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Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1990

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1990 - 7 A 139/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,16205
OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1990 - 7 A 139/89 (https://dejure.org/1990,16205)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.04.1990 - 7 A 139/89 (https://dejure.org/1990,16205)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. April 1990 - 7 A 139/89 (https://dejure.org/1990,16205)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1990 - 7 A 139/89
    Allerdings wird diese Befugnis begrenzt durch das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 25 Abs. 1 Satz 1, 27 Abs. 1 LV gewährleistete elterliche Erziehungsrecht sowie durch das in Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 31 LV enthaltene Recht jedes jungen Menschen auf eine seiner Begabung entsprechende Ausbildung (vgl. BVerfGE 34, 165/182 f./200).

    Bei der Verwirklichung der gemeinsamen Erziehungsaufgabe, die auf der verfassungsrechtlichen Gleichordnung des in Art. 28 LV wiederholten und konkretisierten staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags in der Schule mit dem elterlichen Erziehungsrecht beruht, hat aber der Staat bei der Bestimmung der in der Schule einzusetzenden Bildungsfaktoren, ihrer Abstimmung aufeinander und ihrer schulorganisatorischen Durchführung einen weitgehenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 34, 165/188 f.).

  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962

    Grundrechtsklage wegen Erstattung von Schülerbeförderungskosten; Bestimmung der …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1990 - 7 A 139/89
    Weder das Sozialstaatsprinzip noch Art. 31 LV gebieten es, daß ein begabter junger Mensch eine seiner Begabung entsprechende Ausbildung auf Kosten des Landes erhält, ohne daß die Unterhaltspflichtigen in einer nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zumutbaren Weise belastet werden (vgl. BVerwG, Buchholz 421, Nrn. 54, 66; HessStGH, NVwZ 1984 S. 788; OVG Rheinland-Pfalz, AS 12, 213/220).

    Die vom Kläger beanstandete Benachteiligung von Schülern der Realschulen und Gymnasien gegenüber Schülern von Grund-, Haupt- und Sonderschulen hinsichtlich der Eigenbeteiligung an den Fahrkosten wäre willkürlich, wenn sich kein vernünftiger, sachlich einleuchtender und mit der Verfassung in Einklang stehender Grund für die gesetzliche Differenzierung zwischen beiden Schülergruppen finden ließe (vgl. BVerfGE 39, 148/153; 49, 280/283;… BayVerfGH, BayVBl. 1983, S. 430/433; HessStGH, NVwZ 1984, S. 788/789).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1990 - 7 A 139/89
    Die vom Kläger beanstandete Benachteiligung von Schülern der Realschulen und Gymnasien gegenüber Schülern von Grund-, Haupt- und Sonderschulen hinsichtlich der Eigenbeteiligung an den Fahrkosten wäre willkürlich, wenn sich kein vernünftiger, sachlich einleuchtender und mit der Verfassung in Einklang stehender Grund für die gesetzliche Differenzierung zwischen beiden Schülergruppen finden ließe (vgl. BVerfGE 39, 148/153; 49, 280/283;… BayVerfGH, BayVBl. 1983, S. 430/433;… HessStGH, NVwZ 1984, S. 788/789).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1990 - 7 A 139/89
    Die vom Kläger beanstandete Benachteiligung von Schülern der Realschulen und Gymnasien gegenüber Schülern von Grund-, Haupt- und Sonderschulen hinsichtlich der Eigenbeteiligung an den Fahrkosten wäre willkürlich, wenn sich kein vernünftiger, sachlich einleuchtender und mit der Verfassung in Einklang stehender Grund für die gesetzliche Differenzierung zwischen beiden Schülergruppen finden ließe (vgl. BVerfGE 39, 148/153; 49, 280/283;… BayVerfGH, BayVBl. 1983, S. 430/433;… HessStGH, NVwZ 1984, S. 788/789).
  • BVerwG, 12.04.1985 - 7 B 201.84

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Erstattung der …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1990 - 7 A 139/89
    Dies gilt grundsätzlich auch für die Frage, welche Kosten des Schulbesuchs einschließlich des Schulwegs aus öffentlichen Mitteln übernommen werden (vgl. BVerwG, DVBl. 1985, S. 1084).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1990 - 7 A 139/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,21154
OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1990 - 7 A 139/89 (https://dejure.org/1990,21154)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.05.1990 - 7 A 139/89 (https://dejure.org/1990,21154)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - 7 A 139/89 (https://dejure.org/1990,21154)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Eigenanteil von Schülern der Realschulen und Gymnasien

