitverfahren gegen ein (auch fortdauerndes) Unterlassen des Antragsgegners, wird die Frist spätestens dadurch in Lauf gesetzt, dass sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 ; 71, 299 ; 92, 80 ; 118, 244 ; 129, 356 ; stRspr).
Als solche ist sie berechtigt, im Wege des Organstreits diejenigen Rechte geltend zu machen, die sich aus dem besonderen verfassungsrechtlichen Status einer politischen Partei ergeben (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 24, 260 ; 85, 264 ; 92, 80 ; 121, 30 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris, Rn. 22; stRspr).
Ansonsten liefe der Regelungszweck des § 64 Abs. 3 BVerfGG leer, der darauf abzielt, im Organstreitverfahren angreifbare Rechtsverletzungen nach einer bestimmten Zeit im Interesse der Rechtssicherheit außer Streit zu stellen (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 92, 80 ).
Da sie sich damit gegen ein gesetzgeberisches Unterlassen wendet, wird die Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG spätestens in Lauf gesetzt, wenn der Antragsgegner sich erkennbar eindeutig weigert, in einer Weise tätig zu werden, die die Antragstellerin zur Wahrung ihres verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 ; 71, 299 ; 92, 80 ; 118, 244 ; 129, 356 ).
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11
"ESM/Euro-Plus-Pakt"
Sie sind am 25. Juli 2011 und damit innerhalb von sechs Monaten seit Bekanntwerden der Unterlassung (§ 64 Abs. 3 BVerfGG) beim Bundesverfassungsgericht eingegangen (vgl. hierzu BVerfGE 92, 80 ).Rn. 82 Die Frist zur Antragstellung beginnt erst dann, wenn ein entsprechender Verstoß mit hinreichender Sicherheit feststeht oder wenn sich der Antragsgegner erkennbar weigert, die Maßnahmen zu treffen, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 114, 107 ;… zuletzt BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvE 3/08 -, juris Rn. 34).
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
Rn. 80 2. Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Beantwortung der bislang vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschiedenen Frage, unter welchen Voraussetzungen eine bloße Untätigkeit des Gesetzgebers im Wege des Organstreitverfahrens angreifbar ist (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; vgl. auch VfGH RP…, Urteil vom 15. November 1971 - VGH 7/71 -, DVBl 1972, S. 783 ; VfGH NW…, Urteil vom 6. Juli 1999 - VerfGH 14/98 und 15/98 -, DVBl 1999, S. 1271; LVerfG M-V…, Urteil vom 14. Dezember 2000 - LVerfG 4/99 -, NordÖR 2001, S. 64 ). - VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 9/19
Paritätsgesetz verletzt Parteienrechte
Rn. 68 2. Der von der Antragstellerin bezeichnete Beschluss des Paritätsgesetzes vom 31. Januar 2019 durch den Antragsgegner ist gemäß § 36 Abs. 1 VerfGGBbg zulässiger Antragsgegenstand eines Organstreitverfahrens (…st. Rspr. des BVerfG zu § 64 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG, z. B. Urteil vom 4. Juli 2007 - 2 BvE 1/06 -, BVerfGE 118, 277-401, Rn. 188, Beschluss vom 23. Januar 1995 - 2 BvE 6/94 -, BVerfGE 92, 80-91, Rn. 27, www.bverfg.de, und Urteil vom 3. Dezember 1968 - 2 BvE 1/67 -, BVerfGE 24, 300-362, BStBl II 1969, 458, juris). - BVerfG, 11.03.2003 - 2 BvK 1/02
Kommunalwahl-Sperrklausel II
In dem Erlass des Gesetzes unter Beibehaltung der Sperrklausel liegt kein unvollständiges Handeln des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ), denn es fehlt an einem sachlichen Zusammenhang zwischen dem Änderungsgesetz vom 10. Oktober 2001 und der Sperrklausel, auf Grund dessen der Gesetzgeber verpflichtet gewesen sein könnte, bei der Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes zugleich auch die Regelung über die Sperrklausel zu novellieren.Rn. 28 2. Die damit aufgeworfene, bislang vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschiedene Frage, unter welchen Voraussetzungen eine bloße Untätigkeit des Gesetzgebers im Wege des Organstreitverfahrens angreifbar ist (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ;… zustimmend VerfGH Rheinland-Pfalz, DVBl 1972, S. 783 ;… VerfGH Nordrhein-Westfalen, DVBl 1999, S. 1271;… LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, NordÖR 2001, S. 64 ), bedarf auch hier keiner abschließenden Antwort.
