Rechtsprechung
| BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 134.90 |
Altlasten - Galvanikbetrieb
§ 7 PolG, Zustandsstörer, Art. 14 GG, Art. 3 GG, 'Opferposition', Privatnützigkeit, Erwerb in Kenntnis des Zustands;
(Hinweis: die auch in diesem Fall angewandten Grundsätze der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Altlastenproblematik sind vom BVerfG in «Altlasten - Hutstoffabrik/Schießanlage» weitgehend als verfassungswidrig beanstandet worden)
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschränkung der Zustandsverantwortlichkeit eines verunreinigten Grundstücks unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - Keine Haftungsreduzierung bei Kenntnis der Verunreinigung des Grundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für Altlasten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 02.08.1989 - 16 K 1157/89
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.1990 - 5 S 2753/89
- BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 134.90
- BVerfG, 17.07.2000 - 1 BvR 248/91
Papierfundstellen
- NJW 1991, 3047 (Ls.)
- MDR 1992, 105
- NVwZ 1991, 475
- DÖV 1991, 428
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 76.82
Pflicht des Eigentümers - Schadensstiftender Mißbrauch der Sache - Vorsorge gegen …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 134.90
Richtig an dieser Überlegung ist, daß die Verantwortlichkeit des Eigentümers oder Inhabers der tatsächlichen Gewalt für den ordnungswidrigen Zustand von Sachen Ausfluß der tatsächlichen und rechtlichen Sachherrschaft ist, welche die Nutzung der Sache mit den sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Vorteilen ermöglicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 76.82 - DVBl. 1986, 360 ). - VGH Bayern, 13.05.1986 - 20 CS 86.338
Beseitigung der Folgen sog. Altlasten
Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 134.90
Der beschließende Senat kann offenlassen, inwieweit der Rechtsauffassung zu folgen ist, die unter Berufung auf Art. 14 GG eine Begrenzung der nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht bestehenden Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Sanierung von Altlasten befürwortet (vgl. etwa Papier, DVBl. 1985, 873 und NVwZ 1986, 256 ; Breuer, JUS 1986, 359 ; Kloepfer, NuR 1987, 7 ; Diederichsen, BB 1988, 917; zur Problematik ferner VGH Bad.-Württ., NVwZ 1986, 325 [VGH Baden-Württemberg 11.10.1985 - 5 S 1738/85]; BayVGH, DVBl. 1986, 1283 ; OVG NW, DVBl. 1989, 1009 ). - VGH Baden-Württemberg, 11.10.1985 - 5 S 1738/85
Grundwasserverunreinigung - Unmittelbare Ausführung von Maßnahmen zur …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 134.90
Der beschließende Senat kann offenlassen, inwieweit der Rechtsauffassung zu folgen ist, die unter Berufung auf Art. 14 GG eine Begrenzung der nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht bestehenden Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Sanierung von Altlasten befürwortet (vgl. etwa Papier, DVBl. 1985, 873 und NVwZ 1986, 256 ; Breuer, JUS 1986, 359 ; Kloepfer, NuR 1987, 7 ; Diederichsen, BB 1988, 917; zur Problematik ferner VGH Bad.-Württ., NVwZ 1986, 325 [VGH Baden-Württemberg 11.10.1985 - 5 S 1738/85]; BayVGH, DVBl. 1986, 1283 ; OVG NW, DVBl. 1989, 1009 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1989 - 15 A 1711/86
Kommunalaufsicht: Altlasten auf Gemeindegrundstück
Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 134.90
Der beschließende Senat kann offenlassen, inwieweit der Rechtsauffassung zu folgen ist, die unter Berufung auf Art. 14 GG eine Begrenzung der nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht bestehenden Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Sanierung von Altlasten befürwortet (vgl. etwa Papier, DVBl. 1985, 873 und NVwZ 1986, 256 ; Breuer, JUS 1986, 359 ; Kloepfer, NuR 1987, 7 ; Diederichsen, BB 1988, 917; zur Problematik ferner VGH Bad.-Württ., NVwZ 1986, 325 [VGH Baden-Württemberg 11.10.1985 - 5 S 1738/85]; BayVGH, DVBl. 1986, 1283 ; OVG NW, DVBl. 1989, 1009 ).
- BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln
Lassen sich dagegen - was der Regelfall sein wird - etwaige Verursacher oder Erzeuger nicht feststellen, kommt eine Eingrenzung der Verantwortlichkeit eines Besitzers von aufgedrängten Abfällen nur aus verfassungsrechtlichen Gründen in Betracht, nämlich dann, wenn die Überlassung der Abfälle - im Fall des § 15 Abs. 3 KrW-/AbfG die vom Abfallbesitzer vorzunehmende Verwertung oder Beseitigung - mit einem solchen Kostenaufwand verbunden wäre, daß dadurch die von Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Möglichkeit der privatnützigen Verwendung des Grundstücks entfiele (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 - NVwZ 1991, 475; ferner BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 4 B 205.96 - NVwZ 1997, 577). - BVerwG, 14.11.1996 - 4 B 205.96
Wasserrecht - Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers für …
"Eine landesrechtliche Regelung, nach der der Eigentümer eines durch Teer- und Mineralöle verunreinigten Grundstücks als des Zustandsverantwortlichen für Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren für das Grundwasser in Anspruch genommen werden kann, wenn er beim Erwerb des Grundstücks von dem ordnungswidrigen Zustand wußte oder doch zumindest Tatsachen kannte, die auf das Vorhandensein eines solchen Zustandes schließen lassen konnten, ist eine - auch unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (im Anschluß an den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 - NVwZ 1991, 475).«.Wer ein solches Risiko eingeht, muß auch die gesetzliche Folge der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit tragen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 - NVwZ 1991, 475).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1995 - 21 A 2273/91
Ordnungspflichtigkeit bei Sicherung eines in fester Verbindung mit der …
Rn. 144 vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1990 - 7 B 134.90 - DÖV 1991, 428; BayVGH, Beschluß vom 13. Mai 1986 20 CS 86.00338 - DÖV 1986, 976; OVG Münster, Urteil vom 24. Februar 1989.Rn. 147 vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1990, a.a.O.,.
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10139/10
Anspruch auf abfallbehördliches ermessensfehlerfreies Einschreiten nach …
Zwar lässt sich aus der Rechtsprechung zur Eingrenzung der Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für eine Altlastensanierung der Grundgedanke entnehmen, dass eine solche Eingrenzung dann nicht in Betracht kommt, wenn der Eigentümer das Risiko, für einen von Dritten verursachten ordnungswidrigen Zustand des Grundstücks einstehen zu müssen, bei dem Erwerb bewusst in Kauf genommen hat, weil er etwa von dem ordnungswidrigen Zustand des Grundstücks Kenntnis hatte oder doch zumindest Tatsachen kannte, die auf das Vorhandensein eines solchen Zustands schließen lassen konnten (vgl. dazu insbesondere BVerwG, Beschluss vom 14. November 1997, UPR 1997, S. 193 und juris, Rn. 4, unter Hinweis auf BVerwG, NVwZ 1991, S. 475; VGH BW…, Urteil vom 10. März 1994, VBlBW 1995, S. 64 und juris, Rn. 24 ff.; s.a. BVerfG…, Beschluss vom 16. Februar 2000, BVerfGE 102, 1 und juris, Rn. 59). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89
Bestimmheit eines Verwaltungsaktes ; Ordnungsverfügung; Titelfunktion; …
Eine derartige Beschränkung kommt regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn der Grundstückseigentümer bei Begründung des Eigentums vom ordnungswidrigen Zustand der Sache wußte oder doch zumindest Tatsachen kannte, die auf das Vorhandensein eines solchen Zustandes schließen lassen konnten (vgl. BVerwG, NVwZ 1991, 475). - BVerwG, 19.11.1991 - 8 B 137.91
Abschleppen - Entstandende Kosten durch Abschleppen
Unzumutbarkeit in diesem Sinne könnte vielleicht anzunehmen sein, wenn der Eigentümer nicht einmal ein "'Mindestmaß' an Sachherrschaft" hat (Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31 S. 39 ) oder wenn "eine Heranziehung zur Gefahrenbeseitigung, insbesondere die Belastung mit deren Kosten, den privatnützigen Gebrauch der Sache ausschalten würde" (Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 - Buchholz 402.41 Allgem. Polizeirecht Nr. 50 S. 32 ). - BVerwG, 11.10.1996 - 1 B 120.96
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Eine derartige Haftungsbegrenzung kann aus verfassungsrechtlichen Gründen in Betracht kommen, wenn eine Heranziehung zur Gefahrenbeseitigung, insbesondere die Belastung mit deren Kosten, den privatnützigen Gebrauch der Sache ausschalten würde bzw. schlechthin unzumutbar wäre (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 50 = NVwZ 1991, 475 …und vom 19. November 1991 - BVerwG 8 B 137.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 54).Das hat das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits ausgesprochen (Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 - a.a.O.).
