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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.10.2015 - 7 B 24.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30051
BVerwG, 08.10.2015 - 7 B 24.15 (https://dejure.org/2015,30051)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.2015 - 7 B 24.15 (https://dejure.org/2015,30051)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 7 B 24.15 (https://dejure.org/2015,30051)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.05.2011 - 9 B 29.11

    Abweichungsrüge; gleichlautende Regelungen in Verwaltungskostengesetzen

    Auszug aus BVerwG, 08.10.2015 - 7 B 24.15
    Voraussetzung dafür ist u.a., dass sich die gerügte Abweichung auf dieselbe Vorschrift revisiblen Rechts bezieht (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2011 - 9 B 29.11 - juris Rn. 2).

    Entscheidungen zu Rechtsvorschriften verschiedener Geltungsgrundlagen können eine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO selbst dann nicht begründen, wenn die Regelungen - wie hier nicht - wörtlich übereinstimmen (Beschluss vom 27. Mai 2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 2 B 131.07

    Erforderlichkeit einer gesetzlichen Grundlage für die für jedermann zugängliche …

    Auszug aus BVerwG, 08.10.2015 - 7 B 24.15
    Rn. 16 Mit dem Vorbringen, das Oberverwaltungsgericht sei von einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2008 - 2 B 131.07 - (…Buchholz 237.8 § 102 RhPLBG Nr. 2 Rn. 8) abgewichen, wonach Behördenbedienstete in der Regel keinen Anspruch darauf hätten, von Publikumsverkehr und der Möglichkeit zur postalischen oder elektronischen Kontaktaufnahme von außen abgeschirmt zu werden, wird keine Divergenz bezeichnet.
  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14

    Maßgeblicher Innenbereich für Beurteilung der baurechtlichen Privilegierung; zu …

    Auszug aus BVerwG, 08.10.2015 - 7 B 24.15
    Selbst wenn das Oberverwaltungsgericht ausgehend von seiner für den Senat grundsätzlich bindenden Auslegung des § 9 Abs. 3 IFG NRW das Prüfprogramm des § 113 Abs. 5 VwGO verkannt haben sollte, läge darin kein Verfahrensfehler, sondern ein inhaltlicher Mangel (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2014 - 4 B 3.14 - UPR 2014, 313 Rn. 23).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 8 B 27.98

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen eines …

    Auszug aus BVerwG, 08.10.2015 - 7 B 24.15
    Rn. 13 dd) Auf den absoluten Verfahrensmangel der fehlenden bzw. mangelhaften Vertretung im Sinne von § 138 Nr. 4 VwGO kann der Kläger sich schon deshalb nicht berufen, weil diese Vorschrift nur dem Schutz des Beteiligten dient, der nicht ordnungsgemäß vertreten war (BVerwG, Beschluss vom 10. März 1998 - 8 B 27.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 4 VwGO Nr. 7; BGH, Beschluss vom 11. Mai 1988 - IVb ZB 191/87 - FamRZ 1988, 1158).
  • BGH, 11.05.1988 - IVb ZB 191/87

    Wiederaufnahme - Rechtsmittelverzicht - Widerruf - Nichtigkeitsgrund - Vertretung …

    Auszug aus BVerwG, 08.10.2015 - 7 B 24.15
    Rn. 13 dd) Auf den absoluten Verfahrensmangel der fehlenden bzw. mangelhaften Vertretung im Sinne von § 138 Nr. 4 VwGO kann der Kläger sich schon deshalb nicht berufen, weil diese Vorschrift nur dem Schutz des Beteiligten dient, der nicht ordnungsgemäß vertreten war (BVerwG, Beschluss vom 10. März 1998 - 8 B 27.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 4 VwGO Nr. 7; BGH, Beschluss vom 11. Mai 1988 - IVb ZB 191/87 - FamRZ 1988, 1158).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 3.16

    Verbot überlanger Verfahrensdauer; Zurechnung zulässigen Prozessverhaltens

    Denn auf den absoluten Verfahrensmangel der fehlenden bzw. mangelhaften Vertretung im Sinne von § 138 Nr. 4 VwGO kann sich der Kläger jedenfalls schon deshalb nicht berufen, weil diese Vorschrift nur dem Schutz des Beteiligten dient, der nicht ordnungsgemäß vertreten war (BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 1998 - 8 B 27.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 4 VwGO Nr. 7 und vom 8. Oktober 2015 - 7 B 24.15 - juris Rn. 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Mai 1988 - IVb ZB 191/87 - FamRZ 1988, 1158).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 1.16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist für die …