Die Ausschlussfrist des § 64 Abs. 3 BVerfGG gilt auch dann, wenn der Gesetzgeber die angeblich unerfüllte gesetzgeberische Handlungspflicht nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern fortdauernd nicht befolgt hat (fortdauerndes Unterlassen, vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ).
Die Frist wird allerdings spätestens dadurch in Lauf gesetzt, dass sich der Gesetzgeber erkennbar und eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 92, 80 m.w.N.; 103, 164 ; stRspr).
Wahlgesetze und wahlrechtlich bedeutsame Maßnahmen oder Unterlassungen führen unmittelbar zur rechtlichen Betroffenheit einer politischen Partei, ohne Rücksicht auf ihren Willen zur Beteiligung an der nächsten Wahl (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ).
Zum Begriff der politischen Partei im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GG gehört ihr grundsätzlicher Wille, an Wahlen im Bund oder in den Ländern teilzunehmen (vgl. BVerfGE 6, 367 ; 24, 260 ; 79, 379 ; 92, 80 ; 103, 164 ).
Wahlgesetze und wahlrechtlich bedeutsame Maßnahmen oder Unterlassungen des Gesetzgebers betreffen daher unmittelbar den verfassungsrechtlichen Status der Parteien (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ).
- BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05
Bundestagsauflösung II
Die Bestimmung soll sicherstellen, dass nach Ablauf einer bestimmten Frist im Organstreitverfahren angreifbare Maßnahmen im Interesse der Rechtssicherheit außer Streit gestellt werden (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 92, 80 m.w.N.; stRspr).Rn. 35 Sehen sich die politischen Parteien durch das Wahlrecht in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt oder unmittelbar gefährdet, so haben sie dies im Organstreit geltend zu machen, ohne dass ein konkreter Zusammenhang mit einer bestimmten Wahl bestehen müsste (vgl. BVerfGE 67, 65 ; 92, 80 ; stRspr).
Wahlvorbereitungen und die Durchführung der Wahl nach Maßgabe der geltenden wahlrechtlichen Bestimmungen berühren demgegenüber den Status der Parteien nicht, sie bringen lediglich die im Wahlrecht angelegten Vor- und Nachteile zur Wirkung (vgl. BVerfGE 92, 80 ).
Es kann dahingestellt bleiben, ob ein bloßes Unterlassen des Gesetzgebers im Wege eines Organstreitverfahrens angreifbar ist (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 110, 403 ).
Dies rechtfertigt eine Frist für die Einleitung eines Organstreits auch dann, wenn das Angriffsziel ein Unterlassen des Gesetzgebers ist und dieser die angeblich verletzte gesetzgeberische Handlungspflicht nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern fortdauernd nicht befolgt hat (sog. fortdauerndes Unterlassen, vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 110, 403 ).
Sie wird spätestens aber dadurch in Lauf gesetzt, dass sich der Antragsgegner erkennbar weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 92, 80 m.w.N.; 103, 164 ; 107, 286 ; stRspr).
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18
Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der …
- BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07
Afghanistan-Einsatz
- BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
ÖDP
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 177/20
Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren wegen unvollständiger Zuleitung von …
- BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23
Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 …
- VerfG Brandenburg, 17.09.2021 - VfGBbg 22/21
Organstreit unzulässig; Verfristung; Ausschlussfrist; Fristbeginn; …
- BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches …
- BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15
Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept …
- BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Unzulässige Anträge der AfD-Fraktion zur Beschlussfähigkeit des Deutschen …
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19
Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17
Organklage der NPD gegen Bundestagsbeschluss zur Änderung von Art 21 GG …
- BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvE 15/23
Unterschriftenquoren Bundestagswahl II - Organklage gegen …
- VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04
Verfassungsmäßigkeit der 5%-Klausel bei der Europawahl; Unzulässigkeit einer …
- VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08
Organstreit; Pflicht des Landesgesetzgebers zur Anpassung von Normen des …
- StGH Baden-Württemberg, 09.03.2009 - GR 1/08
Feststellungsanträge von drei Abgeordneten des Landtags als unzulässig …
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 1 GR 29/17
Ablauf der Antragsfrist im Organstreitverfahren (§ 45 Abs 3 VerfGHG ) …
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.09.2013 - LVerfG 13/12
Funktionszulage für Parlamentarische Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer …
- BVerfG, 12.05.2025 - 2 BvE 6/25
Unzulässige Organklage des BSW zur Ausgestaltung des Wahlrechts
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 14/00
