Rechtsprechung
| VG Halle, 06.08.2026 - 7 B 491/25 HAL |
Volltextveröffentlichung
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 267 AEUV, § 4 GlüStVtr RP 2021, § 80 Abs 5 S 2 VwGO, § 9 GlüStVtr RP 2021
Abänderungsbescheid bezüglich glücksspielrechtlicher Untersagungsverfügung
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Online-Glücksspiel - Aufsicht scheitert an eigener Praxis
Verfahrensgang
- VG Halle, 14.06.2023 - 7 B 133/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2023 - 3 M 50/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2023 - 3 M 71/23
- VG Halle, 06.08.2026 - 7 B 491/25 HAL
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2026 - 3 M 61/26
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2024 - 3 M 169/24
Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung gegenüber einem am Zahlungsverkehr …
Auszug aus VG Halle, 06.08.2026 - 7 B 491/25
Rn. 21 Die Antragsgegnerin hat in der Vergangenheit unstreitig das Instrument der Schufa-G-Abfrage als Nachweis für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Spielers genügen lassen, worin das Oberverwaltungsgericht Magdeburg bereits ein Vollzugsdefizit der Antragsgegnerin (Beschluss vom 2. Dezember 2024 - 3 M 169/24 - juris) erblickte.Rn. 24 Soweit das OVG LSA in seinem Beschluss vom 2. Dezember 2024 - 3 M 169/24 - noch davon ausgegangen ist, dass ein Vollzugsdefizit der Antragsgegnerin durch deren Duldung des Instrumentes der Schufa G Abfrage, das nicht von der Entscheidungsrichtlinie gedeckt sei, jedenfalls bis zum Ende des Regelungszeitraumes bis 31. Dezember 2024 vorläge, kann dem so nicht mehr gefolgt werden.
- EuGH, 08.09.2009 - C-42/07
Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote
Auszug aus VG Halle, 06.08.2026 - 7 B 491/25
Es sind auch solche Beschränkungen zu unterlassen, die, obwohl sie unterschiedslos für einheimische wie für dienstleistende andere Mitgliedstaaten gelten, geeignet sind, die Tätigkeit eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden, der dort rechtmäßig gleichartige Dienstleistungen erbringt zu unterbinden oder zu behindern (vgl. EuGH-Urteile Arblade u.a. vom 23.11.1999 - C-369/96 und C-376/96, EU:C:1999:575, Rz 33; Mobistar und Belgacom Mobile vom 08.09.2005 - C-544/03 und C-545/03, EU:C:2005:518, Rz 30 f.; Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International vom 08.09.2009 - C-42/07, EU:C:2009:519, und Berlington Hungary u.a., EU:C:2015:386, Rz 35).Dazu zählen etwa der Verbraucherschutz, die Betrugsvermeidung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für Glücksspiele (vgl. EuGH-Urteile Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, EU:C:2009:519, Rz 56; Stoß vom 08.09.2010 - C-316/07, EU:C:2010:504, Rz 74 f.; Digibet und Albers vom 12.06.2014 - C-156/13, EU:C:2014:1756, Rz 23 f., und Berlington Hungary u.a., EU:C:2015:386, Rz 92.).
- EuGH, 11.06.2015 - C-98/14
Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten …
Auszug aus VG Halle, 06.08.2026 - 7 B 491/25
Es sind auch solche Beschränkungen zu unterlassen, die, obwohl sie unterschiedslos für einheimische wie für dienstleistende andere Mitgliedstaaten gelten, geeignet sind, die Tätigkeit eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden, der dort rechtmäßig gleichartige Dienstleistungen erbringt zu unterbinden oder zu behindern (vgl. EuGH-Urteile Arblade u.a. vom 23.11.1999 - C-369/96 und C-376/96, EU:C:1999:575, Rz 33; Mobistar und Belgacom Mobile vom 08.09.2005 - C-544/03 und C-545/03, EU:C:2005:518, Rz 30 f.; Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International vom 08.09.2009 - C-42/07, EU:C:2009:519, und Berlington Hungary u.a., EU:C:2015:386, Rz 35).Dazu zählen etwa der Verbraucherschutz, die Betrugsvermeidung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für Glücksspiele (vgl. EuGH-Urteile Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, EU:C:2009:519, Rz 56; Stoß vom 08.09.2010 - C-316/07, EU:C:2010:504, Rz 74 f.; Digibet und Albers vom 12.06.2014 - C-156/13, EU:C:2014:1756, Rz 23 f., und Berlington Hungary u.a., EU:C:2015:386, Rz 92.).
- BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
BGH legt EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters von …
Auszug aus VG Halle, 06.08.2026 - 7 B 491/25
So hat bereits der Bundesgerichtshof zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 entschieden, dass die Beschränkung des zulässigen monatlichen Höchsteinsatzes eine wesentliche Voraussetzung für die materielle Genehmigungsfähigkeit eines Glücksspielangebots war und als zentrales Mittel zur Umsetzung des Spielerschutzes diente, wie ihn der Glücksspielstaatsvertrag 2012 vorsah (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23 - juris Rn. 41). - LG Lüneburg, 09.04.2024 - 5 O 115/23
Verletzung des Spielerschutzes bei geduldeter Überschreitung der …
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Dadurch überschritt der Kläger seine Leistungsfähigkeit und geriet in eine finanzielle Notlage." (LG Lüneburg, Urteil vom 9. April 2024 - 5 O 115/23- juris, Rn. 32).". - EuGH, 04.02.2016 - C-336/14
Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten …
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In Ince präzisierte der Gerichtshof, dass ein Mitgliedstaat keine strafrechtlichen Sanktionen wegen einer nicht erfüllten Verwaltungsformalität verhängen darf, wenn er die Erfüllung dieser Formalität unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (EUGH, Urteil vom 4. Februar 2016, C-336/14 - juris Rn.3f). - EuGH, 08.09.2010 - C-316/07
Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier …
Auszug aus VG Halle, 06.08.2026 - 7 B 491/25
Dazu zählen etwa der Verbraucherschutz, die Betrugsvermeidung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für Glücksspiele (vgl. EuGH-Urteile Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, EU:C:2009:519, Rz 56; Stoß vom 08.09.2010 - C-316/07, EU:C:2010:504, Rz 74 f.; Digibet und Albers vom 12.06.2014 - C-156/13, EU:C:2014:1756, Rz 23 f., und Berlington Hungary u.a., EU:C:2015:386, Rz 92.). - EuGH, 12.06.2014 - C-156/13
Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere …
Auszug aus VG Halle, 06.08.2026 - 7 B 491/25
Dazu zählen etwa der Verbraucherschutz, die Betrugsvermeidung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für Glücksspiele (vgl. EuGH-Urteile Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, EU:C:2009:519, Rz 56; Stoß vom 08.09.2010 - C-316/07, EU:C:2010:504, Rz 74 f.; Digibet und Albers vom 12.06.2014 - C-156/13, EU:C:2014:1756, Rz 23 f., und Berlington Hungary u.a., EU:C:2015:386, Rz 92.). - EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus VG Halle, 06.08.2026 - 7 B 491/25
Rn. 10 Die Prüfung der Unionsrechtskonformität des nationalen Rechts und die Wahrung des Anwendungsvorranges des Unionrechts sind Sache der nationalen Gerichte (EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - juris). - EuGH, 23.11.1999 - C-369/96
Arblade - Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehender Ortswechsel von …
Auszug aus VG Halle, 06.08.2026 - 7 B 491/25
Es sind auch solche Beschränkungen zu unterlassen, die, obwohl sie unterschiedslos für einheimische wie für dienstleistende andere Mitgliedstaaten gelten, geeignet sind, die Tätigkeit eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden, der dort rechtmäßig gleichartige Dienstleistungen erbringt zu unterbinden oder zu behindern (vgl. EuGH-Urteile Arblade u.a. vom 23.11.1999 - C-369/96 und C-376/96, EU:C:1999:575, Rz 33; Mobistar und Belgacom Mobile vom 08.09.2005 - C-544/03 und C-545/03, EU:C:2005:518, Rz 30 f.; Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International vom 08.09.2009 - C-42/07, EU:C:2009:519, und Berlington Hungary u.a., EU:C:2015:386, Rz 35). - EuGH, 06.03.2007 - C-338/04
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …
- EuGH, 08.09.2005 - C-544/03
Mobistar und Belgacom Mobile - Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel …
- OVG Saarland, 17.09.2026 - 1 A 45/25
Mindestabstand zwischen Wettvermittlungsstellen und Einrichtungen, die …
