Rechtsprechung
| BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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BauGB § 35; KrW-/AbfG § 7 Abs. 1 Nr. 3; § 12 Abs. 1 Nr. 2; § 13 Abs. 1 Satz 1; § 15 Abs. 1 Satz 1; LAbfWAG Rheinland-Pfalz § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Überlassung von Abfällen; Einsammeln; Befördern; Aufstellort eines Abfallbehältnisses; Wohngrundstück im Außenbereich - Judicialis
KrW-/AbfG § 7 Abs. 1 Nr. 3; ; KrW-/AbfG § 12 Abs. 1 Nr. 2; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 15 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 35; ; LAbfWAG Rheinland-Pfalz § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Überlassung von Abfällen - Einsammeln - Befördern - Aufstellort eines Abfallbehältnisses - Wohngrundstück im Außenbereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abfallrecht - Überlassung von Abfällen; Einsammeln; Befördern; Aufstellort eines Abfallbehältnisses; Wohngrundstück im Außenbereich.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umweltrecht - Abfälle zum weit entfernten Müllgroßbehälter bringen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 25.07.1997 - 7 K 1301/96
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1998 - 7 A 10060/98
- BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, 71
- DVBl 2000, 215 (Ls.)
Wird zitiert von ... (77) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98
Vielmehr waren, wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 ; vgl. zuletzt Beschluß vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 ), konkretisierende landesrechtliche Regelungen über die Art und Weise der Überlassung zulässig.Dies hat der erkennende Senat bezogen auf die Einführung eines Bringsystems für bestimmte nach § 3 Abs. 1 und 2 AbfG 1986 überlassungspflichtige Abfälle zur Verwertung entschieden (Beschluß vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - a.a.O.).
Mit dieser Bestimmung wird nicht ein generelles Bringsystem wie in dem durch den Senatsbeschluß vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - a.a.O. entschiedenen Fall eingeführt, sondern lediglich im Rahmen des bestehenden Holsystems eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, den Überlassungspflichtigen in Einzelfällen aufgrund örtlicher Besonderheiten eine individuelle Bringpflicht aufzuerlegen.
Soweit nach dem Vorstehenden die Kläger auf die Verwendung eines Kraftfahrzeuges verwiesen werden, steht dies nicht in Widerspruch zu der Bemerkung im Beschluß des Senats vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 (94), der Transport von Abfällen in Kraftfahrzeugen gehöre typischerweise nicht mehr zum "Überlassen", sondern bereits zum Bereich des Einsammelns und Beförderns durch die entsorgungspflichtige Körperschaft.
- BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80
Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung - …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98
Vielmehr waren, wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 ; vgl. zuletzt Beschluß vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 ), konkretisierende landesrechtliche Regelungen über die Art und Weise der Überlassung zulässig.
- BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren; …
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 - (Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 4) ausgeführt hat, begründen die Normen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes keine Sperrwirkung für landesrechtliche Regelungen, die in Anknüpfung an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse Anforderungen an Ort, Zeit sowie Art und Weise der Überlassung regeln. - OVG Sachsen, 14.04.2026 - 7 A 646/25
Abfallbehälter; Bereitstellung; Grundstück; Unfallversicherungsträger; …
Verursacht die besondere Lage eines Grundstücks einen zusätzlichen Aufwand für die Abholung der dort anfallenden Abfälle, so ist dies grundsätzlich der Sphäre der überlassungspflichtigen Erzeuger oder Besitzer zuzurechnen (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - 7 C 27.98 -, juris Rn. 20).Bei der Bereitstellungsanordnung handelt es sich um eine auf ein zukünftiges Verhalten gerichtete Anordnung, die nur Bestand haben kann, wenn sie im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vom geltenden Recht gedeckt ist (BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - 7 C 27.98 -, juris Rn. 13).
Solche landesrechtlichen Regelungen, die die Überlassungspflichten des § 17 KrWG konkretisieren und in Anknüpfung an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse Anforderungen an Ort, Zeit sowie Art und Weise der Überlassung stellen, sind zulässig (BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - 7 C 27.98 -, juris Rn. 16;… SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2022 - 4 B 176/22 -, juris Rn. 13;… BayVGH, Beschl. v. 29. Oktober 2018 - 20 ZB 18.957 -, juris Rn. 14).
