Rechtsprechung
| BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 19.96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Mietwohngrundstück - Eigentumsverzicht - Unaufschiebbare Instandsetzungsmaßnahmen - Unmittelbar bevorstehende Überschuldung - Restitution - Abtretung des Restitutionsanspruchs - Abtretung zu einem Bruchteil
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Satz 2; BGB § 432 Abs. 1, §§ 741 ff., §§ 1008 ff.
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Abtretung eines Bruchteils; Überschuldung; unaufschiebbare Instandsetzungsmaßnahmen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.06.1995 - 16 A 23.94
- BVerwG, 15.03.1996 - 7 B 444.95
- BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 19.96
Papierfundstellen
- NJ 1997, 270
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93
Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung
Auszug aus BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 19.96
Zu dem Merkmal der Unaufschiebbarkeit der Instandsetzungsmaßnahmen hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (BVerwGE 98, 87 (96 f.) [BVerwG 16.03.1995 - 7 C 39/93]) klarstellend bemerkt, daß die Anforderungen insoweit nicht überspannt werden dürfen.Diesen Beurteilungsmaßstab hat der Senat in seinem erwähnten Urteil vom 16. März 1995 (a.a.O.) ausdrücklich als mit § 1 Abs. 2 VermG unvereinbar verworfen; stattdessen hat er die Sicht des verständigen Hauseigentümers für maßgeblich erklärt, der - ausreichende finanzielle Mittel vorausgesetzt - Instandsetzungsarbeiten in aller Regel zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt durchführen läßt als unmittelbar vor dem Eintritt der Unbewohnbarkeit des Gebäudes.
- BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90
Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung
Auszug aus BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 19.96
Auf solche den Berechtigten gemeinschaftlich zustehenden Ansprüche ist § 432 Abs. 1 BGB anzuwenden, wonach der jeweilige Anspruch von jedem einzelnen Berechtigten mit dem Ziel geltend gemacht werden kann, daß die geschuldete Leistung an alle Berechtigten erbracht wird (vgl. BGHZ 106, 222 (226) [BGH 15.12.1988 - V ZB 9/88]; 121, 22 (25) [BGH 10.12.1992 - I ZR 186/90]). - BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer
Auszug aus BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 19.96
Auf solche den Berechtigten gemeinschaftlich zustehenden Ansprüche ist § 432 Abs. 1 BGB anzuwenden, wonach der jeweilige Anspruch von jedem einzelnen Berechtigten mit dem Ziel geltend gemacht werden kann, daß die geschuldete Leistung an alle Berechtigten erbracht wird (vgl. BGHZ 106, 222 (226) [BGH 15.12.1988 - V ZB 9/88]; 121, 22 (25) [BGH 10.12.1992 - I ZR 186/90]).
- BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 19.96
Auf solche den Berechtigten gemeinschaftlich zustehenden Ansprüche ist § 432 Abs. 1 BGB anzuwenden, wonach der jeweilige Anspruch von jedem einzelnen Berechtigten mit dem Ziel geltend gemacht werden kann, daß die geschuldete Leistung an alle Berechtigten erbracht wird (vgl. BGHZ 106, 222 (226) [BGH 15.12.1988 - V ZB 9/88]; 121, 22 (25) [BGH 10.12.1992 - I ZR 186/90]). - BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94
Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 19.96
Diese Regelung eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. etwa Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - VIZ 1996, 514 m.w.N.) einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn sich die infolge der Eigentums- und Mietenpolitik der DDR latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohngrundstücken zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum als wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, so daß der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat. - BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - Anspruch auf Erlass eines …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 19.96
Treten - wie im vorliegenden Revisionsverfahren - mehrere einzelne Berechtigte nebeneinander als Kläger auf, so bilden sie eine einfache Streitgenossenschaft (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 - VIZ 1996, 37).
- BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 31.07
Vorausabtretung; Abtretung zukünftig entstehender Forderungen bzw. gesetzlicher …
Entsprechendes hat es im Grundsatz für das vereinigungsbedingte Vermögens-, Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrecht angenommen (vgl. allgemein zur Abtretung von Rückübertragungsansprüchen die Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 19.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 15, vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 1.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 16 und vom 25. Juni 2003 - BVerwG 8 C 12.02 - Buchholz 428.1 § 15 InVorG Nr. 2). - BVerwG, 04.03.1998 - 7 B 408.97
Eigentum nach Bruchteilen; Antrag auf Rückgabe eines Miteigentumsanteils; Antrag …
Selbst wenn die Regelung des § 1011 BGB auch die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche erfassen sollte (dafür könnte das Urteil des Senats vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 19.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 15 sprechen), würde dies nur dazu führen, daß der anmeldende Miteigentümer die Rückgabe des Vermögenswerts an alle Miteigentümer beanspruchen könnte. - BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
§ 1 Abs. 2 VermG will der ökonomischen Zwangslage gerecht werden, in die Eigentümer bebauter Grundstücke durch die Politik der niedrigen Mieten in der DDR geraten konnten, welche der Hauptgrund für die latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohngrundstücken war (vgl. dazu zuletzt Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 19.96 - VIZ 1997, 217).
- BVerwG, 16.10.2000 - 8 B 208.00
Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche; Anmeldefrist; Bruchteilsgemeinschaft; …
Das angefochtene Urteil weicht nicht ab von dem in der Beschwerde zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 19.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 15 S. 8). - VG Gera, 25.07.2000 - 6 K 977/95
Rückübertragung eines Erbanteils an einem Grundstück nach dem Gesetz zur Regelung …
Diese Regelung eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn sich die infolge der Eigentums- und Mietenpolitik der ehemaligen DDR latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohngrundstücken zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum als wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, so daß der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat (BVerwG, Urteil vom 23.01.1997 - 7 C 19/96 - ZOV 1997, 193 [194]). - BVerwG, 22.05.2008 - 8 B 33.08 Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30; Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 19.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 15).
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