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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,719
BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98 (https://dejure.org/1999,719)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1999 - 7 C 20.98 (https://dejure.org/1999,719)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 7 C 20.98 (https://dejure.org/1999,719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rückübertragung eines Grundstücks - Beginn der Ausschlussfrist für eine Rückübertragung - Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Genehmigung der Anmeldung durch den vollmachtlosen Vertreter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 30 a Abs. 1 Satz 1; BGB § 180 Satz 1, Satz 2; § 184 Abs. 1
    Restitutionsanspruch; Anmeldung; vollmachtlosen Vertreter; Ausschlussfrist; Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter ohne Vertretungsmacht; amtsempfangsbedürftige Willenserklärung; vollmachtlose Vertretung; Genehmigung; Rückwirkung; Ausschlußfrist; Fristwahrung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 169
  • NJW 1999, 3357
  • NJ 1999, 609
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG, …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Diese Vorschrift enthält nach der Rechtsprechung des Senats eine materielle Ausschlußfrist (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 -, ZOV 1999, 23).

    Zweck der Ausschlußfrist ist es, im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung in den östlichen Bundesländern und damit auch im gesamtstaatlichen Interesse so bald wie möglich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darüber herbeizuführen, ob und in welchem Umfang Vermögenswerte aufgrund von Rückübertragungsansprüchen in ihrer Verkehrsfähigkeit beeinträchtigt sind (Urteil des Senats vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96

    Unternehmensrückgabe - Ausschlußfrist - Quorum als Anmeldevoraussetzung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Danach ist das erforderliche Quorum Wirksamkeitsvoraussetzung der Anmeldung, die nur erfüllt ist, wenn die Unternehmensrückgabe dem erklärten Willen der Anteilseigner entspricht (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5).

    Ist diese Frist abgelaufen, muß das Interesse des Berechtigten, eine ohne Vertretungsmacht in seinem Namen vorgenommene Anmeldung noch genehmigen zu können, zurücktreten hinter dem öffentlichen Interesse an einer beschleunigten Klärung der Eigentumsverhältnisse und dem Interesse des Verfügungsberechtigten an der Gewißheit, daß sein Vermögenswert nicht mehr der - bereits durch eine schwebend unwirksame Anmeldung ausgelösten (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - a.a.O.) - Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 VermG unterliegt.

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Materiellrechtlich kann die Rückwirkung einer Genehmigung durch den entgegenstehenden Gesetzeszweck ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, was insbesondere für gesetzliche und rechtsgeschäftliche Ausschlußfristen anzunehmen ist (vgl. BGHZ 32, 375 ; BGH NJW 1973, 1789 ; BAG NJW 1987, 1038 ).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2.83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    So kann mangels genehmigungsfähiger Rechtslage sowie aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit für den Gegner der vollmachtlos vertretenen Partei einem prozessual zu Recht ergangenen Urteil durch nachträgliche Genehmigung nicht die Grundlage entzogen werden (vgl. Gemeinsamer Senat, Beschluß vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - BVerwGE 69, 380 ).
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84

    Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist - …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Materiellrechtlich kann die Rückwirkung einer Genehmigung durch den entgegenstehenden Gesetzeszweck ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, was insbesondere für gesetzliche und rechtsgeschäftliche Ausschlußfristen anzunehmen ist (vgl. BGHZ 32, 375 ; BGH NJW 1973, 1789 ; BAG NJW 1987, 1038 ).
  • BGH, 13.07.1973 - V ZR 16/73

    Rückwirkung der Genehmigung zur Annahme eines Vertragsangebots nach Ablauf der …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Materiellrechtlich kann die Rückwirkung einer Genehmigung durch den entgegenstehenden Gesetzeszweck ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, was insbesondere für gesetzliche und rechtsgeschäftliche Ausschlußfristen anzunehmen ist (vgl. BGHZ 32, 375 ; BGH NJW 1973, 1789 ; BAG NJW 1987, 1038 ).
  • BVerfG, 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Anmeldefristen für …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Diese Vorschrift enthält nach der Rechtsprechung des Senats eine materielle Ausschlußfrist (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 -, ZOV 1999, 23).
  • BVerwG, 10.03.1997 - 7 B 39.97

    Prüfungsumfang im Revisionsverfahren - Zulässigkeit einer Globalanmeldung einer …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Aus diesem Grund ist es zur Fristwahrung geboten, den geltend gemachten Anspruch durch Angaben zu Art, Umfang und Ort der Belegenheit des Vermögenswerts sowie durch eindeutige Bezeichnung der Person des Berechtigten zu individualisieren (Beschluß vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 3).
  • BGH, 04.10.1977 - VI ZR 5/74

    Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Andererseits besagt die rückwirkende Heilbarkeit prozessualer Vertretungsmängel noch nichts über die nach materiellem Recht zu beantwortende Frage, ob auch die Genehmigung der rechtsgeschäftlichen Erklärung eines vollmachtlosen Vertreters zurückwirkt (vgl. BGHZ 69, 323 ).
  • BAG, 28.01.2026 - 7 ABR 23/24

    Anfechtung Betriebsratswahl - Verkennung Betriebsbegriff

    Die verfahrensrechtlichen Regelungen der §§ 80 ff. ZPO bedürfen insoweit mit Blick auf den Gesetzeszweck des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG keiner Einschränkung (…vgl. zur Frage der Einschränkung der Genehmigungsmöglichkeit BVerwG 27. Februar 2020 - 8 C 13.19 - Rn. 14; ausf. BVerwG 24. Juni 1999 - 7 C 20.98 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 109, 169).
  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der …

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  • BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 9/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Schulausflug - …

    Ein - insoweit unterstellter - Mangel der Vollmacht wäre durch die konkludente Genehmigung der Antragstellung durch die allein sorgeberechtigte Mutter der Klägerin mit Einlegung des Widerspruchs gegen den ablehnenden Bescheid des Beklagten geheilt (vgl nur BVerwG vom 27.2.2020 - 8 C 13.19 - Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 9 RdNr 14 unter Verweis auf BVerwG vom 12.12.2018 - 10 C 10.17 - BVerwGE 164, 53 = Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 8 RdNr 29; BVerwG vom 24.6.1999 - 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 = Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 10). Der Beklagte hat zu Unrecht den rechtzeitig gestellten Antrag abgelehnt.
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