Die Überlassung der Abfälle erfolgt mittels tatsächlichen Zurverfügungstellens durch den Erzeuger oder Besitzer, der Entsorgungsträger ist sodann für die Entsorgungshandlungen nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verantwortlich (BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - 7 C 27.98 -, juris Rn. 18).
Aus der so beschriebenen Verantwortungsverteilung folgt in ständiger Rechtsprechung, dass den Erzeugern oder Besitzern überlassungspflichtiger Abfälle aus privaten Haushaltungen keine Tätigkeiten abverlangt werden dürfen, die ihrem Wesen nach den vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorzunehmenden Entsorgungshandlungen zuzurechnen sind (BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - 7 C 27.98 -, juris 19).
Verursacht die besondere Lage eines Grundstücks einen zusätzlichen Aufwand für die Abholung der dort anfallenden Abfälle, so ist dies grundsätzlich der Sphäre der überlassungspflichtigen Erzeuger oder Besitzer zuzurechnen (BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - 7 C 27.98 -, juris Rn. 20;… OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 26. Februar 2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 21).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 25. August 1999 - 7 C 27.98 -, juris Rn. 26, keinen Rechtssatz des Inhalts aufgestellt, dass die mit einer Abfallwirtschaftssatzung vorgesehenen Bereitstellungspflichten an befahrbaren Straßen nur im Außenbereich Geltung beanspruchen können.
Auf der Ermessensseite ist eine generalisierende Bestimmung der den Überlassungspflichtigen zumutbaren Mitwirkung nicht möglich, entscheidend ist stets die konkrete örtliche Situation (BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 20 f.;… Beschl. v. 17. März 2011 - 7 B 4/11 -, juris Rn. 8;… SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2022 - 4 B 176/22 -, juris Rn. 17;… OVG NRW, Beschl. v. 6. August 2015 - 15 B 803/15 -, juris Rn. 10;… OVG Schl.-H., Beschl. v. 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 28).
Diese Abfallsäcke können die Kläger in einem PKW zum Bereitstellungsplatz bringen (zur Verwendung von Abfallsäcken als im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung zu berücksichtigender Belang BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 28 ff.;… BayVGH, Urt. v. 14. Oktober 2003 - 20 B 03.637 -, juris Rn. 27).
- BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04
Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …
In diesem Umfang wurde die fortbestehende Landeskompetenz (Art. 70 GG) und die daraus resultierende kommunale Satzungsbefugnis auch vor In-Kraft-Treten der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom 19. Juni 2002 (BGBl I S. 1938) nicht durch die Verordnungsermächtigung in § 12 Abs. 1 KrW-/AbfG verdrängt (zur fehlenden Sperrwirkung des Bundesrechts BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 CN 6.04 - a.a.O. S. 18 f. unter Hinweis auf das Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00
Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten
Zu der mit § 8 Abs. 1 Satz 2 LAbfG vergleichbaren Bestimmung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AbfWAG RP 1991 bzw. § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AbfWAG RP 1998, wonach die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch Satzung regeln, in welcher Weise, an welchem Ort und zu welcher Zeit ihnen die Abfälle zu überlassen sind, hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, eine solche Ermächtigung des Landesgesetzgebers zur satzungsrechtlichen Konkretisierung der Überlassungspflichten sei bundesrechtlich unbedenklich (BVerwG, Urt. v. 25.08.1999 - 7 C 27/98 -, NVwZ 2000, 71, 72 = BayVBl 2000, 315 = UPR 2000, 144).Präzisierend hat das Bundesverwaltungsgericht hinzugefügt, derartige Bestimmungen seien als "konkretisierende landesrechtliche Regelungen über die Art und Weise der Überlassung" von Abfällen zulässig (BVerwG, Urt. v. 25.08.1999, a.a.O.).
Diese Gesetzesformulierung lässt sich nur so verstehen, dass - angesichts einer fehlenden abschließenden Definition des Begriffs "Überlassen" im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (BVerwG, Urt. v. 25.08.1999 - 7 C 27/98 -, NVwZ 2000, 71, 72 = BayVBl 2000, 315 = UPR 2000, 144) - nach Maßgabe landesgesetzlicher Ermächtigung durch kommunale Satzung geregelt werden darf, in welcher Weise der Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer seiner - dem Grund und dem Inhalt nach bundesrechtlich vorgegebenen - Überlassungspflicht nachzukommen hat (vgl. in diesem Sinne bereits Senat, Beschl. v. 15.11.1994 - 10 S 1769/93 -, DVBl 1995, 247 = VBlBW 1995, 198).
Dabei mag letztlich dahinstehen, ob bereits von den - noch nicht ausgeschöpften - Verordnungsermächtigungen gemäß § 7 Abs. 1, § 12 Abs. 1 KrW-/AbfG eine Sperrwirkung für die Landesgesetzgebung (und die kommunale Rechtsetzung) nach Art. 72 Abs. 1 GG ausgeht (…so BayVGH, Urt. v. 13.11.2000 - 20 N 99.2746 -, NVwZ 2001, 704, 705 f. = DÖV 2001, 258, 259 = BayVBl 2001, 146, 147;… speziell für Baustellenabfall auch VG Schleswig, Urt. v. 08.03.1999 - 4 A 1/99 -, NVwZ 2000, 830, 831;… tendenziell ebenso, letztlich aber offenlassend, VGH Bad.-Württ. Urt. v. 22.03.2001 - 2 S 2043/00 -, a.a.O., S. 451) oder ob dies angesichts der Bezogenheit der Verordnungsermächtigung auf § 5 KrW-/AbfG bzw. § 11 KrW-/AbfG eher nicht der Fall ist (so wohl BVerwG, Urt. v. 25.08.1999, NVwZ 2000, 71, 72 = BayVBl 2000, 315, 316 = UPR 2000, 144).
Die Auffassung der Antragsteller, aus § 15 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG folge im Wege eines Umkehrschlusses, die Satzungskompetenz beginne erst mit der Überlassung des Abfalls, überzeugt daher schon aus rechtssystematischen Gründen nicht (ebenso Hess. VGH, Beschl. v. 04.09.2000, NVwZ 2001, 108; im Ergebnis auch BVerwG, Urt. v. 25.08.1999, NVwZ 2000, 71 = UPR 2000, 144 = NuR 2000, 209).
Mit der Anmeldung wird gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Ausdruck gebracht, dass nach § 13 Abs. 1 bis 3 KrW-/AbfG überlassungspflichtiger Abfall angefallen ist bzw. anfallen wird, und der Wille des Verpflichteten dokumentiert, dass er diesem auch überlassen werden soll, also dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Übernahme des Abfallbesitzes tatsächlich zur Verfügung gestellt werden soll (BVerwG, Urt. v. 25.08.1999, NVwZ 2000, 71 = UPR 2000, 144 = NuR 2000, 209).
- VG Weimar, 22.05.2015 - 7 K 595/11
Verbringen von Abfallbehältnissen an einen Sammelpunkt
Nach der Entscheidung des BVerwG (Urteil vom 25.08.1999 - 7 C 27.98 - juris) komme es für die Prüfung der Anfahrtsmöglichkeit, unter dem Gesichtspunkt der angemessenen Lastenverteilung, auf die Befahrbarkeit der Zuwegung mit den üblichen Müllwagen an.Bei speziellen örtlichen Verhältnissen kann daher auch ein Transport des Abfalls noch Teil der Überlassungspflicht des Abfallerzeugers sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1999 - 7 C 27/98 - juris; BVerwG, Beschluss vom 17.03.2011 - 7 B 4/11 - juris).
Rn. 48 So hat zu dieser Pflichtenteilung das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem vorstehend zitierten Urteil vom 25.08.1999 - 7 C 27/98 - juris Rdnr. 19 bis 21 grundlegend Folgendes ausgeführt:.
Rn. 52 Auch in seinem Beschluss vom 17.03.2011 - 7 B 4/11 - juris Rdnr. 8f. hat sich das Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf das vorstehend zitierte Urteil vom 25.08.1999 - 7 C 27/98 - zu den Mitwirkungspflichten des Überlassungspflichtigen wie folgt geäußert:.
Entscheidend ist vielmehr stets die konkrete örtliche Situation unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 - Buchholz 451.221 § 13 KrW/AbfG Nr. 4 = juris Rn. 20 f.).
Rn. 55 Hiernach können sich Mitwirkungspflichten des Abfallerzeugers insbesondere auf Grund der örtlichen Situation des betreffenden Grundstücks in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht ergeben (BVerwG, Urteil vom 25.08.1999 - 7 C 27/98 - juris - vgl. auch VG Ansbach…, Beschluss vom 08.03.2006 - AN 11 K 05.01188 - juris Rdnr. 26).
