Tierschutzgesetz
Dritter Abschnitt - Töten von Tieren (§§ 4 - 4c) |
1Das Bundesministerium wird ermächtigt, für die Zwecke der §§ 4 und 4a durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. | a) | das Schlachten von Fischen und anderen kaltblütigen Tieren zu regeln, | |
b) | bestimmte Tötungsarten und Betäubungsverfahren näher zu regeln, vorzuschreiben, zuzulassen oder zu verbieten, | ||
c) | die Voraussetzungen näher zu regeln, unter denen Schlachtungen im Sinne des § 4a Abs. 2 Nr. 2 vorgenommen werden dürfen, | ||
d) | nähere Vorschriften über Art und Umfang der zum Betäuben oder Töten von Wirbeltieren erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über das Verfahren zu deren Nachweis zu erlassen, | ||
e) | nicht gewerbliche Tätigkeiten zu bestimmen, die den Erwerb des Sachkundenachweises zum Töten von Wirbeltieren erfordern, | ||
um sicherzustellen, daß den Tieren nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zugefügt werden, | |||
2. | das Schlachten von Tieren im Rahmen der Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens vom 10. Mai 1979 über den Schutz von Schlachttieren (BGBl. 1983 II S. 770) näher zu regeln, | ||
3. | für das Schlachten von Geflügel Ausnahmen von der Betäubungspflicht zu bestimmen. |
2Rechtsverordnungen nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und d bedürfen,
Fassung aufgrund der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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27.06.2020 | Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 19.06.2020 | |
05.08.2014 | Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregistergesetzes und des Tierschutzgesetzes | 28.07.2014 | |
13.07.2013 | Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes | 04.07.2013 | |
25.04.2006 | Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften | 19.04.2006 |
Rechtsprechung zu § 4b TierSchG
9 Entscheidungen zu § 4b TierSchG in unserer Datenbank:
- VG Arnsberg, 02.05.2016 - 8 K 116/14
Rechtswidrigkeit der Untersagung der Tötung männlicher Küken durch eine ...
- VGH Bayern, 22.07.2011 - 9 BV 09.2892
Fortsetzungsfeststellungsklage; Verbot des Schlachtens ohne Betäubung ...
- VG Berlin, 15.02.2017 - 24 K 188.14
Tierschutzrechtliche Anordnung hinsichtlich der Hälterung von lebenden Hummern
- VG Karlsruhe, 14.03.2019 - 12 K 3450/16
Maßgabe, Schlachtschweine in Betäubungsfallen oder ähnlichen Einrichtungen ...
- OLG Hamburg, 27.02.1992 - Ss OWi 652/91
Betriebsleiter; Betriebsorganisation; Erfüllung betriebsbezogener Pflichten; ...
- VG Koblenz, 12.10.1995 - 2 K 616/95
Angeln als zulässige Form des Fischfanges ; Aufsichtsklage gegen die Aufhebung ...
- VGH Hessen, 24.11.2004 - 11 UE 317/03
Ausnahmegenehmigung zum Schächten
- BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
Schächten
- OLG Hamm, 27.02.1992 - Ss OWi 652/91
Querverweise
Auf § 4b TierSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Töten von Tieren
- § 4a
- Tierversuche
- § 8
- Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
- § 11
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 18