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| BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 136/85 |
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Betriebsbedingte Kündigung, Drittmittel, Personalrat Mitwirkung
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 22.12.1983 - 2c Ca 1301/83
- LAG Schleswig-Holstein, 16.01.1985 - 4 Sa 144/84
- BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 136/85
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75
Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - …
Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 136/85
bb) Nach der abgestuften Darlegungs- und Beweislast dafür, daß eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich oder zumutbar ist, trifft nach § 1 Abs. 2 Satz A KSchG diese Beweislast den Arbeitgeber (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebs bedingte Kündigung).Wenn er darlegt, wie er sich eine Weiterbeschäftigung vorstellt, muß der Arbeitgeber unter Darlegung von Einzelheiten erläutern, aus welchen Gründen die Umsetzung auf einen entsprechenden freien Arbeitsplatz nicht möglich ist (BAG Urteil vom 3. Februar 1977, aaO).
- BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe - …
Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 136/85
Auf einen einheitlichen Kündigungswillen kommt es entscheidend an (vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 -AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972). - BAG, 05.09.1979 - 4 AZR 875/77
Zu möglichen Zeitpunkten der Anhörung des Personalrates bei Kündigung eines …
Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 136/85
2. Die lange Zeitdauer zwischen der Anhörung des Personalrats und der schließlich etwa eineinhalb Jahre später ausgesprochenen Kündigung steht der Wirksamkeit der Anhörung eben falls nicht entgegen (vgl. Urteil des BAG vom 5. September 1979 - 4 AZR 875/77 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwbG).
- BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 136/85
Die unternehmerische Entscheidung des Drittmittelempfängers unterliegt nur einer Mißbrauchs- oder Wi1lkürkontrolle (vgl. u.a. BAG 31, 158 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und BAG 32, 150 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebs bedingte Kündigung, ferner KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 336 a). - BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77
Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast - …
Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 136/85
Die unternehmerische Entscheidung des Drittmittelempfängers unterliegt nur einer Mißbrauchs- oder Wi1lkürkontrolle (vgl. u.a. BAG 31, 158 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und BAG 32, 150 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebs bedingte Kündigung, ferner KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 336 a). - BAG, 17.02.1982 - 7 AZR 846/79
Erfüllungsmodalitäten für die nach SchwbG § 12 erforderliche Zustimmung zur …
Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 136/85
Der Senat hat bereits im Urteil vom 17. Februar 1982 - 7 AZR 846/79 - BAG 38, 42 = AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG, zu I 2 b der Gründe ausgeführt, aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sei es geboten, daß der Arbeitgeber den Beginn der einmonatigen Kündigungserklärungsfrist eindeutig und ohne weitere Nachforschung ermitteln könne. - BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55
Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage - …
Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 136/85
Es reicht aus, daß sich ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung im Sinne des § 286 ZPO überhaupt stattgefunden hat (BAG 5, 221, 224 = AP Nr. 6 zu § 4 TUG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung, ständige Rechtsprechung). - BAG, 14.10.1965 - 2 AZR 455/64
Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 136/85
Das Arbeitsgericht hat sich insoweit zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Oktober 1965 - 2 AZR 455/64 - AP Nr. 26 zu § 66 BetrVG berufen, denn in dieser Entscheidung ist gerade ausgeführt worden, daß der einheitliche Kündigungswille durch den um die erste Kündigung geführten Prozeß aufrecht erhalten worden sei. - BAG, 01.12.1960 - 3 AZR 588/58
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Tatbestand des schlüssigen Verhaltens - …
Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 136/85
Auf seiten des Arbeitgebers ist nämlich darauf abzustellen, ob er oder sein Vertreter die Fortsetzung der Beschäftigung geduldet hat (vgl. KR-Hillebrecht, 2. Auf1., § 625 BGB Rz 8 und 9 m.w.N.; ferner BAG Urteil vom 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP Nr. 1 zu § 62 5 BGB mit Anmerkung von Hueck, der aus führt, bei einem Behördenangestellten komme es grundsätzlich darauf an, daß der Vorgesetzte, der über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu entscheiden habe, Kenntnis von der tat sächlichen Fortsetzung der Dienstleistung durch den Arbeitnehmer gehabt habe). - LAG Schleswig-Holstein, 16.01.1985 - 4 Sa 144/84
Mitwirkung des Personalrats - Beginn der Frist des § 15 Abs 3 SchwbG
Auszug aus BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 136/85
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16. Januar 1985 - 4 Sa 144/84 - wird zurück gewiesen .
- BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
Kündigung wegen Wegfalls von Drittmitteln - Auslegung eines Arbeitsvertrages mit …
Die unternehmerische Entscheidung des Drittmittelempfängers unterliegt nur einer Mißbrauchs- oder Willkürkontrolle (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, unter 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, nicht veröffentlicht, unter III 2 b aa der Gründe; BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 31, 158 [BAG 07.12.1978 - 2 AZR 155/77] = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung;… KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 336 a).Nach der abgestuften Darlegungs- und Beweislast dafür, daß eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und eine anderweitige Beschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht zumutbar ist, trifft nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG diese Beweislast den Arbeitgeber (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, nicht veröffentlicht, unter III 2 b bb der Gründe; Senatsurteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, unter 3 a der Gründe).
Wenn er darlegt, wie er sich seine Weiterbeschäftigung vorstellt, muß der Arbeitgeber unter Darlegung von Einzelheiten erläutern, aus welchen Gründen die Umsetzung auf einen entsprechenden freien Arbeitsplatz nicht möglich ist (…BAG Urteil vom 3. Februar 1977, aaO; Senatsurteile vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, nicht veröffentlicht …und vom 24. September 1986 - 7 AZR 181/85 -, nicht veröffentlicht, jeweils aaO;… siehe auch KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 314 m.n.N.).
- BAG, 21.06.1990 - 2 AZR 641/89
Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsbedingter …
Diese unternehmerische Entscheidung des Drittmittelempfängers unterliegt nur einer Mißbrauchskontrolle (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969, zu B II 2 d, bb der Gründe; BAG Urteil vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, zu III 2 b, aa der Gründe, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 - RzK 5 c Nr. 24, zu IV 1 der Gründe; Senatsurteil vom 24. August 1989 - 2 AZR 653/88 -, zu II 2 b der Gründe, nicht veröffentlicht;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 336 a). - BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88
Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Unwirksamkeit der Kündigung und …
Diese unternehmerische Entscheidung des Drittmittelempfängers unterliegt nur einer Mißbrauchskontrolle (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969, zu E II 2 d, bb der Gründe; BAG Urteile vom 5. September 1986 - 7 AZR 136/85 -, zu III 2 b, aa der Gründe, n.v. und vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 - RzK 5 c Nr. 24).
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