Dies ist Ausfluss der Verteilung zwischen Überlassungs- und Entsorgungspflichten (BVerwG, Urteil vom 25.08.1999 - 7 C 27/98 - juris).
- VG Weimar, 09.12.2024 - 7 E 393/24
Verpflichtung zur Verbringung von Abfallbehältern an einen Abfallsammelplatz, …
So bestehen unter der Geltung des Verursacherprinzips auch Mitwirkungspflichten des Abfallerzeugers (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 19 - Fundstelle: juris).Mithin wird durch die in § 10 Abs. 3 Unterabsatz 2 Satz 1 KrW-/AbfS eingeräumte Befugnis, unter den dort genannten Voraussetzungen von den Überlassungspflichtigen die Verbringung der Abfallbehältnisse an einen grundstücksfernen Aufstellort zu verlangen, nicht ein generelles Bringsystem eingeführt, sondern lediglich im Rahmen des bestehenden Holsystems eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, den Überlassungspflichtigen in Einzelfällen aufgrund örtlicher Besonderheiten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine individuelle Bringpflicht aufzuerlegen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17.03.2011, Az.: 7 B 4/11, Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 20 - Fundstellen: juris).
Rn. 50 Zu den von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und den Obergerichten definierten (vgl. u.a. BVerwG…, Beschluss vom 17.03.2011, Az.: 7 B 4/11, Rn. 9, und Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 22 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 29.10.2018, Az.: 20 ZB 18.957, Rn. - Fundstellen: juris) und in der KrW-/AbfS verankerten Voraussetzungen, die eine Mitwirkung des Überlassungspflichtigen durch Verbringen der Abfallbehältnisse an einen grundstücksfernen Ort erforderlich machen können, gehören tatsächliche und/oder rechtliche Hindernisse, die einem unmittelbaren Anfahren des Grundstücks entgegenstehen.
Maßgebend ist hierbei insbesondere die Erschließungssituation des betreffenden Grundstücks in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 21; BayVGH…, Beschluss vom 29.10.2018, Az.: 20 ZB 18.957, Rn. 14 m. w. N.; OVG NRW…, Beschluss vom 06.08.2015, Az..: 15 B 803/15, Rn. 10 - Fundstellen: juris).
Die Verbringung des Abfalls zum Übernahmeplatz muss zumutbar sein (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17.03.2011, Az.: 7 B 4/11, Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 19 ff.; OVG Sachsen…, Beschluss vom 26.07.2022, Az.: 4 B 176/22, Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21, Rn. 21; VG Weimar, Urteil vom 26.09.2024, Az.: 7 K 50/21 We - noch nicht veröffentlicht, …und Urteil vom 22.05.2015, Az.: 7 K 595/11 We , Rn. 78 - Fundstellen: juris).
Rn. 65 Im Übrigen kommt es auch angesichts der angemessenen Lastenverteilung nicht darauf an, ob in der Person des Antragstellers und seiner Frau liegende Gründe den Transport der Abfallbehälter besonders mühsam erscheinen lassen, da diese Umstände im Grundsatz der Sphäre des Überlassungspflichtigen zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 20; OVG Sachsen…, Beschluss vom 26.07.2022, Az.: 4 B 176/22, Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21, Rn. 29 - Fundstellen: juris).
Unter diesen Voraussetzungen ist auch der Transport der Abfälle zu einer mehrere hundert Meter entfernten Stelle zumutbar (BVerwG, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 28 - Fundstelle: juris).
- BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07
Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren; …
Abfälle werden dadurch überlassen, dass der bisherige Abfallbesitzer sie dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Übernahme des Abfallbesitzes tatsächlich zur Verfügung stellt (Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 4).Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits für das Abfallbeseitigungsgesetz 1972 und das Abfallgesetz 1986 entschieden hatte, geht der Überlassungsvorgang dem Einsammeln und Befördern voraus (Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 ;… Urteil vom 19. Januar 1989 a.a.O.); daran hat das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nichts geändert (Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 - a.a.O.).
Ebenso wie nach der früheren Rechtslage überlässt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz konkretisierende Regelungen, die in Anknüpfung an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse Anforderungen an Ort, Zeit sowie Art und Weise der Überlassung stellen, dem Landesgesetzgeber (Urteil vom 25. August 1999 a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21
Keine individuelle Lösung bei der Müllabfuhr
Rechtliche Hindernisse folgen dabei insbesondere aus straßenverkehrsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen (…BVerwG, Beschl. v. 17.03.2011 - 7 B 4.11 -, juris Rn. 9; Urt. v. 25.08.1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 20 f.).Vielmehr ist stets die konkrete örtliche Situation unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dafür entscheidend, welche Transportstrecke zum Bereitstellungsort noch zumutbar ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.03.2011 - 7 B 4.11 -, juris Rn. 9; Urt. v. 25.08.1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 21;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.02.2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 22).
