Rechtsprechung
| BVerwG, 03.07.1978 - 7 B 113.78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Auskunftsanspruch - Erteilung eines Notenspiegels - Klassenarbeit
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Kein Anspruch auf Erteilung eines Notenspiegels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Informationsrecht (Eltern und Schüler) - Einzelnoten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 17.02.1977 - IX VG 2942/76
- OVG Hamburg, 15.02.1978 - Bf III 10/77
- BVerwG, 03.07.1978 - 7 B 113.78
Papierfundstellen
- MDR 1978, 1050
- DÖV 1978, 845
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
Auszug aus BVerwG, 03.07.1978 - 7 B 113.78
Weder die genannten Grundrechte noch das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes (vgl. dazu BVerwGE 47, 194 [198 f.] sowie im selben Sinne Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75 u.a. - in JZ 1978, 304) fordern eine gesetzliche Regelung, in welcher Weise und in welchem Umfang Eltern und Schüler über den schulischen Leistungsstand - und zwar nicht nur über den Leistungsstand des einzelnen Schülers selbst, sondern über den der Klasse insgesamt und damit auch der Mitschüler - informiert werden; zu den wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen, deren Festlegung jedenfalls in den Grundzügen dem Gesetzgeber vorbehalten ist (…BVerwGE a.a.O.), gehören die damit verbundenen Fragen nicht. - BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus BVerwG, 03.07.1978 - 7 B 113.78
Mit Recht hat das Oberverwaltungsgericht angenommen, daß diese Rechtslage dem Grundgesetz entspricht, und dies unter Bezugnahme auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Art. 7 Abs. 1 GG damit begründet, daß Eltern und Staat "in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken" als gleichgeordnete Erziehungsträger ihre gemeinsame Aufgabe der Erziehung des Kindes erfüllen (BVerfGE 34, 165 [183]). - BVerwG, 15.11.1974 - VII C 8.73
Verpflichtung des Gesetzgebers zur Vornahme wesentlicher Entscheidungen im …
Auszug aus BVerwG, 03.07.1978 - 7 B 113.78
Weder die genannten Grundrechte noch das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes (vgl. dazu BVerwGE 47, 194 [198 f.] sowie im selben Sinne Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75 u.a. - in JZ 1978, 304) fordern eine gesetzliche Regelung, in welcher Weise und in welchem Umfang Eltern und Schüler über den schulischen Leistungsstand - und zwar nicht nur über den Leistungsstand des einzelnen Schülers selbst, sondern über den der Klasse insgesamt und damit auch der Mitschüler - informiert werden; zu den wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen, deren Festlegung jedenfalls in den Grundzügen dem Gesetzgeber vorbehalten ist (…BVerwGE a.a.O.), gehören die damit verbundenen Fragen nicht.
- BVerwG, 29.05.1981 - 7 B 170.80
Staatlicher Erziehungsauftrag - Erziehung zum Sozialverhalten - Unterschiedliche …
Demgemäß hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 03.07.1978 - BVerwG 7 B 113.78 - (DÖV 1978, 845 = JZ 1978, 604 = MDR 1978, 1050 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 57) ausgesprochen, daß Bundesrecht nicht gebietet, einem Schüler oder seinen Eltern generell nach jeder Klassenarbeit eine Übersicht über die in der gesamten Klasse erreichten Noten (Notenspiegel) zugänglich zu machen.Der Senat hat in seinem Urteil vom 14.07.1978 - BVerwG 7 C 11.76 (BVerwGE 56, 155) für die Versetzung eines Schülers die Notwendigkeit einer rechtssatzmäßigen Regelung bejaht, andererseits in seinem Beschluß vom 03.07.1978 - BVerwG 7 B 113.78 (…a.a.O.) für den allgemeinen Auskunftsanspruch von Eltern und Schülern außerhalb der Zeugnisse das Erfordernis einer gesetzlichen Regelung verneint.
