Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 03.01.2022 - 7 B 10005/22.OVG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 28 IfSG, § 28 Abs 1 IfSG, § 28a IfSG, § 28a Abs 1 IfSG, § 28a Abs 1 Nr 10 IfSG
Verhältnis der versammlungsrechtlichen Befugnis zum Erlass eines Versammlungsverbots zu den infektionsschutzrechtlichen Befugnissen zum Erlass notwendiger Schutzmaßnahmen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IfSG § 28a Abs. 1 Nr. 10
Rechtsschutz gegen Auflösen einer Versammlung ("Montagsspaziergänge") aufgrund hoher Infektionsgefahr während Corona-Pandemie
Kurzfassungen/Presse (6)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen Verbot von "Montagsspaziergängen" im Landkreis Südliche Weinstraße erfolglos
- lto.de (Kurzinformation)
"Corona-Spaziergängen": Verbote könnten rechtswidrig sein
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verbot von "Montagsspaziergängen" - Corona-Virus
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
OVG bestätigt Verbot von "Montagsspaziergängen" in Südpfalz
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verbot von Montagsspaziergängen nicht auf die Schnelle zu kippen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eilantrag gegen Verbot von „Montagsspaziergängen“ im Landkreis Südliche Weinstraße erfolglos - Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit des Verbot von "Montagsspaziergängen" nicht im Eilschutzverfahren zu klären
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 03.01.2022 - 5 L 1276/21
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.01.2022 - 7 B 10005/22.OVG
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.01.2022 - 7 B 10005/22
Zwar greift die Anmeldepflicht des § 14 VersammlG nicht bei Spontandemonstrationen und ihre Verletzung berechtigt nicht schematisch zur Auflösung oder zum Verbot der Versammlung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 = juris, Rn. 72 f.). - BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.01.2022 - 7 B 10005/22
Soweit möglich ist als Grundlage der gebotenen Interessenabwägung die Rechtsmäßigkeit der Maßnahme in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht nur summarisch zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, DVBl. 2013, 267 Rn. 18 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 13 B 1422/20
Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen Klimacamp - Erfassung personenbezogener …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.01.2022 - 7 B 10005/22
Höchst- oder obergerichtliche Rechtsprechung zu dieser Frage existiert - soweit ersichtlich - jedoch bislang nicht (zur früheren Rechtslage vor Inkrafttreten von § 28a Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 8 IfSG in der aktuellen Fassung vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2020 - 13 B 1422/20 -, juris, Rn. 8 ff.; OVG RP, Beschluss vom 17. März 2021 - 7 B 11475/20.OVG -, n.v.).
- VG Karlsruhe, 17.01.2022 - 14 K 119/22
Präventives Versammlungsverbot in Form der Allgemeinverfügung für ein …
Jedenfalls im Hinblick auf Versammlungsverbote, die nicht ausschließlich auf den Schutz vor infektionsschutzrechtlichen Gefahren zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), sondern (auch) auf eine genuin versammlungsrechtliche Gefahrenprognose gestützt werden, entfaltet § 28a Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. Abs. 8 S 1 Nr. 3 IfSG keine Sperrwirkung gegenüber § 15 Abs. 1 VersG (juris: VersammlG) (so im Ergebnis auch VG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2022 - 1 K 80/22 -, n.v, BA S. 6; offengelassen durch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.01.2022 - 7 B 10005/22 -, juris Rn. 10).Rn. 78 bb) Soweit in Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zuletzt die Frage aufgeworfen wurde, ob in der aktuellen Fassung von § 28a Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 IfSG eine infektionsschutzrechtliche Spezialregelung zu sehen ist, die eine Sperrwirkung gegenüber § 15 Abs. 1 VersG insoweit entfalten könnte, als sie einen Rückgriff auf diese allgemeine versammlungsrechtliche Befugnis zum Erlass eines Versammlungsverbots bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Verbreitung von COVID-19 jedenfalls grundsätzlich ausschließen könnte, ferner wie weit eine solche Sperrwirkung ggf. reichen würde und ob nicht Ausnahmen von einem solchen Grundsatz zuzulassen wären - namentlich für Fälle, in denen aufgrund des in der Vergangenheit bei vergleichbaren Versammlungen gezeigten Verhaltens der Teilnehmer zu erwarten ist, dass die Versammlungsteilnehmer Schutzmaßnahmen wie ein Abstandsgebot im öffentlichen Raum oder die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Maskenpflicht) nicht einhalten werden, die unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite infektionsschutzrechtlich erforderlich sein können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.01.2022 - 7 B 10005/22 -, juris Rn. 10; vorgehend VG Neustadt, Beschluss vom 03.01.2022 - 5 L 1276/21.NW -, juris), teilt die Kammer diese rechtlichen Bedenken jedenfalls für Fallgestaltungen wie die vorliegende nicht.
