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Rechtsprechung
   VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23 HAL   

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https://dejure.org/2025,5909
VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23 HAL (https://dejure.org/2025,5909)
VG Halle, Entscheidung vom 19.02.2025 - 7 A 141/23 HAL (https://dejure.org/2025,5909)
VG Halle, Entscheidung vom 19. Februar 2025 - 7 A 141/23 HAL (https://dejure.org/2025,5909)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (43)

  • BVerwG, 06.11.2019 - 8 C 14.18

    Streit um die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu einer …

    Auszug aus VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23
    Rn. 114 Die isolierte Anfechtung von belastenden Nebenbestimmungen gemäß § 42 Abs. 1 VwGO ist grundsätzlich statthaft (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95, vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18; Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18; jeweils juris).

    Bei Lotterien mit geringem Gefährdungspotential hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, dass Merkmale, die nicht gemäß § 17 GlüStV 2021 "insbesondere" in der Erlaubnis festzulegen sind, nicht den Gegenstand der Erlaubnis selbst bilden, also isoliert anfechtbare Nebenbestimmungen sind (BVerwG, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris).

    In solchen Fällen ist eine isolierte Anfechtbarkeit nicht offenkundig von vornherein ausgeschlossen (so speziell zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis: BVerwG, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris; Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris).

    Unerheblich ist dagegen entgegen der o. g. und von der Beklagten zitierten Rechtsprechung, ob der verbleibende Verwaltungsakt für sich genommen rechtmäßig ist (vgl. Antwortbeschluss des 8. Senats des BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 8 AV 1.22 - juris unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris).

    Ob und in welchem Umfang ein mit der Klage angegriffener Verwaltungsakt aufgehoben werden kann, richtet sich nach dem materiellen Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 14/23

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum virtuelle …

    Auszug aus VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23
    Denn es ist nicht offenkundig, dass die Aufhebung einzelner Bestimmungen rückwirkend zu einem Ermessensdefizit und damit zur Rechtswidrigkeit der Erlaubnis als Hauptverwaltungsakt führt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris).

    Dagegen wurden etwa Anzeigepflicht bzw. Zustimmungsvorbehalt bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zustimmungsvorbehalt bei Produktänderungen, Regelungen zur Einschaltung zuverlässiger Dritter, Anzeigepflicht bzw. Erlaubnisvorbehalt bei Änderungen der Rechtsform der Spielervermittlerin oder beauftragten Dritten, Vorgabe einer geschlossenen Benutzergruppe, Berichtspflichten, Vorgaben eines Technikstandards zur Datensicherheit, Verpflichtung, ggf. beauftragten Dritten die dem Beklagten zustehenden Rechte zu gewähren und Auflagenvorbehalt (…HambOVG, a.a.O. juris), Regelungen zum Spieler-Monitoring, zur individuellen Limiterhöhung und zur Identifizierung von Bestandskunden (VG Darmstadt, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 3 L 675/21.DA) sowie Regelungen zur Werbung und zur Registrierungspflicht (OVG LSA, bspw. Beschluss vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris) als isoliert anfechtbare Nebenbestimmungen angesehen.

    Rn. 122 Bei den angefochtenen Werberegelungen in B 13. lit. a. Satz 3 (Verbot des verführerischen Inaussichtstellen der Gewinne), lit. e Satz 1 (Beschränkung der Zulässigkeit von Werbung für Boni und Rabatte), lit. f. (Verbot von Dauerwerbesendungen), lit. h. (Verbot der Werbung für unentgeltlich angebotene Online-Casinospiele, Online-Pokerspiele und virtuelle Automatenspiele i. S. d. § 6j Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021 ), lit. k. (Verbot der Werbung im öffentlichen Raum), lit. m. Satz 1 (Verbot der Werbung im Rundfunk und im Internet zwischen 6:00 und 21:00 Uhr.), lit. p. (Verbot von Influencer-Marketing), lit. q. (Verbot der Kooperation mit Streamern), lit. r. (Trigger-Verbot), lit. t. (Pflicht zur Affiliate-Überwachung), lit. u. Abs. 2 (Hinweispflichten beim Öffnen der Affiliate-Seite), und lit. w. (Verbot der Werbung bei öffentlichen Filmveranstaltungen zwischen 6:00 und 21:00 Uhr) handelt es sich ebenfalls jeweils um isoliert anfechtbare Nebenbestimmungen (vgl. OVG LSA - Beschluss vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris).

    Rn. 127 Die isolierte Anfechtbarkeit der fraglichen Nebenbestimmungen ist nach der Rechtsprechung des OVG LSA (Beschluss vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris) und entgegen der Klageerwiderung auch nicht ausgeschlossen, weil es offenkundig sei, dass die Aufhebung der Bestimmungen rückwirkend zu einem Ermessensdefizit und damit zur Rechtswidrigkeit der Erlaubnis als Hauptverwaltungsakt führen würde (vgl. VG Berlin, Urteil vom 19. März 2015 - 23 K 261.13; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2016 - 3 K 5661/14; jeweils juris).

