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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94, 2 BvE 7/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,635
BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94, 2 BvE 7/94 (https://dejure.org/1995,635)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.1995 - 2 BvE 6/94, 2 BvE 7/94 (https://dejure.org/1995,635)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 1995 - 2 BvE 6/94, 2 BvE 7/94 (https://dejure.org/1995,635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • DFR

    Rechtsverletzung durch Unterlassen

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristbeginn bei Organklagen gegen eine Maßnahme oder ein Unterlassen des Gesetzgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristablauf - Rechtsverletzung durch Unterlassen

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 80
  • NJW 1995, 2775
  • NVwZ 1995, 1197 (Ls.)
  • DVBl 1995, 298
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
    Differenzierungen seien dabei nur zulässig, sofern ein "zwingender Grund" (BVerfGE 82, 322 ) oder eine "besondere Rechtfertigung" (BVerfGE 4, 375 ) vorlägen.

    Ihm sei jede unterschiedliche Behandlung der Parteien, die sich nicht durch einen zwingenden Grund rechtfertigen lasse, untersagt (Hinweis auf BVerfGE 82, 322 ).

    Eine Wahlrechtsbestimmung könne zu einem bestimmten Zeitpunkt unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt sein und zu einem anderen Zeitpunkt zu anderen Bedingungen nicht (Hinweis auf BVerfGE 82, 322 ).

    Eine solche ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Erlaß eines Gesetzes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 144 ; zuletzt BVerfGE 82, 322 ).

    Sehen diese sich durch das Wahlrecht in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt oder unmittelbar gefährdet, so können sie dies im Organstreit geltend machen, ohne daß ein konkreter Zusammenhang mit einer bestimmten Wahl bestehen müßte (vgl. dazu etwa BVerfGE 1, 208; 4, 31; 4, 375; 6, 84; 6, 99; 27, 10; 67, 65; 82, 322; 82, 353).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
    Erst durch sie habe sich die Bestimmung des § 6 Abs. 5 BWahlG gegenüber der Antragstellerin ausgewirkt und zu ihrer aktuellen rechtlichen Betroffenheit geführt (Hinweis auf BVerfGE 80, 188 ).

    Diese Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlußfrist, nach deren Ablauf im Organstreitverfahren Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 ; 80, 188 ).

    Rn. 28 Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 13. Juni 1989 (BVerfGE 80, 188 ) eine Vorschrift der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erst von dem Zeitpunkt an als Maßnahme im Sinne von § 64 Abs. 1 BVerfGG gewertet, in dem sie beim Antragsteller eine aktuelle rechtliche Betroffenheit auszulösen vermag.

    Mit der Ausschlußfrist des § 64 Abs. 3 BVerfGG sollen im Organstreitverfahren angreifbare Rechtsverletzungen nach einer bestimmten Zeit im Interesse der Rechtssicherheit außer Streit gestellt werden (vgl. BVerfGE 80, 188 ).

  • BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85

    Verfristung des Antrags im Organstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
    Diese Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlußfrist, nach deren Ablauf im Organstreitverfahren Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 ; 80, 188 ).

    Sie wird spätestens aber dadurch in Lauf gesetzt, daß sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 ; 21, 312 ; 71, 299 für das Unterlassen von Verwaltungsorganen oder Untersuchungsausschüssen;… Urteil des VerfGH NW a.a.O. für gesetzgeberisches Unterlassen).

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …

    Im Falle eines Unterlassens beginnt die Frist daher erst dann, wenn ein entsprechender Verstoß mit hinreichender Sicherheit feststeht oder sich die Antragsgegnerin erkennbar weigert, die Maßnahmen zu treffen, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 114, 107 ; 129, 356 ; 131, 152 ).

    Mit dieser gilt das Gesetz als allgemein bekannt geworden (vgl. BVerfGE 13, 1 ; 24, 252 ; 27, 294 ; 64, 301 ; 67, 65 ; 92, 80 ; 103, 164 ; 114, 107 ).

  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …

    Rn. 121 a) Die Antragstellerin ist als politische Partei andere Beteiligte im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, soweit Rechte in Rede stehen, die sich aus ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status ergeben (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 24, 260 ; 85, 264 ; 92, 80 ; 140, 1 ; 148, 11 ; stRspr).