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2022 - 10 S 236/22
Präventives Verbot unangemeldeter Montagsspaziergänge
Die Untersagung einer Versammlung nach dieser Vorschrift ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat (Beschlussabdruck S. 4 f.) - nicht etwa deswegen "gesperrt", weil § 28a Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 IfSG die Untersagung von Versammlungen nach dem Ende (§ 5 Abs. 1 Satz 3 IfSG) der vom Deutschen Bundestag - auf Grund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 - zuletzt am 25.08.2021 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I S. 4072) als infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme ausschließt (vgl. ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2022 - 9 S 178/22 - unv.; BayVGH, Beschlüsse vom 19.01.2022 - 10 CS 20.162 - BeckRS 2022, 921 und vom 17.01.2022 - 10 CS 22.126 - unv., jeweils zu Art. 15 BayVersG; VG Freiburg…, Beschluss vom 27.01.2022 - 8 K 165/22 - BeckRS 2022, 752 Rn. 13; VG Stuttgart…, Beschluss vom 27.01.2022 - 1 K 371/22 - juris Rn. 14 ; offenlassend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.01.2022 - 7 B 10005/22 - juris Rn. 8 ff.). - VG Stuttgart, 12.01.2022 - 1 K 80/22
Verbot einer veranstalterlosen Versammlung
Die Anwendung dieser Vorschriften zur Abwendung von Gefahren, die von einem erhöhten Infektionsrisiko ausgehen, ist nicht dadurch gesperrt, dass der an die Gesundheitsbehörden adressierte, die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des § 15 Abs. 1 VersammlG lediglich ergänzende und bereichsspezifisch konkretisierende § 28a Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 IfSG nach dem Ende einer durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Untersagung von Versammlungen oder Aufzügen als mögliche Schutzmaßnahme ausdrücklich ausschließt (…vgl. HessVGH, Beschl. v. 19.03.2021 - 2 B 588/21 -, juris Rn. 6;… BayVGH, Beschl. v. 21.02.2021 - 10 CS 21.526 -, juris Rn. 14 f.;… VG Kassel, Beschl. v. 18.06.2021 - 6 L 1137/21.KS -, juris Rn. 8;… Kniesel/Poscher in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 7. Aufl. 2021, Abschnitt I, Rn. 154 ff.;… s. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20 -, juris Rn. 16; offengelassen von OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 03.01.2022 - 7 B 10005/22.OVG -, juris).
