Tierschutzgesetz
| Dritter Abschnitt - Töten von Tieren (§§ 4 - 4c) |
(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist.
(2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn
| 1. | sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist, | |
| 2. | die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuß von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder | |
| 3. | dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach § 4b Nr. 3 bestimmt ist. |
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 04.07.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 13.07.2013 | Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes | 04.07.2013 |
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Rechtsprechung zu § 4a TierSchG
87 Entscheidungen zu § 4a TierSchG in unserer Datenbank:
- VG Magdeburg, 04.07.2016 - 1 A 1198/14
Bestätigung eines Verbots zum Halten und Betreuen von Schweinen
Zum selben Verfahren:
- VG Magdeburg, 15.12.2014 - 1 B 1197/14
Verbot des Haltens und Betreuens von Schweinen bestätigt
- VG Magdeburg, 15.12.2014 - 1 B 1197/14
- VG Gießen, 25.02.2009 - 10 L 80/09
Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09
Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von ...
- BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09
- BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 29.16
Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 28.16
Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig
- BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 28.16
- VGH Hessen, 24.11.2004 - 11 UE 317/03
Ausnahmegenehmigung zum Schächten
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
Schächten
- BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvR 1783/99
Festsetzung des Gegenstandswertes einer anwaltlichen Tätigkeit
- BVerwG, 19.09.2005 - 3 B 30.05
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - ...
- BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
Querverweise
Auf § 4a TierSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 18