Rechtsprechung
| BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Subjektives öffentliches Recht von Schülern oder Eltern auf Erweiterung der Schule - Recht allein auf einen Minimalstandard der Bildungseinrichtungen - Gestaltungsfreiheit der Länder im Schulwesen - Berufung auf eine Verletzung des Gleichheitssatzes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Realschulen - Gymnasiales Angebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.01.1978 - III A 106/77
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1979 - V A 41/78
- BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79
Papierfundstellen
- DÖV 1979, 911
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79
Für Art. 3 Abs. 1 GG gilt, nichts anderes als für das Verhältnis von Normen, die keine subjektiven Rechte vermitteln, zu Art. 2 Abs. 1 GG: Art. 3 Abs. 1 GG schafft ebensowenig wie Art. 2 Abs. 1 GG die für eine gerichtliche Kontrolle unerläßliche rechtliche Beziehung zwischen dem Kläger und der von ihm begehrten Maßnahme; Art. 2 Abs. 1 GG setzt vielmehr ebenso wie Art. 2 Abs. 1 GG voraus, daß sich eine solche Beziehung aus der sonstigen Rechtsordnung ergibt (vgl. BVerwGE 28, 268 [271] und BVerwGE 54, 211 [221]). - BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
Oberstufenreform
Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht den Ländern eine weitgehende Gestaltungsfreiheit im Schulwesen eingeräumt, es grundsätzlich der demokratischen Mehrheitsentscheidung des Landesparlaments überlassen, welche Schulform eingeführt werden soll, und ein Recht der Eltern darauf abgelehnt, daß der Staat eine bestimmte, an den Wünschen der Eltern orientierte Schulform zur Verfügung stellen muß (BVerfGE 45, 400 [415 f.]); Entsprechendes gilt für die Berücksichtigung von Wünschen der Schüler. - BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79
Für Art. 3 Abs. 1 GG gilt, nichts anderes als für das Verhältnis von Normen, die keine subjektiven Rechte vermitteln, zu Art. 2 Abs. 1 GG: Art. 3 Abs. 1 GG schafft ebensowenig wie Art. 2 Abs. 1 GG die für eine gerichtliche Kontrolle unerläßliche rechtliche Beziehung zwischen dem Kläger und der von ihm begehrten Maßnahme; Art. 2 Abs. 1 GG setzt vielmehr ebenso wie Art. 2 Abs. 1 GG voraus, daß sich eine solche Beziehung aus der sonstigen Rechtsordnung ergibt (vgl. BVerwGE 28, 268 [271] und BVerwGE 54, 211 [221]). - BVerwG, 15.11.1974 - VII C 12.74
Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79
Auch ein aus Art. 2 Abs. 1 GG fließendes Grundrecht auf Bildung (vgl. BVerwGE 47, 201 [206]) kann nicht auf mehr als auf einen Minimalstandard der Bildungseinrichtungen gerichtet sein (…so zutreffend Breuer in: Verwaltungsrecht zwischen Freiheit, Teilhabe und Bindung, Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverwaltungsgerichts, 1978, S. 89 [113 bei Anm. 124]). - BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78
Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger - …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79
Dem entspricht es schließlich, daß nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats das bloße Fortbestehen eines Bedürfnisses für die Erhaltung einer Schule nicht notwendig subjektive Rechte von Schülern oder Eltern darauf einschließt, daß die Schule erhalten bleibt (vgl. Beschluß vom 23. Oktober 1978 - BVerwG 7 CB 75.78 - in DÖV 1979, 410 [411 zu c]); erst recht gebietet Bundesrecht nicht die Zubilligung eines subjektiven Rechts an Schüler oder deren Erziehungsberechtigte auf Errichtung oder - wie hier - auf Erweiterung einer Schule, auch wenn ein Bedürfnis dafür bestehen sollte.
- BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 483/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Auftritt des türkischen …
Dies aber wäre Voraussetzung für eine Verletzung des Beschwerdeführers in seiner durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Freiheit vor gesetzlosem und gesetzwidrigem Zwang (vgl. insoweit BVerwGE 28, 268 ; 54, 211 ; BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1979 - 7 B 139/79 -, juris, Rn. 8;… Schulze-Fielitz, in: Dreier , GG, Bd. 1, 3. Aufl. 2013, Art. 19 Abs. 4 Rn. 70;… Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 4 Rn. 122 ) - hier in Verbindung mit Art. 25 GG. - VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11
Die Raumtemperatur im Klassenzimmer
aa) In Art. 2 Abs. 1 GG ist das Rechtauf möglichst ungehinderte Entwicklung der Persönlichkeit, Anlagen und Befähigungen eines Schülers verankert (Grundrecht auf Bildung; BVerwG, Beschl. v. 2.7.1979 - 7 B 139/79; zitiert nach juris), das sich aber zudem aus Art. 102 Abs. 2 SächsVerf ergibt und in § 1 Abs. 1 SchulG als Grundlage des Regelwerkes des sächsischen Schulgesetzes an den Anfang gestellt wird. - VG Düsseldorf, 15.12.2016 - 6 K 7687/15
Durchführung einer Geschwindigkeitskontrolle fiskalische Interessen …
