Rechtsprechung
| BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99, 7 AZR 546/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
- Judicialis
BeschFG § 1 Abs. 1; ; BeschFG § 1 Abs. 3; ; BeschFG § 1 Abs. 5; ; KSchG § 7
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeschFG § 1 Abs. 1, 3, 5; KSchG § 7
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arbeitsrecht; Wirksamkeit einer Befristung nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 27.03.1997 - 11 Ca 30/97
- LAG Baden-Württemberg, 07.10.1998 - 9 Sa 121/97
- BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99, 7 AZR 546/99
Papierfundstellen
- NZA 2001, 264
- BB 2000, 2368
- BB 2000, 2638
- DB 2001, 871
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (7)
- BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
Die Klägerin bedarf der Feststellung, der vorangegangene Vertrag habe nicht aufgrund der Befristung geendet, um dies gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG gegenüber der im letzten Vertrag vereinbarten, auf § 1 BeschFG gestützten Befristung geltend machen zu können (vgl. BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu B II 2 a aa der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B V 1 a der Gründe).In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B I der Gründe).
Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe mwN; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B V 1 a der Gründe).
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
Die Klägerin bedarf der Feststellung, der vorangegangene Vertrag habe nicht aufgrund der Befristung geendet, um dies gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG gegenüber der im letzten Vertrag vereinbarten, auf § 1 BeschFG gestützten Befristung geltend machen zu können (vgl. BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu B II 2 a aa der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B V 1 a der Gründe).Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe mwN; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B V 1 a der Gründe).
- BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an …
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B I der Gründe).Die Beklagte hat nicht hinreichend dargetan, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses am 5. Juli 1996 sei aufgrund greifbarer Tatsachen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten gewesen, daß für eine Beschäftigung der Klägerin über den 31. Dezember 1996 hinaus kein Bedarf bestehe (vgl. zum Erfordernis einer entsprechenden Prognose etwa BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182, zu II 3 a und b sowie 4 der Gründe).
- BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
Durch den vorbehaltlosen Abschluß eines Folgevertrags stellen die Arbeitsvertragsparteien ihre Vertragsbeziehungen regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage und heben ein etwa unbefristetes früheres Arbeitsverhältnis auf (st. Senatsrechtsprechung seit 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97 ).Zwar stellen die Arbeitsvertragsparteien durch einen ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrag ihre Vertragsbeziehungen regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage und heben zugleich konkludent ein etwa unbefristetes früheres Arbeitsverhältnis auf (st. Senatsrechtsprechung seit dem Urteil vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97, zu II der Gründe; BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 1 der Gründe).
- LAG Baden-Württemberg, 07.10.1998 - 9 Sa 121/97
Unwirksamkeit einer Befristung des Arbeitsvertrages nach § 1 BeschFG n.F.; Fehlen …
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
7 AZR 43/99 9 Sa 121/97.Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. Oktober 1998 - 9 Sa 121/97 - wird mit folgenden Maßgaben zurückgewiesen:.
- BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94
Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer …
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
Zwar stellen die Arbeitsvertragsparteien durch einen ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrag ihre Vertragsbeziehungen regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage und heben zugleich konkludent ein etwa unbefristetes früheres Arbeitsverhältnis auf (st. Senatsrechtsprechung seit dem Urteil vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97, zu II der Gründe; BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 1 der Gründe). - BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77
Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich - …
Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
Soll gleichwohl bereits vor Ablauf dieser Frist vertraglich auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristung verzichtet werden, so muß dies in der vertraglichen Vereinbarung unmißverständlich zum Ausdruck kommen (vgl. zum Verzicht auf Kündigungsschutz etwa BAG 3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - BAGE 32, 6 = AP KSchG 1969 § 4 Nr. 6, zu II 2 b der Gründe mwN).
- BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04
Befristung - Schriftform - Bestätigung
Denn für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt seines Abschlusses an (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 26 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B I 4 der Gründe; 15. Januar 2003 - 7 AZR 535/02 - AP TzBfG § 14 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I der Gründe). - BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 523/02
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Vorbehalt
Damit wird zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (BAG 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 136 = EzA BGB § 620 Nr. 107, zu II 1 der Gründe; 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 162 = EzA BGB § 620 Nr. 126, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 26 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B I 1 der Gründe mwN). - BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 200/00
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung)
Denn zum einen haben die Parteien durch den vor Klageerhebung vorbehaltlos geschlossenen Folgevertrag vom 28. Januar 1999 ihre Vertragsbeziehungen auf eine neue Grundlage gestellt und zugleich konkludent ein etwa unbefristetes früheres Arbeitsverhältnis aufgehoben (vgl. hierzu zuletzt BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - BB 2000, 2638 ff., zu B I 1 der Gründe mwN).
- BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung
Damit wird zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 33/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 253 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 1, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 26 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B I 1 der Gründe; 30. Oktober 1987 - 7 AZR 115/87 - BAGE 57, 13, 16 = AP BGB § 119 Nr. 8 = EzA BGB § 119 Nr. 13, zu I 1 der Gründe; 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73, 78 f. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97 = EzA BGB § 620 Nr. 76, zu II der Gründe). - BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung
Denn für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt seines Abschlusses an (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 26 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B I 4 der Gründe; 15. Januar 2003 - 7 AZR 535/02 - AP TzBfG § 14 Nr. 1, zu I der Gründe). - BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 654/03
Befristung - Vertretung
Damit wird zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 33/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 253 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 1, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 26 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B I 1 der Gründe). - LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vorübergehend bestehender …
Das hierfür erforderliche Feststellungsinteresse, das ohne weiteres aus der bei Versäumung der Klagefrist nach § 17 Satz 2 TzBfG i. v. m. § 7 KSchG eintretenden Fiktion der Wirksamkeit der Befristung folgt, ist nicht dadurch entfallen, dass die Parteien am 20.08.2003 vorbehaltlos einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben (BAG 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 - AP Nr. 26 zu § 1 BeschFG 1985 = EzA § 1 BeschFG 1984 Nr. 18 unter A der Gründe; offengelassen LAG Niedersachsen 12.01.2004 - 5 Sa 130/03 E - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter I. 1. der Gründe).Die Arbeitsvertragsparteien stellen ihre Vertragsbeziehungen durch einen ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrag regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage und heben zugleich konkludent ein etwa befristetes früheres Arbeitsverhältnis auf (ständige Rechtsprechung des BAG seit 08.04.1985 - 7 AZR 191/84 - AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 76 unter II. der Gründe; vgl. ferner 15.02.1985 - 7 AZR 680/94 -AP Nr. 166 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 130 unter I. 1. der Gründe; 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 - a.a.O. unter B. I. 1. der Gründe; 05.06.2002 - 7 AZR/205/01 - EzA SD 2002, Nr. 21, 9 bis 10 unter I. 1. der Gründe).
Ein grundsätzlich anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem Urteil des BAG vom 26.07.2000 (7 AZR 43/99 a.a.O. unter B I. 1. der Gründe).
- LAG Niedersachsen, 12.01.2004 - 5 Sa 1130/03
Konsequenz eines ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrages auf ein …
Die Rechtsprechung des BAG zum sog. Anschlussverbot nach dem BeschFG ist nicht ohne weiteres auf befristete Folgeverträge nach dem TzBfG zu übertragen (verl. z. B. 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 unter B. 1. der Gründe).Es kann dahinstehen, ob dieses Feststellungsinteresse dadurch entfallen ist, dass die Parteien am 20.08.2003 vorbehaltlos einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag geschlossen und ihre arbeitsvertraglichen Beziehungen damit auf eine neue Grundlage gestellt haben (für den Fall eines möglichen Verstoßes gegen das Anschlussverbot nach § 1 Absatz 3 Satz 1, 1. Alt. BeschFG verneinend BAG 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 - AP Nr. 26 zu § 1 BeschFG 1985 = EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 18 unter A der Gründe).
Denn die Arbeitsvertragsparteien stellen ihre Vertragsbeziehungen durch einen ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrag regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage und heben zugleich konkludent ein etwa befristetes früheres Arbeitsverhältnis auf (ständige Rechtsprechung des BAG seit 08.04.1985 - 7 AZR191/84 - AP Nr. 97 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 76 unter II. der Gründe; vgl. ferner 15.02.1995 - 7 AZR 680/94 - AP Nr. 166 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 130 unter I. 1. der Gründe; 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 - a. a. O. unter B I. 1. der Gründe; 05.06.2002 - 7 AZR 205/01 - EzA - SD 2002, Nr. 21, 9 bis 10 unter I. 1. der Gründe).
Ein grundsätzlich anderes Ergebnis folgt nicht aus dem Urteil des BAG vom 6.07.2000 (7 AZR 43/99 - a. a. O. unter B I. 1. der Gründe).
- LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 Sa 1735/02
Befristung im öffentlichen Dienst
Die Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens folgt bereits daraus, dass bei Versäumung der Klagefrist nach §§ 17 TzBfG, 7 KSchG die Wirksamkeit der Befristung fingiert wird (BAG 26.07.2000 NZA 2001, 264 zur Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG 1996).Ein Verzicht auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristung des vorausgegangenen Vertrages ist nur anzunehmen, wenn ein solcher unmissverständlich in der vertraglichen Vereinbarung zum Ausdruck kommt (BAG 26.07.2000 NZA 2001, 264).