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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2013 - 2 A 10634/13

    Fahrtkosten für den Besuch eines weiter entfernt liegenden Gymnasiums mit …

    Rn. 4 Dem geltenden Verfassungsrecht lässt sich auch kein Gebot des Inhalts entnehmen, dass der Staat für die kostenlose Beförderung der Schüler auf dem Schulweg zu sorgen hätte (OVG RP, Urteil vom 15. Mai 1990 - 7 A 139/89 -, AS 23, 49 [50]; VGH Bayern, Urteil vom 19. Februar 2013 - 7 B 12.2441 -, BayVBl. 2013, 439 [441]).

    Nimmt der Staat den Eltern mit der Übernahme bestimmter Schülerbeförderungskosten einen kleinen Teil des Lebensführungsaufwands und der Unterhaltspflicht ab (OVG RP, Urteil vom 15. Mai 1990 - 7 A 139/89 -, AS 23, 49 [51]), so darf er schon angesichts der begrenzten Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand Differenzierungen vornehmen, solange und soweit hierfür hinreichende sachliche Gründe gegeben sind (VerfGH RP, Urteil vom 29. November 2011 - VGH B 11/10 -, AS 39, 7 [17]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 2 A 10506/14

    Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule: …

    Nimmt der Staat den Eltern daher mit der Übernahme bestimmter Schülerbeförderungskosten einen kleinen Teil des Lebensführungsaufwands und der Unterhaltspflicht ab, so darf er schon angesichts der begrenzten Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand Differenzierungen vornehmen, solange und soweit hierfür hinreichende sachliche Gründe gegeben sind (VerfGH RP, Urteil vom 29. November 2011 - VGH B 11/10 -, 39, 7 [17]; OVG RP, Urteil vom 15. Mai 1990 - 7 A 139/89 -, AS 23, 49 [50 f.]; Beschluss vom 23. Juli 2013 - 2 A 10634/13.OVG -, AS 41, 441 [442]; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Juli 2009 - Vf. 15-VII-08 -, BayVBl. 2010, 76 f.; BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - 7 B 12.2441 -, BayVBl. 2013, 439 [441]; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1990 - 7 B 128/90 -, NVwZ 1991, 197 f. …und vom 15. Januar 2009 - 6 B 78/08 -, juris [Rn. 6]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - 2 A 10588/03

    Feststellungsklage, Rechtsverhältnis, Drittrechtsverhältnis, Subsidiarität, …

    Darin lag zugleich die gesetzliche Feststellung, dass auch der Besuch der weiterführenden Schulen aus Gründen des Gemeinwohls gefordert ist, insbesondere soweit dadurch die allgemeine Schulpflicht erfüllt wird (s. dazu bereits OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15. Mai 1990 - 7 A 139/89 -, AS 23, 49 [51 ff.] und den diesbezüglichen Nichtzulassungsbeschluss des BVerwG vom 22. Oktober 1990 - BVerwG 7 B 128.90 -, Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 105).
  • VG Koblenz, 13.06.2018 - 4 K 123/18

    Fahrtkostenerstattung für Grundschüler an einer Freien Waldorfschule

    Nimmt der Staat den Eltern daher mit der Übernahme bestimmter Schülerbeförderungskosten einen kleinen Teil des Lebensführungsaufwands und der Unterhaltspflicht ab, so darf er schon angesichts der begrenzten Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand Differenzierungen vornehmen, solange und soweit hierfür hinreichende sachliche Gründe gegeben sind (VerfGH RP, Urteil vom 29. November 2011 - VGH B 11/10 -, 39, 7 [17]; OVG RP, Urteil vom 15. Mai 1990 - 7 A 139/89 -, AS 23, 49 [50 f.]; Beschluss vom 23. Juli 2013 - 2 A 10634/13.OVG -, AS 41, 441 [442]; BayVer- fGH, Entscheidung vom 7. Juli 2009 - Vf. 15-VII-08 -, BayVBl. 2010, 76 f.; BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - 7 B 12.2441 -, BayVBl. 2013, 439 [441]; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1990 - 7 B 128/90 -, NVwZ 1991, 197 f. …und vom 15. Januar 2009 - 6 B 78/08 -, juris [Rn. 6]).
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