- BGH, 04.07.1991 - 4 StR 179/91
Garantenstellung eines technischen Betriebsleiters
Für eine solche ist in erster Linie der Verursacher, in zweiter Linie der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über die Sache als "Zustandsstörer" haftbar (vgl. BVerwG NVwZ 1991, 475; Paetow NVwZ 1990, 510, 517). - VGH Baden-Württemberg, 22.04.1993 - 8 S 406/93
Inanspruchnahme von Störern im Wasserrecht: Ungleichbehandlung von …
Art. 14 GG gebietet keine Einschränkung der Zustandsverantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Gefahrenbeseitigung bei Altlasten, wenn dieser bei Begründung des Eigentums vom ordnungswidrigen Zustand der Sache wußte oder doch zumindest Tatsachen kannte, die auf das Vorhandensein eines solchen Zustandes schließen lassen konnten (wie BVerwG, NVwZ 1991, 475).Wer dieses Risiko eingeht, muß auch die gesetzlichen Folgen der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit tragen (Vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1990 - 7 B 134.90 -, NVwZ 1991, 475 = BayVBl 1991, 375).
- BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 133.90
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
Wer dieses Risiko eingeht, muß auch die gesetzliche Folge der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit tragen (vgl. dazu auch den Beschluß des Senats vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 -). - VG Darmstadt, 18.07.2012 - 6 L 819/12
Abfallbeseitigung
- BVerwG, 10.07.1998 - 11 B 35.98
Gefahr für Grundwasser; Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers; …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.08.1996 - 2 L 366/95
Der Verkauf eines kontaminierten Grundstückes kann sittenwidrig sein: Zu den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95
Überplant die Gemeinde ein Altlastengrundareal, wird sie dadurch - im Regelfall - …
- BVerfG, 17.07.2000 - 1 BvR 248/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit …
- VGH Bayern, 26.07.1991 - 22 CS 90.400
Sportschießanlage - Polizeipflichtigkeit des Verpächters
- OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93
Keine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei …
- VGH Hessen, 19.10.1992 - 14 TH 1154/92
Altlast: Befreiung des Grundeigentümers von der Sanierungsverantwortlichkeit; …
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.1998 - 10 S 177/97
Altlasten: Entsorgungsverantwortlicher - Störerauswahl
- VG Trier, 24.07.2014 - 6 K 1786/13
Inanspruchnahme des Besitzers einer Gesamtfläche statt der Eigentümer von …
- BVerwG, 19.11.1991 - 8 B 138.91
Heranziehung des Eigentümers zur Erstattung der durch das Abschleppen eines Pkw …
- VG Göttingen, 19.06.1997 - 4 B 4186/97
Altlastensanierung; Zustandsstörer; Inanspruchnahme wegen Unklarheit über …
- VG Gera, 14.10.1997 - 2 K 350/96
Haftungsfreistellung von der Sanierungsverantwortlichkeit für Altlasten auf einem …
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