19/7049 v. 17.4.2025, S. 2] als geeignetes Verfahren für die Feststellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des betroffenen Spielers als Voraussetzung für die Erhöhung des Limits nach § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 anerkannt wurde, in jüngerer Zeit sowohl in der Rechtsprechung[LG Lüneburg, Urt. v. 9.4.2024 - 5 O 115/23 - Rn. 32, juris; VG Halle, Beschl. v. 6.8.2026 - 7 B 491/25 - Rn. 24 ff, juris][LG Lüneburg, Urt. v. 9.4.2024 - 5 O 115/23 - Rn. 32, juris; VG Halle, Beschl. v. 6.8.2026 - 7 B 491/25 - Rn. 24 ff, juris] als auch im politischen Raum[vgl. etwa die Antwort der Niedersächsischen Landesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage zweier niedersächsischer Abgeordneter, LT-Drs.Es ist der Website der GGL auch nicht zu entnehmen, dass diese als für die Festsetzung eines abweichenden (höheren) monatlichen Höchstbetrages zuständige Behörde davon abgerückt wäre, die bemängelte Glücksspielabfrage als ausreichend anzusehen.[vgl. FAQ Nr. 4 zum anbieterübergreifenden Einzahlungslimit bei Online-Glücksspielen ("Die GGL gibt dabei unter der Maßgabe der Geeignetheit den Anbietern kein bestimmtes Prüfverfahren vor. Die bisher auch zur Anwendung gekommene Bonitätsauskunft wird zwischenzeitlich jedoch im Hinblick auf deren Geeignetheit rechtlich intensiv diskutiert und gerichtlich thematisiert."), abrufbar unter https://www.gluecksspiel-behoerde.de], dort unter: "Informationen für Spielende (FAQs)", letzter Zugriff: 7.9.2026 [vgl. FAQ Nr. 4 zum anbieterübergreifenden Einzahlungslimit bei Online-Glücksspielen ("Die GGL gibt dabei unter der Maßgabe der Geeignetheit den Anbietern kein bestimmtes Prüfverfahren vor. Die bisher auch zur Anwendung gekommene Bonitätsauskunft wird zwischenzeitlich jedoch im Hinblick auf deren Geeignetheit rechtlich intensiv diskutiert und gerichtlich thematisiert."), abrufbar unter https://www.gluecksspiel-behoerde.de], dort unter: "Informationen für Spielende (FAQs)", letzter Zugriff: 7.9.2026 Vor diesem Hintergrund hat das Verwaltungsgericht Halle in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 6. August 2026[- 7 B 491/25 -, juris; kohärenzrechtliche Bedenken im Falle einer regelmäßigen Umgehung des Einzahlungslimits durch die SCHUFA-Glücksspielauskunft andeutend: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2.12.2024 - 3 M 169/24 - Rn. 16, juris ][- 7 B 491/25 -, juris; kohärenzrechtliche Bedenken im Falle einer regelmäßigen Umgehung des Einzahlungslimits durch die SCHUFA-Glücksspielauskunft andeutend: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2.12.2024 - 3 M 169/24 - Rn. 16, juris ] festgehalten, dass in der systematischen Nutzung/Duldung dieser Abfrage bei der Erhöhung des Einzahlungslimits voraussichtlich eine rechtswidrige Politik der Angebotserweiterung zu sehen sei, wodurch das monatliche Einzahlungslimit als wesentliche Säule des Spielerschutzes im Online-Glücksspiel untergraben werde, so dass sich der Erlaubnisvorbehalt für die Vermittlung von virtuellen Automatenspielen (§ 4a Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021) als inkohärent und unionsrechtswidrig darstelle.
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2026 - 3 M 62/26
Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen eine glücksspielrechtliche …
Diese Rechtsauffassung leitete das Verwaltungsgericht aus seinem Beschluss vom 6. August 2026 in dem parallel geführten Eilverfahren der Beteiligten mit dem Aktenzeichen 7 B 491/25 HAL ab.Zutreffend wendet die Beschwerde ein, dass, wenn der Senat - wie hier - in dem zum Verfahren 7 B 491/25 HAL geführten Beschwerdeverfahren 3 M 61/26 auf die Beschwerde der Antragsgegnerin den Beschluss vom 6. August 2026 ändert und den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Untersagungsverfügung ablehnt (vgl. Beschluss des Senats vom heutigen Tag), der sofortige Vollzug aus § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV 2021 greift, so dass die Untersagungsverfügung mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann.
Dies begründet es (allein) damit, dass die der Zwangsgeldfestsetzung zugrunde liegende Untersagungsverfügung ihrerseits rechtswidrig sei und verweist auf seine Ausführungen in dem die Untersagungsverfügung betreffenden Parallelverfahren (7 B 491/25 HAL) ergangenen Beschluss, die sie vollständig zitiert.
Diesen Schluss erlaubt weder der an die zitierten Ausführungen anschließende Satz noch hat das Verwaltungsgericht eine entsprechende Subsumtion im Parallelverfahren (7 B 491/25 HAL) angestellt.
- VG Halle, 06.08.2026 - 7 B 492/25
Abänderungsbescheid bezüglich glücksspielrechtlicher Untersagungsverfügung
Die Kammer hat in ihrem den Beteiligten bekannten Beschluss im Parallelverfahren (7 B 491/25 HAL) vom heutigen Tage ausgeführt:.
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