- VG Koblenz, 25.07.2022 - 3 K 268/22
Verbot der "Montags- und Samstagsspaziergänge" in Koblenz und Andernach war …
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz habe die Frage der Sperrwirkung durch § 28a Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 IfSG in seinem Beschluss vom 3. Januar 2022 7 B 10005/22.OVG ausdrücklich offen gelassen, jedenfalls aber eine Ausnahme, wie z. B. in Fällen von Verstößen gegen infektionsschutzrechtliche Vorgaben in der Vergangenheit, als möglich erwogen.Bei § 28a Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 28a Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 IfSG a. F. handelt es sich jedoch nicht um abschließende infektionsschutzrechtliche Spezialregelungen, die eine grundsätzliche Sperrwirkung dergestalt entfalten, dass ein Rückgriff auf die allgemeine versammlungsrechtliche Befugnis in § 15 Abs. 1 VersG zum Erlass von Versammlungsverboten aus Gründen des Infektionsschutzes grundsätzlich ausgeschlossen wäre (vgl. auch Hessischer VGH…, Beschluss vom 19. März 2021 2 B 588/21 , juris Rn. 6;… Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2022 10 CS 22.125 und 10 CS 22.126 , juris Rn. 12 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 4. Februar 2022 10 S 236/22 , juris Rn. 6; offen gelassen von OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. Januar 2022 7 B 10005/22.OVG , juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 17.01.2022 - 10 CS 22.126
Erfolgreicher Eilantrag gegen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Starnberg …
Rn. 11 Soweit das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (vgl. OVGRhPf, B.v. 3.1.2022 - 7 B 10005/22.OVG - Pressemitteilung vom 3. Januar 2022 abrufbar unter https://ovg.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/eilantrag-gegen-verbot-von-montagsspaziergaengen-im-landkreis-suedliche-weinstrasse-erfolglos/; vgl. auch VG Düsseldorf, B.v. 7.1.2022 - 29 L 23/22 für ein auf § 28 Abs. 1 IfSG i.V.m. § 7 CoronaSchVO NRW gestütztes Versammlungsverbot, abrufbar unter https://rewis.io/urteile/urteil/fdv-07-01-2022-29-l-2322/) Zweifel an der Möglichkeit eines Versammlungsverbots aus Gründen des Infektionsschutzes geäußert hat, teilt der Senat diese Zweifel nicht. - OVG Niedersachsen, 18.04.2023 - 10 ME 52/23
Alternativroute; Autobahnkreuz; Bundesautobahn; Demonstration; …
Lässt sich die Rechtmäßigkeit bei summarischer Prüfung nicht eindeutig beurteilen, bedarf es schließlich einer allgemeinen Interessenabwägung im Sinne einer Folgenabwägung (…BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 27.6.2022 - 1 BvQ 45/22 -, juris Rn. 13;… Senatsbeschluss vom 9.10.2020 - 10 ME 199/20 -, juris Rn. 8; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 8.11.2022 - 5 B 195/22 -, juris Rn. 11; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3.1.2022 - 7 B 10005/22 -, juris Rn. 6). - VG Freiburg, 24.01.2022 - 4 K 142/22
Coronapandemie: befristetes Verbot von unangemeldeten Versammlungen in der Form …
Rn. 17 Die Anwendung dieser Vorschriften zur Abwendung von Gefahren, die von einem erhöhten Infektionsrisiko ausgehen, ist voraussichtlich nicht dadurch gesperrt, dass der an die Gesundheitsbehörden adressierte, die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des § 15 Abs. 1 VersG lediglich ergänzende und bereichsspezifisch konkretisierende § 28a Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 IfSG nach dem Ende der durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Untersagung von Versammlungen oder Aufzügen als mögliche Schutzmaßnahme ausschließt (…vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 12.01.2022 - 1 K 80/22 -, juris, Rn. 16 mit Hinweisen auf Hess. VGH, Beschl. v. 19.03.2021 - 2 B 588/21 -, juris, Rn. 6;… Bayer. VGH, Beschl. v. 21.02.2021 - 10 CS 21.526 -, juris Rn. 14 f.;… VG Kassel, Beschl. v. 18.06.2021 6 L 1137/21.KS -, juris Rn. 8;… Kniesel/Poscher in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 7. Aufl. 2021, Abschnitt I, Rn. 154 ff.;… ferner BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20 -, juris Rn. 16;… VG Karlsruhe, Beschl. v. 17.01.2022 14 K 119/22 -, juris, Rn. 78 ff.; offengelassen von OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 03.01.2022 - 7 B 10005/22.OVG -, juris, Rn. 9 ff.). - VG Düsseldorf, 03.02.2022 - 29 K 78/22
