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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 124.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3241
BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 124.80 (https://dejure.org/1984,3241)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1984 - 7 C 124.80 (https://dejure.org/1984,3241)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1984 - 7 C 124.80 (https://dejure.org/1984,3241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bausparkasse - Zulassung als Abtretungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 124.80
    Subjektive Rechte in dem von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO mit den Worten "in seinen Rechten" bezeichneten Sinne sind gegeben, wenn der betreffende Rechtssatz zumindest auch dem Schutz der Individualinteressen des Klägers dient (vgl. BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65]; BVerwGE 52, 122 [BVerwG 25.02.1977 - IV C 22/75] und 65, 167 ).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Wiedergutmachung Staatsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 124.80
    Subjektive Rechte in dem von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO mit den Worten "in seinen Rechten" bezeichneten Sinne sind gegeben, wenn der betreffende Rechtssatz zumindest auch dem Schutz der Individualinteressen des Klägers dient (vgl. BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65]; BVerwGE 52, 122 [BVerwG 25.02.1977 - IV C 22/75] und 65, 167 ).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Unfallversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 124.80
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, der als ein bereits aus dem Wesen des Rechtsstaats folgender allgemeiner Rechtsgrundsatz auch Geltung für die Beziehungen innerhalb des hoheitlichen Staatsaufbaus hat (BVerfGE 23, 12 [BVerfG 19.12.1967 - 2 BvL 4/65]), scheidet aus, soweit die Klägerin sich im Verhältnis zum Beamtenheimstättenwerk (BHW), der für Bundesbedienstete bisher einzigen zugelassenen Abtretungsstelle, benachteiligt sieht; den die Erwägungen, mit denen die Beklagte den Antrag der Klägerin auf Zulassung als Abtretungsstelle abgelehnt hat, sind jedenfalls nicht als willkürlich zu bezeichnen.
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 40.74

    Dienstunfähigkeit - Ruhestand - Beamter - Berufung in Beamtenverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 124.80
    Diese Voraussetzung gilt auch für einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessenausübung (vgl. BVerwGE 51, 264 [BVerwG 04.11.1976 - II C 40/74]).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88

    Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Dieses Gesetz, das auch nach seiner Aufhebung mit Wirkung vom 1. Januar 1990 für die vor diesem Zeitpunkt erfolgten Abtretungen fortgelten wird (Art. 1 Abs. 3, Art. 3 des Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau vom 27. Juni 1989 <BGBl. I S. 1265>), ist von Anfang an als Regelung im Rahmen des Siedlungs- und Heimstättenwesens angesehen worden und gilt gemäß Art. 123 Abs. 1, 125 GG in Verbindung mit Art. 74 Nr. 18 GG als Bundesrecht fort (vgl. auch Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 124.80 - ).

    Den Beamten sollte hiernach zur Förderung des auch im öffentlichen Interesse liegenden Gesetzeszweckes, durch fortlaufende Abtretung eines Gehaltsteils bzw. eines Teils der Ruhestandsbezüge für den Heimstättenbau Privatkredit in größerem Umfange zu erschließen, die Möglichkeit einer Abtretung über die Pfändungsgrenzen hinaus eröffnet werden (Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 124.80 - ).

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 B 97.92

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Soweit die Beschwerde unter Hinweis auf die grundsätzlich normativen Regelungen des Beamtenrechts eine Zulassung als Abtretungsstelle durch Gesetz für geboten erachtet, verkennt sie bereits, daß die fraglichen Regelungen nicht dem Beamtenrecht zugehören, sondern im Rahmen des Siedlungs- und Heimstättenwesens getroffen worden sind (vgl. Urteile vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 24.88 - ; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 124.80 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1993 - 4 S 668/92

    Auszahlung von Dienstbezügen durch den Dienstherrn an einen Abtretungsempfänger - …

    Das Beamtenheimstättengesetz - dessen Fortgeltung als Bundesrecht das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 124.80 - (Buchholz 451.67 Nr. 3) bekräftigt hatte - ließ im Interesse der Beamten, Ruhestandsbeamten und ihrer Familien zur Förderung des Zwecksparens für den Erwerb einer Heimstätte eine Abtretung von Bezügen über die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO hinaus ausdrücklich zu.
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