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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1988 - 7 B 79.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1392
BVerwG, 20.05.1988 - 7 B 79.88 (https://dejure.org/1988,1392)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1988 - 7 B 79.88 (https://dejure.org/1988,1392)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1988 - 7 B 79.88 (https://dejure.org/1988,1392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begünstigender Verwaltungsakt - Widerruf - Frist - Bescheid - Aufhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 822
  • DVBl 1989, 41
  • DÖV 1988, 975
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1988 - 7 B 79.88
    Denn die Jahresfrist des § 116 Abs. 4 LVwG (= § 48 Abs. 4 VwVfG) beginnt zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahme - oder im Falle des § 117 Abs. 2 Satz 2 LVwG (= § 49 Abs. 2 Satz 2 VwVfG) die für den Widerruf - außerdem erheblichen Tatsachen bekannt sind; der Fristbeginn setzt damit auch die Kenntnis der für eine sachgerechte Ermessensausübung erforderlichen Gesichtspunkte voraus (BVerwG, Beschluß des Großen Senats vom 19. Dezember 1984, BVerwGE 70, 356, 362 f.).
  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die …

    Rn. 35 (3) Soweit das BSG und im Anschluss daran das BVerwG entschieden haben, dass ein zweiter Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid nur innerhalb der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X ergehen darf, betraf dies nur Fälle, in denen der erste Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid während des gerichtlichen Verfahrens aufgehoben und entweder durch einen erneut belastenden Verwaltungsakt ersetzt worden ist oder noch gar kein zweiter Rücknahmebescheid ergangen war (…BSG vom 27.7.1989 - 11/7 RAr 115/87 - BSGE 65, 221 = SozR 1300 § 45 Nr. 45;… BSG vom 27.7.1989 - 11 RAr 7/88 - SozR 4100 § 103 Nr. 42;… BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 28/88 - BSGE 66, 204 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - juris RdNr 10; BVerwG vom 19.12.1995 - 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199, 203 f = Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 12 - juris RdNr 15;… anders noch BSG vom 26.8.1987 - 11a RA 30/86 - BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39 - juris RdNr 23;… BSG vom 4.2.1988 - 11 RAr 26/87 - BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34 S 112, wonach es auch nach Ablauf der Jahresfrist ausreicht, wenn der neue Bescheid unverzüglich bzw alsbald nach Aufhebung des ersten Bescheides erlassen wird; anders auch zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG vom 20.5.1988 - 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 = juris RdNr 3; BVerwG vom 28.6.2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230, 238 = Buchholz 239.1 § 52 BeamtVG Nr. 2 - juris RdNr 30) oder in denen der erste Bescheid gar nicht wirksam bekanntgegeben worden war (…BSG vom 2.7.1997 - 9 RV 14/96 - BSGE 80, 283 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 19).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen, …

    Rn. 44 Wird die Rücknahme- oder Widerrufsentscheidung auf eine Anfechtungsklage hin vom Verwaltungsgericht aufgehoben, so läuft die Jahresfrist für eine erneute Rücknahme oder einen erneuten Widerruf aus demselben Rücknahme- oder Widerrufsgrund neu; die Vorschriften über die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung finden insofern keine Anwendung (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56;… Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 30).

    Rn. 47 Dem Vorstehenden steht die Rechtsprechung des 7. und des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts nicht entgegen (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 S. 4 f.;… Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 30 ff.).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid; …

    Rn. 31 Wird der erste Rücknahmebescheid im Widerspruchs- oder Klageverfahren aufgehoben, weil die Behörde bei Erlass dieses Bescheids nach Auffassung von Widerspruchsbehörde oder Verwaltungsgericht bestimmte Tatsachen nicht berücksichtigt hat, die ihr - aus welchen Gründen auch immer - nicht bekannt waren, erlangt die Behörde erst mit Kenntnis dieser Auffassung die für den Fristbeginn erforderliche vollständige Kenntnis des entscheidungserheblichen Sachverhalts (Beschluss vom 20. Mai 1988 - BVerwG 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 S. 5 = NVwZ 1988, 822).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 6.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen, …

    Rn. 37 Wird die Rücknahme- oder Widerrufsentscheidung auf eine Anfechtungsklage hin vom Verwaltungsgericht aufgehoben, so läuft die Jahresfrist für eine erneute Rücknahme oder einen erneuten Widerruf aus demselben Rücknahme- oder Widerrufsgrund neu; die Vorschriften über die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung finden insofern keine Anwendung (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56;… Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 30).