Versammlung Aufzug Versammlung Beschränkung Auflage Verbot Untersagung …
Rn. 125 Vgl. zur Untersagung eines Aufzugs nur aus der obergerichtlichen Rechtsprechung: OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2021 - 15 B 339/21 -, juris: Rechtsgrundlage § 28a Abs. 1 Nr. 10 IfSG, Anordnung durch die Infektionsschutzbehörde; VGH München, Beschluss vom 21. Februar 2021 - 10 CS 21.526 -, juris: Rechtsgrundlage § 28a Abs. 1 Nr. 10 IfSG, Anordnung durch die Versammlungsbehörde; OVG Bautzen, Beschluss vom 13. März 2021 - 6 B 432/20 -, juris: Rechtsgrundlagen § 28a Abs. 1 Nr. 10 IfSG und § 15 SächsVersG, Anordnung durch die Versammlungsbehörde; zu einem Versammlungsverbot durch Allgemeinverfügung: OVG Koblenz, Beschluss vom 3. Januar 2022 - 7 B 10005/22 -, juris: Rechtsgrundlage § 15 VersammlG; mögliche Sperrwirkung von § 28a Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 IfSG offen gelassen. - VG Hamburg, 28.01.2022 - 9 E 356/22
Erfolgloser Eilantrag gegen die aufgrund befürchteter Verstöße gegen die …
Allerdings rechtfertigen diese Erkenntnisse auch die Annahme, dass große Menschenansammlungen, insbesondere wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden und keine Mund-Nase-Bedeckung getragen wird, ein erhöhtes Risiko für Infektionen auch im Freien bergen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3.1.2022, 7 B 10005/22, juris Rn. 13 - 14).Insbesondere ist es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit durch ein Versammlungsverbot auch nicht geboten, erneute Verstöße gegen Auflagen zur Maskenpflicht oder Abstandsgebote bei weiteren Versammlungen abzuwarten, womit bestehende Infektionsrisiken zudem schon eingetreten sind, und dann gegebenenfalls die Versammlung aufzulösen, wenn solche Verstöße - wie hier - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3.1.2022, 7 B 10005/22, juris Rn. 13 - 14).
- VG Hamburg, 14.01.2022 - 17 E 151/22
Erfolgloser Eilantrag gegen die aufgrund befürchteter Verstöße gegen die …
Allerdings rechtfertigen diese Erkenntnisse auch die Annahme, dass große Menschenansammlungen, insbesondere wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden und keine Mund-Nase-Bedeckung getragen wird, ein erhöhtes Risiko für Infektionen auch im Freien bergen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3.1.2022, 7 B 10005/22, juris Rn. 13 - 14).Insbesondere ist es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit durch ein Versammlungsverbot auch nicht geboten, erneute Verstöße gegen Auflagen zur Maskenpflicht oder Abstandsgebote bei weiteren Versammlungen abzuwarten, womit bestehende Infektionsrisiken zudem schon eingetreten sind, und dann gegebenenfalls die Versammlung aufzulösen, wenn solche Verstöße - wie hier - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3.1.2022, 7 B 10005/22, juris Rn. 13 - 14).
- OVG Niedersachsen, 22.04.2023 - 10 ME 56/23
Beschluss; Bindungswirkung; Gefahrenprognose; neuer Bescheid; Bindungswirkung …
- VG Koblenz, 26.09.2022 - 3 K 448/22
Verbot der "Montags- und Samstagsspaziergänge" in Bad Kreuznach war rechtmäßig
- VG München, 19.01.2022 - M 33 S 22.216
Keine präventive Untersagung von Versammlungen gegen Corona-Maßnahmen
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2023 - 7 E 10164/23
Streitwertermittlung bei versammlungsrechtlichen Auflagen
- VG Koblenz, 14.01.2022 - 3 L 38/22
Erfolglose Eilanträge gegen das Verbot nicht angemeldeter "Spaziergänge" in der …
- VG München, 17.01.2022 - M 33 S 22.185
Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Allgemeinverfügung zu Protesten gegen …
- VG München, 26.01.2022 - M 33 S 22.360
Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung
- VG Koblenz, 25.07.2022 - 3 K 269/22
Verbot der "Montags- und Samstagsspaziergänge" in Koblenz und Andernach war …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".