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Rechtsprechung
   BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6221
BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20 (https://dejure.org/2021,6221)
BAG, Entscheidung vom 24.03.2021 - 7 ABR 6/20 (https://dejure.org/2021,6221)
BAG, Entscheidung vom 24. März 2021 - 7 ABR 6/20 (https://dejure.org/2021,6221)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 BetrVG, § 33 BetrVG, § 38 Abs 1 S 3 BetrVG, § 6 Abs 3 S 1 BetrVGDV1WO, § 8 Abs 1 Nr 2 BetrVGDV1WO
    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

  • IWW

    § 19 Abs. 1 BetrVG, § ... 83 Abs. 3 ArbGG, § 19 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 33 BetrVG, § 38 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 33 Abs. 1 BetrVG, § 47 Abs. 2 BetrVG, § 38 Abs. 2 BetrVG, § 27 Abs. 1 BetrVG, § 38 BetrVG, § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 8 Abs. 4 TzBfG, § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

  • Wolters Kluwer

    Beteiligte im Beschlussverfahren; Anfechtung der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder; Beschlussfassung des Betriebsrats; Unwirksame Kandidatenliste bei Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder -Teilfreistellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligte im Beschlussverfahren; Anfechtung der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder; Beschlussfassung des Betriebsrats; Unwirksame Kandidatenliste bei Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

  • rechtsportal.de

    Beteiligte im Beschlussverfahren; Anfechtung der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder; Beschlussfassung des Betriebsrats; Unwirksame Kandidatenliste bei Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Freistellungswahl des Betriebsrats - und die Teilfreistellungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Freistellungswahl des Betriebsrats - und ihre Anfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Freistellungswahl des Betriebsrats - und die Kandidatengruppen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Freistellungswahl des Betriebsrats - und ihre Anfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlussfassung im Betriebsrat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilfreistellungen - und die Freistellungswahl des Betriebsrats

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Beschluss für anteilige Betriebsrats-Freistellungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 1044
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (19)

  • BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20
    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 9 ).

    Rn. 15 1. Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden, wenn bei der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte (BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 11; 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 236 ).

    mit der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Betriebsrat (BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 11; 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 114, 228 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG das ersatzweise freizustellende Mitglied der Reihe nach derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte (BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 15; ausführlich BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 97, 340).

  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20
    Um mehr Demokratie im betrieblichen Alltag zu verwirklichen, sollten die Minderheitenrechte im Betriebsverfassungsgesetz verstärkt, betrieblichen Minderheiten und kleineren Gewerkschaften der Zugang zur Betriebsratsarbeit erleichtert und für sie die Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit bei der täglichen Betriebsratsarbeit verbessert werden (BT-Drs. 11/2503 S. 23; vgl. dazu auch BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c aa (1) der Gründe, BAGE 97, 340).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG das ersatzweise freizustellende Mitglied der Reihe nach derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte (…BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 15; ausführlich BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 97, 340).

  • LAG Brandenburg, 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02

    Wahl d. freizustellenden Mitglieder d. BR bei zwei miteinander konkurrierenden …

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20
    Ein solcher Beschluss wird zwar teilweise für erforderlich gehalten (vgl. LAG Baden-Württemberg 18. Januar 2012 - 20 TaBV 1/11 - zu B II 2 a der Gründe; LAG Brandenburg 4. März 2003 - 2 TaBV 22/02 - zu II 2.4 der Gründe;… Fitting BetrVG 30. Aufl. § 38 Rn. 13; Hornung DB 2002, 94, 96; Löwisch BB 2001, 1734, 1743;… ders./Kaiser BetrVG 7. Aufl. § 38 Rn. 11; Ratayczak AiB 2010, 296, 298;… Weber GK-BetrVG 11. Aufl. § 38 Rn. 40).

    Auch wenn das Landesarbeitsgericht zu Recht davon ausgegangen ist, dass bei der Aufteilung von Teilfreistellungen derjenigen Vorschlagsliste das Bestimmungsrecht zukommt, der nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren die Vollfreistellung zufallen würde und eine Verteilung der Höchstzahlen nach Köpfen nicht statthaft ist (vgl. LAG Baden-Württemberg 25. April 2013 - 21 TaBV 7/12 - zu 2 der Gründe; LAG Brandenburg 4. März 2003 - 2 TaBV 22/02 - zu II 2.3 der Gründe; LAG Nürnberg 20. März 1997 - 5 TaBV 22/96 - Greßlin Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder S. 216 f.; Ratayczak AiB 2010, 296, 298;… Weber GK-BetrVG 11. Aufl. § 38 Rn. 60;… DKW/Wedde 17. Aufl. § 38 Rn. 21;… Wolmerath in Düwell BetrVG 5. Aufl. § 38 Rn. 8;… aA Fitting BetrVG 30. Aufl. § 38 Rn. 43), sind auf der Vorschlagsliste nicht von vornherein Kandidatenpaare anzugeben, deren kombiniertes Freistellungsvolumen einer Vollfreistellung entspricht.

