Tierschutzgesetz
Dritter Abschnitt - Töten von Tieren (§§ 4 - 4c) |
(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist.
(2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn
1. | sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist, | |
2. | die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuß von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder | |
3. | dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach § 4b Nr. 3 bestimmt ist. |
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 04.07.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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13.07.2013 | Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes | 04.07.2013 |
Rechtsprechung zu § 4a TierSchG
83 Entscheidungen zu § 4a TierSchG in unserer Datenbank:
- VG Gießen, 25.02.2009 - 10 L 80/09
Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09
Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von ...
- BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09
- VG Osnabrück, 08.12.2023 - 2 B 38/23
Abstrakte Gefahr; Erlass; konkrete Gefahr; Marokko; Rindertransport; Schächtung; ...
- VG Magdeburg, 04.07.2016 - 1 A 1198/14
Bestätigung eines Verbots zum Halten und Betreuen von Schweinen
Zum selben Verfahren:
- VG Magdeburg, 15.12.2014 - 1 B 1197/14
Verbot des Haltens und Betreuens von Schweinen bestätigt
- VG Magdeburg, 15.12.2014 - 1 B 1197/14
- BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 28.16
Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 29.16
Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig
- BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 29.16
- VGH Bayern, 22.07.2011 - 9 BV 09.2892
Fortsetzungsfeststellungsklage; Verbot des Schlachtens ohne Betäubung ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 29.07.2009 - M 18 K 08.6337
Fortsetzungsfeststellungsklage; Schlachten ohne Betäubung (Schächten)
- VG München, 29.07.2009 - M 18 K 08.6337
- VGH Hessen, 24.11.2004 - 11 UE 317/03
Ausnahmegenehmigung zum Schächten
Querverweise
Auf § 4a TierSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 18