Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 7 B 10375/19.OVG |
Volltextveröffentlichung
- esovgrp.de
GG Art 19,GG Art 19 Abs 4,GG Art... 19 Abs 4 S 1,KitaG § 5,KitaG § 5 Abs 1,KitaG § 5 Abs 1 S 2,SGB VIII § 22,SGB VIII § 24,SGB VIII § 24 Abs 1,SGB VIII § 24 Abs 2,VwGO § 123,VwGO § 123 Abs 1,VwGO § 123 Abs 1 S 2
Anordnung, Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund, Betreuung, Betreuungsplatz, Bildung, Dringlichkeit, Dringlichkeitsinteresse, Eingewöhnungszeit, einstweilige Anordnung, Eltern, Erwerbstätigkeit, Erziehung, frühkindliche Bildung, frühkindliche Förderung, Förderung, ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12
Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 7 B 10375/19
Der Anspruch auf Zuweisung eines real verfügbaren Platzes erledigt sich durch Zeitablauf mit jedem Tag, für den keine Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Verschaffung eines Kindergartenplatzes ausgesprochen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35.12 -, juris Rn. 38). - BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09
Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 7 B 10375/19
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 2009 (- 1 BvR 1702/09 -, juris, Rn. 24 zur Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG zugunsten eines muslimischen Metzgers für das Schächten und den in diesem Kontext betroffenen Grundrechten) ist der Anordnungsanspruch bei einer Fallgestaltung, in der dieser bei Versagung des vorläufigen Rechtsschutzes fortschreitend endgültig vereitelt wird, für die Prüfung des Anordnungsgrundes in weitem Umfang vorgreiflich. - VGH Baden-Württemberg, 18.07.2018 - 12 S 643/18
Anordnungsgrund bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Zuweisung eines …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 7 B 10375/19
Sie würde im Übrigen zum Verlust der gesetzlich angelegten eigenständigen Bedeutung des Anordnungsgrundes führen (VGH BW, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 12 S 643/18 -, juris, Rn. 20).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2019 - 7 B 10851/19
Anspruch auf zumutbaren Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtung in Mainz
Der wesentliche Nachteil im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO liegt für die Antragstellerin in der irreversiblen Nichterfüllung ihres unaufschiebbaren Anspruchs auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35/12 -, juris, Rn. 38), ohne dass dies durch eine Betreuungsmöglichkeit durch ihre Eltern, die beide seit dem 1. Juli 2019 erwerbstätig sind, kompensiert werden könnte (vgl. Beschluss des Senats vom 11. April 2019 - 7 B 10375/19.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP). - VG Mainz, 21.01.2020 - 1 L 10/20
Anordnung, Anordnungsgrund, Arbeit, Arbeitsbeginn, Arbeitsstelle, …
Sie bleibt für diesen Zeitraum in irreversibler Weise unerfüllt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 7 B 10375/19.OVG -, BA S. 4 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35.12 -, juris Rn. 38).Die Frage, ob die Zuweisung eines Kindergartenplatzes für die Antragstellerin so dringlich ist, dass es bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer Zwischenregelung bedarf, weil ihr ein Abwarten zur Abwendung wesentlicher Nachteile unzumutbar ist, ist daher aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (so OVG RP, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 7 B 10375/19.OVG -, BA S. 3 f.; VGH BW…, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 12 S 643/18 -, juris Rn. 20).
Diese Umstände sind auch grundsätzlich geeignet, ein Dringlichkeitsinteresse zu begründen, da es ein hervorgehobenes Ziel der öffentlichen Jugendhilfe ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern (vgl. OVG RP, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 7 B 10375/19.OVG -, BA S. 5 m.w.N.; VGH BW…, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 12 S 643/18 -, juris Rn. 20).
Vielmehr ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 2 KitaG, dass lediglich ein Anspruch auf Verschaffung eines Kindergartenplatzes in zumutbarer Entfernung besteht (vgl. hierzu OVG RP, Beschluss vom 11. April 2019 - 7 B 10375/19.OVG -, BA S. 5f.); gleiches gilt für den Anspruch aus § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII (vgl. zum Anspruch aus § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII: BVerwG…, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 5 C 19/16 -, juris Rn. 41 ff.).
