Rechtsprechung
| BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bezahlte Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes für die Zeit der Teilnahme an einer erforderlichen Schulungsveranstaltung - Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeit nur bei Durchführung außerhalb der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen - Verletzung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsrat: mittelbare Diskriminierung von teilzeitgeschäftigen Mitgliedern bei ganztägigen Schulungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 23.09.1992 - 6 Ca 415/91
- LAG Hamburg, 27.05.1993 - 2 Sa 3/93
- BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 581/92
Teilnahme an Schulungsveranstaltung; mittelbare Diskriminierung
Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93
Bei den betriebsbedingten Gründen muß es sich um solche handeln, die sich aus der Eigenart des Betriebs oder seinen Abläufen ergeben (BAG Vorlagebeschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 581/92 (A) - BAGE 74, 351 [BAG 13.10.1993 - 10 AZR 294/92] = AP Nr. 90 zu § 37 BetrVG 1972, m.w.N.).Der Ausschluß von Ausgleichsansprüchen für teilzeitbeschäftigte Frauen, die als Betriebsratsmitglieder Zeiten außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit für die Teilnahme an erforderlichen Betriebsratsschulungen aufwenden, verletzt nicht das gemeinschaftsrechtliche Lohngleichheitsgebot (BAG Urteil vom 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BB 1997, 2218 [BAG 05.03.1997 - 7 AZR 581/92], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
- BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96
Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung
Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, m.w.N.) ist die betriebliche Übung eine regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine bestimmte Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. - BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92
Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung
Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 5 AZR 184/92 - AP Nr. 42 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 4 b der Gründe, m.w.N.) fehlt es an einer Grundrechtsverletzung, wenn die Ungleichbehandlung durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die in keinem Zusammenhang mit einer Benachteiligung wegen des Geschlechts stehen.
- BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92
Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem …
Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93
Der Ausschluß von Ausgleichsansprüchen für teilzeitbeschäftigte Frauen, die als Betriebsratsmitglieder Zeiten außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit für die Teilnahme an erforderlichen Betriebsratsschulungen aufwenden, verletzt nicht das gemeinschaftsrechtliche Lohngleichheitsgebot (BAG Urteil vom 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BB 1997, 2218 [BAG 05.03.1997 - 7 AZR 581/92], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 292/89
Kein Freizeitausgleich bei Betriebsratsschulung
Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93
Für die darüber hinaus geltend gemachten Wochenstunden, die die Klägerin in ihrer arbeitsfreien Zeit für den Schulungsbesuch aufgewendet hat, kann sie keinen Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG verlangen (BAG Urteil vom 18. September 1973 - 1 AZR 102/73 - BAGE 25, 305, 307 = AP Nr. 3 zu § 37 BetrVG 1972, zu 3 der Gründe mit Anm. Weiss; Urteil vom 19. Juli 1977 - 1 AZR 302/74 - AP Nr. 31 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 27. Juni 1990 - 7 AZR 292/89 - BAGE 65, 238, 240 f. = AP Nr. 76 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe). - BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89
Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung
Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93
In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß Art. 119 EG-Vertrag und Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG an die sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter strengere Anforderungen stellen als § 2 Abs. 1 BeschFG (BAG Urteile vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - BAGE 66, 264, 274 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung). - BAG, 13.10.1993 - 10 AZR 294/92
Wechselschichtzulage im Pflegedienst
Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93
Bei den betriebsbedingten Gründen muß es sich um solche handeln, die sich aus der Eigenart des Betriebs oder seinen Abläufen ergeben (BAG Vorlagebeschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 581/92 (A) - BAGE 74, 351 [BAG 13.10.1993 - 10 AZR 294/92] = AP Nr. 90 zu § 37 BetrVG 1972, m.w.N.). - BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 208/86
Zulässigkeit des Erreichens eines Mindestalters für Anspruch auf Invalidenrente - …
Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93
In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß Art. 119 EG-Vertrag und Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG an die sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter strengere Anforderungen stellen als § 2 Abs. 1 BeschFG (BAG Urteile vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - BAGE 66, 264, 274 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung). - BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 58/88
Mittelbare Diskriminierung in der Altersversorgung
Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93
In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß Art. 119 EG-Vertrag und Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG an die sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter strengere Anforderungen stellen als § 2 Abs. 1 BeschFG (BAG Urteile vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - BAGE 66, 264, 274 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung). - BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 302/74
Vergütungsanspruch für Reisezeiten bei Schulungen an arbeitsfreien Tagen
Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93
Für die darüber hinaus geltend gemachten Wochenstunden, die die Klägerin in ihrer arbeitsfreien Zeit für den Schulungsbesuch aufgewendet hat, kann sie keinen Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG verlangen (BAG Urteil vom 18. September 1973 - 1 AZR 102/73 - BAGE 25, 305, 307 = AP Nr. 3 zu § 37 BetrVG 1972, zu 3 der Gründe mit Anm. Weiss; Urteil vom 19. Juli 1977 - 1 AZR 302/74 - AP Nr. 31 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 27. Juni 1990 - 7 AZR 292/89 - BAGE 65, 238, 240 f. = AP Nr. 76 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe). - BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 102/73
Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anspruch auf das Arbeitsentgelt
- LAG Hamburg, 27.05.1993 - 2 Sa 3/93
Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich; Ausübung eines …
- BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05
Wiedereinstellung - Baugewerbe
Ergibt die Auslegung des Kündigungsschreibens, dass der Kläger nicht von einer Wiedereinstellungszusage für das Folgejahr ausgehen konnte, kann die Klage dennoch begründet sein, wenn sich der Wiedereinstellungsanspruch aus einer bei der Beklagten bestehenden betrieblichen Übung ergibt (zum Begriff der betrieblichen Übung: BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 164/04 - EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 6, zu II 3 d der Gründe mwN; 14. Januar 2004 - 10 AZR 251/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 19, zu II 2 a der Gründe; 12. November 1997 - 7 AZR 563/93 -, zu 5 der Gründe). - BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06
Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV …
Nach den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes zur Rechtsstellung der Betriebsräte erhalten die Mitglieder des Betriebsrats weder eine Amtsvergütung noch ist die Betriebsratstätigkeit eine zu vergütende Arbeitsleistung (BAG 12. November 1997 - 7 AZR 563/93 -). - BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06
Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV …
Nach den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes zur Rechtsstellung der Betriebsräte erhalten die Mitglieder des Betriebsrats weder eine Amtsvergütung noch ist die Betriebsratstätigkeit eine zu vergütende Arbeitsleistung (BAG 12. November 1997 - 7 AZR 563/93 -).
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