  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04

    Betriebsratswahl - Geschlechterquote

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20
    Dies sind - neben dem Beteiligten zu 1. selbst - die Beteiligten zu 7. und 8. Ebenso beteiligt ist der Betriebsrat, weil seine interne Organisation von der zu erwartenden Entscheidung abhängt (vgl. BAG 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B I 1 der Gründe mwN, BAGE 114, 119; 28. November 1977 - 1 ABR 40/76 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 29, 398).

    Die Arbeitgeberin (Beteiligte zu 10.) ist in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer beteiligt, weil sie durch die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B I 1 der Gründe, aaO; 19. Februar 1975 - 1 ABR 94/73 - zu II 2 der Gründe, BAGE 27, 46).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20
    Rn. 13 2. Danach sind neben den Beteiligten zu 1., 2., 4. und 5. als den Antragstellern diejenigen Betriebsratsmitglieder beteiligt, die ihre Freistellungen aufgrund des gerichtlichen Verfahrens verlieren können und daher in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition betroffen sind (vgl. BAG 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 114, 228).

    mit der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Betriebsrat (…BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 11; 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 114, 228 ).

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20
    Nach der Neufassung von § 38 BetrVG sollen auch bei Freistellungen die Interessen der Minderheit stärker berücksichtigt werden; die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder soll deshalb in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen, weil die Arbeitnehmer einer Minderheitengruppe ein erhebliches Interesse daran haben, unter den freigestellten Betriebsratsmitgliedern eine Person ihres Vertrauens zu finden (BT-Drs. 11/2503 S. 24; vgl. auch BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 43).
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03

    Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20
    So entscheidet der Betriebsrat über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 BetrVG durch Geschäftsführungsbeschluss mit einfacher Stimmenmehrheit nach § 33 Abs. 1 BetrVG (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - zu B II der Gründe, BAGE 111, 269).
  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers - …

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20
    Er bildet seinen gemeinsamen Willen regelmäßig nach § 33 Abs. 1 BetrVG durch Beschluss (vgl. BAG 22. November 2017 - 7 ABR 46/16 - Rn. 12).
  • LAG Nürnberg, 20.03.1997 - 5 TaBV 22/96

    Wahl der Freizustellenden in Verhältniswahl; Teilweise Freistellungen nach dem …

    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20
    Auch wenn das Landesarbeitsgericht zu Recht davon ausgegangen ist, dass bei der Aufteilung von Teilfreistellungen derjenigen Vorschlagsliste das Bestimmungsrecht zukommt, der nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren die Vollfreistellung zufallen würde und eine Verteilung der Höchstzahlen nach Köpfen nicht statthaft ist (vgl. LAG Baden-Württemberg 25. April 2013 - 21 TaBV 7/12 - zu 2 der Gründe; LAG Brandenburg 4. März 2003 - 2 TaBV 22/02 - zu II 2.3 der Gründe; LAG Nürnberg 20. März 1997 - 5 TaBV 22/96 - Greßlin Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder S. 216 f.; Ratayczak AiB 2010, 296, 298;… Weber GK-BetrVG 11. Aufl. § 38 Rn. 60;… DKW/Wedde 17. Aufl. § 38 Rn. 21;… Wolmerath in Düwell BetrVG 5. Aufl. § 38 Rn. 8;… aA Fitting BetrVG 30. Aufl. § 38 Rn. 43), sind auf der Vorschlagsliste nicht von vornherein Kandidatenpaare anzugeben, deren kombiniertes Freistellungsvolumen einer Vollfreistellung entspricht.
  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.2013 - 21 TaBV 7/12
    Auszug aus BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20
    Auch wenn das Landesarbeitsgericht zu Recht davon ausgegangen ist, dass bei der Aufteilung von Teilfreistellungen derjenigen Vorschlagsliste das Bestimmungsrecht zukommt, der nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren die Vollfreistellung zufallen würde und eine Verteilung der Höchstzahlen nach Köpfen nicht statthaft ist (vgl. LAG Baden-Württemberg 25. April 2013 - 21 TaBV 7/12 - zu 2 der Gründe; LAG Brandenburg 4. März 2003 - 2 TaBV 22/02 - zu II 2.3 der Gründe; LAG Nürnberg 20. März 1997 - 5 TaBV 22/96 - Greßlin Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder S. 216 f.; Ratayczak AiB 2010, 296, 298;… Weber GK-BetrVG 11. Aufl. § 38 Rn. 60;… DKW/Wedde 17. Aufl. § 38 Rn. 21;… Wolmerath in Düwell BetrVG 5. Aufl. § 38 Rn. 8;… aA Fitting BetrVG 30. Aufl. § 38 Rn. 43), sind auf der Vorschlagsliste nicht von vornherein Kandidatenpaare anzugeben, deren kombiniertes Freistellungsvolumen einer Vollfreistellung entspricht.
  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04

    Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 15 TaBV 5/18

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung - Teilfreistellung …

  • BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 40/76

    Wählbarkeit eines Arbeitnehmers zum Betriebsrat - Tatsächliche Zuordnung - …

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung der Wahl

  • BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 94/73

    Leitende Angestellte: Rechtswirkungen von Abmachungen zwischen Sprecherausschuß …

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

    Rn. 13 II. In dem Verfahren ist nach § 83 Abs. 3 ArbGG neben dem antragstellenden Betriebsrat und der in Anspruch genommenen, in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer beteiligten Arbeitgeberin (vgl. BAG 24. März 2021 - 7 ABR 6/20 - Rn. 13) auch das Betriebsratsmitglied, das an dem Seminar teilgenommen hatte, zu hören.
  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20

    Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform - …

    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. BAG 24. März 2021 - 7 ABR 6/20 - Rn. 10;… 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 9).
  • ArbG Bonn, 31.08.2023 - 1 BV 35/22
    Die Beteiligtenbefugnis ist vom Gericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. BAG 24. März 2021 - 7 ABR 6/20 - juris: BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - juris).

    Rn. 52 bb) Danach sind am Verfahren neben der Antragstellerin auch die Arbeitgeberin, der Betriebsrat und diejenigen Betriebsratsmitglieder zu beteiligen, die ihre Freistellungen aufgrund des gerichtlichen Verfahrens verlieren könnten und daher in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition betroffen sind (vgl. BAG 24. März 2021 - 7 ABR 6/20 - juris; 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - juris; LAG Düsseldorf 27. November 2019 - 4 TaBV 19/19 - juris).

    Rn. 53 Ebenso beteiligt ist der Betriebsrat, weil seine interne Organisation von der zu erwartenden Entscheidung abhängt (vgl. BAG BAG 24. März 2021 - 7 ABR 6/20 - juris).

    Die Arbeitgeberin ist in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer beteiligt, weil sie durch die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (BAG 24. März 2021 - 7 ABR 6/20 - juris).

    Um mehr Demokratie im betrieblichen Alltag zu verwirklichen, sollten die Minderheitenrechte im Betriebsverfassungsgesetz verstärkt, betrieblichen Minderheiten und kleineren Gewerkschaften der Zugang zur Betriebsratsarbeit erleichtert und für sie die Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit bei der täglichen Betriebsratsarbeit verbessert werden (BT-Drs. 11/2503 S. 23; BAG 24. März 2021 - 7 ABR 6/20 - juris; - 7 ABR 62/03 - juris; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - juris).

  • LAG Köln, 28.06.2024 - 9 TaBV 52/23

    Unwirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen bei Umgehung des gesetzlichen …

    Schließlich sind die Betriebsratsmitglieder S und B zu hören, weil sie in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition betroffen sind (vgl. BAG, Beschluss vom 24. März 2021 - 7 ABR 6/20 -, Rn. 13, juris; BAG…, Beschluss vom 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 -, BAGE 114, 119-135, Rn. 16).

    Auch die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder erfolgt im Hinblick darauf, dass die Arbeitnehmer einer Minderheitsgruppe ein erhebliches Interesse daran haben, unter den freigestellten Betriebsratsmitgliedern eine Person ihres Vertrauens zu finden (…BT-Drs. 11 /2503, S. 24; BAG, Beschluss vom 24. März 2021 - 7 ABR 6/20 -, Rn. 32, juris), nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG in geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

  • LAG Hamm, 28.01.2025 - 7 TaBV 35/24

    Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitgliedes auf Sachmittelausstattung

    Nach ständiger, zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 24.03.2021, 7 ABR 6/20, Rdnr. 12) ist entscheidend, welche Personen oder Stellen durch die von den Antragstellern begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtstellung unmittelbar betroffen sind.

    Rn. 43 c) Soweit der Betriebsrat bislang am Verfahren nicht beteiligt worden ist, konnte die Beschwerdekammer dies ohne weiteres nachholen, da die Beteiligteneigenschaft vom Gericht in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Beschwerdeinstanz, von Amts wegen zu prüfen und zu berücksichtigen ist (BAG vom 24.03.2021, aaO.).

  • LAG Hessen, 10.06.2024 - 16 TaBV 91/23
    Auf die Freistellungswahl kann die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz entsprechend herangezogen werden (BAG 24. März 2021 -7 ABR 6/20- Rn. 35).

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur entsprechenden Anwendung der Wahlordnung auf die Freistellungswahl (BAG 24. März 2021 -7 ABR 6/20-Rn. 35) ist damit auch der Meinungsstreit in der Literatur (…einerseits: GK-BetrVG/Weber, 12. Aufl., § 38 Rn. 54;… andererseits: Fitting, BetrVG, 32. Aufl., § 38 Rn. 38) entschieden.

  • LAG Hessen, 05.09.2024 - 12 Ta 158/24

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann auf die Freistellungswahl die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz entsprechend herangezogen werden (BAG 24. März 2021 - 7 ABR 6/20 - Juris).
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