Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1994 - 7 B 11901/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5115
OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1994 - 7 B 11901/94 (https://dejure.org/1994,5115)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.09.1994 - 7 B 11901/94 (https://dejure.org/1994,5115)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. September 1994 - 7 B 11901/94 (https://dejure.org/1994,5115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kompostierungsanlage; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Wohl der Allgemeinheit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 290
  • DVBl 1995, 251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1994 - 7 B 11901/94
    Die Gemeinde darf nicht zum bloßen Objekt der überörtlichen Abfallplanung oder gar der privatautonomen Entscheidung eines Unternehmers werden; es muß vielmehr sichergestellt sein, daß die Interessen der Gemeinde erwogen und daraufhin geprüft werden, ob ihre Überwindung im Hinblick auf überörtliche Interessen verhältnismäßig ist (vgl. auch BVerfGE 56, 298, 312).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1994 - 7 B 11901/94
    Bei Beachtung der materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der bauleitplanerischen Regelungen der Gemeinde bzw. der "Ersatzplanung" durch den Gesetzgeber greift allerdings trotz versagten Einvernehmens die Verpflichtungsklage des Bauinteressenten durch (BVerwG NVwZ 1986, 556).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1994 - 7 B 11901/94
    Der Vorbehalt "im Rahmen der Gesetze" überläßt dem Gesetzgeber nicht eine beliebige Ausgestaltung der gemeindlichen Selbstverwaltung; er findet seine Grenze am Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie (vgl. BVerwGE 76, 107 ff., 56, 298 ff.; BVerwGE 77, 128; 81, 95).
  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85

    Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1994 - 7 B 11901/94
    Der Vorbehalt "im Rahmen der Gesetze" überläßt dem Gesetzgeber nicht eine beliebige Ausgestaltung der gemeindlichen Selbstverwaltung; er findet seine Grenze am Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie (vgl. BVerwGE 76, 107 ff., 56, 298 ff.; BVerwGE 77, 128; 81, 95).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1999 - 7 A 11674/98
    In dem Beschluss vom 13. September 1994 - 7 B 11901/94.OVG - habe der Senat u.a. ausgeführt, dass das Regelungssystem der §§ 7 Abs. 1 AbfG, § 6 BImSchG und § 38 BauGB wörtlich verstanden dazu führen müsse, dass die gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gebotene Beteiligung der Gemeinde nicht mehr stattfinde.

    Der erkennende Senat habe in der Entscheidung vom 30. September 1994 (7 B 11901/94.OVG) die Regelung des § 6 BImSchG dahingehend verfassungskonform ausgelegt, dass der Genehmigungsbehörde ein städtebauliches Versagungsermessen zur Berücksichtigung der städtebaulichen und planungsrechtlichen Belange einer betroffenen Gemeinde zur Verfügung stehen müsse.

    Wie oben ausgeführt, bestand das Ziel des Regelungssystems darin, bei der Zulassung von öffentlich zugänglichen Abfallbeseitigungsanlagen nach dem BImSchG auf die für die Planfeststellungsverfahren typische planerische Abwägung zu verzichten und zugleich die Freistellung von den §§ 29 ff. BauGB beizubehalten; eine gänzliche Freistellung von der Berücksichtigung städtebaulicher Belange war demnach nicht beabsichtigt und wäre im Übrigen im Hinblick auf die durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistete Planungshoheit auch verfassungsrechtlich problematisch (vgl. Beschluss des Senats vom 13.09.1994 - 7 B 11901/94.OVG -, DVBl 1995 251).

    Die Genehmigungsbehörde muss bei ihrer Entscheidung somit eventuell entgegenstehende planerische Vorstellungen - hier solche der angrenzenden Nachbargemeinde - abwägend bewältigen, d.h., bestehende gemeindliche Planungen oder verfestigte Planungsabsichten müssen materiell berücksichtigt und daraufhin geprüft werden, ob ihre Überwindung im Hinblick auf überörtliche Interessen verhältnismäßig ist (Beschlüsse des Senats vom 08. Januar 1996 - 7 B 11901/94.OVG und 7 B 13012/95.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1996 - 7 B 13012/95
    Wegen der rechtlichen Voraussetzungen für den Erlaß einer Genehmigung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 AbfG i.V.m. § 6 BImSchG kann zunächst auf den von den Beteiligten zitierten Beschluß des Senats vom 13. September 1994 - 7 B 11901/94.OVG - Bezug genommen werden (vgl. DVBl 95, 251); daran wird festgehalten.