Rn. 131 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1979 - 7 B 139.79 -, juris, Rn. 8; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 30. Ergänzungslieferung Februar 2016, § 42 Abs. 2, Rn. 85; Scherzberg, in: Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, 13. Aufl. 2005, § 11, Rn. 23.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1987 - 15 A 563/84
Klage eines Anliegers gegen Straßenumbenennung
BVerwG, Beschl. v. 2.7.1979 - 7 B 139.79 -, DÖV 1979, 911; Pietzcker, aaO. (S. 110). - BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11
Nichtannahmebeschluss: Elterliches Erziehungsrecht durch Einrichtung eines acht- …
Rn. 19 (b) Dem entspricht es, dass der Schutz der Freiheit zur Wahl der Ausbildungsstätte gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG neben dem Teilhaberecht ebenfalls keine Garantie eines bestimmten Unterrichtsangebots oder einer bestimmten organisatorischen Gestaltung einer Schule begründet (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1979 - 7 B 139/79 -, juris, Rn. 6 f.). - VG Düsseldorf, 04.11.2011 - 15 K 5117/09
Verletzung der Rechte der ausgeschlossenen Verlage durch die Zulassung nur …
Rn. 67 Vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Januar 1972, IV C 49.68, juris Rdnr. 39, und Beschluss vom 2. Juli 1979, 7 B 139/79, juris Rdnr. 8; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 23. März 1982, 1 C 157/79, juris Rdnr. 33; vgl. auch Kopp / Schenke, a. a. O., zu § 42, Rdnr. 93, 129. - OLG Düsseldorf, 06.12.2023 - Kart 7/23
Kartellrechtliche Anfechtung eines Freigabebescheides durch das Bundeskartellamt …
Das Amt weist zu Recht darauf hin, dass mit der Rüge der Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG, weil die Kartellbehörde in anderen Fällen eines Verstoßes gegen Art. 101 AEUV eine Abstellungsverfügung erlassen habe, nicht die Verletzung eines subjektiven Rechts geltend gemacht werden kann, wenn dieses - wie hier - nicht existiert (vgl. BVerwG 02.07.1979 - 7 B 139/79, juris Rn. 8). - VG Düsseldorf, 22.01.2001 - 19 K 11140/98
Gewährung von Eingliederungshilfe durchÜbernahme der Kosten einer …
Rn. 111 vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1979 - 7 B 139.79 - , DÖV 1979, 911,. - OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2003 - 10 A 10842/03
Soldatenrecht, Personalanpassungsgesetz, Zurruhesetzung, vorzeitige …
Es hat allerdings in seiner Entscheidung vom 7. Januar 1972 - 4 C 49.68 - (…BVerwGE 39, S. 235 f.) ausdrücklich festgestellt, dass, obschon der Gleichheitssatz die Ausübung des Verwaltungsermessens eingrenze, die Verwaltungsbehörden dem Einzelnen gegenüber nur insoweit zur Beachtung des Gleichheitssatzes verpflichtet seien, als sie ihm gegenüber überhaupt zur Ermessensausübung verpflichtet seien (so nochmals mit ausführlicher Begründung: BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1979 - 7 B 139.79 -, DÖV 1979, S. 911 f.).Auch dann nämlich, wenn man davon ausgehen wollte, könnte nicht in jedem Fall einer solchen - die Rechts- und Interessensphäre des Bürgers berührenden - Norm ein subjektives öffentliches Recht auf - im Sinne des Gleichheitssatzes - willkürfreie Ermessensentscheidung anzunehmen sein, soll nicht die Unterscheidung zwischen subjektivem Recht und Rechtsreflex gänzlich aufgegeben werden bzw. - wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 2. Juli 1979 - 7 B 139.79 - (…a.a.O.) herausgestellt hat - auf diesem "Umweg" stets ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung geltend gemacht werden können, "obwohl ein solches Recht nicht existiert".
- OVG Hamburg, 07.05.2021 - 1 Bs 73/21
Corona: Kein Anspruch auf Präsenzunterricht
Das Recht ist vielmehr von vornherein nicht auf mehr als einen Minimalstandard der Bildungseinrichtungen gerichtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.1979, 7 B 139.79, DÖV 1979, 911, juris Rn. 6;… vgl. auch Rux, a.a.O., Rn. 195). - VGH Hessen, 05.08.2009 - 7 B 2059/09
Änderung oder Erweiterung des schulischen Unterrichtsangebots; organisatorische …
- OVG Brandenburg, 18.12.2002 - 1 B 202/02
Antrag auf Erteilung von Weltanschauungsunterricht; Anordnungsanspruch im …
- VGH Hessen, 24.11.1987 - 6 TG 3138/87
FÖRDERSTUFE; SCHULVERSUCH
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.1999 - 11 S 3238/98
Bestimmung der Ausreisefrist - Verletzung des Ausländers in eigenen Interessen …
- VG Köln, 21.07.2011 - 18 K 2173/10
Klage des Anwohners bzw. Anliegers gegen die Stadt auf Beseitigung von …
- VG Berlin, 07.11.2007 - 15 A 125.07
Abwehrrecht gegen Nachteile im publizistischen Wettbewerb bzw. ein Teilhaberecht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1997 - 13 A 3461/96
Anspruch auf Zulassung zur Vornahme von Gelbfieber-Schutzimpfungen; Kriterien für …
- VG Darmstadt, 14.05.2013 - 3 L 326/13
(Kein) Anspruch auf Unterrichtung an einem 6-jährig organisierten Gymnasialzweig …
- VG München, 24.04.2007 - M 3 K 06.3586
- VG Darmstadt, 28.06.2013 - 3 L 740/13
(Kein) Anspruch auf Unterrichtung an einem 6-jährig organisierten Gymnasialzweig …
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