    Denn auf den absoluten Verfahrensmangel der fehlenden bzw. mangelhaften Vertretung im Sinne von § 138 Nr. 4 VwGO kann sich der Kläger jedenfalls schon deshalb nicht berufen, weil diese Vorschrift nur dem Schutz des Beteiligten dient, der nicht ordnungsgemäß vertreten war (BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 1998 - 8 B 27.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 4 VwGO Nr. 7 und vom 8. Oktober 2015 - 7 B 24.15 - juris Rn. 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Mai 1988 - IVb ZB 191/87 - FamRZ 1988, 1158).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 2.16

    Anforderungen an die strafrichterliche Pflicht zur umfassenden …

    Denn auf den absoluten Verfahrensmangel der fehlenden bzw. mangelhaften Vertretung im Sinne von § 138 Nr. 4 VwGO kann sich der Kläger jedenfalls schon deshalb nicht berufen, weil diese Vorschrift nur dem Schutz des Beteiligten dient, der nicht ordnungsgemäß vertreten war (BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 1998 - 8 B 27.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 4 VwGO Nr. 7 und vom 8. Oktober 2015 - 7 B 24.15 - juris Rn. 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Mai 1988 - IVb ZB 191/87 - FamRZ 1988, 1158).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8985
OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15 (https://dejure.org/2016,8985)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2016 - 7 B 24.15 (https://dejure.org/2016,8985)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2016 - 7 B 24.15 (https://dejure.org/2016,8985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 63 Abs 1 AufenthG 2004, § 63 Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 63 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 63 Abs 3 S 1 AufenthG 2004
    Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; Zwangsgeldfestsetzung; Verhältnismäßigkeit; Verschulden

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 Abs 1 S 1 AufenthG, § ... 63 Abs 1 AufenthG, § 63 Abs 2 S 1 AufenthG, § 63 Abs 2 S 2 AufenthG, § 63 Abs 3 S 1 AufenthG, § 63 Abs 3 S 2 AufenthG, § 71 Abs 6 AufenthG, § 9 Abs 2 VwZG, EGRL 51/2001, SchÜbkDÜbk
    Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; Zwangsgeldfestsetzung; Verstoß gegen Untersagungsverfügung; erforderlicher Pass; Unterschrift des Inhabers; fehlende Unterschrift; unbeachtliche Einwendungen gegen Grundverfügung; Verhältnismäßigkeit; Verschulden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 610
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; mehrstufiges Vollstreckungsverfahren; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15
    Insoweit sind die Erwägungen, die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. Dezember 2004 - 1 C 30.03 - BVerwGE 122, 293 zur Auslegung des § 74 Abs. 2 AuslG 1990 als striktes Beugemittel ohne strafähnlichen Ahndungscharakter anstellte, auch unter Berücksichtigung des Wegfalls der früheren Bußgeldvorschrift auf § 63 Abs. 3 Satz 2 AufenthG übertragbar.

    Die Wirksamkeit und nicht die Rechtmäßigkeit vorausgegangener Akte ist Bedingung für die Rechtmäßigkeit folgender Vollstreckungsakte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 1 C 30.03 - juris Rn. 15).

    Rn. 36 5. Wie das Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend ausführte, muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der in § 9 Abs. 2 VwVG einfachrechtlich geregelte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (Urteil vom 16. Dezember 2004 - 1 C 30.03 - juris Rn. 18 …und Urteil vom 21. Januar 2003 - 1 C 5.02 - juris Rn. 18).

    Der Senat macht sich insoweit die Gründe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2004 - 1 C 30.03 - (…juris Rn. 15), zu eigen, in denen es heißt:.

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht der Klägerin schon im Urteil vom 16. Dezember 2004 - 1 C 30.03 - BVerwGE 122, 293-301, zitiert nach juris Rn. 16, entgegengehalten, sie verkenne den Charakter des Zwangsgeldes nach § 74 Abs. 2 AuslG als striktes Beugemittel ohne strafähnlichen Ahndungscharakter.

  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15
    Rn. 36 5. Wie das Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend ausführte, muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der in § 9 Abs. 2 VwVG einfachrechtlich geregelte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (…Urteil vom 16. Dezember 2004 - 1 C 30.03 - juris Rn. 18 und Urteil vom 21. Januar 2003 - 1 C 5.02 - juris Rn. 18).

    Rn. 37 Es überzeugt jedoch nicht, wenn das Verwaltungsgericht auf dieser Grundlage meint, im Einzelfall würden unzumutbar überspannte, mit dem Gesetzeszweck unvereinbare Anforderungen an die Beachtung des Verbots nach § 63 Abs. 2 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 1 C 5.02 - juris Rn. 18) gestellt.