Beschränkung des Wählers auf eine Stimme und 5 v.H.-Sperrklausel im …
- VerfGH Thüringen, 22.06.2022 - VerfGH 17/21
Urteil im Organstreitverfahren des Landesverbands Thüringen der ÖDP
- BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvE 1/13
Zur Antragsbefugnis politischer Parteien im Organstreitverfahren - hier: …
- VerfG Schleswig-Holstein, 02.02.2024 - LVerfG 5/23
Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren betr …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01
- BVerfG, 20.01.1999 - 2 BvG 2/95
Bundesgelderveruntreuung
- VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11
Parteien; Chancengleichheit; parteinahe Stiftung; politische Stiftung
- StGH Baden-Württemberg, 17.05.2001 - GR 7/00
Landesregierung ohne Geschäftsordnung
- VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 217/04
Organstreitverfahren: Verletzung von Art 86 Abs 3 S 2 Verf BE durch Unterlassen …
- VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 40-I-19
Organstreit; unzulässiger Antrag wegen Fristversäumung
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.1995 - VerfGH 21/94
5 %-Klausel in der Landschaftsverbandsordnung muß überprüft werden
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.07.2002 - VerfGH 2/01
Unzulässiger Organstreit eines Landesverbandes betreffend des …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01
Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum …
- BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvE 2/07
- VerfGH Saarland, 22.03.2012 - Lv 3/12
5 %-Sperrklausel; Landtag
- VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 12/98
Organstreitigkeit; Ältestenrat; Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz; …
- VerfG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - LVerfG 3/21
Hinweisbeschluss im Organstreitverfahren einer früheren Landtagsabgeordneten bzgl …
- VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 62-I-02
Organstreitverfahren auf Antrag einer Abgeordneten wegen der Nichtbeantwortung …
- VerfGH Thüringen, 13.09.2017 - VerfGH 25/17
Antrag auf einstweilige Anordnung der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
- VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 37/95
Verhältnis des allgemeinen Gleichheitssatzes zum Grundsatz der …
- BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvE 8/12
Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren - Zur …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 146/08
Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß
- VerfG Brandenburg, 16.03.1995 - VfGBbg 4/95
Beteiligtenfähigkeit; Partei
- VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 151/20
Rechte eines fraktionslosen Abgeordneten des Abgeordnetenhauses von Berlin
- VerfG Brandenburg, 25.01.2013 - VfGBbg 21/12
Abgeordneter; Funktionszulagen; Maßnahme; Unterlassen; Antragsfrist im …
- StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren
- VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
Organstreitverfahren; Parteien; Verfassungsrechte der Partei; …
- VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 73-I-07
Erstmalige Kenntnisnahme als Beginn des Fristenlaufs bei fortdauernden Maßnahmen; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.1995 - VerfGH 16/93
Organklage zur Abwicklung des THTR 300 abgewiesen
- VerfGH Saarland, 18.11.2011 - Lv 1/11
Pflicht der Regierung gegenüber einer Partei zur Zurückforderung von …
- VerfGH Sachsen, 18.05.1995 - 50-IV-94
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Rechtsprechung
| StGH Niedersachsen, 13.03.1996 - 1/94, 2/94, 4/94, 6/94, 7/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- saarheim.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1360 (Ls.)
- NVwZ 1997, 58
Wird zitiert von ... (6)
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2009 - LVerfG 9/08
Einführung der kommunalen Doppik unterliegt nicht dem Konnexitätsprinzip
Rn. 81 Entscheidungen von Landesverfassungsgerichten zufolge hat der Gesetzgeber auch in diesem Bereich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (…vgl. VerfGH NW, Urt. v. 15.01.2002 - VerfGH 40/00 -, NVwZ 2002, 1502; NdsStGH, Urt. v. 13.03.1996 - StGH 1/94 u.a. -, OVGE MüLü 45, 503, 505;… vgl. hierzu auch Nierhaus in: Sachs, GG, 5. Aufl., Art. 28 Rn. 72 f.;… Pieroth in: Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl. 2009, Art. 28 Rn. 22;… Pünder, Haushaltsrecht im Umbruch, 2003, S. 41; ders., DÖV 2001, 70, 71 f.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00
Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter …
Die Grenze der Verfassungswidrigkeit ist danach erst dann erreicht, wenn die getroffene Maßnahme schlechthin ungeeignet ist, den angestrebten Erfolg zumindest zu fördern (vgl. BVerfGE 81, 156, 192; NdsStGH, NVwZ 1997, 58, 59). - LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98
Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines …
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- LAG Hamm, 10.04.1997 - 17 Sa 1870/96
