Rechtsprechung
| BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 15.04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; BGB § 133, § 157, § 2033 Abs. 1 Satz 1, § 2033 Abs. 2
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Berechtigter; Rechtsnachfolger; Erbe; Miterbe; Erbteilsübertragung. - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 2 Abs. 1 Satz 1
Berechtigter; Erbe; Erbteilsübertragung; Miterbe; Rechtsnachfolger; Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks
- Judicialis
VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 2033 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 2033 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Restitutionsberechtigung nach Abtretung zukünftiger Ansprüche nach dem Vermögensgesetz
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 133, 157, 2033 Abs. 1 Satz 1, 2033 Abs. 2
Berechtigter; Rechtsnachfolger; Miterbe; Erbteilsübertragung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Alleinige Anspruchsberechtigung bei Übertragung der Miterbenanteile an Grundstück des Geschädigten auf einzelnen Miterben vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.04.2004 - 9 A 416.99
- BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 15.04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.03.1992 - IX ZR 14/91
Rückgewähr eines Miterbenanteils bei Nachlaßgrundstück
Auszug aus BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 15.04
Durch die Vereinigung aller Erbanteile in der Hand des Miterben James B. R. ist der gleiche Rechtszustand eingetreten, wie bei einem ursprünglichen Anfall der Erbschaft an ihn als einen Alleinerben (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1992 - X ZR 14/91 - NJW-RR 1992, 733). - BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02
Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 15.04
Das Vermögensgesetz erklärt darum den Erben für anspruchsberechtigt und lässt grundsätzlich statt in der Person des Geschädigten in seiner Person den Restitutionsanspruch entstehen (vgl. Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 27). - BGH, 19.02.1991 - X ZR 14/91
Wirksamkeit einer Rücknahme eines Rechtsmittels bei fehlender Zulassung der …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 15.04
Durch die Vereinigung aller Erbanteile in der Hand des Miterben James B. R. ist der gleiche Rechtszustand eingetreten, wie bei einem ursprünglichen Anfall der Erbschaft an ihn als einen Alleinerben (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1992 - X ZR 14/91 - NJW-RR 1992, 733).
- BVerwG, 31.01.2018 - 8 C 12.17
Antragsfassung; Auslegung; Entschädigung; Erbengemeinschaft; Klagebegehren; …
Wegen dieses hypothetischen Vermögensübergangs setzt sich auch die Unrechtslage, die durch den Vermögensentzug geschaffen worden und nach dem Vermögensgesetz wiedergutzumachen ist, in der Person des Erben fort, der darum vom Gesetzgeber ebenfalls für anspruchsberechtigt erklärt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. August 1996 - 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23 S. 31 f., vom 8. Mai 2003 - 7 C 63.02 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 27 S. 51 f. und vom 30. Juni 2005 - 7 C 15.04 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 81 S. 100). - BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15
Restitution; Abtretung von Rückübertragungsansprüchen
Rn. 10 Die Beschwerde meint, das Verwaltungsgericht sei dadurch von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2003 - 8 C 12.02 (Buchholz 428.1 § 15 InVorG Nr. 2) und vom 30. Juni 2005 - 7 C 15.04 (Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 81) abgewichen, dass es eine Wirksamkeit der Abtretung vom 14. Juni 2001 angenommen habe, obwohl über die abgetretenen Ansprüche vor der Abtretung bereits bestandskräftig entschieden gewesen sei. - VG Cottbus, 13.06.2013 - 1 K 988/08
Ausgleichsleistungsrecht
Kann eine Einzelperson als Berechtigter den in ihrer Person entstandenen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach § 398 ff. BGB abtreten, ohne rechtlichen Beschränkungen zu unterliegen, ist dementsprechend auch einem Miterben die Verfügung über seinen Erbanteil an dem Nachlass nach § 398 ff. BGB möglich, § 2033 Abs. 1 S. 1 BGB (zum Begriff des "Rechtsnachfolgers" im Vermögensrecht bei dieser Sachlage vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2005 - BVerwG 7 C 15.04 - juris Rn. 11 in Abweichung hierzu der 8. Senat, BVerwG, Urt. v. 31. März 2004 - BVerwG 8 C 5.03 - juris Rn. 33 ff.: gemeint sind nicht nur "Nachfolgetatbestände, die bis zum In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes … eingetreten sind."). - VG Berlin, 27.04.2017 - 29 K 5.17
Entschädigungsberechtigung der Jewish Claims Conference nach VermG als Mitglied …
Das Vermögensgesetz erklärt darum den Erben für anspruchsberechtigt und lässt grundsätzlich statt in der Person des Geschädigten in seiner Person den Restitutionsanspruch entstehen (…BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 -, Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 27 = juris Rn. 23, und vom 30. Juni 2005 - BVerwG 7 C 15.04 -, Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 81 = juris Rn. 11).
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