    Vielmehr diene die in § 74 Abs. 2 AuslG enthaltene Ermächtigung zur Androhung, Festsetzung und Beitreibung von Zwangsgeld ausschließlich der Vermeidung künftiger objektiver Rechtsverletzungen (so auch Urteil vom 21. Januar 2003, a.a.O., Rn. 28 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 91.13

    Zulassungsbegehren; Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15
    Die Klagen gegen die Untersagungsverfügung und die Zwangsgeldandrohung blieben ohne Erfolg (Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 6. Juni 2012 - VG 8 K 2306/08 und VG 8 K 340/12 - und Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. März 2013 - OVG 7 N 90.13 und OVG 7 N 91.13 - juris).

    Damit ist zwar nicht ausdrücklich geregelt, wonach sich die Anerkennung richtet; es leuchtet aber unter Berücksichtigung von § 71 Abs. 6 AufenthG ohne Weiteres ein, dass die Anerkennung ein Akt innerstaatlicher Stellen ist und es insoweit um die Geltung des Passes nach hiesigen Vorstellungen geht, die durch Sinn und Zweck der Passpflicht determiniert werden (vgl. Beschluss des Senats vom 8. März 2013 - OVG 7 N 91.13 - juris Rn. 12).

  • VG Potsdam, 18.09.2013 - 8 K 2841/12

    Ausländerrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15
    Dies habe das Verwaltungsgericht in früheren Entscheidungen, z.B. im Urteil vom 18. September 2013 - VG 8 K 2841/12, zutreffend erkannt.

    Vielmehr ist das Verwaltungsgericht Potsdam selbst in früheren Entscheidungen zu der überzeugenden Erkenntnis gelangt, die fehlende Unterschrift in einem Pass lasse sich "unschwer - auf einen Blick - feststellen" (vgl. Urteil vom 18. September 2013 - 8 K 2841/12 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15
    Vielmehr nimmt es weiterhin an, "dass das Zwangsgeld zur Durchsetzung von Beförderungsverboten nach § 74 Abs. 2 Satz 2 AuslG (jetzt: § 63 Abs. 2 und 3 AufenthG) eine ausschließlich präventive Funktion als Beugemittel hat, das darauf abzielt, künftige objektive Rechtsverletzungen zu vermeiden" (Urteil vom 14. März 2006 - 1 C 11.05 - BVerwGE 125, 110-116, zitiert nach juris Rn. 9).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15
    Rn. 45 "Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur zivilrechtlichen Unterlassungsvollstreckung nach § 890 ZPO, auf die sich die Klägerin in der Revisionsverhandlung berufen hat, das rechtsstaatliche Schuldprinzip bei der Verhängung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft anzuwenden ist, beruht dies auf deren auch strafähnlicher Wirkung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 1991 - 1 BvR 1443/87 - BVerfGE 84, 82 ; vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 28. Mai 1996 - 1 BvR 927/91 - NJW 1996, 2567 zu § 888 ZPO).
  • BVerfG, 28.05.1996 - 1 BvR 927/91

    Haftung des Unternehmers für Urheberrechtsverstoß eines Angestellten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15
    Rn. 45 "Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur zivilrechtlichen Unterlassungsvollstreckung nach § 890 ZPO, auf die sich die Klägerin in der Revisionsverhandlung berufen hat, das rechtsstaatliche Schuldprinzip bei der Verhängung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft anzuwenden ist, beruht dies auf deren auch strafähnlicher Wirkung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 1991 - 1 BvR 1443/87 - BVerfGE 84, 82 ; vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 28. Mai 1996 - 1 BvR 927/91 - NJW 1996, 2567 zu § 888 ZPO).
  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 3.05

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15
    Rn. 27 1. Die Zuständigkeit des Bundespolizeipräsidiums folgt aus der Aufgabenübertragung durch § 58 Abs. 1 BPolG i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden vom 22. Februar 2008 (BGBl. I S. 250 - BPolZV; vgl. zur früheren Regelung: BVerwG, Urteil vom 14. März 2006 - 1 C 3.05 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 90.13

    Zulassungsbegehren; Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15
    Die Klagen gegen die Untersagungsverfügung und die Zwangsgeldandrohung blieben ohne Erfolg (Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 6. Juni 2012 - VG 8 K 2306/08 und VG 8 K 340/12 - und Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. März 2013 - OVG 7 N 90.13 und OVG 7 N 91.13 - juris).
  • OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17

    Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, der Inhaber eines von einem anderen …

    Die Anerkennung eines Passes ist ein souveräner Akt des anerkennenden Staates (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8.3.2013, OVG 7 N 91.13, juris Rn. 12; Urt. v. 17.3.2016, OVG 7 B 24.15, juris Rn. 31;… Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 3 AufenthG Rn. 8).
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