    Eine Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG kann nicht nur ein punktueller Einzelakt (vgl. BVerfGE 93, 195 ; 118, 277 ), sondern auch der Erlass eines Gesetzes sein (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 20, 119 ; 24, 300 ; 73, 40 ; 82, 322 ; 92, 80 ; 99, 332 ; 118, 277 ; stRspr).

    Wird der Erlass eines Gesetzes angegriffen, kommt es für den Fristbeginn grundsätzlich auf dessen Verkündungszeitpunkt an (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 114, 107 ; 134, 141 ).

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG kann nicht nur ein punktueller Einzelakt (vgl. BVerfGE 93, 195 ), sondern auch der Erlass eines Gesetzes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 144 ; 82, 322 ; 92, 80 ; 102, 224 ; 103, 164 ) oder die Mitwirkung an einem Normsetzungsakt sein.

    Rn. 199 a) Hinsichtlich des Abgeordnetengesetzes wurde die Sechs-Monats-Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG mit der - für ein Gesetz als beanstandete Maßnahme maßgeblichen - Verkündung (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 114, 107 ) am 26. August 2005 in Gang gesetzt.

    Ob diese Grundsätze auch für den Erlass formeller Gesetze gelten, hat der Senat in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1995 (BVerfGE 92, 80 ) ausdrücklich offen gelassen.

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Rechtsprechung
   StGH Niedersachsen, 13.03.1996 - 1/94, 2/94, 4/94, 6/94, 7/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11012
StGH Niedersachsen, 13.03.1996 - 1/94, 2/94, 4/94, 6/94, 7/94 (https://dejure.org/1996,11012)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 13.03.1996 - 1/94, 2/94, 4/94, 6/94, 7/94 (https://dejure.org/1996,11012)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 13. März 1996 - 1/94, 2/94, 4/94, 6/94, 7/94 (https://dejure.org/1996,11012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1360 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 58
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2009 - LVerfG 9/08

    Einführung der kommunalen Doppik unterliegt nicht dem Konnexitätsprinzip

    Rn. 81 Entscheidungen von Landesverfassungsgerichten zufolge hat der Gesetzgeber auch in diesem Bereich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (…vgl. VerfGH NW, Urt. v. 15.01.2002 - VerfGH 40/00 -, NVwZ 2002, 1502; NdsStGH, Urt. v. 13.03.1996 - StGH 1/94 u.a. -, OVGE MüLü 45, 503, 505;… vgl. hierzu auch Nierhaus in: Sachs, GG, 5. Aufl., Art. 28 Rn. 72 f.;… Pieroth in: Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl. 2009, Art. 28 Rn. 22;… Pünder, Haushaltsrecht im Umbruch, 2003, S. 41; ders., DÖV 2001, 70, 71 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00

    Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter …

    Die Grenze der Verfassungswidrigkeit ist danach erst dann erreicht, wenn die getroffene Maßnahme schlechthin ungeeignet ist, den angestrebten Erfolg zumindest zu fördern (vgl. BVerfGE 81, 156, 192; NdsStGH, NVwZ 1997, 58, 59).
  • LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98

    Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines …

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  • LAG Hamm, 10.04.1997 - 17 Sa 1870/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Schließlich nimmt der Niedersächsische Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 13.03.1996 - StGH 1/94 u. a. - DÖV 1996, 657 [BVerfG 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93] an, daß durch das 10. Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung vom 14.06.1993 (Nds. GV Bl. S 137), das vom Wortlaut her ebenfalls den Bestimmungen des § 5 Abs. 2, 3 GO NW 1994 sowie des § 3 Abs. 1, 2 KrO NW 1994 entspricht, in Niedersachsen den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sowie den Landkreisen verbindlich aufgegeben worden sei, als Frauenbeauftragte ausschließlich Frauen bestellen zu dürfen.