- VG Weimar, 26.09.2024 - 7 K 50/21
Verpflichtung zur Verbringung von Verpackungsabfällen ("Gelbe Tonne") an einen …
Rn. 48 Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 13 - Fundstelle: juris).So bestehen unter der Geltung des Verursacherprinzips auch Mitwirkungspflichten des Abfallerzeugers (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 19 - Fundstelle: juris).
Mithin wird durch die in § 10 Abs. 3 Unterabsatz 2 Satz 1 KrW-/AbfS eingeräumte Befugnis, unter den dort genannten Voraussetzungen von den Überlassungspflichtigen die Verbringung der Abfallbehältnisse an einen grundstücksfernen Aufstellort zu verlangen, nicht ein generelles Bringsystem eingeführt, sondern lediglich im Rahmen des bestehenden Holsystems eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, den Überlassungspflichtigen in Einzelfällen aufgrund örtlicher Besonderheiten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine individuelle Bringpflicht aufzuerlegen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17.03.2011, Az.: 7 B 4/11, Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 20 - Fundstelle: juris).
Maßgebend ist hierbei insbesondere die Erschließungssituation des betreffenden Grundstücks in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 29.10.2018, Az.: 20 ZB 18.957, Rn. 14 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 21 - Fundstellen: juris).
Die Verbringung des Abfalls zum Übernahmeplatz muss überdies zumutbar sein (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17.03.2011, Az.: 7 B 4/11, Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 19 ff.; OVG Sachsen…, Beschluss vom 26.07.2022, Az.: 4 B 176/22, Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21, Rn. 21; VG Weimar…, Urteil vom 22.05.2015, Az.: 7 K 595/11 We , Rn. 78 - Fundstellen: juris).
Unter diesen Voraussetzungen ist auch der Transport der Abfälle zu einer mehrere hundert Meter entfernten Stelle zumutbar (BVerwG, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 28 - Fundstelle: juris).
- OVG Niedersachsen, 17.03.2004 - 9 ME 1/04
Leerung von Abfallbehältern; Voraussetzungen für die Zufahrt zu den …
Das Verwaltungsgericht hat auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 16.9.1996 - 9 M 1082/96 - …und Urt. v. 26.11.1997 - 9 L 968/96 -), insbesondere aber auf der des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 27.7.1995 - 7 NB 1.95 -, DVBl. 1996, 44 = NVwZ 1996, 63 = Buchholz 451.22, § 3 AbfG Nr. 1 = BVerwGE 99, 88; Urt. v. 25.8.1999 - 7 C 27.98 -, NVwZ 2000, 71 = UPR 2000, 144) zu Recht festgestellt, dass den Antragstellern wegen der örtlichen Gegebenheiten in den beiden Stichstraßen der C. ein Rechtsanspruch auf Abholung ihres Abfalls unmittelbar vor ihren Grundstücken nicht zusteht und ihnen das Verbringen bzw. der Transport des Abfalls zu dem vom Antragsgegner bestimmten Aufstellplatz zumutbar ist.Demgemäß darf der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger von diesen eine stärkere Mitwirkung als sonst üblich verlangen (BVerwG, Urt. v. 25.8.1999 - 7 C 27.98 - aaO).
Ein Transport des Abfalls bis zu 100 m Entfernung ist im Regelfall - wie auch hier - jedenfalls zumutbar (…vgl. dazu weitere Einzelentscheidungen: VGH München, Urt. v. 8.4.1992 - 4 B 88.933 -, NVwZ 1993, 392: 30 m zumutbar; OVG Schleswig, Beschl. v. 31.1.1997 - 2 O 10/96 -, NVwZ-RR 1998, 27 = RdL 1997, 174 = NuR 1998, 215 = SchlHA 1997, 116: 60 m zumutbar; BVerwG, Urt. v. 25.8.1999 - aaO: 644 m bei einem Außenbereichsgrundstück zumutbar;… Urt. des Senats v. 26.11.1997 - aaO: bei atypischer Grundstückslage im Außenbereich ca. 2 km zumutbar).
