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Rechtsprechung
   BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2089
BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99 (https://dejure.org/2000,2089)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2000 - 7 ABR 20/99 (https://dejure.org/2000,2089)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2000 - 7 ABR 20/99 (https://dejure.org/2000,2089)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Wahlberechtigung von Beschäftigten in einer Arbeitsgelegenheit nach § 19 Abs 1 BSHG bei der Wahl des Betriebsrats

  • Judicialis

    BetrVG § 5 Abs. 1; ; BetrVG § 5 Abs. 2 Nr. 4; ; BetrVG § 7; ; BetrVG § 19 Abs. 1; ; BSHG § 19 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 629
  • DB 2001, 1424
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • LAG Niedersachsen, 13.04.1999 - 7 TaBV 52/98

    Siehe dazu Beschluss des BAG vom 05.04.2000 - 7 ABR 20/99

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 7 TaBV 52/98 - Beschluß vom 13. April 1999.

    7 ABR 20/99 7 TaBV 52/98.

    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. April 1999 - 7 TaBV 52/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99
    Zu Recht sind die Vorinstanzen jedoch davon ausgegangen, daß nach § 7 BetrVG iVm. § 5 Abs. 1 BetrVG nur diejenigen Arbeitnehmer wahlberechtigt sind, die in einem Arbeitsverhältnis zu dem Betriebsinhaber stehen und innerhalb seiner Betriebsorganisation abhängige Arbeit erbringen (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 21/88 - BAGE 61, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 1, zu B II 1 b der Gründe; BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - BAGE 69, 286 = AP BetrVG 1972 § 7 Nr. 1, zu B III 1 a der Gründe, zuletzt BAG 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 a aa der Gründe).

    Ob eine solche Tätigkeit innerhalb der Betriebsorganisation oder außerhalb der Betriebsstätte verrichtet wird, ist unerheblich (BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - BAGE 69, 286, 296 = AP BetrVG 1972 § 7 Nr. 1, zu III 1 a bb der Gründe).

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 34/95

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in Berufsbildungswerken

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99
    Die betriebliche Eingliederung setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts voraus, daß der Arbeitnehmer zur Erfüllung der jeweiligen arbeitstechnischen Zwecksetzung des Betriebes tätig wird (BAG 20. März 1996 - 7 ABR 34/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 60, zu B II 2 und 3 der Gründe; 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 61, zu B III 1 und 2 a der Gründe jeweils mwN).

    Auch diese sind nach der Senatsrechtsprechung in ihrem Ausbildungsbetrieb nicht wahlberechtigt, da sie nicht ausgebildet werden, um zum Betriebszweck beizutragen, sondern selbst Gegenstand des auf die Durchführung von Ausbildung gerichteten Betriebszwecks sind (vgl. BAG 20. März 1996 - 7 ABR 34/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 60, zu II der Gründe; 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 61, zu I der Gründe).

  • BAG, 12.09.1996 - 7 ABR 61/95

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99
    Die betriebliche Eingliederung setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts voraus, daß der Arbeitnehmer zur Erfüllung der jeweiligen arbeitstechnischen Zwecksetzung des Betriebes tätig wird (BAG 20. März 1996 - 7 ABR 34/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 60, zu B II 2 und 3 der Gründe; 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 61, zu B III 1 und 2 a der Gründe jeweils mwN).

    Auch diese sind nach der Senatsrechtsprechung in ihrem Ausbildungsbetrieb nicht wahlberechtigt, da sie nicht ausgebildet werden, um zum Betriebszweck beizutragen, sondern selbst Gegenstand des auf die Durchführung von Ausbildung gerichteten Betriebszwecks sind (vgl. BAG 20. März 1996 - 7 ABR 34/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 60, zu II der Gründe; 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 61, zu I der Gründe).

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99
    Zu Recht sind die Vorinstanzen jedoch davon ausgegangen, daß nach § 7 BetrVG iVm. § 5 Abs. 1 BetrVG nur diejenigen Arbeitnehmer wahlberechtigt sind, die in einem Arbeitsverhältnis zu dem Betriebsinhaber stehen und innerhalb seiner Betriebsorganisation abhängige Arbeit erbringen (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 21/88 - BAGE 61, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 1, zu B II 1 b der Gründe; BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - BAGE 69, 286 = AP BetrVG 1972 § 7 Nr. 1, zu B III 1 a der Gründe, zuletzt BAG 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 a aa der Gründe).
  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 21/88

    Ermittlung der für die Größe des Betriebsrats maßgebenden Belegschaftsstärke nur …

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99
    Zu Recht sind die Vorinstanzen jedoch davon ausgegangen, daß nach § 7 BetrVG iVm. § 5 Abs. 1 BetrVG nur diejenigen Arbeitnehmer wahlberechtigt sind, die in einem Arbeitsverhältnis zu dem Betriebsinhaber stehen und innerhalb seiner Betriebsorganisation abhängige Arbeit erbringen (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 21/88 - BAGE 61, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 1, zu B II 1 b der Gründe; BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - BAGE 69, 286 = AP BetrVG 1972 § 7 Nr. 1, zu B III 1 a der Gründe, zuletzt BAG 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 a aa der Gründe).
  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 1/88