    Denn die derzeitige Wirklichkeit belegt, daß von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen und sexuellen Belästigungen sowohl im Arbeitsleben als auch in der Öffentlichkeit fast ausschließlich Frauen betroffen sind (ebenso: Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 13.03.1996 - StGH 1/94 u. a. -, a. a. O.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 9/95

    Verpflichtung der Gemeinden und Landkreise zur Förderung der Gleichstellung von …

    Auch der NdsStGH misst bei einer vergleichbaren Regelung in Art. 3 Abs. 2 Satz 3 NdsVerf der Aufgabe, die eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte zu erfüllen hat, Verfassungsrang zu und hält in Konfliktfällen einen schonenden Ausgleich für erforderlich, um beide Verfassungsnormen jeweils optimal zur Wirksamkeit zu bringen (NdsStGH, Urt. v. 15.12.1995 - StGH 1/94 u. a. -, DÖV 1996, 657, 658).
  • VG Lüneburg, 23.09.1999 - 7 A 70/97
    Auf die Regelung in Art. 57 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung, die über Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG hinausgeht (NdsStGH, Urt. v. 13.3. 1996, NVwZ 1997, S. 58 ff), kann sich der Kläger ebenfalls nicht berufen, denn diese Vorschrift bezieht sich nur auf Gemeinden, während Art. 57 Abs. 1 Nds. Verfassung die allgemeine Selbstverwaltungsgarantie von Gemeinden und Landkreisen konstituiert.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8995
OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94 BSch (https://dejure.org/1994,8995)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.1994 - U 7/94 BSch (https://dejure.org/1994,8995)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 1994 - U 7/94 BSch (https://dejure.org/1994,8995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht für Spundwände; Vorhafen einer Schleuse

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 129
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 13.10.1992 - U 7/92

    Haftung der Betreiberin einer Rheinfähre; Verkehrssicherungspflicht für …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94
    Der Sicherungspflichtige kann sich grundsätzlich auf den sorgfältigen, aufmerksamen, die Verkehrsvorschriften beachtenden Verkehrsteilnehmer einstellen (RhSchObG Karlsruhe ZfB 1993, 1426 = NJW-RR 1993, 855).
  • BGH, 09.02.1956 - III ZR 255/54

    Haftung für Schleusenbetrieb

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94
    " Vertragliche Ansprüche kommen von vornherein nicht in Betracht, da die Benutzung einer Schleuse zwischen den Beteiligten keine vertraglichen Beziehungen schafft (BGHZ 20, 57, 60; BGH VersR 1965, 512).
  • BGH, 01.04.1965 - II ZR 140/63

    Verbindung zwischen Schleppmonopol der Bundesrepublik und Schleusung - Verletzung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94
    " Vertragliche Ansprüche kommen von vornherein nicht in Betracht, da die Benutzung einer Schleuse zwischen den Beteiligten keine vertraglichen Beziehungen schafft (BGHZ 20, 57, 60; BGH VersR 1965, 512).
  • OLG Hamburg, 02.04.2020 - 6 U 202/17

    Zur Haftung für Schaden durch herabfallende große Eisstücke wegen behaupteter …

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Schleusenanlage, auch wenn die Verantwortung den Staat oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft trifft, regelmäßig nicht nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG, sondern nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen (Schifffahrtsobergericht Karlsruhe…, Urteil vom 15.04.1997, U 5/96 BSch, Rz. 33;… Urteil vom 11.12.1990, U 6/89 BSch, Rz. 7; Urteil vom 22.12.1994, U 7/94 BSch, VersR 96, 129; Schifffahrtsobergericht Hamburg…, Urteil vom 28.07.1999, 6 U 237/98 BSchG, Rz. 5, jeweils juris).

    Der Sicherungspflichtige darf sich grundsätzlich auf einen sorgfältigen, aufmerksamen und die Verkehrsvorschriften beachtenden Verkehrsteilnehmer einstellen (Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 13.10.1992, U 7/92 RhSch, VersR 1993, 1553; Urteil vom 22.12.1994, U 7/94 BSch, VersR 1996, 129).

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02

    Keine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der …

    Es ist unzulässig, allein daraus, dass die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mitverursacht hat, eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht herzuleiten (vgl. Senat, VersR 1996, 129; 1999, 212;… Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. (2002), Kap. 20 TZ 11).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.1997 - U 5/96

    Grundberührung eines Schiffs bei Einfahrt in Schleuse

    Es ist unzulässig, allein daraus, daß die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mitverursacht hat, eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht herzuleiten (vgl. Senat VersR 1996, 129).
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