Ein solcher Anspruch stünde der Antragstellerin jedoch lediglich dann zu, wenn es sich bei diesen Kindertagesstätten um die einzigen Einrichtungen handeln würde, die ihrem konkret-individuellen Bedarf entsprechen würden, der Anspruch aus § 5 Abs. 1 KitaG sich also auf diese Kindertagesstätten verdichtet bzw. reduziert hätte (vgl. hierzu OVG RP, Beschluss vom 11. April 2019 - 7 B 10375/19.OVG -, BA S. 5 f.).
- VG Mainz, 09.03.2020 - 1 L 76/20
Bei summarischer Prüfung besteht ein Anspruch auf Verschaffung eines …
Sie bleibt für diesen Zeitraum in irreversibler Weise unerfüllt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 7 B 10375/19.OVG -, BA S. 4 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35.12 -, juris Rn. 38).Die Frage, ob die Zuweisung eines Kindergartenplatzes für die Antragstellerin so dringlich ist, dass es bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer Zwischenregelung bedarf, weil ihr ein Abwarten zur Abwendung wesentlicher Nachteile unzumutbar ist, ist daher aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (so OVG RP, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 7 B 10375/19.OVG -, BA S. 3 f.; VGH BW…, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 12 S 643/18 -, juris Rn. 20).
Der hierfür erforderliche wesentliche Nachteil liegt in dem Umstand begründet, dass die Eltern der Antragstellerin beide berufstätig sind und die irreversible Nichterfüllung des Anspruchs der Antragstellerin auf Förderung in einem Kindergarten daher nicht durch die Betreuung seitens der Eltern kompensiert werden kann (so in einer vergleichbaren Konstellation OVG RP…, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 7 B 10851/19.OVG -, juris Rn. 8; vgl. ferner OVG RP, Beschluss vom 11. April 2019 - 7 B 10375/19.OVG -, BA S. 3 ff.).
Die verspätete Antragstellung seitens der Mutter der Antragstellerin ist den Eltern auch nicht vorwerfbar, denn diese durften aufgrund des zum 8. März 2020 entstehenden Anspruchs ihrer Tochter auf einen Kindergartenplatz mit dem Nachweis eines entsprechenden Platzes durch den Antragsgegner rechnen; insoweit ist zu berücksichtigen, dass es gerade ein hervorgehobenes Ziel der öffentlichen Jugendhilfe ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern (vgl. OVG RP, Beschluss vom 11. April 2019 - 7 B 10375/19.OVG -, BA S. 5 m.w.N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2020 - 7 B 10222/20
Bedeutung einer Warteliste als Nachweis der Belegung aller Betreuungsplätze in …
Der wesentliche Nachteil im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO liegt für die Antragstellerin in der irreversiblen Nichterfüllung ihres unaufschiebbaren Anspruchs auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35/12 -, juris Rn. 38), ohne dass dies durch eine Betreuungsmöglichkeit durch ihre Eltern kompensiert werden könnte (vgl. Beschluss des Senats vom 11. April 2019 - 7 B 10375/19.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP). - VG Saarlouis, 10.02.2022 - 3 L 85/22
Anspruch auf Verschaffung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte
Die Antragstellerin kann auch nicht auf eine Betreuung durch ihre Eltern oder Großeltern verwiesen werden.[Vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.04.2019 - 7 B 10375/19.OVG -, ESOVG Rheinland-Pfalz][Vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.04.2019 - 7 B 10375/19.OVG -, ESOVG Rheinland-Pfalz] Die Eltern sind unter Berücksichtigung der Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG und der Wertung des § 22 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung rechtlich nicht uneingeschränkt verpflichtet, einen Betreuungsbedarf abzudecken, den eigentlich unmittelbar der Anspruch aus § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII befriedigen soll.[Vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2021 - 12 S 3227/21-, juris und die in dieser Entscheidung zitierten Ausführungen des vorgehenden Beschlusses des VG Karlsruhe vom 04.10.2021 - 8 K 3041/21 -][Vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2021 - 12 S 3227/21-, juris und die in dieser Entscheidung zitierten Ausführungen des vorgehenden Beschlusses des VG Karlsruhe vom 04.10.2021 - 8 K 3041/21 -] Aus demselben Grund verbietet sich auch ein Verweis auf eine Betreuung durch die Großmutter, die nach dem Vorbringen der Antragstellerin lediglich vorübergehend die Betreuung sichergestellt hat.
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