- VGH Bayern, 29.10.2018 - 20 ZB 18.957
Anordnung einer Bringpflicht des Abfallerzeugers
- OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 55/05
Abfallbeseitigung: Entsorgungspflicht im Außenbereich
- OVG Sachsen, 26.07.2022 - 4 B 176/22
Abfallüberlassung; Abfallbehälter; Bereitstellung; Zumutbarkeit; …
- VG Düsseldorf, 16.06.2015 - 17 L 1761/15
Zumutbare Mitwirkung des überlassungspflichtigen Abfallbesitzers
- VGH Bayern, 11.03.2005 - 20 B 04.2741
Abfallrecht, rückwärtiges Einfahren eines Müllfahrzeugs in eine …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 K 160/07
Verbotswidrig abgelagerte Abfälle auf Straßen in geschlossener Ortslage
- VG Frankfurt/Oder, 26.06.2017 - 5 L 375/16
Abfallbeseitigungsrecht
- BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 4.11
Verbringung von Abfallbehältnissen an grundstücksfernen Aufstellort
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.2007 - 10 S 1684/06
Müllsortiermaßnahme durch Dritte im Zeitraum zwischen Bereitstellung und …
- VGH Bayern, 14.10.2003 - 20 B 03.637
Verbringen von Restmüll-/Bioabfallbehältnissen, Befördern von Behältnissen, …
- VG Köln, 06.04.2011 - 14 K 693/10
Abfallbehälter müssen trotz nicht möglicher Wendemöglichkeit eines …
- VG Düsseldorf, 09.01.2020 - 17 L 2581/19
Abfallbeseitigungsrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2015 - 15 B 803/15
Rückwärtsfahrten von Abfallsammelfahrzeugen als in erhöhtem Maß gefährlich und …
- OVG Thüringen, 30.10.2025 - 4 EO 16/25
Bestimmung eines Sammelplatzes als Übergabeort für die Erfüllung der …
- BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 4.00
Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung; Abfall zur Beseitigung, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 9 N 179.13
Müllentsorgung; Bereitstellungsort für Müllbehälter; Stichstraße; Müllfahrzeug; …
- VG Trier, 04.11.2024 - 9 K 3168/24
Abfalleinsammlung: Festlegung eines grundstücksfernen Bereitstellungsortes
- VG Münster, 19.02.2010 - 7 K 963/06
Auferlegung einer Mithilfe bei der Abfallentsorgung durch Bestimmung des …
- VG Freiburg, 20.04.2011 - 4 K 1030/09
Verbringung eines Abfallbehälters zur Müllsammelstelle
- VG Lüneburg, 15.03.2021 - 3 B 1/21
Bereitstellung; Bereitstellung, Restbehälter; Überlassungspflicht
- VG Düsseldorf, 16.06.2015 - 17 L 1751/15
Mitwirkungspflicht eines Abfallbesitzers hinsichtlich Verbringung der …
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 10 S 3182/98
Zulässige satzungsrechtliche Regelung über das "Wie" der abfallrechtlichen …
- VG Düsseldorf, 17.06.2015 - 17 L 2015/15
Abfallentsorgungssatzung darf überlassungspflichtigem Abfallbesitzer keine …
- VG Freiburg, 25.06.2020 - 4 K 1732/20
Beteiligungsfähigkeit und Antragsbefugnis einer Interessengemeinschaft
- VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 810/14
Pflicht des Abfallentsorgungspflichtigen zur Bereitstellung des Hausmülls an …
- VG Münster, 04.02.2009 - 7 K 1621/08
Bestimmung eines neuen Aufstellungsorts für zu entleerende Abfallbehälter; …
- OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08
Privater Abfallentsorger darf vorläufig Blaue Tonnen zur Altpapiersammlung nicht …
- VGH Bayern, 11.03.2005 - 20 B 04.2742
Abfallrecht, rückwärtiges Einfahren eines Müllfahrzeugs in eine …
- VG Karlsruhe, 04.06.2006 - 11 K 1924/05
Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung; Vor-Ort-Sortierung von …
- BVerwG, 30.09.2005 - 7 B 54.05
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …
- VG Bayreuth, 27.03.2015 - B 4 K 13.854
Anordnung des Anschluss- und Überlassungszwangs an die öffentliche …
- VG Neustadt, 26.06.2014 - 4 K 1119/13
Keine Gebürenermäßigung bei viermaligem Ausfall der Leerung von Abfalltonnen
- OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 6/05
Abfallrecht, Anzeigepflicht, Benutzungsverhältnis, Duldungspflicht, Einrichtung, …
- VG Gelsenkirchen, 16.04.2004 - 15 K 631/02
Anschluss- und Benutzungszwang an die gemeindliche Müllabfuhr (Restmüllcontainer)
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 2 S 2043/00
Regelungskompetenz im Abfallrecht)
- VG Koblenz, 24.04.2025 - 4 K 1106/24
Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht …
- VG Düsseldorf, 21.02.2006 - 17 K 4567/05
Nachsortierung von Abfall
- VG Koblenz, 24.04.2025 - 4 K 1117/24
Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht …
- VG Würzburg, 23.03.2021 - W 10 S 21.60
Rahmenvorgabe nach dem Verpackungsgesetz
- VG Düsseldorf, 22.01.2008 - 17 L 1471/07
Privater Dienstleister darf Mülltonnen nicht durchsuchen und durchsortieren
- VGH Bayern, 22.02.2022 - 8 A 20.40006
Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Bau von …
- VG München, 09.06.2016 - M 10 K 15.5255
Anordnung zur Eigenbereitstellung von Abfallgefäßen
- VG Wiesbaden, 04.02.2025 - 4 K 296/22
- OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04
Gewerbliche Abfallsammlungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2002 - 7a D 75/99
Verletzung des Abwägungsgebots; Abwägungsmangel bei Entscheidung des Rates …
- VG Köln, 09.02.2022 - 14 L 1955/21
- VG München, 28.11.2019 - M 17 K 17.5282
Getrenntsammlung von Bioabfällen
- VG Bayreuth, 05.05.2026 - B 4 K 24.62
Mitwirkungspflicht des Überlassungspflichtigen, die Abfallbehältnisse zu einer …
- VGH Bayern, 08.05.2019 - 20 ZB 17.579
Eigenbereitstellung von Müllbehältern
- VG Magdeburg, 03.02.2022 - 4 A 6/21
Verpflichtung zur Verbringung von Abfallbehältern an die nächstgelegene, durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2008 - 14 A 1356/06
Entleerungsort für Abfallgefäße
- VG München, 21.01.2010 - M 10 K 09.2244
Anordnung zur Bereitstellung von Abfallbehältnissen an einem Sammelpunkt; …
- OVG Sachsen, 24.03.2026 - 7 A 226/22
Gewerbliche Siedlungsabfälle; Restabfallbehälter; Überlassungspflicht; …
- VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 811/14
Pflicht des Abfallentsorgungspflichtigen zur Bereitstellung des Hausmülls an …
- VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 763/14
Pflicht des Abfallentsorgungspflichtigen zur Bereitstellung des Hausmülls an …
- OVG Sachsen, 29.03.2011 - 4 C 31/09
Ausgestaltung der Überlassungspflicht für Abfälle durch den Satzungsgeber
- VG Gießen, 02.03.2016 - 4 K 499/15
Anspruch auf Brückensanierung
- OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 5/05
- VG Aachen, 27.01.2006 - 7 K 1624/05
Entleerungsort für Abfallgefäße
- VG Düsseldorf, 14.03.2012 - 16 K 5762/11
Voraussetzungen für die Befreiung eines Grundstückseigentümers vom Anschluss- und …
- VG Stuttgart, 15.02.2007 - 12 K 2520/05
Klage gegen Gewerbemüllgebühren im Landkreis Böblingen erfolglos
- VG Würzburg, 16.10.2020 - W 10 K 19.1685
Mitwirkungspflichten des Abfallbesitzers bei einem Holsystem
- VG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 5 L 315/09
Lastenverteilung im Rahmen der Überlassungspflicht des Abfallbesitzers und …
- VG Frankfurt/Main, 17.11.2004 - 1 G 4908/04
Abfall; Abfälle; Bereitstellung; Holsystem; Müll
- KG, 16.02.2004 - 8 U 216/03
Müllentsorgungsentgelt in Berlin: Berechnung sog. Komforttarife bei …
- VG Köln, 01.09.2009 - 14 K 4342/08
Anspruch auf Erstattung eines wegen nicht gezahlter Abfallbeseitigungsgebühren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2002 - 7a D 75
Unwirksamkeit des Bebauungsplans aufgrund Abwägungsmangel; Entscheidung des Rates …
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