    Beschäftigung zur Wiedereingewöhnung: Begriff

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99
    Das betrifft einen Personenkreis, bei dem die Beschäftigung als Mittel zur Behebung individueller, personenbezogener Schwierigkeiten eingesetzt wird und vorwiegend der Rehabilitation bzw. der Resozialisierung dient (BAG 25. Oktober 1989 - 7 ABR 1/88 - BAGE 63, 188, 199 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 40, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 824/98

    Befristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahme

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99
    Beschäftigte, die aufgrund einer vom Sozialhilfeträger geschaffenen Arbeitsgelegenheit nach § 19 BSHG in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt werden (vgl. BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - und vom 22. März 2000 - 7 AZR 824/98 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen) sind nicht bereits nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG von der Wahl eines Betriebsrats ausgeschlossen.
  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 661/97

    Befristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahmen

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99
    Beschäftigte, die aufgrund einer vom Sozialhilfeträger geschaffenen Arbeitsgelegenheit nach § 19 BSHG in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt werden (vgl. BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - und vom 22. März 2000 - 7 AZR 824/98 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen) sind nicht bereits nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG von der Wahl eines Betriebsrats ausgeschlossen.
  • LAG Hamm, 03.12.2019 - 7 TaBV 57/19

    Berücksichtigung von bei einer privatrechtlich organisierten gemeinnützigen …

    Rn. 50 (2) Zum anderen folgt die Beschwerdekammer der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluss vom 05.04.2000 - 7 ABR 20/99 - und dem Beschluss vom 13.10.2004, 7 ABR 6/04 zur Wahlberechtigung für Betriebsratswahlen von solchen Mitarbeitern, die über die "alten" Bestimmungen des BSHG über das Instrument der Hilfe zur Arbeit gefördert wurden bzw. in sogenannten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ("ABM-Beschäftigte") tätig waren.

    Insbesondere im Beschluss vom 05.04.2000 aaO. hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ausgeführt, dass bezogen auf den zu fördernden Personenkreis der arbeitstechnische Zweck des Betriebes gerade kein Ausbildungs- oder Integrationszweck ist, sondern vorrangig die Erledigung dieser Arbeiten, für die der Personenkreis eingesetzt wird (…BAG vom 13.10.2004 aaO. Rdnr. 21 m.w.N.), wobei der Umstand, dass nicht ausschließlich eine Arbeitsleistung erbracht wird, sondern auch ein Integrations- und Qualifizierungsanteil enthalten ist, dem nicht entgegensteht (…BAG aaO. Rdnr. 22).

    Rn. 51 (3) Die erstinstanzlich erörterte und von der Arbeitgeberin herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.04.2000, 7 ABR 20/99, wonach Beschäftigte, die in einer nach den früheren Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes bei einem Dritten in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigte Arbeitnehmer nicht als solche im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes zu werten sind, steht dem nicht entgegen.

  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 44/06

    Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden - besondere …

    d) Der Senat hat den an den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs anknüpfenden Eingliederungsbegriff auf die Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft von im Betrieb beschäftigten Arbeitern und Angestellten erstreckt und ausgeführt, dass die betriebliche Eingliederung eine Beschäftigung des Arbeitnehmers zur Erfüllung der jeweiligen arbeitstechnischen Zwecksetzung des Betriebs erfordere, woran es fehle, wenn der Arbeitnehmer selbst Gegenstand des Betriebszwecks sei (BAG 5. April 2000 - 7 ABR 20/99 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 62 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 63, zu B II 3 b der Gründe mwN).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00

    Verzicht auf Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuß

    Die hier vertretene Auffassung steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 5. April 2000 (- 7 ABR 20/99 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 62 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 63).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2009 - 8 TaBV 27/08

    Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen unvollständiger Wählerliste

    Ob die Tätigkeit des Arbeitnehmers innerhalb oder außerhalb der Betriebsstätte verrichtet wird, ist unerheblich (BAG v. 05.04.2000 - 7 ABR 20/99 - NZA 2001, 629).
  • LAG Hessen, 23.05.2006 - 9 TaBVGa 81/06

    Betriebsratswahl - Abbruch - Erwerbstätige Hilfebedürftige - Wahlberechtigung

    Nach § 7 BetrVG in Verb. mit § 5 Abs. 1 BetrVG sind nur diejenigen Arbeitnehmer wahlberechtigt, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen und innerhalb seiner Arbeitsorganisation abhängige Arbeit erbringen (BAG Beschluss vom 13. Okt. 2004 - 7 ABR 6/04 - EzA § 5 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 5. April 2000 - 7 ABR 20/99 - EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 63).
  • VG Hannover, 13.03.2002 - 17 A 4967/01

    Beschäftigte; BSHG-Kräfte; Personalvertretung; Personalvertretungsrecht; …

    Dem stehen die Gründe der von dem Beteiligten zitierten Entscheidung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Wahlrecht und Beschäftigtenbegriff der §§ 7 und 5 BetrVG (Beschluss vom 5.4.2000 - 7 ABR 20/99 -, ZfSH/SGB 2000 S. 678) nicht entgegen.
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