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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14076
BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10 (https://dejure.org/2011,14076)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2011 - 7 B 45.10 (https://dejure.org/2011,14076)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 7 B 45.10 (https://dejure.org/2011,14076)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Planfeststellung für Verlängerung einer Straßenbahnlinie; Beachtlichkeit der Lärmsituation; Beurteilungspegel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 BImSchG
    Planfeststellung für Verlängerung einer Straßenbahnlinie; Beachtlichkeit der Lärmsituation; Beurteilungspegel

  • Wolters Kluwer

    Darlegung eines Verfahrensmangels ohne Ausführungen zum Aufdrängen einer weiteren Sachaufklärung bzw. sachverständiger Überprüfung der "standardisierten Bewertung" von März 2008; Abwägungsfehler bei fehlenden Ausführungen zur Variante "Straßenbahn ohne ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung eines Verfahrensmangels ohne Ausführungen zum Aufdrängen einer weiteren Sachaufklärung bzw. sachverständiger Überprüfung der "standardisierten Bewertung" von März 2008; Abwägungsfehler bei fehlenden Ausführungen zur Variante "Straßenbahn ohne ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (81)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert; …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10
    Die Selbständigkeit der Vorhaben bleibt unberührt (Urteil vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 5.04 - BVerwGE 123, 23 = Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 18 S. 100 f.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt werden (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste; …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr; vgl. Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 7 S. 8 f.; Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 10 f.).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr; vgl. Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 7 S. 8 f.; Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 10 f.).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10
    Eine Aufklärungsrüge ist jedoch nur dann erfolgreich, wenn sie schlüssig aufzeigt, dass das Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zur weiteren Aufklärung hätte sehen müssen; dieser materiell-rechtliche Standpunkt ist auch dann maßgeblich, wenn er rechtlichen Bedenken begegnen sollte (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1 f. …und vom 24. August 2006 - BVerwG 7 B 38.06 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 1 Rn. 28).
  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 10.05

    Kommunale Abfallbeseitigung; Gebühren; Grundgebühren; Gebührensatzung; …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10
    Einen Beweisantrag, der sich auf die "standardisierte Bewertung" von März 2008 bezieht, hat der Kläger ausweislich der Niederschriften über die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht am 16. und 17. Februar 2010 nicht gestellt (§ 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2 ZPO; vgl. zur Beweiskraft des Protokolls nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 415 ZPO Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 7 C 10.05 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 10 Rn. 20).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10
    Der Beweisantrag ist förmlich spätestens in der mündlichen Verhandlung zu stellen (vgl. Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - VIZ 2000, 27).
  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 38.06

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen; …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10
    Eine Aufklärungsrüge ist jedoch nur dann erfolgreich, wenn sie schlüssig aufzeigt, dass das Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zur weiteren Aufklärung hätte sehen müssen; dieser materiell-rechtliche Standpunkt ist auch dann maßgeblich, wenn er rechtlichen Bedenken begegnen sollte (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1 f. und vom 24. August 2006 - BVerwG 7 B 38.06 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 1 Rn. 28).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 28.10

    Lärmpegelbildung beim Bau öffentlicher Straßen

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10
    Geklärt ist ferner, dass abweichend von dem Grundsatz, dass die Beurteilungspegel für jeden Verkehrsweg gesondert zu berechnen sind, die Bildung eines Summenpegels dann geboten sein kann, wenn der neue oder der zu ändernde Verkehrsweg im Zusammenwirken mit vorhandenen Vorbelastungen anderer Verkehrswege insgesamt zu einer Lärmbelästigung führt, die mit Gesundheitsgefahren oder einem Eingriff in die Substanz des Eigentums verbunden ist (Beschluss vom 24. November 2010 - BVerwG 4 BN 28.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 4 B 45.14

    Begriff der Splittersiedlung; Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine …

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2011 - 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer …

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
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