- BVerwG, 29.05.1981 - 7 B 169.80
Erziehung zum Sozialverhalten als Teil des staatlichen Erziehungsauftrags in der …
Demgemäß hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 3. Juli 1978 - BVerwG 7 B 113.78 - (DÖV 1978, 845 = JZ 1978, 604 = MDR 1978, 1050 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 57) ausgesprochen, daß Bundesrecht nicht gebietet, einem Schüler oder seinen Eltern generell nach jeder Klassenarbeit eine Übersicht über die in der gesamten Klasse erreichten Noten (Notenspiegel) zugänglich zu machen.Der Senat hat in seinem Urteil vom 14. Juli 1970 - BVerwG 7 C 11.76 - (BVerwGE 56, 155) für die Versetzung eines Schülers die Notwendigkeit einer rechtssatzmäßigen Regelung bejaht, andererseits in seinem Beschluß vom 3. Juli 1978 - BVerwG 7 B 113.78 - (…a.a.O.) für den allgemeinen Auskunftsanspruch von Eltern und Schülern außerhalb der Zeugnisse das Erfordernis einer gesetzlichen Regelung verneint.
- VGH Hessen, 12.10.1994 - 1 UE 1042/92
Mindestinhalt der Zeugnisse der Klasse 2 der Grundschule - verbalisierte …
Einigkeit besteht weiter darüber, daß es der Gestaltungsfreiheit des Gesetz- oder Verordnungsgebers unterliegt, in welcher Weise die Schule ihrer Informationspflicht im einzelnen nachkommt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1978, DÖV 1978, 845; Niehues a.a.O.
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 27/82 Einen Vertrauensschutz, den der Kläger offenbar daraus ableitet, daß die Fachlehrer von sich aus keine Information über den Leistungsstand gegeben haben, besteht bereits deshalb nicht, weil - mangels einer speziellen gesetzlichen Regelung - ein allgemeiner Anspruch des Schülers oder seiner Eltern auf Unterrichtung über den schulischen Leistungsstand zu verneinen ist; er folgt insbesondere weder aus dem Grundrecht des Schülers nach Art. 2 Abs. 1 GG noch aus dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG (BVerwG, Beschl. v. 03.07.1978) - BVerwG 7 B 113.78 -, Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 57 (S. 44) = DÖV 1978, 845).
- BVerwG, 29.05.1981 - 7 B 171.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit der …
Der Senat hat in seinem Urteil vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 11.76 - (BVerwGE 56, 155) für die Versetzung eines Schülers die Notwendigkeit einer rechtssatzmäßigen Regelung bejaht, andererseits in seinem Beschluß vom 3. Juli 1978 - BVerwG 7 B 113.78 - (DÖV 1978, 845 = JZ 1978, 604 = MDR 1978, 1050 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 57) für den allgemeinen Auskunftsanspruch von Eltern und Schülern außerhalb der Zeugnisse das Erfordernis einer gesetzlichen Regelung verneint. - VG Bremen, 02.02.2006 - 7 K 915/05
- VG Braunschweig, 22.08.2000 - 6 B 365/00
Bewertungsfreiraum; Grundschule; Nichtversetzung; Prognoseentscheidung; …
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein allgemeiner Anspruch des Schülers oder seiner Eltern auf Unterrichtung über den schulischen Leistungsstand weder aus dem Grundrecht des Schülers nach Art. 2 Abs. 1 GG noch aus dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG folgt und nur nach besonderen Rechtsvorschriften bestehen kann (BVerwG, Beschl. vom 30.10.1969, VII CB 41.69 -, Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 29, Beschl. vom 03.07.1997 - 7 B 113.78 -, Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 57 [S. 44]; OVG Lüneburg…, Urt. vom 30.11.1983 - 13 OVG A 27/82; Beschl. vom 28.10.1996 - 13 M 5321/96 - jew. m.w.Nw.; VG Braunschweig…, Urt. vom 14.04.1992, - 6 A 61342 -, Gerichtsbescheid vom 28.03.1994 - 6 A 61584/93 - Beschl. vom 30.09.1999 - 6 B 205/99). - VG Berlin, 20.06.1980 - 12 A 1032.79
Rechtmäßigkeit der Versagung der Zustimmung zum Weiterstudium; Exmatrikulation …
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