    Rn. 40 Dem Vorstehenden steht die Rechtsprechung des 7. und des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts nicht entgegen (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 S. 4 f.;… Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 30 ff.).

  • BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 3.93

    Rücknahme der Bewilligung einer Überbrückungshilfe und Rückforderung der …

    Mit solchen Fragen des Fristlaufs nach § 48 Abs. 4 VwVfG bei Sachverhalten, die wegen eines nachträglichen einschlägigen Gerichtsverfahrens dem vorliegenden ähnlich sind, hat sich der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Beschlüssenvom 5. Mai 1988 - BVerwG 7 B 8.88 - undvom 20. Mai 1988 - BVerwG 7 B 79.88 - (Buchholz 421.11 § 4 GFaG Nr. 1 bzw. 316 § 48 VwVfG Nr. 56) befaßt.
  • BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, das zur Aufhebung eines ersten Rücknahmebescheides führt, kann der Rücknahmebehörde (neue) Tatsachen in diesem Sinne zur Kenntnis bringen, die für die Ausübung des Rücknahmeermessens bedeutsam sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Mai 1988 - BVerwG 7 B 79.88 - [Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 S. 5 = NVwZ 1988, 822]).
  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Gleichwohl soll vieles dafür sprechen, daß nach Auffassung des Großen Senats des BVerwG die fristauslösende Entscheidungsreife nach einer gerichtlichen Aufhebung eines fristgemäßen Rücknahme oder Widerrufsbescheides wegen unzureichender Ermessensausübung erst nach Kenntnis der Entscheidungsgründe gegeben sei, weil erst sie der Behörde im Sinne des angeführten Beschlusses "vollständige Kenntnis" über die für die Rücknahme- oder Widerrufsentscheidung erheblichen Tatsachen verschaffe (BVerwG vom 20. Mai 1988 - 7 B 79/88 - DÖV 1988, 975;… ähnlich BSG SozR 1300 § 48 Nr. 47 S. 133).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 7.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen, …

    Rn. 37 Wird die Rücknahme- oder Widerrufsentscheidung auf eine Anfechtungsklage hin vom Verwaltungsgericht aufgehoben, so läuft die Jahresfrist für eine erneute Rücknahme oder einen erneuten Widerruf aus demselben Rücknahme- oder Widerrufsgrund neu; die Vorschriften über die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung finden insofern keine Anwendung (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56;… Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 30).

    Rn. 40 Dem Vorstehenden steht die Rechtsprechung des 7. und des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts nicht entgegen (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 S. 4 f.;… Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 30 ff.).

  • OVG Saarland, 27.04.2007 - 1 R 22/06

    Rechtscharakter von Besoldungszahlungen an Beamte - Rückforderung von Bezügen - …

    Es gelte nach wie vor die im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.05.1988 - 7 B 79.88 - vertretene Rechtsauffassung, wonach fristauslösende Entscheidungsreife im Sinne von § 48 Abs. 4 SVwVfG nach einer gerichtlichen Aufhebung eines fristgemäßen Rücknahmebescheides wegen unzureichender Ermessensausübung erst nach Kenntnis der Entscheidungsgründe gegeben sei.
  • BVerwG, 05.08.1996 - 5 C 6.95

    Verwaltungsrverfahrensrecht - Rücknahme rechtswidriger begünstigender …

    Ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, das zur Aufhebung eines ersten Rücknahmebescheides führt, kann der Rücknahmebehörde (neue) Tatsachen in diesem Sinne zur Kenntnis bringen, die für die Ausübung des Rücknahmeermessens von Bedeutung sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Mai 1988 - BVerwG 7 B 79.88 - (Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 S. 5 = NVwZ 1988, 822 )).

    Dem Beschluß des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1988 (a.a.O.) vermag der erkennende Senat - im Gegensatz zum Beklagten - nichts anderes zu entnehmen.

  • VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 261/18

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11

    Wahlbeamter; Strafverurteilung; Rückforderung von Versorgungsbezügen

  • BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88

    Verfügbarkeit eines Studenten, Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen fehlender …

  • VG Düsseldorf, 19.05.2008 - 13 K 2072/07
  • BSG, 31.01.1995 - 1 RK 6/94

    Rückzahlung von Krankengeld an die Krankenkasse; Rücknahme einer …

  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799

    Kommunaler Finanzausgleich

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555

    Nichtzulassung der Berufung - Rücknahme der Verlängerung eines Vorbescheids für …

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 111/87
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2010 - 3 M 419/10

    Widerruf von Produktionsgenehmigungen für Fleischerzeugnisse

  • BVerwG, 25.09.1998 - 3 B 109.98

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels - …

  • VG Ansbach, 13.01.2009 - AN 1 K 08.01172

    Rücknahme der Anerkennung eines Dienstunfalls; Versagung der Gewährung von …

  • VG Ansbach, 13.01.2009 - AN 1 K 08.00751

    Rücknahme der Anerkennung eines Dienstunfalls; Versagung der Gewährung von …

  • BVerwG, 30.07.1991 - 4 B 122.91

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinsichtlich der Jahresfrist aus Art. 48 …

  • VG Würzburg, 04.10.1990 - W 3 K 89.713

    Einzug eines Vertriebenenausweises ; Freiwillige Namensänderung bzw. …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1989 - 4 S 954/89

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Beginn der Jahresfrist

  • VG München, 22.03.2018 - M 12 K 17.2783

    Fehlerhafte Berechnung der für die Startgutschrift maßgeblichen Zeiten

  • VG Ansbach, 29.01.2008 - AN 1 K 06.00726

    Rücknahme eines Dienstunfallanerkennungsbescheides nach Ablauf der Jahresfrist …

  • VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
  • OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 6021/96

    Jahresfrist für die Aufhebung eines rechtswidrigen; Aufhebung; Jahresfrist; …

  • VG Regensburg, 29.07.1992 - RN 1 K 91 2063

    Frist für die Rücknahme eines Ermessensverwaltungsaktes über die Gewährung von …

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.1989 - 7 B 79/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4247
OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.1989 - 7 B 79/88 (https://dejure.org/1989,4247)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.03.1989 - 7 B 79/88 (https://dejure.org/1989,4247)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. März 1989 - 7 B 79/88 (https://dejure.org/1989,4247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 4 Abs. 1 S. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung; Immissionen; Motor; Dieselmotor; Emissionen; Krebs

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 399
  • DVBl 1989, 831
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1994 - 8 B 12060/93
    Diese auf der Grundlage des § 48 BImSchG erlassene Verwaltungsvorschrift enthält insbesondere durch die Art und Weise ihrer Festlegung wissenschaftlich untermauerte Erkenntnisse, über die sich die Gerichte nicht ohne weiteres hinwegsetzen können, sondern die erst bei konkret feststellbaren gesicherten Erkenntnisfortschritten in Wissenschaft und Technik überholt sind und den gesetzlichen Anforderungen der §§ 1, 3 und 5 BImSchG nicht mehr gerecht werden (hierzu vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 1988, Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 2 = DVBl. 1988, 539 und vom 13. Juli 1989 RdL 1990, 34; BayVGH, Urteil vom 30. November 1988, BayVBl. 1989, 530, 531 …und Beschluß vom 20. September 1990, a.a.O., S. 472 f.;… OVG Münster, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 7. März 1989, DVBl. 1989, 831 und vom 11. Juni 1990, NVwZ 1991, 86, 87).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 18.01.1989 - 7 B 79.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,24104
OVG Berlin, 18.01.1989 - 7 B 79.88 (https://dejure.org/1989,24104)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18.01.1989 - 7 B 79.88 (https://dejure.org/1989,24104)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18. Januar 1989 - 7 B 79.88 (https://dejure.org/1989,24104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 11 Abs. 3 AMVOB
    Kostentragung durch den Mieter; Baukostenzuschuß; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; bauliche Maßnahmen; Kostentragung durch den Mieter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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