Zwar ist nach der Rspr. des BAG regelmäßig davon auszugehen, dass die Arbeitsvertragsparteien bei einem ohne Vorbehalt abgeschlossenen Folgevertrag ihre Vertragsbeziehungen regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage stellen und zugleich konkludent ein etwa unbefristetes früheres Arbeitsverhältnis aufheben (BAG 26.07.2000 NZA 2001, 264; BAG 11.12.1985 AP Nr. 100 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- LAG Hamm, 07.07.2003 - 11 Sa 1481/02
Parallelfall zu 11 Sa 1733/02 (wirksame Befristung, Justizangestellte
Die Zulässigkeit eines solchen Feststellungsbegehrens folgt bereits daraus, dass bei Versäumung der Klagefrist nach §§ 17 TzBfG, 7 KSchG die Wirksamkeit der Befristung fingiert wird (BAG 26.07.2000 NZA 2001, 264 - zur Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG 1996 - ).Wird ein solcher Folgevertrag vor Ablauf der Klagefrist hinsichtlich der vorausgehenden derzeit noch aktuellen Befristung abgeschlossen, so ist darin nur dann ein Verzicht auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der vorausgehenden Befristung zu sehen, wenn ein solcher unmissverständlich in der vertraglichen Vereinbarung zum Ausdruck kommt (BAG 26.07.2000 NZA 2001, 264).
Zwar ist nach der Rspr. des BAG regelmäßig davon auszugehen, dass die Arbeitsvertragsparteien bei einem ohne Vorbehalt abgeschlossenen Folgevertrag ihre Vertragsbeziehungen regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage stellen und zugleich konkludent ein etwa unbefristetes früheres Arbeitsverhältnis aufheben (BAG 26.07.2000 NZA 2001, 264; BAG 11.12.1985 AP Nr. 100 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Dementsprechend geht die ständige Rechtsprechung des BAG dahin, dass in einem solchen Fall regelmäßig nur der explizit angegriffene letzte befristete Arbeitsvertrag zur gerichtlichen Überprüfung steht (BAG 26.07.2000 NZA 2001, 264; BAG 22.04.1998 AP 24 zu § 611 BGB Rundfunk; BAG 11.12.1985 AP 100 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- LAG Hamm, 03.11.2003 - 11 Sa 2022/02
Fehlende Aussicht eines dauerhaften Beschäftigungsbedarfs als sachlicher Grund …
- BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 32/04
Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung
- BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 205/01
Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02
Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG
- BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 537/99
Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 535/02
Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG
- BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 122/01
Rücknahme einer Entfristungsklage
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 1177/03
Befristeter Arbeitsvertrag zur mittelbaren Vertretung
- LAG Hamm, 12.12.2001 - 18 (5) Sa 1081/01
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 13/01
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 (5) Sa 1920/00
Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen …
- LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1081/00
Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen …
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 642/02
Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 11/01
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 09.05.2001 - 18 Sa 1461/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 21.03.2001 - 18 Sa 1652/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1654/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 1681/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 219/00
Befristung nach dem BeschFG
- LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 1920/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Bremen, 08.05.2001 - 1 Sa 231/00
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung; Verstoss von Tarifverträgen gegen …
- LAG Hamm, 21.03.2001 - 18 Sa 1651/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1653/00
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …
- LAG Thüringen, 26.09.2000 - 7 Sa 161/00
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG 1996
- LAG Niedersachsen, 12.01.2004 - 5 Sa 1174/03
Wirksamkeit von zwei aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen; Frist …
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02
Befristungsrecht - Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags; Anwendung des …
- LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2012 - 5 Sa 474/11
Arbeitnehmerüberlassung, fehlende Erlaubnis, Arbeitsverhältnis, fingiertes, …
- LAG Düsseldorf, 24.01.2001 - 12 Sa 1595/00
Arbeitsverhältnis: Befristung - Frist der Befristungsklage
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - 14 Sa 1741/09
Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf
- LAG Düsseldorf, 10.05.2001 - 11 (17) Sa 219/01
Anspruch auf höherer Eingruppierung nach dauerhafter Vertretungstätigkeit und …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 19 Sa 906/07
Tarifvertragliche Altersgrenzenregelung - Altersdiskriminierung - befristetes …
- LAG Sachsen, 04.08.2005 - 6 Sa 975/04
- ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
- LAG Hamm, 10.02.2004 - 10 Sa 283/03
Befristung des Arbeitsvertrages mit wissenschaftlichen Mitarbeitern …
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