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Schließlich nimmt der Niedersächsische Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 13.03.1996 - StGH 1/94 u. a. - DÖV 1996, 657 [BVerfG 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93] an, daß durch das 10. Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung vom 14.06.1993 (Nds. GV Bl. S 137), das vom Wortlaut her ebenfalls den Bestimmungen des § 5 Abs. 2, 3 GO NW 1994 sowie des § 3 Abs. 1, 2 KrO NW 1994 entspricht, in Niedersachsen den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sowie den Landkreisen verbindlich aufgegeben worden sei, als Frauenbeauftragte ausschließlich Frauen bestellen zu dürfen.Denn die derzeitige Wirklichkeit belegt, daß von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen und sexuellen Belästigungen sowohl im Arbeitsleben als auch in der Öffentlichkeit fast ausschließlich Frauen betroffen sind (ebenso: Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 13.03.1996 - StGH 1/94 u. a. -, a. a. O.).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 9/95
Verpflichtung der Gemeinden und Landkreise zur Förderung der Gleichstellung von …
Auch der NdsStGH misst bei einer vergleichbaren Regelung in Art. 3 Abs. 2 Satz 3 NdsVerf der Aufgabe, die eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte zu erfüllen hat, Verfassungsrang zu und hält in Konfliktfällen einen schonenden Ausgleich für erforderlich, um beide Verfassungsnormen jeweils optimal zur Wirksamkeit zu bringen (NdsStGH, Urt. v. 15.12.1995 - StGH 1/94 u. a. -, DÖV 1996, 657, 658). - VG Lüneburg, 23.09.1999 - 7 A 70/97 Auf die Regelung in Art. 57 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung, die über Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG hinausgeht (NdsStGH, Urt. v. 13.3. 1996, NVwZ 1997, S. 58 ff), kann sich der Kläger ebenfalls nicht berufen, denn diese Vorschrift bezieht sich nur auf Gemeinden, während Art. 57 Abs. 1 Nds. Verfassung die allgemeine Selbstverwaltungsgarantie von Gemeinden und Landkreisen konstituiert.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94 BSch |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht für Spundwände; Vorhafen einer Schleuse
Papierfundstellen
- VersR 1996, 129
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 13.10.1992 - U 7/92
Haftung der Betreiberin einer Rheinfähre; Verkehrssicherungspflicht für …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94
Der Sicherungspflichtige kann sich grundsätzlich auf den sorgfältigen, aufmerksamen, die Verkehrsvorschriften beachtenden Verkehrsteilnehmer einstellen (RhSchObG Karlsruhe ZfB 1993, 1426 = NJW-RR 1993, 855). - BGH, 09.02.1956 - III ZR 255/54
Haftung für Schleusenbetrieb
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94
" Vertragliche Ansprüche kommen von vornherein nicht in Betracht, da die Benutzung einer Schleuse zwischen den Beteiligten keine vertraglichen Beziehungen schafft (BGHZ 20, 57, 60; BGH VersR 1965, 512). - BGH, 01.04.1965 - II ZR 140/63
Verbindung zwischen Schleppmonopol der Bundesrepublik und Schleusung - Verletzung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94
" Vertragliche Ansprüche kommen von vornherein nicht in Betracht, da die Benutzung einer Schleuse zwischen den Beteiligten keine vertraglichen Beziehungen schafft (BGHZ 20, 57, 60; BGH VersR 1965, 512).
- OLG Hamburg, 02.04.2020 - 6 U 202/17
Zur Haftung für Schaden durch herabfallende große Eisstücke wegen behaupteter …
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Schleusenanlage, auch wenn die Verantwortung den Staat oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft trifft, regelmäßig nicht nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG, sondern nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen (Schifffahrtsobergericht Karlsruhe…, Urteil vom 15.04.1997, U 5/96 BSch, Rz. 33;… Urteil vom 11.12.1990, U 6/89 BSch, Rz. 7; Urteil vom 22.12.1994, U 7/94 BSch, VersR 96, 129; Schifffahrtsobergericht Hamburg…, Urteil vom 28.07.1999, 6 U 237/98 BSchG, Rz. 5, jeweils juris).Der Sicherungspflichtige darf sich grundsätzlich auf einen sorgfältigen, aufmerksamen und die Verkehrsvorschriften beachtenden Verkehrsteilnehmer einstellen (Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 13.10.1992, U 7/92 RhSch, VersR 1993, 1553; Urteil vom 22.12.1994, U 7/94 BSch, VersR 1996, 129).
- OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
Keine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der …
Es ist unzulässig, allein daraus, dass die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mitverursacht hat, eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht herzuleiten (vgl. Senat, VersR 1996, 129; 1999, 212;… Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. (2002), Kap. 20 TZ 11). - OLG Karlsruhe, 15.04.1997 - U 5/96
Grundberührung eines Schiffs bei Einfahrt in Schleuse
Es ist unzulässig, allein daraus, daß die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mitverursacht hat, eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht herzuleiten (vgl. Senat VersR 1996, 129).
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