    Diese im Hinblick auf Art. 28 Abs. 2 GG problematische Konsequenz wird nach den Überlegungen des Senats (vgl. Beschluß vom 13. September 1994 - 7 B 11901/94.OVG, aaO) vermieden, wenn zu den gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6 Nr. 2 BImSchG zu beachtenden "anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften" auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AbfG gezählt wird, wonach Abfälle so zu entsorgen sind, daß das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, insbesondere die Belange des Städtebaus gewahrt werden.

    Die erforderliche Prüfung der Frage, ob "Belange des Städtebaus" gewahrt sind, verlangt daher nur, wie der Senat bereits mit dem genannten Beschluß vom 13. September 1994 (7 B 11901/94.OVG, aaO) dargelegt hat, daß bestehende gemeindliche Planungen oder verfestigte Planungsabsichten der Standortgemeinde erwogen und daraufhin geprüft werden, ob ihre Überwindung im Hinblick auf überörtliche Interessen verhältnismäßig ist.

    Damit entbehren aber der Vortrag der Antragstellerin zur angeblich fehlenden Prüfung von Standortalternativen, zur unabgemessenen Zurückstellung ihrer Belange etc. und insbesondere auch die Berufung auf den schon mehrfach zitierten Beschluß des Senats vom 13. September 1994 (aaO) der Grundlage.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96

    Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot durch den Abfallgebührensatz für …

    Zum Bau und Betrieb der hierfür vorgesehenen Kompostierungsanlage in der Gemeinde ... sei es jedoch aufgrund des Beschlusses des OVG Rheinland-Pfalz vom13. September 1994 - 7 B 11901/94.OVG - nicht gekommen.

    Das Vorhaben wurde letztlich aufgegeben, nachdem durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. September 1994 - 7 B 11901/94.OVG - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Ortsgemeinde ... gegen die erteilte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Kompostierungsanlage in ... wiederhergestellt worden war.

  • BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 14.14

    Biopolderanlage; wassergefährdende Stoffe; Abfallentsorgungsanlage; Deponie; …

    Auch die von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des OVG Koblenz (Beschluss vom 13. September 1994 - 7 B 11901/94 - NVwZ 1995, 290 und Urteil vom 16. März 1999 - 7 A 11674/98 - BRS 62 Nr. 64; hierzu Sandner, DÖV 1998, 586 ) beziehen sich auf die alte Rechtslage.
  • VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 3585/03

    Keine Klagebefugnis gegen einen Offshore-Windenergiepark in der Nordsee für eine …

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 13.9.1994, DVBl. 1995 S. 251) gibt für diese Argumentation nichts her.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2022 - 11 A 18.20

    Abfalllagerungs- und Abfallbehandlungsanlage - öffentlich zugängliche …

    Durch die Beschränkung auf öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen wird sichergestellt, dass nicht sämtliche im Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmigenden Abfallanlagen der Wirtschaft an der Privilegierung des § 38 BauGB, der die bauplanungsrechtlichen Vorgaben der §§ 29 bis 37 BauGB (weitgehend) außer Kraft setzt, teilhaben (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. September 1994 - 7 B 11901/94 -, NVwZ 1995, 290, 291;… Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 143. EL Stand August 2021, § 38 Rn. 43;… Rieger, in Schrödter, BauGB 9. Aufl. 2019, § 38 Rn. 32; Dippel, NVwZ 1999, 921, 927;… in der Tendenz ebenso: Kraft, in BeckOK Spannowsky/Uechtritz, 54. Ed. Stand 1. August 2021, § 38 Rn. 17; a. A.: Hölscher, NVwZ 1998, 1134, 1136).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Rheinland-Pfalz
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht