Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.2021 - 7 A 1.21 (7 A 9.19) |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Zurückweisung der Anhörungsrüge
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 9.19
- BVerwG, 22.03.2021 - 7 A 1.21 (7 A 9.19)
- BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1377/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 9.19
Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 7 A 1.21
Die Anhörungsrüge des Klägers zu 3 gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - wird verworfen.Er legt entgegen § 152a Abs. 2 Satz 6 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO nicht dar, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - seinen Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.
Rn. 4 1. Soweit sich die Kläger hinsichtlich der von ihnen aufgeworfenen Frage, ob die Anhörungsbehörde den Plan bei seiner Einreichung hätte zurückweisen müssen, gegen den Hinweis des Senats wenden, dass es an jeder Substantiierung der Behauptung der Kläger, die Antragstellung sei überhastet erfolgt, gefehlt habe (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - juris Rn. 12), war dies schon nicht entscheidungserheblich.
Rn. 5 2. Im Zusammenhang mit der - zwischen den Beteiligten auch schriftsätzlich erörterten - Auslegungsbedürftigkeit der Verkehrsprognose 2030 (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - juris Rn. 22 ff.) hat der Senat ebenfalls keine Hinweispflichten verletzt.
Rn. 6 3. Nichts Anderes gilt hinsichtlich der im Urteil erörterten Auslegung etwaiger historischer Genehmigungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - juris Rn. 27 f.).
Rn. 7 4. Auch soweit der Senat behördliche Verfahrensfehler in seinem Urteil für nach § 46 VwVfG unbeachtlich gehalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - juris Rn. 30 f.), ist ein Gehörsverstoß nicht erkennbar.
Rn. 9 Hinsichtlich der Behandlung der zur Frage des Schallschutzes gestellten Beweisanträge (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - juris Rn. 87) vermögen die Kläger nicht deutlich zu machen, dass der Senat tatsächlichen oder rechtlichen Vortrag übergangen hätte.
Rn. 10 6. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Berechnung der Beurteilungspegel für Schienenverkehrsgeräusche (noch) auf der Grundlage der Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) - Schall 03 1990 - legen die Kläger lediglich nochmals ihre Rechtsansicht dar, mit der sich das Gericht in den Urteilsgründen im Einzelnen auseinandergesetzt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - juris Rn. 57 ff.).
- BVerwG, 31.07.2020 - 7 B 12.20
Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Voraussetzungen einer …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 7 A 1.21
Hierauf kann eine Gehörsrüge ebenfalls nicht gestützt werden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 7 B 12.20 - juris Rn. 3).Mit der Bejahung der Unbeachtlichkeit behördlicher Verfahrensfehler hat das Gericht keine Rechtsauffassung vertreten, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 7 B 12.20 - juris Rn. 2 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
- BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18
Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 7 A 1.21
Schon aus diesem Grund hilft der diesbezügliche Verweis der Kläger auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Gesuch eines Bußgeldpflichtigen, Zugang zu nicht in der Bußgeldakte befindlichen Unterlagen zu erhalten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 - NJW 2021, 455), in diesem Kontext nicht weiter.
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 7 A 1.21
Mit der Bejahung der Unbeachtlichkeit behördlicher Verfahrensfehler hat das Gericht keine Rechtsauffassung vertreten, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 7 B 12.20 - juris Rn. 2 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ). - BVerwG, 17.12.2020 - 7 VR 8.20
Prüfung der Sach- und Rechtslage im vorläufigen Rechtsschutz
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 7 A 1.21
Der Schutzbereich des rechtlichen Gehörs erstreckt sich nicht auf Fragen der inhaltlichen Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 7 VR 8.20 - juris Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 11.11.2020 - 9 B 32.20
Herleitung des Ausgleichsanspruchs aus dem Gebot wertgleicher Abfindung i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 7 A 1.21
Rn. 3 Das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verpflichtet das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11. November 2020 - 9 B 32.20 - juris Rn. 2 m.w.N.).
- BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1377/21
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zu einem Planfeststellungsbeschluss des …
a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2021 - BVerwG 7 A 1.21 (7 A 9.19) -,. - OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 2 A 36.18
Antragsbefugnis des Erwerbers eines Grundstücks im Geltungsbereich einer …
Denn mit der Annahme des aufgezeigten Fehlers im Abwägungsvorgang vertritt der Senat keine Rechtsauffassung, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22. März 2021 - 7 A 1/21 u.a. - juris Rn. 7). - VG München, 04.07.2024 - M 31 K 18.4150
Planfeststellungbeschluss für die Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern …
Es ist grundsätzlich zulässig, wenn die Behörde eine naturschutzfachlich begründete Auswahl zwischen denjenigen geschützten (planungsrelevanten) Arten, die bei der Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind, und nicht gefährdeten, sondern allgemein verbreiteten Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand und großer Anpassungsfähigkeit vornimmt, bezüglich derer im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass nicht gegen naturschutzrechtliche Verbote nach § 44 BNatSchG verstoßen wird und bei denen die raumbezogene Prüfung durch eine Gildenbildung ersetzt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.2022 - 7 A 1.21 - juris Rn. 98). - OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20
Richterablehnungsgesuch; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gegenvorstellung
Rn. 5 Das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verpflichtet das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. März 2021 - 7 A 1.21 u. a. -, juris Rn. 3).
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