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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14255
BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08 (https://dejure.org/2008,14255)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2008 - 7 B 13.08 (https://dejure.org/2008,14255)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2008 - 7 B 13.08 (https://dejure.org/2008,14255)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl; Berücksichtigung der vorherigen Verbringung des Tiermehles aus der Bundesrepublik Deutschland zur Erprobung seiner Eignung zur Brennstoffherstellung für ein Kraftwerk in Bulgarien ohne ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als unzulässiges Überraschungsurteil dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; stRspr).
  • EuGH, 01.03.2007 - C-176/05

    KVZ retec - Abfälle - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Überwachung und Kontrolle der …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08
    Es bedurfte deshalb aus der rechtlichen Sicht des Verwaltungsgerichtshofs nicht der Feststellung, die der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. März 2007 - Rs. C-176/05 - für den Fall zu treffen anheim gegeben hatte, dass das Tiermehl zur Verwertung bestimmt sei.
  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08
    Denkgesetze werden durch unrichtige Schlussfolgerungen nur dann verletzt, wenn nach dem gegebenen Sachverhalt nur eine einzige Folgerung gezogen werden kann, jede andere Folgerung aus Gründen der Logik schlechterdings unmöglich ist und das Gericht die allein mögliche Folgerung nicht gezogen hat (Beschluss vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72 /8 C 7.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62; stRspr).
  • BVerwG, 27.09.2021 - 8 C 31.20

    Öffentlichkeit von Ratssitzungen

    Denkfehlerhaft ist sie nur, wenn sie denklogisch schlechterdings unmöglich ist, weil die Gesetze der Logik nur einen anderen, abweichenden Schluss zulassen (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271; Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 und vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …

    Es muss sich vielmehr um eine Schlussfolgerung handeln, die aus Gründen der Logik schlechterdings nicht gezogen werden kann und deshalb willkürlich ist (stRspr, Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 und vom 6. März 2008 - BVerwG 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zu unzulässig gewordener Klage; Glücksspiel; …

    Dazu gehören aktenwidrige Feststellungen, die selektive Verwertung des Prozessstoffs oder denkfehlerhafte, aus Gründen der Logik schlechterdings unmögliche oder sonst willkürliche Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17, vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 …und vom 29. Juli 2010 - 8 B 106.09 - insoweit in Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 77 nicht abgedruckt, juris Rn. 31).
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