  • BVerwG, 29.03.2022 - 4 C 4.20

    Nebenbestimmungen von Verwaltungsakten: Rechtsprechungsänderung zur isolierten …

    Auszug aus VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23
    Dabei geht es um die Teilbarkeit von Nebenbestimmung und Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 - juris; Anfragebeschluss des 4. Senats vom 29. März 2022 - 4 C 4.20 - juris).

    Rn. 164 Die angegriffenen rechtswidrigen Nebenbestimmungen können hier auch isoliert aufgehoben werden, weil der übrige Verwaltungsakt entgegen der Auffassung der Beklagten ohne diese sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 29. März 2022 - 4 C 4.20 - juris m.w.N.).

    Rn. 166 Dagegen kommt es nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. BVerwG, Beschluss vom 29. März 2022 - 4 C 4/20 - juris und den hiermit übereinstimmenden Antwortbeschluss des 8. Senates vom 12. Oktober 2022 - 8 AV 1.22 - juris) nicht darauf an, ob der verbleibende Verwaltungsakt über die in Zusammenhang mit der Nebenbestimmung stehenden rechtlichen Anforderungen hinaus in jeder Hinsicht rechtmäßig ist oder ein Anspruch auf seinen Erlass besteht.

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende …

    Auszug aus VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23
    Von der Behörde kann verlangt werden, bei einzelnen eingetretenen oder zu erwartenden Verstößen von Glücksspielanbietern Unterlassungsbescheide hinsichtlich der jeweiligen konkreten Maßnahme zu erlassen (entgegen BayVGH, Beschluss vom 12. März 2010 - 10 CS 09.1734; VG Regensburg, Urteil vom 23. Januar 2020 - RN 5 K 19.1163 - jeweils juris).

    Zwar sind gesetzeswiederholende Verfügungen nicht per se rechtswidrig (s. BayVGH, Beschluss vom 12. März 2010 - 10 CS 09.1734 - juris).

    Hiernach kann von der Behörde nicht verlangt werden, bei jedem einzelnen Verstoß der Klägerin immer wieder Unterlassungsbescheide hinsichtlich der jeweiligen konkreten Maßnahme zu erlassen (BayVGH, Beschluss vom 12. März 2010 - 10 CS 09.1734; vgl. auch VG Regensburg, Urteil vom 23. Januar 2020 - RN 5 K 19.1163 - jeweils juris).

  • BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zu unzulässig gewordener Klage; Glücksspiel; …

    Auszug aus VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23
    Rn. 114 Die isolierte Anfechtung von belastenden Nebenbestimmungen gemäß § 42 Abs. 1 VwGO ist grundsätzlich statthaft (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95, vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18; Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18; jeweils juris).

    Dies ist eine Frage der Begründetheit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit der Nebenbestimmung offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00; Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18; jeweils juris).

    In solchen Fällen ist eine isolierte Anfechtbarkeit nicht offenkundig von vornherein ausgeschlossen (so speziell zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis: BVerwG, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris; Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines …

    Auszug aus VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23
    Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren erfüllen die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG nicht (BVerwG, Beschluss vom 18. April 2017 - 9 B 54.16 - juris; Urteile vom 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 - juris, und vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - juris).

    Für eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung genügt es nicht, die einmal getroffene Sachentscheidung lediglich zu verteidigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 - juris m.w.N.).

  • BVerwG, 12.10.2022 - 8 AV 1.22

    Antwortbeschluss auf Anfrage des 4. Revisionssenats zur isolierten Aufhebbarkeit …

    Auszug aus VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23
    Unerheblich ist dagegen entgegen der o. g. und von der Beklagten zitierten Rechtsprechung, ob der verbleibende Verwaltungsakt für sich genommen rechtmäßig ist (vgl. Antwortbeschluss des 8. Senats des BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 8 AV 1.22 - juris unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris).

    Rn. 166 Dagegen kommt es nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. BVerwG, Beschluss vom 29. März 2022 - 4 C 4/20 - juris und den hiermit übereinstimmenden Antwortbeschluss des 8. Senates vom 12. Oktober 2022 - 8 AV 1.22 - juris) nicht darauf an, ob der verbleibende Verwaltungsakt über die in Zusammenhang mit der Nebenbestimmung stehenden rechtlichen Anforderungen hinaus in jeder Hinsicht rechtmäßig ist oder ein Anspruch auf seinen Erlass besteht.

  • VGH Hessen, 23.09.2011 - 6 B 1701/11

    Heilung eines Anhörungsfehlers

    Auszug aus VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23
    Denn es fehlt dafür jedenfalls schon an der nach § 28 Abs. 2 VwVfG zu treffenden Ermessensentscheidung und deren erforderlicher Begründung des Verzichts der Anhörung, die im Bescheid selbst zum Ausdruck kommen muss (vgl. HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 - juris).

    Die Ermessensentscheidung bedarf einer Begründung, die erkennen lässt, auf welchen Erwägungen die Entscheidung, von der Anhörung abzusehen, beruht (Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 - juris).

  • BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23
    Die damit verbundene Beseitigung von Unsicherheiten im Verhältnis von Staat und Bürger durch Erklärung der Verwaltung legt zugleich fest, welche Rechtsfolgen rechtsverbindlich festgestellt werden sollen (BVerwG, Urteil vom 25. April 1979 - VIII C 52.77 - juris).

    Das ist ausreichend; gestaltende Wirkung ist für den Verwaltungsakt nicht begriffswesentlich (BVerwG Urteil vom 25. April 1979 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1993 - 14 S 2085/93

    Untersagung der Verwendung von Einweggeschirr als Auflage zu …

    Auszug aus VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23
    Dabei ist mit der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 14 S 2085/93 - juris) zu beachten, dass die selbständig anfechtbaren Nebenbestimmungen neben der eigentlichen Erlaubnis stehen und in rechtlicher Hinsicht keine (Teil-)Ablehnung der begehrten Erlaubnis darstellen.

    Rn. 141 Der von der Beklagten vertretenen Auffassung mit Verweis auf die vom VGH Baden-Württemberg im Beschluss vom 26. Oktober 1993 (14 S 2085/93 - juris) erfolgte Überlegung, wonach es bei Fällen, bei denen eine Nebenbestimmung nicht nachträglich erlassen, sondern unmittelbar mit dem begünstigenden Verwaltungsakt verbunden wird, denkbar sei, einen Eingriff in Rechte eines Beteiligten i. S. d. § 28 Abs. 1 Satz 1 VwVfG abzulehnen, ist hingegen nicht zu folgen.

  • BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 9.17

    Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans zur Verfüllung der beim Abbau …

  • EuGH, 20.12.2017 - C-276/16

    Prequ' Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsatz der Wahrung der …

  • VG Regensburg, 23.01.2020 - RN 5 K 19.1163

    Isolierte Anfechtung der Nebenstimmungen eines Verwaltungsaktes

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …

  • BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16

    Heilung der unterbliebenen Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG; …

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten …

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides - …

  • VG Lüneburg, 10.05.2017 - 5 A 104/16

    Abstandsgebot; Anhörung; Sachverhalt, atypischer; Auslegung; Härtefall; …

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren - …

  • EuGH, 05.11.2014 - C-166/13

    Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß …

  • VG Neustadt, 21.02.2017 - 4 L 101/17

    Anhörungspflicht bei begünstigendem Verwaltungsakt mit belastender …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 6/23

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Beschränkungen; Inhalts- oder Nebenbestimmungen; …

  • VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 3 K 5661/14

    Veranstaltungs- und Vertriebserlaubnis für Lotterien mit geringem …

  • BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 67.18

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …

  • BVerwG, 30.04.1981 - 3 C 135.79

    Krankenhausbedarfsplan - Aufnahme eines Krankenhauses - Fachabteilungen - …

  • VG Berlin, 19.03.2015 - 23 K 261.13

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien …

  • OVG Saarland, 12.04.2023 - 1 B 209/22

    Spielhallenerlaubnis; Auswahlverfahren; Baugenehmigung; Zuverlässigkeit; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 12 A 5381/00

    Automatisches Anfallen eines Hilfsantrages in der Berufungsinstanz bei einer …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2014 - 3 M 58/14

    Bauordnung; Anwendung des vereinfachten Genehmigungverfahrens

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.1999 - 8 B 12627/98

    Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung; Abfallgemisch; Entsorgungspflicht; …

  • VG Düsseldorf, 04.11.2009 - 18 K 551/09

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1984 - 5 S 1850/83

    Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung - Inzidentkontrolle im …

  • VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19

    Anhörung; Empfängerhorizont; Luftfracht; Nebenbestimmung; Unternehmerfreiheit; …

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …

  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende …

  • OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14

    Nachträgliche Verschärfung von Nebenbestimmungen einer …

  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2022 - 6 S 790/22

    Befristung einer Spielhallenerlaubnis; Widerspruch und Klage gegen Befristung

  • VGH Hessen, 10.04.2014 - 9 B 2156/13

    Immissionsschutzrechtliche Genemigung bei zu erwartendem tieffrequentem Schall

  • VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 B 11.1459

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse und Ermessensausübung bei einer auf § 20 …

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 4/16

    Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Vereinbarkeit des …

  • VG Köln, 31.08.2022 - 24 L 1095/22

    Glücksspielrechtliche Untersagung auch bei 50 Cent-Spielen durchsetzbar

  • VG Köln, 03.03.2005 - 6 K 7603/02

    Sperrverfügungen gegen Access-Provider zulässig

  • VG Halle, 08.05.2025 - 7 B 279/24

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Nebenbestimmungen …

    Rn. 9 Bei den hier angefochtenen Regelungen zur Werbung in B. 14. a) Satz 3, c), e) Satz 1, e) Satz 4, f), h), l), m) bb), o), p), q), s), t) Abs. 2 und v) handelt es sich um isoliert anfechtbare Nebenbestimmungen, weil der Antragstellerin jeweils Handlungs- oder Unterlassungspflichten auferlegt werden (vgl. bereits OVG LSA, Beschluss vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris; VG B-Stadt, Urteil vom 14. November 2024 - M 27 K 23.2236 - juris, VG Halle, Urt. V. 19. Februar 2025 - 7 A 141/23 HAL -, juris).

    Rn. 15 Die Kammer hält insofern auch nach erneuter Überprüfung an ihrer bestehenden und in mehreren Urteilen vom 19. Februar 2025 (bspw. 7 A 141/23 HAL - juris) und 2. April 2025 bereits geäußerten und sowohl der Antragsgegnerin als auch den hier beteiligten Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten folgenden Rechtsprechung fest:.

  • VG Halle, 24.11.2025 - 7 A 274/23

    Aufhebung einzelner Nebenbestimmungen einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zur …

    Ein derartiges Anhörungserfordernis ist erst recht bei Vornahme der insoweit gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung dieser Regelung geboten, weil hierfür für eine Anhörungspflicht lediglich die Beeinträchtigung spürbarer Beeinträchtigungen der Interessen des Adressaten erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-276/16 - juris; Fortführung der Rechtsprechung des VG Halle bspw. in dem Urteil vom 19.02.2025 - 7 A 141/23 HAL - juris; entgegen OVG LSA im Beschluss vom 23. Juli 2025 - 3 M 56/25 - juris).

    Rn. 150 Darüber hinaus hält die Kammer an ihrer bestehenden und oben bereits zitierten Rechtsprechung in den Urteilen vom 19. Februar 2025 (bspw. 7 A 141/23 HAL - juris), 26. März 2025, 2. April 2025 und 21. Mai 2025 fest, wonach der Qualifikation als Nebenbestimmungen auch nicht entgegensteht, dass Teile der hier streitgegenständlichen und in dem Bescheid vom 4. Mai 2023 enthaltenen Regelungen bereits im GlüStV 2021 selbst geregelt sind.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2025 - 6 A 10957/24

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Anhörungserfordernis

    Rn. 79 Es kann deshalb auch nicht aus der Ausnahmevorschrift des § 28 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG geschlossen werden, dass entgegen dem klaren Wortlaut der Norm auch bei allen Verwaltungsakten, die erst auf Antrag erlassen werden, grundsätzlich ein Anhörungserfordernis nach § 28 Abs. 1 VwVfG besteht (a.A. VG Halle, Urteil vom 19. Februar 2025 - 7 A 141/23 HAL -, juris Rn. 139;… Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 24. Aufl. 2023, § 28 Rn. 27).
  • VG Halle, 04.06.2025 - 7 B 182/24

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Widerruf der Erlaubnis für den stationären …

    Es liegt gerade nicht der Fall vor, den die Kammer bei ihrer Entscheidung am 19. Februar 2025 zum Gegenstand hatte (7 A 141/23 HAL - juris).
  • VG Halle, 20.08.2025 - 7 A 180/23

    Sportwetten; Nebenbestimmungen zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis; …

    Rn. 87 Darüber hinaus hält die Kammer an ihrer bestehenden Rechtsprechung (Urteil vom 19. Februar 2025 - 7 A 141/23 - juris) fest, wonach der Qualifikation als Nebenbestimmungen auch nicht entgegensteht, dass Teile der hier streitgegenständlichen und in dem Bescheid vom 8. Dezember 2022 enthaltenen Regelungen bereits im GlüStV 2021 selbst geregelt sind.
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   VG Halle, 24.02.2025 - 7 A 141/23 HAL   

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  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 49 AEUV, Art 12 GG, § 42 VwGO
    Nebenbestimmungen einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis - isolierte Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen - formelle Rechtswidrigkeit mangels erforderlicher Anhörung -- obiter dictum zur Rechtswidrigkeit gesetzeswiederholender Verfügungen ohne erforderlichen Anlass

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